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   OVG Sachsen-Anhalt, 27.11.2014 - 2 M 98/14   

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https://dejure.org/2014,41459
OVG Sachsen-Anhalt, 27.11.2014 - 2 M 98/14 (https://dejure.org/2014,41459)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.11.2014 - 2 M 98/14 (https://dejure.org/2014,41459)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. November 2014 - 2 M 98/14 (https://dejure.org/2014,41459)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Regelfall; Sicherung; Lebensunterhalt; Unterhaltspflicht; Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis wegen fehlender Sicherung des Lebensunterhalts

  • rechtsportal.de

    Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers wegen fehlender Sicherung des Lebensunterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis wegen fehlender Sicherung des Lebensunterhalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers wegen fehlender Sicherung des Lebensunterhalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 480
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 L 136/12

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen - Verwurzelung des Ausländers

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.11.2014 - 2 M 98/14
    Weitergehende Schutzwirkungen aus Art. 6 Abs. 1 GG kommen nur ausnahmsweise in Betracht, wenn nämlich ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe des anderen Familienmitglieds angewiesen ist und dieser Beistand nur im Bundesgebiet erbracht werden kann, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen Deutschlands nicht zumutbar ist (vgl. Urt. d. Senats v. 15.05.2014 - 2 L 136/12 -, juris, RdNr. 32, m.w.N.).

    Da sich die Antragstellerin viele Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat, ist der Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 EMRK in Bezug auf das Privatleben eröffnet (vgl. Urt. d. Senats v. 15.05.2014, a.a.O., RdNr. 37 in juris).

    Für die Möglichkeit zur Reintegration eines Ausländers im Heimatland ist vor allem von Bedeutung, inwieweit Kenntnisse der dort gesprochenen und geschriebenen Sprache bestehen, inwieweit der Ausländer mit den dortigen Verhältnissen vertraut ist und inwieweit er dort bei der Wiedereingliederung auf Hilfestellung durch Verwandte und sonstige Dritte rechnen kann, soweit diese erforderlich sein sollte; das Maß der Vertrautheit hängt davon ab, in welchem Alter das Heimatland verlassen wurde (vgl. Urt. d. Senats v. 15.05.2014, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07

    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.11.2014 - 2 M 98/14
    Eine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kommt insbesondere bei Ausländern in Betracht, die aufgrund ihrer gesamten Entwicklung faktisch zu Inländern geworden sind und denen wegen der Besonderheiten des Falles ein Leben im Staat ihrer Staatsangehörigkeit, zu dem sie keinen Bezug haben, nicht zuzumuten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.09.1998 - 1 C 8.96 -, InfAuslR 1999, 54; Urt. v. 27.01.2009 - 1 C 40.07 -, BVerwGE 133, 73 [82 ff.], RdNr. 20 ff.; vgl. auch EGMR; Entsch. v. 16.06.2005 - 60654/00 - [Sisojeva] -, InfAuslR 2005, 349).

    Alle diese Umstände sind im Wege einer Gesamtbewertung zu gewichten (vgl. zum Ganzen auch BVerwG, Urt. v. 27.01.2009, a.a.O., S. 84, RdNr. 24).

  • EGMR, 23.06.2008 - 1638/03

    Maslov ./. Österreich

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.11.2014 - 2 M 98/14
    Bei jungen Erwachsenen, die nach Erreichen der Volljährigkeit weiterhin mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben, geht der EGMR allerdings davon aus, dass auch ihre Beziehung zu den Eltern und anderen nahen Familienmitgliedern Familienleben darstellt und aufenthaltsbeendende Maßnahmen daher auch in das Recht auf Achtung des Familienlebens eingreifen (EGMR, Urt. v. 23.06.2008 - Nr. 1638/03 [Maslov II] -, InfAuslR 2008, 333; vgl. auch VGH BW, Beschl. v. 05.02.2009 - 11 S 3244/08 -, InfAuslR 2009, 178, RdNr. 16).

    In seiner Entscheidung vom 23.06.2008 (a.a.O.) hat der EGMR ein solches Familienleben lediglich bei Beziehungen junger Erwachsener, die noch keine eigene Familie gegründet haben, zu ihren Eltern angenommen.

