Weitere Entscheidung unten: LG Mainz, 08.11.2013

Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2012 - 2 O 208/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,49491
OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2012 - 2 O 208/11 (https://dejure.org/2012,49491)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.09.2012 - 2 O 208/11 (https://dejure.org/2012,49491)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. September 2012 - 2 O 208/11 (https://dejure.org/2012,49491)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,49491) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 30 Abs 3 AsylVfG 1992, § 10 Abs 3 S 2 AufenthG 2004, § 10 Abs 3 S 3 AufenthG 2004, § 25 Abs 5 AufenthG 2004, § 66 Abs 1 AufenthG 2004
    Titelerteilungssperre nach Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet nach § 30 Abs. 3 AsylVfG 1992, Kosten der Botschaftsvorführung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollständige Erfüllung der Ausreisepflicht zur Erfüllung des Merkmals "Ausreise" i.S.v. § 10 Abs. 3 S. 2 AufenthG; Summarische Prüfung eines Anspruchs auf einen Reiseausweis für Ausländer nach § 5 AufenthV

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollständige Erfüllung der Ausreisepflicht zur Erfüllung des Merkmals "Ausreise" i.S.v. § 10 Abs. 3 S. 2 AufenthG; Summarische Prüfung eines Anspruchs auf einen Reiseausweis für Ausländer nach § 5 AufenthV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Titelerteilungssperre nach Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet nach § 30 Abs. 3 AsylVfG, Kosten der Botschaftsvorführung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entstehende Kosten zur Identitätsklärung für eine Abschiebung sind vom Ausländer zu tragen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.02.2012 - 1 B 22.11

    Ausnahme von der Titelerteilungssperre nach bestandskräftiger Ablehnung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2012 - 2 O 208/11
    Der Ausländer hat in den Fällen des § 25 Abs. 5 AufenthG (juris: AufenthG 2004) keinen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG (juris: AufenthG 2004), wenn er die allgemeinen Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 AufenthG (juris: AufenthG 2004) nicht erfüllt; denn hiervon kann nach § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG (juris: AufenthG 2004) nur im Ermessenswege abgesehen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.02.2012 - 1 B 22.11 -, Juris).

    Diese Regelung erfasst nur strikte Rechtsansprüche auf Erteilung eines Aufenthaltstitels, die sich unmittelbar aus dem Gesetz ergeben und bei denen alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind; ein Anspruch aufgrund einer Ermessensvorschrift genügt auch dann nicht, wenn das Ermessen im Einzelfall "auf Null" reduziert ist (BVerwG, Urt. v. 16.12.2008, a.a.O., RdNr. 21 ff; Beschl. v. 16.02.2012 - 1 B 22.11 -, Juris).

    Zwar "soll" nach § 25 Abs. 5 Satz 2 AufenthG die Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn die Abschiebung - wie hier - seit mehr als 18 Monaten ausgesetzt ist, und ein Anspruch aufgrund einer Soll-Regelung genügt möglicherweise für eine Ausnahme nach § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG (bislang offen gelassen vom BVerwG, vgl. Beschl. v. 16.02.2012, a.a.O.).

    Der Ausländer hat indes in den Fällen des § 25 Abs. 5 AufenthG auch dann keinen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG, wenn er die allgemeinen Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 AufenthG nicht erfüllt; denn hiervon kann nach § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG nur im Ermessenswege abgesehen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.02.2012, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 C 37.07

    Anspruch, Asylantrag, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel; gesetzlicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2012 - 2 O 208/11
    Für eine Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet nach § 30 Abs. 3 AsylVfG genügt es, wenn die Vorschrift zumindest in der Begründung des Bescheides genannt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.08.2009 - 1 C 30.08 -, BVerwGE 134, 335 [343], RdNr. 19; Urt. v. 16.12.2008 - 1 C 37.07 -, BVerwGE 132, 382 [385], RdNr. 15).

