Rechtsprechung
| BFH, 11.05.2010 - X B 192, 193/08, X B 192/08, X B 193/08 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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Übergehen eines Befangenheitsantrags als Verfahrensmangel
- openjur.de
Übergehen eines Befangenheitsantrags als Verfahrensmangel
- Bundesfinanzhof
FGO § 57 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 119 Nr 1, FGO § 119 Nr 2, FGO § 73 Abs 1 S 1
Übergehen eines Befangenheitsantrags als Verfahrensmangel - rechtsinformationen.bund.de
Übergehen eines Befangenheitsantrags als Verfahrensmangel
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 57 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 119 Nr 1 FGO, § 119 Nr 2 FGO, § 73 Abs 1 S 1 FGO
Übergehen eines Befangenheitsantrags als Verfahrensmangel - rechtsprechung-im-internet.de
§ 57 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 119 Nr 1 FGO, § 119 Nr 2 FGO, § 73 Abs 1 S 1 FGO
Übergehen eines Befangenheitsantrags als Verfahrensmangel - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit einer Verbindung zweier Verfahren wegen im Wesentlichen identischen Streitstoffs; Erforderlichkeit einer substantiierten Darlegung der eine Zulassung einer Revision begründenden Tatsachen; Vorschriftsmäßigkeit einer aufgrund eines ...
- datenbank.nwb.de
Übergehen eines Befangenheitsantrags als rechtserheblicher Verfahrensmangel; Verhalten eines Richters in einem anderen Verfahren kein Ablehnungsgrund; Besetzungsmangel i.S. des § 119 Nr. 1 FGO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 28.04.2008 - 15 K 186/07
- FG Niedersachsen, 28.04.2008 - 15 K 496/07
- BFH, 11.05.2010 - X B 192, 193/08, X B 192/08, X B 193/08
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BFH, 12.12.2005 - XI B 4/05
Gsetzlicher Richter - Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs
Auszug aus BFH, 11.05.2010 - X B 192/08
Rn. 19 dd) Der angerufene Senat kann dahinstehen lassen, ob er sich den Ausführungen im Beschluss des BFH vom 12. Dezember 2005 XI B 4/05 (BFH/NV 2006, 1301) inhaltlich in vollem Umfang anschließen könnte.Im Fall des Beschlusses XI B 4/05 war über ein Ablehnungsgesuch zwar entschieden, der Beschluss aber nicht bekannt gegeben worden.
- BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01
Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung; …
Auszug aus BFH, 11.05.2010 - X B 192/08
Rn. 20 ee) Auch der Beschluss des BVerfG vom 2. Juni 2005 2 BvR 625/01 u.a. (Neue Juristische Wochenschrift 2005, 3410) betraf eine andere Konstellation. - BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60
Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über …
Auszug aus BFH, 11.05.2010 - X B 192/08
Rn. 17 Bestätigt wird diese Einschätzung durch den Beschluss des BVerfG vom 22. Januar 1962 2 BvR 36/60 (BVerfGE 11, 1). - BVerfG, 21.12.1997 - 2 BvL 6/95
Fortgeltung von DDR-Strafrecht
Auszug aus BFH, 11.05.2010 - X B 192/08
Es fehlt eine eingehende Auseinandersetzung mit dem Beschluss des BVerfG vom 21. Dezember 1997 2 BvL 6/95 (BVerfGE 97, 117), wonach das GG auch nach der Wiedervereinigung weiterhin Gültigkeit hat. - BFH, 24.10.1979 - VII R 95/78
Gemeinsame Verhandlung - Zusammenlegung mehrerer Verfahren
Auszug aus BFH, 11.05.2010 - X B 192/08
Vielmehr handelt es sich um eine rechtlich zulässige, der tatsächlichen Vereinfachung dienliche vorübergehende Maßnahme (BFH-Beschluss vom 24. Oktober 1979 VII R 95/78, BFHE 129, 111, BStBl II 1980, 105).