  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 16.12

    Visum; Gambia; Aufenthaltsrecht; Familienzusammenführung; Kindernachzug;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.11.2014 - 2 M 98/14
    Sowohl verfassungs-, unions- oder völkerrechtliche Gewährleistungen als auch atypische Umstände des Einzelfalls, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, können eine Ausnahme vom Regelfall im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG begründen BVerwG, Urt. v. 13.06.2013 - 10 C 16.12 -, NVwZ 2013, 1493 [1494], RdNr. 16, m.w.N.).

    Zwar können sowohl verfassungs-, unions- oder völkerrechtliche Gewährleistungen als auch atypische Umstände des Einzelfalls, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, eine Ausnahme vom Regelfall rechtfertigen (BVerwG, Urt. v. 13.06.2013 - 10 C 16.12 -, NVwZ 2013, 1493 [1494], RdNr. 16, m.w.N.).

  • VGH Bayern, 12.11.2008 - 19 ZB 08.1943

    Zulassung der Berufung; einstweiliger Rechtsschutz; (kein) Erlöschen der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.11.2014 - 2 M 98/14
    Für die Sicherstellung des Lebensunterhalts im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 1 AufenthG (juris: AufenthG 2004) reicht es aus, wenn Leistungen eines Familienangehörigen in Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht erbracht werden und wenn diese aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse in der Lage sind, den Unterhalt auf längere Sicht zu gewährleisten (vgl. BayVGH, Beschl. v. 12.11.2008 - 19 ZB 08.1943, 19 CS 08.1944 -, InfAuslR 2009, 76 [77], RdNr. 4 in juris, m.w.N.).(Rn.17).

    Für die Sicherstellung des Lebensunterhalts im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 1 AufenthG reicht es zwar aus, wenn Leistungen eines Familienangehörigen in Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht erbracht werden und wenn diese aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse in der Lage sind, den Unterhalt auf längere Sicht zu gewährleisten (vgl. BayVGH, Beschl. v. 12.11.2008 - 19 ZB 08.1943, 19 CS 08.1944 -, InfAuslR 2009, 76 [77], RdNr. 4 in juris, m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2006 - 11 N 9.06

    Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen auf Erteilung von Visa zum Zwecke der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.11.2014 - 2 M 98/14
    Bei der Prognose, ob der Lebensunterhalt des Ausländers in Zukunft auf Dauer ohne Inanspruchnahme anderer öffentlicher Mittel gesichert ist, muss zumindest auf der Basis der sich aus der bisherigen Erwerbsbiografie ergebenden Daten ein Verlaufsschema erkennbar sein, das bei Extrapolation der relevanten Erfahrungen die begründete Annahme stabiler Einkommensverhältnisse erlaubt (so auch OVG BBg, Beschl. v. 28.04.2006 - OVG 11 N 9.06 -, juris, RdNr. 11).

    Auch wenn eine solche Prognose mit Unwägbarkeiten belastet ist, muss zumindest auf der Basis der sich aus der bisherigen Erwerbsbiografie ergebenden Daten ein Verlaufsschema erkennbar sein, das bei Extrapolation der relevanten Erfahrungen die begründete Annahme stabiler Einkommensverhältnisse erlaubt; denn aus dem Zweck der Norm ergibt sich zugleich die Notwendigkeit einer gewissen Verlässlichkeit des Mittelzuflusses (OVG BBg, Beschl. v. 28.04.2006 - OVG 11 N 9.06 -, juris, RdNr. 11).

  • BVerfG, 21.02.2011 - 2 BvR 1392/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.11.2014 - 2 M 98/14
    Der Schutz auf Achtung des Privatlebens umfasst die Summe aller sonstigen familiären, persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, die für das Privatleben eines jeden Menschen konstitutiv sind und denen angesichts dieser zentralen Bedeutung dieser Bindungen für die Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen bei fortschreitender Dauer des Aufenthalts wachsende Bedeutung zukommt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.02.2011 - 2 BvR 1392/10 -, InfAuslR 2011, 235, RdNr. 19 in juris).
  • BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 2625/10

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen einer ehelichen Beistandsgemeinschaft

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.11.2014 - 2 M 98/14
    Diese Verfassungsnorm verpflichtet die Ausländerbehörde bei der Entscheidung über ein Aufenthaltsbegehren, die bestehenden familiären Bindungen des Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, zu berücksichtigen und angemessen zur Geltung zu bringen (BVerfG, Beschl. v. 17.05.2011 - 2 BvR 2625/10 -, juris).
  • EGMR, 09.10.2003 - 48321/99

