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   LAG München, 06.08.2009 - 2 Sa 124/09   

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LAG München, 06.08.2009 - 2 Sa 124/09 (https://dejure.org/2009,11992)
LAG München, Entscheidung vom 06.08.2009 - 2 Sa 124/09 (https://dejure.org/2009,11992)
LAG München, Entscheidung vom 06. August 2009 - 2 Sa 124/09 (https://dejure.org/2009,11992)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zustandekommen eines außergerichtlichen Vergleichs - Auslegung beiderseitiger Willenserklärungen - Protokollierung - Schriftform

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außergerichtlicher Vergleich zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Auslegung beiderseitiger Erklärungen aus verschiedenen Urkunden; widersprüchliches Verhalten des Arbeitnehmers bei Geltendmachung fehlender Schriftform

  • Judicialis

    BGB §§ 145 ff; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 154 Abs. 2; ; BGB § 242; ; BGB § 623

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außergerichtlicher Vergleich zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Auslegung beiderseitiger Erklärungen aus verschiedenen Urkunden; widersprüchliches Verhalten des Arbeitnehmers bei Geltendmachung fehlender Schriftform

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 394/06

    Gerichtlicher Vergleich - Schriftform für Beendigungsvereinbarung - Anfechtung

    Auszug aus LAG München, 06.08.2009 - 2 Sa 124/09
    Dessen Urteil vom 23.11.2006 (6 AZR 394/06 - NZA 2007, 466) betrifft einen gerichtlichen Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO in einem Kündigungsschutzverfahren, in dem vereinbart wurde, dass das Arbeitsverhältnis durch die ausgesprochene arbeitgeberseitige Kündigung endet.

    Es kann zu Gunsten des Klägers angenommen werden, dass auch nach dem oben angesprochenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23.11.2006 (6 AZR 394/06) die Rechtsfragen i.V.m. § 623 BGB noch klärungsbedürftig sind.

  • LAG Hamm, 09.10.2003 - 11 Sa 515/03

    Formbedürftigkeit einer Vereinbarung über Klageverzicht und Abfindungszahlung

    Auszug aus LAG München, 06.08.2009 - 2 Sa 124/09
    Auch bei einer Vereinbarung über die Wirksamkeit einer Kündigung endet das Arbeitsverhältnis nicht durch die Vereinbarung, sondern durch die formwirksame Kündigung (ähnlich LAG Hamm vom 9.10.2003 - 11 Sa 515/03 - Juris; APS/Preiß Rn 9 zu § 623 BGB; ErfK/Müller-Glöge, Rn 8 zu § 623 BGB).
  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 659/03

    Schriftform für Kündigung und Auflösungsvereinbarung; Treuwidrigkeit

    Auszug aus LAG München, 06.08.2009 - 2 Sa 124/09
    Das kann unter dem Gesichtspunkt des Verbots widersprüchlichen Verhaltens dann der Fall sein, wenn der Erklärungsgegner einen besonderen Grund hatte, auf die Gültigkeit der Erklärung trotz des Formmangels zu vertrauen und der Erklärende sich mit der Berufung auf den Formmangel zu eigenem vorhergehenden Verhalten in Widerspruch setzt (BAG vom 16.9.2004 - 2 AZR 659/03 - NZA 2005, 162).
  • BGH, 07.03.2002 - III ZR 73/01

    Nicht ohne weiteres Beeendigung eines Rechtsstreits durch außergerichtlichen

    Auszug aus LAG München, 06.08.2009 - 2 Sa 124/09
    Der Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs stellt ein erledigendes Ereignis dar, das zwar den Rechtsstreit nicht beendet, die Klage jedoch unbegründet macht (Zöller-Stöber, ZPO, § 794 Rn 17; Zöller-Vollkommer, § 91 a Rn 58, Vergleich; BGH vom 7.3.2002 - III ZR 73/01 - NJW 2002, 1503).
  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZN 646/08

    Rechtliches Gehör bei nachgereichtem Schriftsatz

    Auszug aus LAG München, 06.08.2009 - 2 Sa 124/09
    Dieses Urteil hat das Bundesarbeitsarbeitsgericht mit Beschluss vom 18.12.2008 aufgehoben und Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen (6 AZN 646/08).
  • BAG, 16.01.1997 - 2 AZR 35/96

    Vergleich

    Auszug aus LAG München, 06.08.2009 - 2 Sa 124/09
    Soll ein außergerichtlich vereinbarter Vergleich noch gerichtlich protokolliert werden, so ist in der Regel anzunehmen, dass der Vergleich erst mit der Protokollierung abgeschlossen ist (BAG vom 16.1.1997 - 2 AZR 35/96 - NZA 1997, 789).
  • BAG, 11.12.1996 - 5 AZR 855/95

