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   BAG, 24.10.1991 - 2 AZR 112/91   

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BAG, 24.10.1991 - 2 AZR 112/91 (https://dejure.org/1991,825)
BAG, Entscheidung vom 24.10.1991 - 2 AZR 112/91 (https://dejure.org/1991,825)
BAG, Entscheidung vom 24. Oktober 1991 - 2 AZR 112/91 (https://dejure.org/1991,825)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 616, § 296, § 297
    Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 616, 296, 297
    Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsunfähigkeit - Anzeigepflicht - Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 932
  • NZA 1992, 403
  • BB 1991, 2225
  • BB 1992, 356
  • DB 1991, 2346
  • DB 1992, 586
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 591/89

    Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 24.10.1991 - 2 AZR 112/91
    "War der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der - später für unwirksam erklärten - Kündigung und danach infolge Krankheit mehrfach befristet arbeitsunfähig geschrieben, so treten auch in diesem Fall die Verzugsfolgen mit Eintritt der Arbeitsfähigkeit unabhängig von deren besonderer Anzeige ein, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage oder sonstigen Widerspruch gegen die Kündigung seine weitere Leistungsbereitschaft deutlich gemacht hat (Fortführung der Rechtsprechung im Urteil des Senats vom 19. April 1990 - 2 AZR 591/89 - EzA § 615 BGB Nr. 66).«.

    Dem stehe auch nicht die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 19. April 1990 ( 2 AZR 591/89) entgegen, weil die Klägerin hier bei Kündigungszugang und Ablauf der Kündigungsfrist am 17. Oktober 1989 unbefristet infolge Krankheit arbeitsunfähig gewesen sei.

    Vielmehr ist in Fortführung der neueren Rechtsprechung im Urteil vom 19. April 1990 (- 2 AZR 591/89 - AP Nr. 45 zu § 615 BGB = EzA § 615 BGB Nr. 66) vom Vorliegen des Annahmeverzuges auszugehen, §§ 615, 293 ff. BGB .

    War der Arbeitnehmer zum Kündigungstermin infolge Krankheit befristet arbeitsunfähig, so treten die Verzugsfolgen mit Eintritt der Arbeitsfähigkeit jedenfalls dann unabhängig von der Anzeige der Arbeitsfähigkeit ein, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage oder sonstigen Widerspruch gegen die Kündigung seine weitere Leistungsbereitschaft deutlich gemacht hat (BAG Urteil vom 19. April 1990 - 2 AZR 591/89 - EzA § 613 BGB Nr. 66).

    a) Diese Rechtsprechung, wonach der Arbeitgeber zur Vermeidung der Verzugsfolgen dem Arbeitnehmer von sich aus sogar ohne dessen erneutes Angebot gemäß § 296 BGB Arbeit zuweisen muß, hat der Senat im Urteil vom 19. April 1990 (- 2 AZR 591/89 - EzA, aaO., zu II 2 a der Gründe) bestätigt.

    b) In Fortführung der Rechtsprechung im Urteil vom 19. April 1990 (- 2 AZR 591/89 - EzA, aaO.) kann auch bei mehrfach befristet festgestellter Arbeitsunfähigkeit nicht (mehr) auf die früher für erforderlich gehaltene besondere Anzeige der Arbeitsfähigkeit abgestellt werden.

    Die für die neuere Rechtsprechung im Falle einer einmalig befristeten Arbeitsunfähigkeit angeführten Gründe - diese Rechtsprechung hat zumindest hinsichtlich des Ergebnisses bisher nur Zustimmung erfahren (Bauer/Hahn, NZA 1991, 216, 219, zu Ziff. 8; Künzl, EWiR 1990, 977, 978; Lenz, AiB 1991, 141; Löwisch, in Anm. EzA § 615 BGB Nr. 66, zu 4; Wiedemann/Wonneberger, in Anm. zu AP Nr. 45 zu § 615 BGB ) - gelten auch im vorliegenden Streitfall.

    Selbst wenn aber die Beklagte Zweifel an der Leistungsfähigkeit der Klägerin für den Zeitraum ab 3. Dezember 1989 gehabt haben sollte, so ist dies deswegen unerheblich, weil nach § 296 BGB der Gläubiger ohnehin über die Leistungsfähigkeit des Schuldners grundsätzlich im Unklaren gelassen wird, Zweifel in dieser Hinsicht also gesetzesimmanent sind (so Senatsurteil vom 19. April 1990 - 2 AZR 591/89 - EzA, aaO., zu II 2 d cc der Gründe, unter Hinweis auf Konzen, Gemeinsame Anm. zu AP Nr. 34 und 35 zu § 615 BGB ).

