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   BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 982/00   

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BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 982/00 (https://dejure.org/2001,2062)
BVerfG, Entscheidung vom 18.07.2001 - 2 BvR 982/00 (https://dejure.org/2001,2062)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Juli 2001 - 2 BvR 982/00 (https://dejure.org/2001,2062)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur verfassungsrechtlichen Verpflichtung des Gerichts in Asylverfahren, Erkenntnismittel vor ihrer Verwertung den Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu bringen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu eröffnen

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Verwaltungsgerichtliches Verfahren - Gewährung rechtlichen Gehörs - Einführung von Erkenntnismitteln - Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Kenntnis der Erkenntnismittel

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 103 Abs. 1
    Verfahrensrecht, rechtliches Gehör, Erkenntnismittel, Verfahrensgegenstand, Togo, Krankheit, Down-Syndrom, Asthma bronchiale, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, Medizinische Versorgung, Mündliche Verhandlung, Verzicht

  • Judicialis

    BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 34a Abs. 2; ; BVerfGG § 93a Absatz 2 Buchstabe b; ; AuslG § 51 Abs. 1; ; AuslG § 53; ; AuslG § 53 Abs. 6 Satz 1; ; VwGO § 87b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Grundsatz des rechtlichen Gehörs im Verwaltungsstreitverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 15.03.1999 - 2 BvR 243/96

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Annahmevoraussetzungen

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 982/00
    Art. 103 Abs. 1 GG verlangt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass das Gericht nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse, auch Presseberichte und Behördenauskünfte verwertet, die von den Verfahrensbeteiligten oder vom Gericht im Einzelnen bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind und zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (vgl. BVerfGE 89, 381 ; 70, 180 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1993 - 2 BvR 2075/92 -, NVwZ 1993, S. 769; vom 18. Februar 1993 - 2 BvR 1869/92 -, InfAuslR 1993, S. 146 ; vom 6. Juli 1993 - 2 BvR 514/93 -, nur in JURIS; vom 30. April 1996 - 2 BvR 1671/95 -, AuAS 1996, S. 249 und vom 15. März 1999 - 2 BvR 243/96 -, nur in JURIS), was auch in Asylverfahren gilt (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. September 1992 - 2 BvR 767/92 -, nur in JURIS).

    b) Hieran ändert sich auch nichts dadurch, dass der Beschwerdeführer auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verzichtet hat, denn ein solcher Verzicht lässt das Recht auf rechtliches Gehör als solches regelmäßig unberührt (vgl. BVerfGE 50, 280 ; 62, 347 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. März 1999, a.a.O.).

    Es kann ihm daher nicht vorgeworfen werden, er habe mit dem Verzicht auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung nicht zugleich darauf hingewiesen, dass er noch keine Erkenntnisquellen des Gerichts über die medizinische Versorgungslage in Togo erhalten habe (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. März 1999, a.a.O.).

  • VG München, 09.03.2000 - M 29 K 00.50022
    Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 982/00
    b) das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 9. März 2000 - M 29 K 00.50022 -.

    Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 9. März 2000 - M 29 K 00.50022 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • VGH Bayern, 09.05.2000 - 25 ZB 00.30941
    Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 982/00
    a) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Mai 2000 - 25 ZB 00.30941 -,.

    Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Mai 2000 - 25 ZB 00.30941 - ist damit gegenstandslos.

  • BVerfG, 30.04.1996 - 2 BvR 1671/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 982/00
    Art. 103 Abs. 1 GG verlangt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass das Gericht nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse, auch Presseberichte und Behördenauskünfte verwertet, die von den Verfahrensbeteiligten oder vom Gericht im Einzelnen bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind und zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (vgl. BVerfGE 89, 381 ; 70, 180 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1993 - 2 BvR 2075/92 -, NVwZ 1993, S. 769; vom 18. Februar 1993 - 2 BvR 1869/92 -, InfAuslR 1993, S. 146 ; vom 6. Juli 1993 - 2 BvR 514/93 -, nur in JURIS; vom 30. April 1996 - 2 BvR 1671/95 -, AuAS 1996, S. 249 und vom 15. März 1999 - 2 BvR 243/96 -, nur in JURIS), was auch in Asylverfahren gilt (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. September 1992 - 2 BvR 767/92 -, nur in JURIS).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 232/78

    Verwertung kirzfristig eingerechter und dem Gegner unbekannter

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 982/00
    b) Hieran ändert sich auch nichts dadurch, dass der Beschwerdeführer auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verzichtet hat, denn ein solcher Verzicht lässt das Recht auf rechtliches Gehör als solches regelmäßig unberührt (vgl. BVerfGE 50, 280 ; 62, 347 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. März 1999, a.a.O.).
  • BVerfG, 07.12.1982 - 2 BvR 1118/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch nicht rechtzeitige

