Rechtsprechung
BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2242/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
Art. 20 Abs. 3 GG; § 359 Abs. 5 StPO; § 458 Abs. 1 StPO
Angebliche Falschbezeichnung des Verurteilten; Urteilsberichtigung (Rubrum; Grenzen); Einwendungen gegen die Vollstreckung des Urteils; Wiederaufnahmeverfahren - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Zu den Grenzen der Berichtigung eines Strafurteils
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 20 Abs 3 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 314 Abs 1 StPO, § 359 Nr 5 StPO, § 458 Abs 1 StPO
Nichtannahmebeschluss: Zu den Grenzen der Berichtigung eines Strafurteils - hier: keine Grundrechtsverletzung bei Ablehnung einer Urteilsberichtigung wegen Falschangabe der Personalien - strafprozessuale Möglichkeiten des im Rubrum des Strafurteils genannten Nichttäters ... - Wolters Kluwer
Gewährleistung einer zureichenden richterlichen Sachaufklärung und einer der Bedeutung der Freiheitsgarantie entsprechenden in tatsächlicher Hinsicht genügenden Grundlage durch ein den Entzug der persönlichen Freiheit betreffendes rechtsstaatliches Verfahren; Richten von ...
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewährleistung einer zureichenden richterlichen Sachaufklärung und einer der Bedeutung der Freiheitsgarantie entsprechenden in tatsächlicher Hinsicht genügenden Grundlage durch ein den Entzug der persönlichen Freiheit betreffendes rechtsstaatliches Verfahren; Richten von ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Verurteilung des Falschen, weil dieser seinen Ausweis verlieh
Besprechungen u.ä.
- De-legibus-Blog (Kurzanmerkung)
Nicht-Verurteilter muss einrücken
Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- FG Hamburg, 10.12.2010 - 3 K 96/10
Finanzgerichtsordnung: Nach Urteil keine Verfahrensaussetzung/keine …
Diese wäre gemäß § 107 FGO nur bei einer offenbare Unrichtigkeit möglich, die für die Prozessbeteiligten aus der Urteilsurkunde oder aus anderen Verfahrensvorgängen offenkundig gewesen sein müsste (vgl. Bundesverfassungsgericht --BVerfG-- vom 10. September 2010 2 BvR 2242/09, Juris), wie bei einer Abweichung vom Aktivrubrum der Klageschrift (vgl. Verwaltungsgericht --VG-- Bremen vom 31. Mai 2010 S 4 E 230/10, Juris).