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   BGH, 27.03.2013 - 2 StR 384/12   

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https://dejure.org/2013,7528
BGH, 27.03.2013 - 2 StR 384/12 (https://dejure.org/2013,7528)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2013 - 2 StR 384/12 (https://dejure.org/2013,7528)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2013 - 2 StR 384/12 (https://dejure.org/2013,7528)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 StGB, § 67d Abs 1 S 1 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Hinreichende Erfolgsaussicht der Therapie

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer gefährlichen Körperverletzung durch ungeschützten Geschlechtsverkehr eines mit dem HI-Virus Erkrankten und Drogenabhängigen

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Hinreichende Erfolgsaussicht der Therapie

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46a Nr. 1, 2; StGB § 64; BtMG § 35
    Vorliegen einer gefährlichen Körperverletzung durch ungeschützten Geschlechtsverkehr eines mit dem HI-Virus Erkrankten und Drogenabhängigen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.04.2012 - 3 StR 65/12

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (maßgebliche Frist,

    Auszug aus BGH, 27.03.2013 - 2 StR 384/12
    Da die Höchstfrist der Unterbringung gemäß § 67d Abs. 1 S. 1 StGB auf zwei Jahre beschränkt ist, ist damit eine hinreichend konkrete Erfolgsmöglichkeit nicht dargetan; die Anordnung war vielmehr unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12, NJW 2012, 2292).
  • BGH, 23.05.2013 - 4 StR 109/13

    Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen)

    Angesichts der Schwere der begangenen Tat und der erheblichen Verletzungsfolgen bei dem Nebenkläger war eine bloße Entschuldigung völlig unzureichend, zumal weiterhin erhebliche Spannungen zwischen den Familien der Angeklagten und dem Tatopfer bestehen (vgl. BGH, Urteile vom 28. Februar 2013 - 4 StR 430/12, Rn. 14, und vom 27. März 2013 - 2 StR 384/12, Rn. 10).
  • BGH, 10.04.2014 - 5 StR 37/14

    Anforderungen an die Prognose der Erfolgsaussicht bei der Anordnung der

    Bei dieser Sachlage braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob es an einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht im Sinne des § 64 Satz 2 StGB im vorliegenden Fall bereits allein deshalb fehlt, weil die prognostizierte Therapiedauer zwei Jahre überschreitet (in diesem Sinne BGH, Urteile vom 11. März 2010 - 3 StR 538/09, JR 2010, 500; vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 377/12, StV 2013, 698; vom 27. März 2013 - 2 StR 384/12, StV 2013, 698; vom 16. Januar 2014 - 4 StR 496/13; Beschlüsse vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12, BGHR StGB § 64 Abs. 2 Erfolgsaussicht 1; vom 17. Juli 2012 - 4 StR 223/12, StraFo 2012, 413; vom 8. August 2012 - 2 StR 279/12, NStZ-RR 2013, 7).
  • BGH, 25.03.2014 - 3 StR 11/14

    Parallele Anordnung von Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und

    a) Im Grundsatz besteht die von § 64 Satz 2 StGB geforderte hinreichend konkrete Erfolgsaussicht nicht, wenn die voraussichtlich notwendige Dauer der Behandlung die Höchstfrist des § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB (zwei Jahre) überschreitet (BGH, Beschlüsse vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12, NJW 2012, 2292; vom 17. Juli 2012 - 4 StR 223/12, juris Rn. 6, sowie vom 8. August 2012 - 2 StR 279/12, NStZ-RR 2013, 7; Urteil vom 27. März 2013 - 2 StR 384/12, StV 2013, 698).
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