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   OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2010 - 2 M 96/10   

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OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2010 - 2 M 96/10 (https://dejure.org/2010,25956)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02.09.2010 - 2 M 96/10 (https://dejure.org/2010,25956)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02. September 2010 - 2 M 96/10 (https://dejure.org/2010,25956)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 25 Abs 4 S 2 AufenthG 2004, § 25 Abs 5 AufenthG 2004, § 26 Abs 2 AufenthG 2004, § 26 Abs 4 AufenthG 2004, § 104a Abs 1 S 1 AufenthG 2004
    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und Erteilung einer Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geduldeter Aufenthalt im Bundesgebiet oder zumindest Erfüllung der Voraussetzung für die Erteilung einer Duldung als Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ); Anwendbarkeit des § 81 Abs. 3 S. 2 AufenthG ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und Erteilung einer Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geduldeter Aufenthalt im Bundesgebiet oder zumindest Erfüllung der Voraussetzung für die Erteilung einer Duldung als Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Anwendbarkeit des § 81 Abs. 3 S. 2 AufenthG auf ...

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07

    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2010 - 2 M 96/10
    Ist dies zu bejahen, kann auch eine außergewöhnliche Härte im Sinne von § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG vorliegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.01.2009 - 1 C 40.07 -, BVerwGE 133, 73 [82 ff.], RdNrn. 20 ff.).

    Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BVerwG, Urt. v. 27.01.2009, a.a.O., S.).

    Alle diese Umstände sind im Wege einer Gesamtbewertung zu gewichten (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 27.01.2009, a.a.O., S. 84, RdNr. 24; vgl. auch Beschl. d. Senats v. 21.11.2008 - 2 M 218/08 -, Juris).

  • BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 10.09

    Rücknahme; Rücknahme ex nunc; Rücknahme ex tunc; Widerruf; unbefristete

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2010 - 2 M 96/10
    Dies bedeutet, dass der Kläger in diesem Zeitpunkt im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem 5. Abschnitt des AufenthG sein und er diesen Aufenthaltstitel - unter Berücksichtigung der einschlägigen Anrechnungsvorschriften - seit sieben Jahren besitzen muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.11.2009 - 1 C 24/08 -, Juris, RdNr. 14; Urt. v. 13.04.2010 - 1 C 10/09 -, Juris, RdNr. 19).

    Diese tatbestandlichen Voraussetzungen müssen grundsätzlich im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung der Tatsacheninstanz erfüllt sein; dies bedeutet, dass der Kläger in diesem Zeitpunkt im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem 5. Abschnitt des AufenthG sein und er diesen Aufenthaltstitel - unter Berücksichtigung der einschlägigen Anrechnungsvorschriften - seit sieben Jahren besitzen muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.11.2009 - 1 C 24.08 -, Juris, RdNr. 14; Urt. v. 13.04.2010 - 1 C 10.09 -, Juris, RdNr. 19).

    Eine andere Beurteilung ist zwar dann geboten, wenn der Ausländer einen fortbestehenden Verlängerungsanspruch hat, dem die Behörde zu Unrecht nicht nachkommt (vgl. BVerwG, Urteil v. 10.11.2009 u. 13.04.2010, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2008 - 11 S 2088/08

    Sog. Altfallregelung nach § 104a Abs. 1 AufenthG 2004; berechtigter Personenkreis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2010 - 2 M 96/10
    Begünstigt werden nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift nur ausreisepflichtige Ausländer, deren letzter Rechtsstatus eine Duldung bildete, oder die zumindest die Voraussetzungen für die Erteilung einer Duldung erfüllten (vgl. VGH BW, Beschl. v. 30.09.2008 - 11 S 2088/08 -, AuAS 2009, 16; OVG NW, Beschl. v. 30.07.2008 - 18 B 602/08 -, AuAS 2009, 18; Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, Stand Mai 2010, § 104 a AufenthG Rn. 8).

