Rechtsprechung
BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 346/12 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- lexetius.com
Massenentlassung - Änderungskündigung
- openjur.de
Massenentlassung; Änderungskündigung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 Abs 1 S 1 Nr 2 KSchG, § 2 Abs 1 KSchG, § 1 Abs 2 S 1 Alt 3 KSchG
Massenentlassung - Änderungskündigung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer Änderungkündigung wegen verringerten Auftragsbestandes; Pflicht zur Anzeige von Änderungekündigungen gegenüber der Bundesagentur für Arbeit; Rechtsfolgen des Unterbliebens der Anzeige gem. § 17 Abs. 1 KSchG
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Massenentlassungsanzeige von Änderungskündigungen auch bei vorbehaltloser Annahme
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Massenentlassungsanzeige auch vor Änderungskündigungen notwendig
- arbeitsrecht-hessen.de
Massenentlassungsanzeige auch vor Änderungskündigungen notwendig
- bag-urteil.com
Massenentlassung - Änderungskündigung
- Betriebs-Berater
Massenentlassung bei Änderungskündigung
- rewis.io
Massenentlassung - Änderungskündigung
- Bundesarbeitsgericht
(Massenentlassung - Änderungskündigung)
- ra.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Massenentlassungsanzeige auch bei Änderungskündigungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit einer Änderungkündigung wegen verringerten Auftragsbestandes
- rechtsportal.de
Wirksamkeit einer Änderungkündigung wegen verringerten Auftragsbestandes
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Massenentlassungsanzeige: Berücksichtigung von Änderungskündigungen!
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Änderungskündigung als Massenentlassung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betriebsbedingte Kündigung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassungsanzeige - Erklärung einer ordentli-chen Änderungskündigung als "Entlassung" iSv. § 17 Abs. 1 KSchG
- ra-hundertmark.de (Leitsatz)
Betriebsbedingte Kündigung, Massenentlassungsanzeige, Erklärung einer ordentlichen Änderungskündigung als Entlassung i.S.v. § 17 Abs. 1 KSchG
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Betriebsbedingte Änderungskündigung als "Entlassung" nach § 17 Abs. 1 KSchG
Besprechungen u.ä.
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
KSchG § 17 Abs. 1, 3 Satz 2; BGB § 134; RL 98/59/EG Art. 2
Massenentlassungsanzeige von Änderungskündigungen auch bei vorbehaltloser Annahme
Verfahrensgang
- ArbG München, 10.09.2009 - 3 Ca 5129/09
- LAG München, 30.06.2011 - 4 Sa 970/09
- BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 346/12
Papierfundstellen
- BAGE 147, 237
- NJW 2014, 3120
- ZIP 2014, 1691
- ZIP 2014, 65
- MDR 2014, 1274
- NZA 2014, 1069
- BB 2014, 2100
- BB 2014, 2683
- DB 2014, 2051
- JR 2015, 402
Wird zitiert von ... (40)
- BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13
Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung
Im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung muss damit die unternehmerische Entscheidung, die zum Wegfall des Beschäftigungsbedarfs führen soll, tatsächlich bereits getroffen worden sein (vgl. BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 16, 18; 7. Juli 2005 - 2 AZR 399/04 - zu II 4 a und II 4 d dd der Gründe) .Der Arbeitgeber muss schon in diesem Zeitpunkt endgültig und vorbehaltlos zur Vornahme einer Maßnahme entschlossen sein, die, wenn sie tatsächlich durchgeführt wird, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist den Arbeitsplatzverlust zur Folge hat (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 18; 23. Februar 2010 - 2 AZR 268/08 - Rn. 18, BAGE 133, 240) .
- BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13
Betriebsbedingte Kündigung - Organisationsentscheidung
Andernfalls lässt sich im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung - auf den es dafür unverzichtbar ankommt - nicht hinreichend sicher prognostizieren, es werde bis zum Ablauf der Kündigungsfrist tatsächlich zum Wegfall des Beschäftigungsbedarfs kommen (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 34; 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 18; 23. Februar 2010 - 2 AZR 268/08 - Rn. 18, BAGE 133, 240) . - ArbG Hagen, 06.03.2018 - 5 Ca 1902/17
Beteiligung und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung vor einer ordentlichen …
Auch der Arbeitnehmer, der das Angebot auf Änderung seiner Arbeitsbedingungen gemäß § 2 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz unter Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung angenommen hat, kann sich im Änderungsschutzprozess darauf berufen, die Änderung der Vertragsbedingungen sei schon aus einem anderen Grund als dem ihrer Sozialwidrigkeit unwirksam (so BAG, Urteil vom 20.02.2014 - 2 AZR 346/12 -, NZA 2014, 1069, 1072 unter B. II. 3. d) bb) der Gründe, Randnummer 38 mit weiteren Nachweisen.