  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 24.10.1991 - 2 AZR 112/91
    Der Arbeitgeber gerät im Falle einer unwirksamen Kündigung in Annahmeverzug, wenn er den Arbeitnehmer nicht - im Falle der ordentlichen Kündigung für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist - aufgefordert hat, die Arbeit wieder aufzunehmen (BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB und Urteil vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB ).

    Auf das fortdauernde Arbeitsangebot der Klägerin hätte daher die Beklagte mit einer Arbeitszuweisung reagieren müssen (Senatsrechtsprechung BAGE 46, 234 und Urteil vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 34 und 35 zu § 615 BGB ).

  • BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 201/84

    Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 24.10.1991 - 2 AZR 112/91
    Der Arbeitgeber gerät im Falle einer unwirksamen Kündigung in Annahmeverzug, wenn er den Arbeitnehmer nicht - im Falle der ordentlichen Kündigung für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist - aufgefordert hat, die Arbeit wieder aufzunehmen (BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB und Urteil vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB ).

    Auf das fortdauernde Arbeitsangebot der Klägerin hätte daher die Beklagte mit einer Arbeitszuweisung reagieren müssen (Senatsrechtsprechung BAGE 46, 234 und Urteil vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 34 und 35 zu § 615 BGB ).

  • BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 309/92

    Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit

    Der Senat hält an seiner Auffassung fest, daß der Arbeitgeber bei einer von ihm ausgesprochenen unwirksamen Kündigung gehalten ist, wegen § 296 BGB von sich aus den Arbeitnehmer zur Wiederaufnahme der Arbeit aufzufordern, wenn er die Folgen des Annahmeverzuges nach § 615 BGB vermeiden will (Bestätigung des Senatsurteils vom 24.10.1991 -- 2 AZR 112/91 -- EzA § 615 BGB Nr. 70).

    Dem kann im Anschluß an die neuere Rechtsprechung des Senats in den Urteilen vom 19.04.1990 (-- 2 AZR 591/89 -- BAGE 65, 98 = AP Nr. 45 zu § 615 BGB [EzA § 615 BGB Nr. 66 -- d. Red.]) und vom 24.10.1991 (-- 2 AZR 112/91 -- EzA § 615 BGB Nr. 70) nicht gefolgt werden, wobei dahingestellt bleiben kann, ob die Entscheidung auf die formelle Rüge der Verletzung des § 373 ZPO wegen Nichteinvernahme der Mutter der Klägerin ohnehin aufgehoben werden müßte.

    In Fortführung dieser Rechtsprechung hat der Senat im Urteil vom 24.10.1991 (-- 2 AZR 112/91 -- EzA, aaO) entschieden, auch bei mehrfach befristet festgestellter Arbeitsunfähigkeit sei nicht (mehr) auf die früher für erforderlich gehaltene besondere Anzeige der Arbeitsfähigkeit abzustellen.

    Die für die neuere Rechtsprechung im Falle einer einmalig befristeten Arbeitsunfähigkeit angeführten Gründe würden auch in jenem Streitfall gelten; schließlich habe die Rechtsprechung vom 19.04.1990 zumindest hinsichtlich des Ergebnisses bisher nur Zustimmung erfahren (Senatsurteil vom 24.10.1991 -- 2 AZR 112/91 -- EzA, aaO, zu II 1 b der Gründe).

    Ähnlich wie in der Fallkonstellation des Urteils vom 24.10.1991 (-- 2 AZR 112/91 -- EzA, aaO, zu II 1 b der Gründe) war nach der Mitteilung der Klägerin vom 12.04.1990 die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit absehbar, so daß nunmehr Arbeitgeberdispositionen möglich waren.

    Der Senat hält jedoch an den Grundsatzurteilen vom 09.08.1984 (-- 2 AZR 374/83 -- BAGE 46, 234 = AP, aaO [EzA § 615 BGB Nr. 43 -- d. Red.]) und vom 21.03.1985 (-- 2 AZR 201/84 -- AP Nr. 35 zu § 615 BGB [EzA § 615 BGB Nr. 44 -- d. Red.]) fest, wonach auf die kalendermäßig bestimmte Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers mit der Begründung (vgl. Senatsurteil vom 21.03.1985 -- 2 AZR 201/84 -- AP Nr. 35, aaO, zu A I der Gründe) abgestellt worden ist (ebenso in den Urteilen vom 29.04.1990 und 24.10.1991, aaO), der Arbeitgeber müsse dem Arbeitnehmer einen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen und ihm Arbeit zuweisen.

  • BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94

    Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit

    Die Verzugsfolgen (§ 615 BGB) treten nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung unabhängig davon ein, ob der arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer seine wiedergewonnene Arbeitsfähigkeit dem Arbeitgeber anzeigt (Bestätigung der Senatsrechtsprechung; vgl. Urteile vom 19. April 1990 - 2 AZR 591/89 - BAGE 65, 98 = AP Nr. 45 zu § 615 BGB und vom 24. Oktober 1991 - 2 AZR 112/91 AP.

    Das Landesarbeitsgericht ist auch auf die weitere Rechtsprechung des Senats eingegangen, wonach der Annahmeverzug ohne besondere Anzeige der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit auch dann eintritt, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der - später für unwirksam erklärten - Kündigung arbeitsunfähig erkrankt war und dem Arbeitgeber durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage oder sonstigen Widerspruch gegen die Kündigung seine weitere Leistungsbereitschaft deutlich gemacht hat (Senatsurteile vom 19. April 1990, BAGE 65, 68 [BAG 29.03.1990 - 2 AZR 369/89] = AP Nr. 45, aaO und vom 24. Oktober 1991 - 2 AZR 112/91 - AP Nr. 50, aaO).

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 465/99

    Betriebsbedingte Kündigung; vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des

    Das Landesarbeitsgericht hat, ohne daß dies von der Revision angegriffen wird, auf der Grundlage der Senatsrechtsprechung (19. April 1990 - 2 AZR 591/89 - BAGE 65, 98; 24. Oktober 1991 - 2 AZR 112/91 - AP BGB § 615 Nr. 50 = EzA BGB § 615 Nr. 70; 24. November 1994 - 2 AZR 179/94 - BAGE 78, 333) zutreffend angenommen, daß sich die Beklagte in dem Zeitraum von Juli 1997 bis Mai 1999 im Annahmeverzug (§§ 293, 296 BGB) befand und daher gemäß § 615 Satz 1 BGB die vereinbarte Vergütung zu erbringen hat.
  • BAG, 27.01.1994 - 6 AZR 541/93

    Kurzarbeit im öffentlichen Dienst

    Diese Grundsätze gelten bei unrechtmäßiger Anordnung von Kurzarbeit ebenso wie im Fall einer unwirksamen Kündigung (vgl. zu dieser: BAGE 46, 234, 244 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB , zu B II 5 b der Gründe; BAG Urteil vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB ; BAGE 65, 98, 101 = AP Nr. 45 zu § 615 BGB , zu II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 24. Oktober 1991 - 2 AZR 112/91 - AP Nr. 50 zu § 615 BGB ).
  • BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 250/92

    Annahmeverzug - Arbeitsangebot

    Durch die neuere Rechtsprechung des Senats (BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB; BAGE 65, 98 = AP Nr. 45 zu § 615 BGB; Urteile vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - und vom 24. Oktober 1991 - 2 AZR 112/91 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB sowie EzA § 615 BGB Nr. 70) zur Entbehrlichkeit eines wörtlichen Leistungsangebotes nach vorausgegangener unwirksamer Kündigung des Arbeitgebers ist die bisherige Rechtsprechung zum grundsätzlichen Erfordernis eines tatsächlichen Angebotes in den Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis ungekündigt fortbesteht, nicht überholt.
  • LAG Hamm, 27.04.2004 - 19 Sa 90/04

    Streitgegenstand - Feststellungsklage - Empfangsvollmacht bei Kündigung -

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage oder sonstigen Widerspruch gegen die Kündigung seine weitere Leistungsbereitschaft deutlich gemacht hat (vgl. BAG, Urteil vom 19. April 1990 - 2 AZR 591/89 = AP Nr. 45 zu § 615 BGB; Urteil vom 24. Oktober 1991 - 2 AZR 112/91 = AP Nr. 50 zu § 615 BGB; Urteil vom 24. November 1994 - 2 AZR 179/94 = AP Nr. 60 zu § 615 BGB).
  • ArbG Herford, 31.10.2013 - 3 Ca 1287/12

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit;

    Diese Grundsätze gelten bei unrechtmäßiger Anordnung von Kurzarbeit ebenso wie im Fall einer unwirksamen Kündigung (vgl. zu dieser: BAG v. 21.03.1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB; BAG v. 24.10.1991 - 2 AZR 112/91 - AP Nr. 50 zu § 615 BGB).
  • LAG Düsseldorf, 13.02.1998 - 9 (13) Sa 1726/97