    Dies bedeutet, dass es aus gesetzessystematischen Gründen unzulässig ist, § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG auf Ausländer anzuwenden, denen bereits aus humanitären oder anderen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist (vgl. zum Ganzen: VGH BW, Beschl. v. 30.09.2008, a.a.O.).

  • BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 24.08

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2010 - 2 M 96/10
    Dies bedeutet, dass der Kläger in diesem Zeitpunkt im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem 5. Abschnitt des AufenthG sein und er diesen Aufenthaltstitel - unter Berücksichtigung der einschlägigen Anrechnungsvorschriften - seit sieben Jahren besitzen muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.11.2009 - 1 C 24/08 -, Juris, RdNr. 14; Urt. v. 13.04.2010 - 1 C 10/09 -, Juris, RdNr. 19).

    Diese tatbestandlichen Voraussetzungen müssen grundsätzlich im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung der Tatsacheninstanz erfüllt sein; dies bedeutet, dass der Kläger in diesem Zeitpunkt im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem 5. Abschnitt des AufenthG sein und er diesen Aufenthaltstitel - unter Berücksichtigung der einschlägigen Anrechnungsvorschriften - seit sieben Jahren besitzen muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.11.2009 - 1 C 24.08 -, Juris, RdNr. 14; Urt. v. 13.04.2010 - 1 C 10.09 -, Juris, RdNr. 19).

  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2010 - 2 M 96/10
    Eine Verletzung des in Art. 8 Abs. 2 EMRK verankerten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kommt allerdings bei Ausländern in Betracht, die aufgrund ihrer gesamten Entwicklung faktisch zu Inländern geworden sind und denen wegen der Besonderheiten des Falles ein Leben im Staat ihrer Staatsangehörigkeit, zu dem sie keinen Bezug haben, nicht zuzumuten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.09.1998 - 1 C 8.96 -, InfAuslR 1999, 54; vgl. auch EGMR; Entsch. V. 16.06.2005 - 60654/00 - [Sisojeva] -, InfAuslR 2005, 349).
  • EGMR, 16.06.2005 - 60654/00

    SYSSOYEVA ET AUTRES c. LETTONIE

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2010 - 2 M 96/10
    Eine Verletzung des in Art. 8 Abs. 2 EMRK verankerten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kommt allerdings bei Ausländern in Betracht, die aufgrund ihrer gesamten Entwicklung faktisch zu Inländern geworden sind und denen wegen der Besonderheiten des Falles ein Leben im Staat ihrer Staatsangehörigkeit, zu dem sie keinen Bezug haben, nicht zuzumuten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.09.1998 - 1 C 8.96 -, InfAuslR 1999, 54; vgl. auch EGMR; Entsch. V. 16.06.2005 - 60654/00 - [Sisojeva] -, InfAuslR 2005, 349).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2008 - 2 M 218/08

    Zum Abschiebungsschutz für "faktische Inländer"

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2010 - 2 M 96/10
    Alle diese Umstände sind im Wege einer Gesamtbewertung zu gewichten (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 27.01.2009, a.a.O., S. 84, RdNr. 24; vgl. auch Beschl. d. Senats v. 21.11.2008 - 2 M 218/08 -, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2008 - 18 B 388/08

    Fiktion Antrag erstmalig Rechtsbehelfsbelehrung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2010 - 2 M 96/10
    § 81 Abs. 3 AufenthG erfasst demgegenüber nur die erstmalige Beantragung eines Aufenthaltstitels, um die es hier nicht geht (vgl. zum Ganzen: OVG NW, Beschl. v. 17.03.2008 - 18 B 388/08 -, Juris, m. w. Nachw.).
  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2010 - 2 M 96/10
    Derartige Hindernisse können sich insbesondere aus inlandsbezogenen Abschiebungsverboten ergeben, zu denen u. a. auch diejenigen Verbote zählen, die aus Völkervertragsrecht, etwa aus Art. 8 EMRK, herzuleiten sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.06.2006 - 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192 [197]).
  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2010 - 2 M 96/10
    Dies gilt auch dann, wenn seine strafrechtlichen Verfehlungen bei der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung deshalb außer Acht zu lassen sein sollten, weil die Stadt Iserlohn in Kenntnis der Verurteilungen Aufenthaltserlaubnisse erteilte und aus diesen Straftaten sich ergebende Ausweisungsgründe deshalb "verbraucht" sein dürften (vgl. zum Verbrauch von Ausweisungsgründen: BVerwG, Urt. v. 15.03.2005 - 1 C 26.03 -, BVerwGE 123, 114; OVG LSA, Beschl. v. 31.08.2009 - 2 M 132/09 -, Juris, jew. m. w. Nachw.).
  • BVerwG, 21.01.2010 - 1 B 17.09