- ArbG Düsseldorf, 21.11.2017 - 6 Ca 3976/17
Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines angestellten Regionaldirektors durch …
Betriebliche Erfordernisse, die eine Kündigung bedingen, können sich aus außerbetrieblichen Umständen ergeben (BAG, Urteil vom 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 -, Rn. 18, juris).Passt der Arbeitgeber zum Beispiel im Fall eines Auftragsverlustes oder eines reduzierten Auftragsbestands die Anzahl der benötigten Arbeitnehmer an die verbliebene Arbeitsmenge an, kann sich daraus ein dringendes betriebliches Erfordernis zur Kündigung ergeben, wenn der Arbeitsanfall - dauerhaft - so zurückgegangen ist, dass zukünftig für einen oder mehrere Arbeitnehmer kein Bedürfnis für eine Beschäftigung mehr besteht (BAG, Urteil vom 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 -, Rn. 18, juris).
Behauptet der Arbeitgeber, das Bedürfnis für eine Weiterbeschäftigung sei wegen eines solchen Auftragsrückgangs entfallen, und bestreitet der Arbeitnehmer dies, hat das Gericht in vollem Umfang nachzuprüfen, ob die außerbetrieblichen Umstände für die Kündigung tatsächlich vorlagen und zu einem dauerhaften Rückgang des Beschäftigungsvolumens geführt haben (BAG, Urteil vom 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 -, Rn. 18, juris).
Dabei reicht ein Verweis des Arbeitgebers auf auslaufende Aufträge und das Fehlen von Anschlussaufträgen regelmäßig nicht aus, um einen nachhaltigen Rückgang zu begründen (BAG, Urteil vom 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 -, Rn. 18, juris).
Der Arbeitgeber, den im Kündigungsschutzprozess nach § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG trifft, muss vielmehr anhand seiner Auftrags- und Personalplanung im Einzelnen darstellen, warum nicht nur eine kurzfristige Abwärtsbewegung vorliegt, sondern ein dauerhafter Auftragsrückgang zu erwarten ist (BAG, Urteil vom 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 -, Rn. 18, juris).
Die Möglichkeit einer "normalen", im Rahmen des Üblichen liegenden Auftragsschwankung muss prognostisch ausgeschlossen sein (BAG, Urteil vom 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 -, Rn. 18, juris) m.w.N.).
Dem müssen der Inhalt und die Substanz des Sachvortrags des Arbeitgebers gerecht werden; dieser hat den nachhaltigen Rückgang des Arbeitsvolumens nachvollziehbar darzustellen, indem er die einschlägigen Daten aus repräsentativen Referenzperioden miteinander vergleicht (BAG, Urteil vom 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 -, Rn. 18, juris).
Ein Rückgang des Arbeitskräftebedarfs kann sich aber auch daraus ergeben, dass der Arbeitgeber sich zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, deren Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer dauerhaft entfallen lässt (BAG, Urteil vom 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 -, Rn. 18, juris).
Eine solche unternehmerische Entscheidung ist gerichtlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur daraufhin, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG, Urteil vom 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 -, Rn. 18, juris; BAG…, Urteil vom 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - Rn. 13, juris; BAG…, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 2 AZR 867/11 - Rn. 33, juris; jeweils m.w.N.).
Ohne Einschränkung nachzuprüfen ist hingegen, ob die fragliche Entscheidung faktisch umgesetzt wurde und dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer wirklich entfallen ist (BAG, Urteil vom 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 -, Rn. 18, juris; BAG…, Urteil vom 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - Rn. 13, juris).
Allerdings kann in Fällen, in denen die Organisationsentscheidung des Arbeitgebers und sein Kündigungsentschluss praktisch deckungsgleich sind, die ansonsten berechtigte Vermutung, die fragliche Entscheidung sei aus sachlichen Gründen erfolgt, nicht unbesehen greifen (BAG, Urteil vom 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 -, Rn. 18, juris).
Da die Kündigung nach dem Gesetz an das Vorliegen von Gründen gebunden ist, die außerhalb ihrer selbst liegen, muss der Arbeitgeber in solchen Fällen seine Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und zeitlichen Nachhaltigkeit verdeutlichen (BAG, Urteil vom 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 -, Rn. 18, juris).
Daran fehlt es, wenn die Entscheidung in ihrer Folge zu einer Überforderung oder Benachteiligung des im Betrieb verbliebenen Personals führen würde oder sie lediglich Vorwand dafür ist, bestimmte Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeiten objektiv fortbestehen und etwa nur der Inhalt des Arbeitsvertrags als zu belastend angesehen wird (BAG, Urteil vom 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 -, Rn. 18, juris; BAG…, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 2 AZR 867/11 - Rn. 34, juris; BAG…, Urteil vom 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 22, juris).
Andernfalls lässt sich im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung - auf den es dafür unverzichtbar ankommt - nicht hinreichend sicher prognostizieren, es werde bis zum Ablauf der Kündigungsfrist tatsächlich zum Wegfall des Beschäftigungsbedarfs kommen (BAG…, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 512/13 -, Rn. 17, juris; BAG…, Urteil vom 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 34 juris; BAG, Urteil vom 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 18, juris).
- BAG, 26.02.2015 - 2 AZR 955/13
Konsultationsverfahren - Massenentlassungsanzeige
Er führt nach § 134 BGB zur Unwirksamkeit der Kündigung (vgl. BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 48;… 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 42, aaO) . - LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2022 - 7 Sa 228/20
Verhaltensbedingte Kündigung wegen verspäteten Arbeitsbeginns und überlanger …
Regelmäßig entsteht ein Überhang an Arbeitskräften nicht allein und unmittelbar durch bestimmte wirtschaftliche Entwicklungen (Produktions- oder Umsatzrückgang etc.), sondern aufgrund einer - häufig durch diese Entwicklungen veranlassten - unternehmerischen (Organisations-)Entscheidung des Arbeitgebers (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 12 mwN.).Behauptet der Arbeitgeber, das Bedürfnis für eine Weiterbeschäftigung sei wegen eines solchen Auftragsrückgangs entfallen, und bestreitet der Arbeitnehmer dies, hat das Gericht in vollem Umfang nachzuprüfen, ob die außerbetrieblichen Umstände für die Kündigung tatsächlich vorlagen und zu einem dauerhaften Rückgang des Beschäftigungsvolumens geführt haben (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 13 mwN.).
Die Möglichkeit einer "normalen", im Rahmen des Üblichen liegenden Auftragsschwankung muss prognostisch ausgeschlossen sein (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 14 mwN.).
Dieser hat den nachhaltigen Rückgang des Arbeitsvolumens nachvollziehbar darzustellen, indem er die einschlägigen Daten aus repräsentativen Referenzperioden miteinander vergleicht (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 14 mwN.).
Eine solche unternehmerische Entscheidung ist gerichtlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 15 mwN.).
Ohne Einschränkung nachzuprüfen ist hingegen, ob die fragliche Entscheidung faktisch umgesetzt wurde und dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer wirklich entfallen ist (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 15 mwN.).
Daran fehlt es, wenn die Entscheidung in ihrer Folge zu einer Überforderung oder Benachteiligung des im Betrieb verbliebenen Personals führen würde oder sie lediglich Vorwand dafür ist, bestimmte Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeiten objektiv fortbestehen und etwa nur der Inhalt des Arbeitsvertrags als zu belastend angesehen wird (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 16 mwN.).
Der Arbeitgeber muss die Auswirkungen seiner unternehmerischen Vorgaben und Planungen auf das erwartete Arbeitsvolumen anhand einer schlüssigen Prognose im Einzelnen darstellen und angeben, wie die anfallenden Arbeiten vom verbliebenen Personal ohne überobligationsmäßige Leistungen, das heißt im Rahmen ihrer vertraglich geschuldeten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit erledigt werden können (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 17 mwN.;… 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 23 mwN.;… 23. Februar 2012 - 2 AZR 548/10 - Rn. 18 mwN.;… 13. Februar 2008 - 2 AZR 1041/06 - Rn. 16, juris).
Andernfalls kann ein Wegfall des Arbeitsplatzes nicht sicher prognostiziert werden (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 18).
Entscheidend ist, ob die Beklagte im Kündigungszeitpunkt davon ausgehen konnte, dass die anderen Mitarbeiter in der Lage sein würden, innerhalb ihrer regulären , das heißt ihrer vertraglich geschuldeten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, weitere Arbeiten zu verrichten (vgl. BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 26;… 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 23 mwN.;… 23. Februar 2012 - 2 AZR 548/10 - Rn. 18 mwN.).