    Rechtsmißbräuchliche Berufung auf ein Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG München, 06.08.2009 - 2 Sa 124/09
    Das Vertrauen des Vertragspartners, dass eine bestimmte Rechtslage gegeben ist, ist schutzwürdig (BAG vom 11.12.1996 - 5 AZR 855/95 - NZA 1997, 817).
  • LAG Hessen, 08.09.2016 - 10 Ta 337/16

    1. Die Regelung in einem gerichtlichen Vergleich, in der sich der Schuldner zur

    Gleichwohl werden sie nach wohl überwiegender Meinung für zu unbestimmt gehalten (vgl. LAG Hessen 19. Februar 2004 -16 Ta 515/03 - Juris; LAG Nürnberg 3. Mai 2016-2 Ta 50/16 -Rn. 9, Juris; LAG Köln 4. Juli 2013 - 4 Ta 155/13 - NZA-RR 2013, 490; ErfK/Müller-Glöge 16. Aufl. § 109 GewO Rn. 76a; Hamacher Antragslexikon Arbeitsrecht "Zeugnis" S. 211; von Muellern ArbR Aktuell 2016, 264, 265; nach LAG Rheinland-Pfalz soll es sich bei dem Hinweis auf die Note "gut" nur um eine Verpflichtung zur Erteilung einer bestimmten Abschlussformulierung handeln, LAG Rheinland-Pfalz 15. Februar 2013-6 Sa 468/12 - Rn. 63, Juris; a.A. wohl LAG München 06. August 2009 - 2 Sa 124/09 - Juris; dort hat das Gericht einen Vergleich im schriftlichen Verfahren protokolliert mit der Klausel, das Zeugnis solle der "Notenstufe 1 - 2" entsprechen).
  • LAG Hessen, 04.03.2013 - 17 Sa 633/12

    Aufhebungsvertrag - Schriftform - Gesamtvertreter

    bb) Dementsprechend setzt Unbeachtlichkeit des Formmangels des Aufhebungsvertrags nach § 242 BGB auch unter dem Gesichtspunkt des Verbots widersprüchlichen Verhaltens besondere weitere Umstände voraus, beispielsweise, dass der Erklärungsempfänger besondere Gründe hatte, auf die Gültigkeit der Erklärung trotz des Formmangels zu vertrauen und der Erklärende sich mit der Berufung auf den Formmangel zu eigenem vorhergehenden Verhalten in Widerspruch setzt (BAG 16. September 2004 - 2 AZR 659/03 - aaO; vgl. auch LAG Hamm 17. August 2007 - 10 Sa 512/07 - zitiert nach juris LAG München 06. August 2009 - 2 Sa 124/09 - nv., juris; LAG Berlin-Brandenburg 30. April 2010 - 10 Sa 2642/09 - nv., juris).
  • LAG Niedersachsen, 05.06.2012 - 1 Sa 5/12

    Formularmäßige Vereinbarung eines als Provision ins Verdienen zu bringenden

    Die von dem Beklagten ins Feld geführte Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München vom 06. August 2009 (2 Sa 124/09) ist deshalb mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbar.

    Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass wenn ein außergerichtlich vereinbarter Vergleich noch gerichtlich protokolliert werden soll in der Regel anzunehmen ist, dass der Vergleich erst mit der Protokollierung abgeschlossen wird (Landesarbeitsgericht München vom 06. August 2009 a. a. O. Rn. 67 mit Hinweis auf BAG vom 16.01.1997, 2 AZR 35/96, NZA 1997, 789).

  • LAG Hessen, 25.05.2011 - 17 Sa 222/11

    Berufung eines Arbeitnehmers auf die Unwirksamkeit seiner außerordentlichen

    Dementsprechend setzt Unbeachtlichkeit des Formmangels des Aufhebungsvertrags nach § 242 BGB auch unter dem Gesichtspunkt des Verbots widersprüchlichen Verhaltens besondere weitere Umstände voraus, beispielsweise, dass der Erklärungsempfänger besondere Gründe hatte, auf die Gültigkeit der Erklärung trotz des Formmangels zu vertrauen und der Erklärende sich mit der Berufung auf den Formmangel zu eigenem vorhergehenden Verhalten in Widerspruch setzt (BAG 16. September 2004 - 2 AR 659/03 - aaO; vgl. auch LAG Hamm 17. August 2007 - 10 Sa 512/07 - zitiert nach juris; LAG München 06. August 2009 - 2 SA 124/09 - n.v., juris; LAG Berlin-Brandenburg 30. April 2010 -10 Sa 2642/09 - n.v., juris) .
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