    Bescheinigung; beschränkte Fortgeltungswirkung des Aufenthaltstitels;

  • EGMR, 07.10.2004 - 33743/03

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies die Beschwerden

  • EGMR, 16.09.2004 - 11103/03

    M. C. G. gegen Deutschland

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2009 - 10 LA 377/08

    Erbringung des Nachweises des tatsächlichen Schulbesuchs seiner schulpflichtigen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - 3 B 2.09

    Vietnam; Visum; Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung; eigenständiges

  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.2004 - 12 S 1750/04

    Jahresfrist bei irreführender Rechtsmittelbelehrung; Notwendiger Lebensunterhalt

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2009 - 2 M 132/09

    Keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wegen Vorliegens eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2008 - 18 B 602/08

    Aufenthaltserlaubnis humanitäre Gründe Altfallregelung Duldung Rücknahme

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.07.2004 - 3 M 436/03

    Sozialhilfe, Rechtsschutz, vorläufiger, Beschwerdeverfahren, Streitgegenstand,

  • OVG Berlin, 08.04.2004 - 8 S 37.04
  • VGH Bayern, 13.04.2006 - 24 C 06.569
  • VG Hamburg, 18.10.2016 - 2 E 4867/16

    Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden

    Ebenso wie für die auf einen Stichtag abstellende Altfallregelung in § 104a Abs. 1 AufenthG anerkannt ist, dass sie nur auf ausreisepflichtige Ausländer anwendbar ist, deren letzter Rechtsstatus eine Duldung bildete oder die zumindest die Voraussetzungen für die Erteilung einer Duldung erfüllten (OVG Münster, Beschl. v. 30.7.2008, 18 B 602/08, AuAS 2009, 18, juris Rn. 1; VGH Mannheim, Beschl. v. 30.9.2008, 11 S 2088/08, AuAS 2009, 16, juris Rn. 6; OVG Magdeburg, Beschl. v. 2.9.2010, 2 M 96/10, EzAR-NF 33 Nr. 25 juris Rn. 14), gilt dies für den Tatbestand des § 25a AufenthG, der als dauerhafte Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche neben die bisherigen Stichtagsregelungen tritt (vgl. BT-Drs. 17/5093, S. 6, 17).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2015 - 2 M 29/15

    Notwendigkeit einer Abschiebungsankündigung

    Ob eine solche Fallgestaltung vorliegt, hängt zum einen von der Integration des Ausländers in Deutschland und zum anderen von seiner Möglichkeit zur (Re-)Integration in seinem Heimatland ab (Beschl. d. Senats v. 02.09.2010 - 2 M 96/10 -, juris RdNr. 11 und Beschl. v. 13.09.2010 - 2 M 132/10 -, juris RdNr. 6).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2014 - 2 O 81/14

    Aufenthaltserlaubnis für "faktische Inländer"

    Ob eine solche Fallgestaltung vorliegt, hängt zum einen von der Integration des Ausländers in Deutschland und zum anderen von seiner Möglichkeit zur (Re-)Integration in seinem Heimatland ab (OVG LSA, Beschl. v. 02.09.2010 - 2 M 96/10 -, juris RdNr. 11 und Beschl. v. 13.09.2010 - 2 M 132/10 -, juris RdNr. 6).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.2010 - 2 O 148/10

    Prozesskostenhilfe für Untätigkeitsklage

    Alle diese Umstände sind im Wege einer Gesamtbewertung zu gewichten (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 27.01.2009, a.a.O., S. 84, RdNr. 24; vgl. auch Beschl. d. Senats v. 21.11.2008 - 2 M 218/08 -, Juris; vgl. auch Beschl. d. Senats v. 02.09.2010 - 2 M 96/10 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2010 - 2 M 132/10

    Faktischer Inländer

    Ob eine solche vorliegt, hängt zum einen von der Integration des Ausländers in Deutschland, zum anderen aber auch von seiner Möglichkeit zur (Re-)Integration in seinem Heimatland ab (vgl. Beschl. d. Senats v. 02.10.2010 - 2 M 96/10 - NdsOVG, Beschl. v. 24.03.2009 - 10 LA 377/08 - Juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2018 - 4 MB 69/18

    Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration

    Dies ist die einhellige Auffassung der zu dieser Frage ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung (OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Mai 2018 - 8 ME 31/18 -, juris Rn. 3; VGH München, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 19 CS 17.37 -, juris Rn. 11; zu § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 2. September 2010 - 2 M 96/10 -, juris Rn. 14;VGH Mannheim, Beschluss vom 30. September 2008 - 11 S 2088/08 -, juris Rn. 6;OVG Münster, Beschluss vom 30. Juli 2008 - 18 B 602/08 -, juris Rn. 1; zu § 25a Abs. 1 Satz 1 AufenthG vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2013 - 1 C 17.12 -, juris Rn. 11) und die überwiegende Auffassung der Literatur (Hailbronner, Ausländerrecht, Stand 2018, § 25b Rn. 10; Samel/Röcker, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Auflage 2018, § 25b Rn. 9; Zühlcke, in: HTK-AuslR, Stand 2018, § 25b Abs. 1 Rn. 53 ff.; Welte, AufenthG OK, Stand 2018, § 25b Rn. 15, a.A. Kluth, in: Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, Stand 2018, § 25b Rn. 6).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2014 - 2 M 117/14

    Unzumutbarkeit der Rückkehr bei faktischem Inländer

    Ob eine solche Fallgestaltung vorliegt, hängt zum einen von der Integration des Ausländers in Deutschland und zum anderen von seiner Möglichkeit zur (Re-)Integration in seinem Heimatland ab (Beschl. d. Senats v. 02.09.2010 - 2 M 96/10 -, juris RdNr. 11 und Beschl. v. 13.09.2010 - 2 M 132/10 -, juris RdNr. 6).
  • VG Magdeburg, 13.10.2014 - 3 B 660/14

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis mangels tatsächlicher oder rechtlicher

    Ob eine solche Fallgestaltung vorliegt, hängt von der Integration des Ausländers in Deutschland und von seiner Möglichkeit zur (Re-)Integration im Heimatland ab (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 2. September 2010, 2 M 96/10, Rdnr. 11, und vom 13. September 2010, 2 M 132/10, Rdnr. 6, jeweils zitiert nach juris; Dienelt, in: Renner, Ausländerrecht, 9. Auflage, München 2011, § 25 AufenthG Rdnr. 80 ff.; Göbel-Zimmermann, in: Huber, Aufenthaltsgesetz.
  • VG Magdeburg, 09.05.2012 - 3 A 125/11

    Erfolglose ausländerrechtliche Klage auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

    Die Kläger erfüllen im heute maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 2.9.2010 - 2 M 96/10 -, Leitsatz 4, zit. nach juris; Burr, in: GK-AufenthG, Loseblattkommentar, Bd. I, Stand: Juli 2011, § 26 Rn. 39) jedoch nicht das Erfordernis der 7-jährigen Aufenthaltszeit, obwohl sie bereits seit 12 ½ Jahren in Deutschland leben.
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