    SLIVENKO v. LATVIA

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.11.2014 - 2 M 98/14
    Das Familienleben im Sinne dieser Norm umfasst die (eheliche) Beziehung zwischen Partnern und die der Kernfamilie von Eltern und ihren minderjährigen Kindern (Burr, in: GK-AufenthG II - § 25 RdNr. 147, unter Hinweis auf EGMR, Urt. v. 09.10.2003 - 48321/99 [Slivenko/Lettland] -).
  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.11.2014 - 2 M 98/14
    Auch die Bindungen zwischen Eltern und volljährigen Kindern unterfallen dem Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG (BVerfG, Beschl. v. 05.02.1981 - 2 BvR 646/80 -, BVerfGE 57, 178 [178]).
  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

  • EGMR, 16.06.2005 - 60654/00

    SYSSOYEVA ET AUTRES c. LETTONIE

  • EGMR, 17.04.2003 - 52853/99

    D (A), Türken, Ausweisung, Straftäter, Besonderer Ausweisungsschutz, Unbefristete

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2009 - 11 S 3244/08

    Aufenthalt "verwurzelter" Ausländer; Achtung des Familienlebens; ledige

  • BVerfG, 31.05.1978 - 1 BvR 683/77

    Familiennamen

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85

    Eintragung der Legitimation eines Kindes durch nachfolgende Ehe seiner Eltern in

  • BSG, 16.04.2013 - B 14 AS 71/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung von

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 10.12

    Ausländer; Basistarif; Bedarf; Bonität; Einkommen; familiäre Lebenshilfe;

  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 20.09

    Visum; Aufenthaltserlaubnis; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug; Sicherung

  • VGH Hessen, 16.02.2004 - 12 UE 2675/03

    Aufenthaltserlaubnis: Sicherung des Lebensunterhalts durch tatsächliche

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2006 - 2 M 228/06

    Aussetzung der Abschiebung bei Anerkennung der Vaterschaft und familiärer

  • VGH Bayern, 24.04.2014 - 10 ZB 14.524

    Sicherung des Lebensunterhalts; unverschuldeter Sozialhilfebezug; Ausnahmefall;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2015 - 2 L 193/12

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Umzug in den Zuständigkeitsbereich einer

    Hierzu muss auf der Basis der sich aus der bisherigen Erwerbsbiographie ergebenden Daten ein Verlaufsschema erkennbar sein, das bei Extrapolation der relevanten Erfahrungen die begründete Annahme stabiler Einkommensverhältnisse erlaubt; denn aus dem Zweck der Norm ergibt sich zugleich die Notwendigkeit einer gewissen Verlässlichkeit des Mittelzuflusses (vgl. Beschl. d. Senats v. 27.11.2014 - 2 M 98/14 - OVG BBg, Beschl. v. 28.02.2006 - OVG 11 S 13.06 -, juris RdNr. 6 und Beschl. v. 24.04.2012 - OVG 11 S 14.12 -, Juris RdNr. 6; BayVGH, Beschl. v. 24.04.2014 - 10 ZB 14.524 -, Juris RdNr. 6; Dienelt, in: Renner/Bergmann/Dienelt, AuslR, 10. Aufl. 2013, § 5 RdNr. 25).
  • OVG Hamburg, 20.03.2015 - 1 Bf 231/13

    Anspruch i.S.v. AufenthG 2004 § 10 Abs 3 S 3; nachhaltige Sicherung des

    Dies erfordert einen Vergleich des voraussichtlichen Unterhaltsbedarfs mit den nachhaltig zur Verfügung stehenden Mitteln (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.4.2013, 10 C 10/12, BVerwGE 146, 198, juris Rn. 13; Urt. v. 7.4.2009, 1 C 17/08, BVerwGE 133, 329, juris Rn. 29; OVG Magdeburg, Beschl. v. 27.11.2014, 2 M 98/14, juris Rn. 10; VGH München, Beschl. v. 28.10.2014, 10 C 14.2002, juris Rn. 20; VGH München, Beschl. v. 24.4.2014, 10 ZB 14.524, juris Rn. 6; OVG Lüneburg, Beschl. v. 2.2.2011, 11 ME 441/10, juris Rn. 14 f.; OVG Bremen, Beschl. v. 15.10.2010, 1 B 172/10, juris Rn. 15; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16.2.2010, juris Rn. 3; vgl. auch: Dienelt in Renner/Bergmann/ Dienelt, AuslR, 10. Auflage 2013, § 5 AufenthG Rn. 25).
  • VGH Bayern, 25.07.2023 - 19 ZB 23.875