    Diese Regelung erfasst nur strikte Rechtsansprüche auf Erteilung eines Aufenthaltstitels, die sich unmittelbar aus dem Gesetz ergeben und bei denen alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind; ein Anspruch aufgrund einer Ermessensvorschrift genügt auch dann nicht, wenn das Ermessen im Einzelfall "auf Null" reduziert ist (BVerwG, Urt. v. 16.12.2008, a.a.O., RdNr. 21 ff; Beschl. v. 16.02.2012 - 1 B 22.11 -, Juris).

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 C 30.08

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltstitel; Auslegung von Verwaltungsakten;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2012 - 2 O 208/11
    Für eine Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet nach § 30 Abs. 3 AsylVfG genügt es, wenn die Vorschrift zumindest in der Begründung des Bescheides genannt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.08.2009 - 1 C 30.08 -, BVerwGE 134, 335 [343], RdNr. 19; Urt. v. 16.12.2008 - 1 C 37.07 -, BVerwGE 132, 382 [385], RdNr. 15).
  • BVerwG, 25.06.2009 - 9 B 20.09

    Ermittlung des tatsächlichen Rechtsschutzbegehrens gem. § 88

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2012 - 2 O 208/11
    Ein zusätzlicher Streitgegenstand kann aber nur im Wege einer zulässigen Klageänderung gemäß § 91 VwGO in das Verfahren einbezogen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.06.2009 - 9 B 20.09 -, Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 37, m.w.N.; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl., § 44 RdNr. 3).
  • OVG Niedersachsen, 31.03.2010 - 8 PA 28/10

    Erfordernis einer abgeschlossenen Abschiebung und einer tatsächlichen Beendigung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2012 - 2 O 208/11
    Der Kostentragungspflicht dürfte auch nicht entgegenstehen, dass es letztlich nicht zu einer Abschiebung der Klägerin gekommen ist; denn § 66 AufenthG dient der Präzisierung und Erweiterung der grundsätzlich bestehenden Veranlasserhaftung (vgl. OVG MV, Beschl. v. 02.08.2012 - 2 O 48/12 -, Juris; NdsOVG, Beschl. v. 31.03.2010 - 8 PA 28/10 -, InfAuslR 2010, 317).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2003 - 13 S 2113/01

    Nichtvorliegen von Staatenlosigkeit bei mangelndem Bemühen um die mögliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2012 - 2 O 208/11
    Dabei kann offen bleiben, ob die Staatenlosigkeit ein gegenüber der Ausländerbehörde feststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Sinne von § 43 VwGO darstellt (vgl. hierzu OVG B-Stadt, Beschl. v. 11.03.2005 - 4 Bf 64/02 -, InfAuslR 2005, 311; VGH BW, Urt. v. 17.12.2003 - 13 S 2113/01 -, Juris).
  • OVG Hamburg, 11.03.2005 - 4 Bf 64/02

    Staatenlosigkeit; feststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Sinne von § 43 Abs 1

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2012 - 2 O 208/11
    Dabei kann offen bleiben, ob die Staatenlosigkeit ein gegenüber der Ausländerbehörde feststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Sinne von § 43 VwGO darstellt (vgl. hierzu OVG B-Stadt, Beschl. v. 11.03.2005 - 4 Bf 64/02 -, InfAuslR 2005, 311; VGH BW, Urt. v. 17.12.2003 - 13 S 2113/01 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.07.2004 - 3 M 436/03

    Sozialhilfe, Rechtsschutz, vorläufiger, Beschwerdeverfahren, Streitgegenstand,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2012 - 2 O 208/11
    Voraussetzung für die Annahme der Sachdienlichkeit ist nämlich nicht nur, dass die Zulassung die endgültige Beilegung des Rechtsstreits fördert und dazu beiträgt, einen sonst zu erwartenden Prozess zu vermeiden, sondern auch, dass der Streitstoff im Wesentlichen derselbe bleibt oder dass doch - bei neuem Streitstoff - das Ergebnis der bisherigen Prozessführung verwertet werden könnte (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 21.07.2004 - 3 M 436/03 -, Juris, m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.08.2012 - 2 O 48/12