- BFH, 22.02.2023 - I R 27/20
Fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung
Ein solcher liegt indes nach ständiger BFH-Rechtsprechung nur vor, wenn die vom FG ausgesprochene Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs willkürlich war (BFH-Beschlüsse vom 11.05.2010 - X B 192, 193/08, BFH/NV 2010, 1645;… vom 30.05.2012 - III B 239/11, BFH/NV 2012, 1470). - BFH, 11.01.2013 - V S 27/12
Anspruch auf Hinzuziehung eines Dolmetschers - Bindungswirkung eines …
Rn. 32 Ein Besetzungsmangel i.S. des § 119 Nr. 1 FGO liegt nur vor, wenn an der Entscheidung ein zwar erfolglos wegen Befangenheit abgelehnter Richter mitgewirkt hat, die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs aber willkürlich war (…BFH-Beschlüsse vom 25. Mai 2012 VIII B 155/11, BFH/NV 2012, 1610; vom 11. Mai 2010 X B 192, 193/08, BFH/NV 2010, 1645;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 119 Rz 9, m.w.N.). - BFH, 22.07.2013 - I B 189/12
Übergehen eines Befangenheitsantrags - Anforderungen an eine schlüssige …
Rn. 7 c) Der Senat kann deshalb offenlassen, ob das Schreiben vom 5. November 2012 die weiteren für die Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs --einen klaren und eindeutigen Antrag unterstellt-- zu beachtenden Voraussetzungen erfüllt hat oder ob nicht --sollte dies zu verneinen sein-- auch aus diesem Grund der erhobenen Rüge mangels Entscheidungserheblichkeit der Erfolg zu versagen wäre (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 11. Mai 2010 X B 193/08, BFH/NV 2010, 1645).
- BFH, 31.12.2012 - III B 95/12
Rüge von Verfahrensfehlern: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Erlass einer …
Rn. 28 a) Ein Besetzungsmangel i.S. des § 119 Nr. 1 FGO kommt nur dann in Betracht, wenn an der Entscheidung ein zwar erfolglos wegen Befangenheit abgelehnter Richter mitgewirkt hat, die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs aber willkürlich war (BFH-Beschluss vom 11. Mai 2010 X B 192, 193/08, BFH/NV 2010, 1645). - BFH, 30.05.2012 - III B 239/11
Keine Revisionszulassung wegen angeblicher Unrichtigkeit des FG-Urteils - …
Rn. 21 Ein Besetzungsmangel i.S. des § 119 Nr. 1 FGO kommt nur dann in Betracht, wenn an der Entscheidung ein zwar erfolglos wegen Befangenheit abgelehnter Richter mitgewirkt hat, die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs aber willkürlich war (BFH-Beschluss vom 11. Mai 2010 X B 192, 193/08, BFH/NV 2010, 1645). - LSG Hessen, 28.02.2025 - L 7 AS 184/23
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Ist nur zur gemeinschaftlichen Verhandlung verbunden, ist durch Auslegung zu ermitteln, ob es sich um eine Verbindung zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung oder nur um eine vorübergehende Maßnahme zur Vereinfachung handeln sollte (vgl. BGH, Urteil vom 30. Oktober 1956 - I ZR 82/55 - NJW 1957, 183; BAG, Urteil vom 25. März 2004 - 2 AZR 399/03 - juris RdNr. 22; BFH, Beschluss vom 11. Mai 2010 - X B 192, 193/08 - juris RdNr. 22 m. w. N.;… Guttenberger in jurisPK, SGG, 2. Aufl. 2022, § 113 RdNr. 22;… Seiler in: Thomas/Putzo, ZPO, 44. Aufl. 2023, § 147 RdNr. 12). - FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 6 K 2089/10
Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs - Berechtigung zum Vorsteuerabzug einer …
Der Antrag ist aber auch nicht hinreichend substantiiert (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Mai 2010 - X B 192, 193/08, X B 192/08, X B 193/08, BFH/NV 2010, 1645), da der bloße Verweis auf Rechtsvorschriften der FGO, ZPO, des GG und des BBG ohne konkreten Bezug, worin ein Verstoß gegen die aufgeführten Vorschriften liegen soll, nicht ausreichend ist. - BSG, 16.10.2019 - B 8 SO 18/18 BH
Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
Die Anbringung eines unter jedem Gesichtspunkt aussichtslosen Ablehnungsgesuchs allein mit dem Ziel, den gesetzlichen Richter zu unterlaufen, führt für sich genommen - auch wenn es übergangen wird - nicht zu einem absoluten Revisionsgrund (Bundesfinanzhof vom 11.5.2010 - X B 192, 193/08 BFH/NV 2010, 1645 RdNr 12 ff).
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Rechtsprechung
| RG, 26.03.1908 - I 193/08 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 41, 198
Wird zitiert von ...
- BGH, 14.05.1957 - 1 StR 107/57
Rechtsmittel
Das genügt nicht ohne weiteres und hat entgegen der Ansicht des Landgerichts auch für die im Urteil angeführte frühere Fassung des § 174 Nr. 1 StGB nicht genügte um ein Abhängigkeitsverhältnis der in § 174 Nr. 1 vorausgesetzten Art festzustellen, auf die in anderem Zusammenhang angeführte Entscheidung RGSt 41, 198 kann sich das Landgericht (für die frühere Fassung) nicht berufen, denn sie vertritt die hier dargelegte Ansicht.
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