    Versagung einer Aufenthaltsrlaubnis wegen fehlender Sicherung des

    Maßgeblich in den Blick zu nehmen sind bei der Beurteilung der Belastbarkeit der Einkommenssituation neben der Dauer des beabsichtigten Aufenthaltes und den Besonderheiten des aktuellen Beschäftigungsverhältnisses auch die (zukünftige) Erwerbsfähigkeit anderer Familienangehöriger und vor allem die bisherige Erwerbsbiographie des Ausländers (vgl. Beiderbeck in Decker/Bader/Kothe, Migrations- und Integrationsrecht, 15. Ed. Stand 15.4.2023, AufenthG § 2 Rn. 12 m.V.a. OVG LSA B.v. 27.11.2014 - 2 M 98/14 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 25.07.2023 - 19 ZB 23.870

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis wegen fehlender Sicherung des

    Maßgeblich in den Blick zu nehmen sind bei der Beurteilung der Belastbarkeit der Einkommenssituation neben der Dauer des beabsichtigten Aufenthaltes und den Besonderheiten des aktuellen Beschäftigungsverhältnisses auch die (zukünftige) Erwerbsfähigkeit anderer Familienangehöriger und vor allem die bisherige Erwerbsbiographie des Ausländers (vgl. Beiderbeck in Decker/Bader/Kothe, Migrations- und Integrationsrecht, 15. Ed. Stand 15.4.2023, AufenthG § 2 Rn. 12 m.V.a. OVG LSA B.v. 27.11.2014 - 2 M 98/14 - juris Rn. 10).
  • VG Würzburg, 15.06.2015 - W 7 K 14.632

    Kein Anspruch auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis bei Nichtvorliegen der

    Erforderlich ist bei der Prognose eine Abschätzung aufgrund rückschauender Betrachtung, ob ohne unvorhergesehene Ereignisse in Zukunft gewährleistet erscheint, dass der Lebensunterhalt dauerhaft und ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel aufgebracht werden kann (OVG Berlin-Bbg, B. v. 10.3.2015 - OVG 11 N 126.14 - juris Rn. 6 m. w. N.; OVG LSA, B. v. 27.11.2014 - 2 M 98/14 - juris Rn. 10 m. w. N.; BayVGH, B. v. 8.8.2014 - 10 ZB 14.861 - juris Rn. 5).

    Zwar können sowohl verfassungs-, unions- oder völkerrechtliche Gewährleistungen als auch atypische Umstände des Einzelfalls, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, eine Ausnahme vom Regelfall rechtfertigen (BVerwG, U. v. 13.6.2013 - 10 C 16.12 - NVwZ 2013, 1493, 1494, Rn. 16 m. w. N.; BayVGH, B. v. 8.8.2014 - 10 ZB 14.861 - juris Rn. 6; OVG LSA, B. v. 27.11.2014 - 2 M 98/14 - juris Rn. 18; Maor in BeckOK AuslR, Stand: 1.5.2015, § 5 AufenthG Rn. 20 m. w. N.).

  • VG Berlin, 23.09.2015 - 24 K 248.14

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis wegen mehrerer langfristiger Aufenthalte

    Für die Sicherstellung des Lebensunterhalts im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 1 AufenthG durch Verwandte ist zumindest erforderlich, dass Leistungen eines Familienangehörigen in Erfüllung einer Unterhaltspflicht erbracht werden und dass der jeweilige Verwandte aufgrund seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse in der Lage ist, den Unterhalt auf längere Sicht zu gewährleisten (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. November 2014 - 2 M 98/14 -, juris 2. Leitsatz und Rn. 17; BayVGH, Beschluss vom 12. November 2008 - 19 ZB 08.1943, 19 CS 08.1944 -, juris Rn. 4).
  • VG Köln, 11.04.2023 - 11 L 436/23
    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2013 - 10 C 16.12 -,juris Rn. 21 ff.; BayVGH, Beschluss vom 08. August 2014 - 10 ZB 14.861 -,juris Rn. 7; OVG LSA, Beschluss vom 27. November 2014 -2 M 98/14-, juris Rn. 20 ff.
  • VG Köln, 30.08.2017 - 11 L 2304/17
    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2013 - 10 C 16.12 - BayVGH, Beschluss vom 8. August 2014 - 10 ZB 14.861 - OVG LSA, Beschluss vom 27. November 2014 - 2 M 98/14 -.
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