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 982/00
    b) Hieran ändert sich auch nichts dadurch, dass der Beschwerdeführer auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verzichtet hat, denn ein solcher Verzicht lässt das Recht auf rechtliches Gehör als solches regelmäßig unberührt (vgl. BVerfGE 50, 280 ; 62, 347 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. März 1999, a.a.O.).
  • BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 86/97

    Erfolgreiche "Asyl-Verfassungsbeschwerde" eines Kurden

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 982/00
    Der pauschale Hinweis auf die allgemeine Lageerkenntnis ohne Angabe von Erkenntnisquellen oder die allein dem Gericht vorliegenden Auskünfte genügt nicht den Anforderungen des Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 86/97 -, NVwZ-Beilage Nr. 8/1999, S. 81 ).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 982/00
    Art. 103 Abs. 1 GG verlangt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass das Gericht nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse, auch Presseberichte und Behördenauskünfte verwertet, die von den Verfahrensbeteiligten oder vom Gericht im Einzelnen bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind und zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (vgl. BVerfGE 89, 381 ; 70, 180 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1993 - 2 BvR 2075/92 -, NVwZ 1993, S. 769; vom 18. Februar 1993 - 2 BvR 1869/92 -, InfAuslR 1993, S. 146 ; vom 6. Juli 1993 - 2 BvR 514/93 -, nur in JURIS; vom 30. April 1996 - 2 BvR 1671/95 -, AuAS 1996, S. 249 und vom 15. März 1999 - 2 BvR 243/96 -, nur in JURIS), was auch in Asylverfahren gilt (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. September 1992 - 2 BvR 767/92 -, nur in JURIS).
  • BVerfG, 10.12.1963 - 2 BvR 647/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 982/00
    d) Der Beschwerdeführer war nicht etwa gehalten, das Gericht vorbeugend auf eventuelle Verfahrensverstöße aufmerksam zu machen (stRspr des Bundesverfassungsgerichts seit BVerfGE 17, 194 ).
  • BVerfG, 24.09.1992 - 2 BvR 767/92

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verwertung einer nicht in

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 982/00
    Art. 103 Abs. 1 GG verlangt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass das Gericht nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse, auch Presseberichte und Behördenauskünfte verwertet, die von den Verfahrensbeteiligten oder vom Gericht im Einzelnen bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind und zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (vgl. BVerfGE 89, 381 ; 70, 180 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1993 - 2 BvR 2075/92 -, NVwZ 1993, S. 769; vom 18. Februar 1993 - 2 BvR 1869/92 -, InfAuslR 1993, S. 146 ; vom 6. Juli 1993 - 2 BvR 514/93 -, nur in JURIS; vom 30. April 1996 - 2 BvR 1671/95 -, AuAS 1996, S. 249 und vom 15. März 1999 - 2 BvR 243/96 -, nur in JURIS), was auch in Asylverfahren gilt (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. September 1992 - 2 BvR 767/92 -, nur in JURIS).
  • BVerfG, 17.12.1991 - 2 BvR 1041/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Offensichtlichkeitsprüfung eines

  • BVerfG, 02.03.1993 - 2 BvR 2075/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

  • BVerfG, 18.02.1993 - 2 BvR 1869/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

  • BVerfG, 06.07.1993 - 2 BvR 514/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

  • BVerwG, 19.05.2022 - 2 B 41.21

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe, Notwendigkeit einer

    Der Kläger war auch nicht gehalten, das Berufungsgericht vorbeugend auf eventuelle Verfahrensverstöße aufmerksam zu machen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Juli 2001 - 2 BvR 982/00 - InfAuslR 2001, 463 Rn. 20).
  • BVerwG, 12.04.2006 - 6 PB 1.06

    Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Einsatz von Honorarkräften als

    Der Verzicht auf die mündliche Verhandlung lässt das Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs als solches regelmäßig unberührt (vgl. BVerwG - Kammer -, Beschluss vom 18. Juli 2001 - 2 BvR 982/00 - InfAuslR 2001, 463 m.w.N.).

    Der Antragsteller war nicht gehalten, das Gericht vorbeugend auf eventuelle Verfahrensverstöße aufmerksam zu machen (stRspr, vgl. z.B. BVerfG - Kammer -, Beschluss vom 18. Juli 2001, a.a.O., 465 m.w.N.).

  • BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 1782/04

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung der Berufungszulassung gegen die

    103 Abs. 1 GG verlangt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass das Gericht nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse verwendet, die von den Verfahrensbeteiligten oder vom Gericht im Einzelnen bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2001 - 2 BvR 982/00 -, InfAuslR 2001, S. 463 ).
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