    Abschiebung - Kostentragungspflicht des Ausländers

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2012 - 2 O 208/11
    Der Kostentragungspflicht dürfte auch nicht entgegenstehen, dass es letztlich nicht zu einer Abschiebung der Klägerin gekommen ist; denn § 66 AufenthG dient der Präzisierung und Erweiterung der grundsätzlich bestehenden Veranlasserhaftung (vgl. OVG MV, Beschl. v. 02.08.2012 - 2 O 48/12 -, Juris; NdsOVG, Beschl. v. 31.03.2010 - 8 PA 28/10 -, InfAuslR 2010, 317).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2021 - 2 L 132/19

    Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; Titelerteilungssperre;

    a) Die Ausnahmeregelung in § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG erfasst nur strikte Rechtsansprüche auf Erteilung eines Aufenthaltstitels, die sich unmittelbar aus dem Gesetz ergeben und bei denen alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind, weil nur dann der Gesetzgeber selbst eine Entscheidung über das zu erteilende Aufenthaltsrecht getroffen hat (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 1 C 37.07 - juris Rn. 21; Beschluss vom 16. Februar 2012 - 1 B 22.11 - juris Rn. 4; Urteil vom 12. Juli 2016 - 1 C 23.15 - juris Rn. 21, m.w.N.; Urteil vom 26. Mai 2020 - 1 C 12.19 - juris Rn. 52; Beschluss des Senats vom 27. September 2012 - 2 O 208/11 - juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 05.05.2021 - 3 D 57/20

    Begriff der Ausreise im Sinne von § 10 Abs. 3 S. 2 AufenthG

    Soweit ersichtlich hat bisher nur das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (Beschl. v. 27. September 2012 - 2 O 208/11 -, juris Rn. 5), im Fall eines behaupteten Aufenthalts in Italien, judiziert, dass eine Ausreise im Sinne von § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG eine vollständige Erfüllung der Ausreisepflicht erfordere und ein unerlaubter Aufenthalt in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union somit nicht hinreichend sei (so auch Discher, in: GK-AufenthG II, § 10 Rn. 126 ff.).
  • VG Magdeburg, 20.10.2020 - 8 A 298/19

    Titelerteilungssperre und Hinweispflichten im Asylverfahren

    Ansprüche aufgrund einer Ermessensvorschrift führen hingegen nicht zu einem gesetzlichen Anspruch im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 AufenthG, selbst wenn das Ermessen im Einzelfall auf eine einzige Entscheidung verdichtet ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.02.2012 - 1 B 22.11 -, juris, Rn. 4; Urteil vom 16.12.2008 - 1 C 37.07 -, juris, Rn. 21; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.09.2012 - 2 O 208/11 -, juris, Rn. 6).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2014 - 2 L 141/12

    Kosten der Abschiebung

    Es handelt sich um Kosten für Amtshandlungen oder Maßnahmen, die dem Ziel dienten, eine Abschiebung des Klägers durch Ermittlung seiner Staatsangehörigkeit und damit des Abschiebungszielstaates zu ermöglichen bzw. ihre Vereitelung zu verhindern (BVerwG, Urt. v. 08.05.2014 - BVerwG 1 C 3.13 -, Juris RdNr. 18; OVG LSA, Beschl. v. 27.09.2012 - 2 O 208/11 -, Juris RdNr. 8).
  • VG Schleswig, 07.09.2021 - 11 A 52/19
    Dazu gehören auch die Kosten einer Vorführung bei der jeweiligen Botschaft des Heimatstaates eines Ausländers zur Klärung seiner Identität (OVG Magdeburg, Beschluss vom 27. September 2012 - 2 O 208/11 -, juris Rn. 8; VG Münster, Urteil vom 02. September 2009 - 5 K 1629/08 -, juris Rn. 26).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Mainz, 08.11.2013 - 2 O 208/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,57941
LG Mainz, 08.11.2013 - 2 O 208/11 (https://dejure.org/2013,57941)
LG Mainz, Entscheidung vom 08.11.2013 - 2 O 208/11 (https://dejure.org/2013,57941)
LG Mainz, Entscheidung vom 08. November 2013 - 2 O 208/11 (https://dejure.org/2013,57941)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,57941) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht