Rechtsprechung
BVerfG, 29.10.2007 - 2 BvR 1461/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten wegen eines Dienstvergehens verstößt weder gegen die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung noch gegen Rechte aus Art 33 Abs 5 GG
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung mit Rücksicht auf eine Unschuldsvermutung ; Anwendung der Unschuldsvermutung im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren
- Judicialis
GG Art. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 33 Abs. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 33 Abs. 5
Beachtung der Unschuldsvermutung in einem beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren; Verfassungsmäßigkeit der Entfernung aus dem Dienst oder der Aberkennung seines Ruhegehalts - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Aberkennung des Ruhegehalts
- juraforum.de (Kurzinformation)
Aberkennung des Ruhegehalts wegen Bestechlichkeit
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 13.12.2005 - 20 DK 6004/04
- VGH Hessen, 20.06.2006 - 24 DH 123/06
- BVerfG, 29.10.2007 - 2 BvR 1461/06
Papierfundstellen
- BVerfGK 12, 364
- NVwZ 2008, 308 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02
Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung …
Auszug aus BVerfG, 29.10.2007 - 2 BvR 1461/06
Der Tatrichter ist gehalten, sich mit den von ihm festgestellten Tatsachen unter allen für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten auseinander zu setzen und seine Beweiswürdigung in den Urteilsgründen darzulegen (vgl. BVerfGK 1, 145 ; BVerwG…, Urteil vom 19. Juli 2006 - 2 WD 13/05 -, NVwZ-RR 2007, S. 182).Voraussetzung ist vielmehr, dass sich die Gerichte so weit von der Verpflichtung entfernt haben, in Wahrung der Unschuldsvermutung auch die Gründe, die gegen die mögliche Täterschaft sprechen, wahrzunehmen, aufzuklären und zu erwägen, dass der rationale Charakter der Entscheidung verloren gegangen scheint und sie keine tragfähige Grundlage mehr für die mit einem Schuldspruch einhergehende Sanktion sein kann (vgl. BVerfGK 1, 145 ).
- BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvR 481/60
Wehrmachtspensionäre
Auszug aus BVerfG, 29.10.2007 - 2 BvR 1461/06
Zwar sind der Kernbestand der beamtenrechtlichen Versorgungsansprüche durch Art. 33 Abs. 5 GG ebenso gesichert wie die Renten der Sozialversicherung durch Art. 14 GG (vgl. BVerfGE 16, 94 ; 39, 196 ). - BVerwG, 19.07.2006 - 2 WD 13.05
Beweiswürdigung; früherer Soldat; Beförderungsverbot; Verhängungsverbot; …
Auszug aus BVerfG, 29.10.2007 - 2 BvR 1461/06
Der Tatrichter ist gehalten, sich mit den von ihm festgestellten Tatsachen unter allen für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten auseinander zu setzen und seine Beweiswürdigung in den Urteilsgründen darzulegen (vgl. BVerfGK 1, 145 ; BVerwG, Urteil vom 19. Juli 2006 - 2 WD 13/05 -, NVwZ-RR 2007, S. 182).
- BVerfG, 12.03.1975 - 2 BvL 10/74
Beamtenpension
Auszug aus BVerfG, 29.10.2007 - 2 BvR 1461/06
Zwar sind der Kernbestand der beamtenrechtlichen Versorgungsansprüche durch Art. 33 Abs. 5 GG ebenso gesichert wie die Renten der Sozialversicherung durch Art. 14 GG (vgl. BVerfGE 16, 94 ; 39, 196 ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 29.10.2007 - 2 BvR 1461/06
Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ). - BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96
Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer …
Auszug aus BVerfG, 29.10.2007 - 2 BvR 1461/06
Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ). - BVerwG, 27.02.1980 - 1 DB 3.80
Anforderungen an die Durchführung eines Disziplinarverfahrens - Voraussetzungen …
Auszug aus BVerfG, 29.10.2007 - 2 BvR 1461/06
Zu den anderen gesetzlich geordneten Verfahren im Sinne dieser Vorschrift gehört auch das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren (vgl. BVerwGE 63, 339 ). - BVerwG, 24.11.1999 - 1 D 68.98
Materielles Beamtendisziplinarrecht - Schalterbeamter der Bahn; Verfälschen des …
Auszug aus BVerfG, 29.10.2007 - 2 BvR 1461/06
Die Unschuldsvermutung, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren Anwendung findet (vgl. BVerwGE 111, 43 ), schützt den Beschuldigten vor Nachteilen, die Schuldspruch oder Strafe gleichkommen, denen aber kein rechtsstaatliches und prozessordnungsgemäßes Verfahren zur Schuldfeststellung und Strafbemessung vorausgegangen ist (vgl. BVerfGE 74, 358, 82, 106 ). - BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
Unschuldsvermutung
Auszug aus BVerfG, 29.10.2007 - 2 BvR 1461/06
Die Unschuldsvermutung, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren Anwendung findet (vgl. BVerwGE 111, 43 ), schützt den Beschuldigten vor Nachteilen, die Schuldspruch oder Strafe gleichkommen, denen aber kein rechtsstaatliches und prozessordnungsgemäßes Verfahren zur Schuldfeststellung und Strafbemessung vorausgegangen ist (vgl. BVerfGE 74, 358, 82, 106 ).
- VG Berlin, 27.02.2020 - 27 L 43.20
Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung eines Urteils
Die Unschuldsvermutung, nach der die Unschuld des einer Straftat Beschuldigten bis zum rechtkräftigen Nachweis dessen Schuld vermutet wird (BVerfG…, Beschluss vom 10. Februar 2001 - 2 BvR 1384/99 -, juris Rn. 5) und nach der jeder Beamte oder Soldat bis zum verfahrensmäßigen Abschluss eines Disziplinarverfahrens grundsätzlich als unschuldig anzusehen ist (BVerwG…, Beschluss vom 8. Dezember 2009 a.a.O.), schützt den Beschuldigten vor Nachteilen, die Schuldspruch oder Strafe gleichkommen, denen aber kein rechtsstaatliches oder prozessordnungsgemäßes Verfahren zur Schuldfeststellung und Strafbemessung vorausgegangen ist (BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2007 - 2 BvR 1461/06 -, juris Rn. 11). - BVerwG, 23.09.2008 - 2 WD 18.07 Der Senat ist als Tatsacheninstanz gehalten, sich mit den von ihm festgestellten Tatsachen und allen für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten auseinanderzusetzen und seine Beweiswürdigung in den Urteilsgründen darzulegen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. Oktober 2007 - 2 BvR 1461/06 - EuGRZ 2007, 730 ; BVerwG, Urteil vom 19. Juli 2006 - BVerwG 2 WD 13.05 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 2 = NZWehrr 2007, 35, jeweils m.w.N.).
- VG Berlin, 12.03.2014 - 80 K 56.12
Aberkennung des Ruhegehalts
Sie beruht auf der schuldhaften Pflichtverletzung während der aktiven Dienstzeit und ist dem späteren Ruhestandsbeamten daher als bei Begehung vorhersehbar zuzurechnen (stRspr.,vgl. BVerwG…, Urteil vom 8. März 2005 - 1 D 15.04 -, juris Rn. 49; zur Verfassungsmäßigkeit der Aberkennung des Ruhegehalts auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. Oktober 2007 - 2 BvR 1461/06 -, juris Rn. 18).