- BAG, 21.05.2019 - 2 AZR 26/19
Änderungskündigung - Wahrung der Klagefrist
Zur Kündigungserklärung muss als zweites Element ein bestimmtes, zumindest bestimmbares und somit den Voraussetzungen des § 145 BGB entsprechendes Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen hinzukommen (BAG 17. Februar 2016 - 2 AZR 613/14 - Rn. 18; 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 38, BAGE 147, 237) . - BAG, 17.02.2016 - 2 AZR 613/14
Betriebsbedingte Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots
Zur Kündigungserklärung muss als zweites Element ein bestimmtes, zumindest bestimmbares und somit den Voraussetzungen des § 145 BGB entsprechendes Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen hinzukommen (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 38, BAGE 147, 237; 16. Dezember 2010 - 2 AZR 576/09 - Rn. 21) . - BAG, 19.03.2015 - 8 AZR 119/14
Betriebsteilübergang - Massenentlassungsanzeige
cc) Im Anschluss an die Entscheidung Junk (…EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - Rn. 39, Slg. 2005, I-885) , nach der unter dem Begriff "Entlassung" in Art. 2 bis 4 der Richtlinie 98/59/EG und richtlinienkonform auch in § 17 KSchG (ua. BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 31, BAGE 147, 237;… 25. April 2013 - 6 AZR 49/12 - Rn. 153; 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - Rn. 18, BAGE 117, 281) die Erklärung der Kündigung zu verstehen ist, gilt zweifelsohne nichts anderes für die ebenfalls zur Berechnung des Schwellenwertes bedeutsame Bestimmung in § 17 Abs. 1 Satz 2 KSchG. - BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 124/14
Änderungskündigung - Beteiligung der Mitarbeitervertretung
Auch der Arbeitnehmer, der das Angebot auf Änderung seiner Arbeitsbedingungen gemäß § 2 Satz 1 KSchG unter Vorbehalt angenommen hat, kann sich im Änderungsschutzprozess darauf berufen, die Änderung der Vertragsbedingungen sei schon aus einem anderen Grund als dem ihrer Sozialwidrigkeit unwirksam (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 38, BAGE 147, 237) . - BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 650/14
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung
- BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 34/20
Zustimmungsersetzung - Versetzung - Beendigung alternierender Telearbeit
- LAG Köln, 14.03.2019 - 6 Sa 489/18
Voraussetzungen einer personenbedingten Kündigung
- LAG Hessen, 13.05.2016 - 14 Sa 587/15
- LAG Düsseldorf, 08.09.2016 - 11 Sa 705/15
Bestimmung der Betriebsgröße; Zeitarbeitnehmer
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.10.2019 - 7 Sa 2/19
Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene
- LAG Baden-Württemberg, 28.09.2015 - 17 Sa 51/14
Betriebsbedingte Kündigung - Konzernarbeitsverhältnis - konzernweite …
- LAG Hamburg, 07.09.2016 - 6 Sa 25/16
Betriebsbedingte Änderungskündigung wegen Einführung einer neuen Abteilungs- und …
- BAG, 01.03.2016 - 2 AZR 838/14
Betriebsbedingte Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots
- LAG München, 13.04.2016 - 5 Sa 990/15
Verhaltensbedingte Änderungskündigung: Abgrenzung personen-/verhaltensbedingte …
- BAG, 26.02.2015 - 2 AZR 371/14
Konsultationsverfahren - Massenentlassungsanzeige
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2021 - 3 Sa 115/21
Betriebsbedingte Kündigung
- LAG Köln, 08.09.2022 - 8 Sa 605/21
Betriebsbedingte Kündigung; unternehmerische Entscheidung; Wegfall des …
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2019 - 11 Sa 2419/18
Betrieb bei weitentfernten Betriebsteilen und zentraler Leitung
- ArbG Stuttgart, 20.01.2017 - 26 Ca 866/16
Sozialauswahl - Altersgruppenbildung - tariflicher Alterskündigungsschutz
- LAG Köln, 28.10.2016 - 4 Sa 86/16
Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren Streitgegenständen
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2021 - 8 Sa 369/20
Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Wegfall des Arbeitsplatzes …
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.07.2016 - 1 Sa 538/15
Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast - Auftragsrückgang - organisatorische …
- BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 1005/13
Ordentliche Änderungskündigung
- BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 76/14
Ordentliche Änderungskündigung - TV Ratio Postbank
- BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 262/14
Ordentliche Änderungskündigung - TV Ratio Postbank
- BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 87/14
Ordentliche Änderungskündigung - TV Ratio Postbank
- ArbG Villingen-Schwenningen, 07.10.2021 - 1 Ca 163/21
Mitwirkung des Arbeitnehmers bei Urlaubsplanung - Abmahnung - betriebsbedingte …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2022 - 8 Sa 91/21
Überflüssige Änderungskündigung
- ArbG Düsseldorf, 18.10.2021 - 6 Ca 1881/21
Betriebsbedingte Kündigung eines Co-Piloten wegen Flottenverkleinerung - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.02.2018 - 11 Sa 159/17
Unwirksame betriebsbedingte Kündigung eines Garten- und Friedhofsarbeiters einer …
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2016 - 11 Sa 1711/15
Massenentlassungsanzeige; Konsultationsverfahren
- LAG Köln, 16.08.2018 - 7 Sa 118/18
Betriebsbedingte Kündigung; Vertriebsleiter; Änderungskündigung; Projektleiter; …
- ArbG Düsseldorf, 01.10.2021 - 7 Ca 1882/21
- ArbG Bonn, 05.12.2018 - 4 Ca 1458/18