Rechtsprechung
| OLG Hamm, 15.03.2011 - I-19 W 38/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Gemeinschaftseigentum, Mängel, Nacherfüllung, Fristsetzung, Gemeinschaft
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 633, 634, 636, 280, 281 BGB
Gemeinschaftseigentum, Mängel, Nacherfüllung, Fristsetzung, Gemeinschaft - Deutsches Notarinstitut
BGB § 280; BGB § 281; BGB § 633; BGB § 634; BGB § 636
Ausübung gemeinschaftsbezogener (Gewährleistungs-)Rechte: Rechtsgrundlage kann auch Nachfristsetzung durch einzelnen Wohnungseigentümer sein
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsfolgen der durch einzelne Erwerber von Wohnungseigentum gesetzten Frist zur Nacherfüllung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Fristsetzung durch Einzelne gilt auch zu Gunsten der Gemeinschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsfolgen der durch einzelne Erwerber von Wohnungseigentum gesetzten Frist zur Nacherfüllung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
WEG-Bauträgerhaftung: Fristwahrung auch durch individuelle Fristsetzungen möglich! (IMR 2011, 202)
Verfahrensgang
- LG Hagen, 17.08.2010 - 6 O 386/03
- OLG Hamm, 15.03.2011 - I-19 W 38/10
Papierfundstellen
- MDR 2011, 843
- BauR 2011, 1213
- BauR 2011, 1977
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 27.07.2006 - VII ZR 276/05
Rechte der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei Geltendmachung von …
Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2011 - 19 W 38/10
Auf der Grundlage der Rechtsprechung des BGH waren sie nach Ablauf der Frist nicht mehr verpflichtet, diese Leistung am 16.09.2003 anzunehmen (BGH Baurecht 2006, 1747;… Kniffka/Koeble, a.a.O., 7. Teil A Rdnr. 9). - BGH, 05.12.2002 - VII ZR 360/01
Erforderlichkeit einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei Verweigerung der …
Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2011 - 19 W 38/10
Entgegen ihrer Ansicht haben sie keinen Anspruch darauf, den Ausgang des Prozesses oder das endgültige Ergebnis der Beweisaufnahme abwarten zu dürfen (BGH Baurecht 2003, 386). - OLG Köln, 30.11.2005 - 16 Wx 193/05
Recht und Pflichten des "werdenden" Wohnungseigentümers
Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2011 - 19 W 38/10
Mit der Invollzugsetzung der Wohnungseigentümergemeinschaft setzt sich diese aus Volleigentümern und werdenden Wohnungseigentümern zusammen, so dass letztere in den Eigentümerversammlungen zur Abstimmung berechtigt waren (vgl. OLG Köln NZM 2006, 301; OLG Karlsruhe ZMR 2003, 374;… Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, 10. Aufl., § 10 Rdnr. 10). - OLG Karlsruhe, 12.11.2001 - 14 Wx 37/01
Mündlichkeitsprinzip im WEG-Verfahren; Wohnungseigentumserwerb vom Bauträger; …
Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2011 - 19 W 38/10
Mit der Invollzugsetzung der Wohnungseigentümergemeinschaft setzt sich diese aus Volleigentümern und werdenden Wohnungseigentümern zusammen, so dass letztere in den Eigentümerversammlungen zur Abstimmung berechtigt waren (vgl. OLG Köln NZM 2006, 301; OLG Karlsruhe ZMR 2003, 374;… Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, 10. Aufl., § 10 Rdnr. 10). - OLG Hamm, 25.11.2008 - 19 U 66/08
Notwendigkeit der Ausübung des Wahlrechts zwischen Minderung und kleinen …
Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2011 - 19 W 38/10
Rn. 26 In dem Parallelverfahren 19 U 66/08 = 2 O 40/04 LG Hagen kam es - anders als in dem vorliegenden Verfahren - für die Entscheidung nicht darauf an, ob die durch einzelne Erwerber in zulässiger Weise gesetzte Frist zur Nacherfüllung die Rechtsgrundlage für die Ausübung von gemeinschaftsbezogenen Rechten schaffen kann, da zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung am 04.11.2008 eine Ermächtigung der dortigen Kläger zur Geltendmachung solcher Rechte noch nicht vorlag.
- OLG Köln, 27.01.2017 - 19 U 89/16
Verjährung des Anspruchs des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs
Die Beschwer des unterlegenen Auskunftsklägers hingegen richtet sich nicht nach dem Auskunftsaufwand des Beklagten, sondern nach dem ebenfalls gemäß § 3 ZPO festzusetzenden Wert der verlangten Auskunft und dieser regelmäßig nach einem Bruchteil des Werts des Zahlungsanspruchs, der durch die Auskunft vorbereitet werden soll (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 24.02.2011, 19 W 38/10;… vgl. auch Brandenburgisches OLG, Urteil v. 08.06.2011, 13 U 108/09, juris Rn. 17 m.w.N.).
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