    Annahmeverzug: Wiederaufleben von Ansprüchen nach erfolgreichem

    Nach nunmehr gefestigter Spruchpraxis des BAG ist im Falle einer unwirksamen Kündigung des Arbeitgebers für die Beurteilung des Annahmeverzugs auf § 296 BGB zurückzugreifen, weil den Arbeitgeber eine Mitwirkungshandlung, deren Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, trifft, die in der Einrichtung eines funktionsfähigen Arbeitsplatzes und der Zuweisung der Arbeit besteht, damit der Arbeitnehmer die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringen kann (vgl. nur BAG NZA 1985, 119; BAG NZA 1992, 403 ; BAG NZA 1994, 840 ; BAG DB 1995, 1181 ; zum Ganzen näher MünchArbR/Boewer § 76, 16 ff., 21 ff.).

    Zuvor ist bereits dargelegt worden, dass es sich bei § 297 BGB um eine Einwendung handelt, für die der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast trägt (BAG AP Nr. 1 zu § 297 BGB ; BAG 30.04.1987 - 2 AZR 299/86 - n. v.; BAG 28.04.1988 - 2 AZR 740/87 - n. v.; BAG DB 1992, 586 ).

  • BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 119/92

    Anspruch auf Zahlung von Urlaubsgeld nebst Zinsen - Verjährung des Anspruchs -

    Das Berufungsgericht hat die neuere Rechtsprechung des Senats angewendet, nach der der Arbeitnehmer, der zum Zeitpunkt der - später für unwirksam erklärten - Kündigung und danach infolge Krankheit mehrfach befristet arbeitsunfähig geschrieben war, dem Arbeitgeber das Ende der Arbeitsunfähigkeiten nicht besonders anzeigen muß, um diesen in Annahmeverzug zu setzen, wenn er ihm durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage oder sonstigen Widerspruch gegen die Kündigung seine weitere Leistungsbereitschaft deutlich gemacht hat (Senatsurteil vom 24. Oktober 1991 - 2 AZR 112/91 - EzA § 615 BGB Nr. 70).
  • OLG Köln, 27.01.1994 - 12 U 116/93
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG NJW 1985, 935; NJW 1992, 932, 933) gerät der Arbeitgeber bei einer ungerechtfertigten Kündigung durch ihn auch ohne wörtliches Angebot des Arbeitnehmers nach § 296 BGB in Annahmeverzug, weil es an einer Mitwirkungshandlung seinerseits, nämlich der Einrichtung eines funktionsfähigen Arbeitsplatzes und der Zuweisung von Arbeit, fehlt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 1 Sa 1268/03

    Annahmeverzug des Arbeitgebers bei Freistellung des Arbeitnehmers.

  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 552/94

    Annahmeverzug: Arbeitsunwilligkeit vor unwirksamer Kündigung

  • LAG Düsseldorf, 17.07.1997 - 5 Sa 642/97

    Annahmeverzug des Arbeitgebers bei ordentlicher Kündigung mit unzutreffender

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.10.2006 - 10 Sa 194/06

    Anschlussberufung gegen Drittwiderklagen - Verzugslohn

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.04.2008 - 2 Sa 496/07

    Vergütung, Annahmeverzug, Kündigung, Erkrankung, Entgeltfortzahlung,

  • LAG Brandenburg, 24.10.1997 - 4 Sa 764/96

    Streit einer brandenburgischen Sparkasse um die Wirksamkeit von Kündigungen,

  • BAG, 24.10.1991 - 2 AZR 608/90

    Unterlagen - Kündigung fristlos - mehrere Kündigungen - Arbeitgeber - Kündigung

  • LAG Hamburg, 15.12.1992 - 3 Sa 65/92

    Annahmeverzug; Kündigungsschutprozess; Anzeige der Arbeitsfähigkeit;

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.03.1996 - 5 Sa 479/95

    Böswillige Unterlassung, durch Verwendung der Dienste anderweitige Einkünfte zu

  • ArbG Solingen, 13.06.2014 - 1 Ca 1265/13

    Beendigung es Arbeitsverhältnisses mit Vollendung des 65. Lebensjahrs bei einem

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.06.1992 - 6 Sa 67/92

    Eintritt des Annahmeverzugs beim Ausspruch einer fristlosen Kündigung durch den

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