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   BGH, 14.05.2014 - 2 StR 465/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18381
BGH, 14.05.2014 - 2 StR 465/13 (https://dejure.org/2014,18381)
BGH, Entscheidung vom 14.05.2014 - 2 StR 465/13 (https://dejure.org/2014,18381)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 2014 - 2 StR 465/13 (https://dejure.org/2014,18381)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 1 Nr 2 StGB, § 244a Abs 1 StGB, § 261 StPO
    Bandendiebstahl: Tatrichterliche Würdigung eines Geständnisses; Kriterien für bandenmäßige Tatbegehung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c Abs 1 S 1 StPO, § 257c Abs 3 S 1 StPO, § 257c Abs 3 S 4 StPO, § 337 StPO, Art 2 Abs 1 GG
    Verständigung im Strafverfahren: Beruhen des Urteils auf einer rechtsfehlerhaft zustandegekommenen Urteilsabsprache; fehlende Zustimmung des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zustimmungserklärungen der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft als Voraussetzung für eine Verständigung

  • Wolters Kluwer

    Bande als auf einer gemeinsamen Abrede basierender Zusammenschluss von mindestens drei Personen

  • rewis.io

    Bandendiebstahl: Tatrichterliche Würdigung eines Geständnisses; Kriterien für bandenmäßige Tatbegehung

  • ra.de
  • rewis.io

    Verständigung im Strafverfahren: Beruhen des Urteils auf einer rechtsfehlerhaft zustandegekommenen Urteilsabsprache; fehlende Zustimmung des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 257c
    Zustimmungserklärungen der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft als Voraussetzung für eine Verständigung

  • rechtsportal.de

    StGB § 244a
    Bande als auf einer gemeinsamen Abrede basierender Zusammenschluss von mindestens drei Personen

  • datenbank.nwb.de

    Verständigung im Strafverfahren: Beruhen des Urteils auf einer rechtsfehlerhaft zustandegekommenen Urteilsabsprache; fehlende Zustimmung des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 284
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.11.2013 - 2 StR 265/13

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Gesetzbindung des Richters:

    Auszug aus BGH, 14.05.2014 - 2 StR 465/13
    Damit ist dem Gebot lückenloser Gesamtwürdigung aller Beweise (vgl. Senat, Beschluss vom 5. November 2013 - 2 StR 265/13, NStZ 2014, 170) ausreichend Rechnung getragen worden.
  • BGH, 28.09.2011 - 2 StR 93/11

    Schwerer Bandendiebstahl (Bezug der Tat zur Bandenrede; Bandidos);

    Auszug aus BGH, 14.05.2014 - 2 StR 465/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt eine Bande im Sinne des § 244a StGB den Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus, von denen jede auf der Grundlage einer ausdrücklichen oder konkludenten Abrede den Willen hat, mit den anderen Bandenmitgliedern in Zukunft für eine gewisse Dauer eine unbestimmte Zahl von Straftaten zu begehen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321, 328 ff.; Senat, Beschluss vom 28. September 2011 - 2 StR 93/11, NStZ-RR 2012, 172).
  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus BGH, 14.05.2014 - 2 StR 465/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt eine Bande im Sinne des § 244a StGB den Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus, von denen jede auf der Grundlage einer ausdrücklichen oder konkludenten Abrede den Willen hat, mit den anderen Bandenmitgliedern in Zukunft für eine gewisse Dauer eine unbestimmte Zahl von Straftaten zu begehen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321, 328 ff.; Senat, Beschluss vom 28. September 2011 - 2 StR 93/11, NStZ-RR 2012, 172).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 14.05.2014 - 2 StR 465/13
    Das Landgericht hat die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben auch im Strengbeweisverfahren überprüft (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., NJW 2013, 1059, 1063) und sowohl zur Begehung der Einzeltaten als auch hinsichtlich der Bandenstruktur ergänzende Beweise berücksichtigt.
  • BVerfG, 29.04.2021 - 2 BvR 1543/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen

    Fehlt es an den Zustimmungserklärungen und geht ein Gericht dennoch vom Zustandekommen einer Verständigung aus, beruht das Urteil regelmäßig auf dem Verfahrensfehler, denn das Geständnis eines Angeklagten, das nach § 257c Abs. 2 Satz 2 StPO Bestandteil einer jeden Verständigung sein soll, kann regelmäßig durch das rechtsfehlerhafte Verständigungsverfahren beeinflusst sein (vgl. BGH, Urteil des 2. Strafsenats vom 14. Mai 2014 - 2 StR 465/13 -, Rn. 8 f.).
  • BGH, 03.09.2014 - 1 StR 145/14

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Voraussetzungen einer

    Insoweit ist der Verteidigung darin Recht zu geben, dass die Mittäterschaft allein noch nicht ausreichend ist für die Annahme einer bandenmäßigen Begehung, es vielmehr einer ausdrücklichen oder konkludenten Abrede darüber bedarf, mit den anderen Bandenmitgliedern in Zukunft für eine gewisse Dauer eine unbestimmte Zahl von Straftaten zu begehen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321, 328 ff.; Beschluss vom 14. Mai 2014 - 2 StR 465/13).
  • BGH, 23.07.2019 - 1 StR 169/19

    Verständigung (ausdrückliche Zustimmung des Angeklagten)

    Eine nur konkludente Erklärung des Angeklagten reicht hierzu nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 5 StR 39/16, NStZ-RR 2017, 87; Urteil vom 14. Mai 2014 - 2 StR 465/13 Rn. 8; Jahn/Kudlich in MüKo-StPO, 2016, § 257c Rn. 143; Moldenhauer/Wenske in: KK-StPO, 8. Aufl. 2019, § 257c Rn. 25).
  • BGH, 07.12.2016 - 5 StR 39/16

    Erfordernis einer ausdrücklichen Erklärung der Zustimmung Staatsanwaltschaft als

    Soweit der Beschwerdeführer nach Kenntniserlangung von der Stellungnahme des Generalbundesanwalts geltend macht, dass ein weiterer Fehler darin zu sehen wäre, dass die Staatsanwaltschaft dem Verständigungsvorschlag nicht zugestimmt habe und das Landgericht gleichwohl von einer Verfahrensverständigung in den Urteilsgründen ausgegangen sei (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 2014 - 2 StR 465/13, BGHR StPO § 257c Verständigung 5), ist dem Senat eine Prüfung des behaupteten Verfahrensfehlers verwehrt.
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