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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.11.2015 - 2 TaBVGa 5/15   

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https://dejure.org/2015,43354
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.11.2015 - 2 TaBVGa 5/15 (https://dejure.org/2015,43354)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 10.11.2015 - 2 TaBVGa 5/15 (https://dejure.org/2015,43354)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 10. November 2015 - 2 TaBVGa 5/15 (https://dejure.org/2015,43354)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 87 Abs 1 Nr 2 BetrVG, § 935 ZPO, § 940 ZPO
    Unterlassungsverfügung wegen Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei der Dienstplangestaltung

  • IWW

    § 253 ZPO, § ... 23 Absatz 3 BetrVG, §§ 935 ff ZPO, § 85 Absatz 2 ArbGG, § 940 ZPO, § 87 Absatz 1 Nr. 2 BetrVG, § 87 BetrVG, § 5 Absatz 3 BetrVG, § 5 Absatz 2 BetrVG, § 87 Absatz 2 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, § 533 ZPO, § 78 BetrVG, § 78 Satz 1 BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Festlegung der Arbeitszeit durch Dienstpläne; Eilantrag des Betriebsrats auf Unterlassung eine Zuweisung von Arbeitszeiten durch Dienstplan ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrats; rechtmäßiger Aushang von Dienstplanentwürfen mit ...

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Festlegung der Arbeitszeit durch Dienstpläne; Eilantrag des Betriebsrats auf Unterlassung eine Zuweisung von Arbeitszeiten durch Dienstplan ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrats; Rechtmäßiger Aushang von Dienstplanentwürfen mit ...

  • dgbrechtsschutz.de PDF

    Kein Dienstplan ohne Zustimmung des Betriebsrates!

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 78; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2
    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Festlegung der Arbeitszeit durch Dienstpläne

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 78 ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2
    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Festlegung der Arbeitszeit durch Dienstpläne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dienstplangestaltung - und das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Dienstplanentwürfen ohne Betriebsratszustimmung möglich

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Kein Dienstplan ohne Zustimmung des Betriebsrates!

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Dienstpläne nur mit Ja des Betriebsrats

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Dienstplan nicht ohne Betriebsrat

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 19/12

    Betriebsrat - Einigungsstelle - Schichtarbeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.11.2015 - 2 TaBVGa 5/15
    § 87 Absatz 2 BetrVG ist zwingend (BAG 9. Juli 2013 - 1 ABR 19/12 - BAGE 145, 330 = AP Nr. 130 zu § 87 BetrVG Arbeitszeit Nr. 87 = DB 2013, 2569 Randziffer 30).

    Eine solche Regelung wäre nicht einmal durch einen Spruch der Einigungsstelle durchsetzbar (BAG 9. Juli 2013 aaO).

  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 14/05

    Mitbestimmung bei vorübergehender Änderung des Schichtplans

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.11.2015 - 2 TaBVGa 5/15
    Das Mitbestimmungsrecht umfasst nach heutigem Verständnis daher ausnahmslos alle mit der Lage und Verteilung der Arbeitszeit verbundenen Fragen (BAG 5. Mai 2006 - 1 ABR 14/05 - DB 2007, 60 = DB 2007, 60; BAG 29. September 2004 - 5 AZR 559/03 - AP Nr. 111 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).

    Mitbestimmungspflichtig ist der gesamte Schichtplan (Dienstplan) und dessen nähere zeitliche Ausgestaltung bis hin zur Zuordnung der Arbeitnehmer zu den einzelnen Schichten bzw. Diensten (BAG 5. Mai 2006 aaO bezogen auf die Schichtplanung).

  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.11.2015 - 2 TaBVGa 5/15
    (BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - NZA 2004, 670, 678).
  • BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 14/97

    Behinderung der Betriebsratsmitglieder in der Ausübung ihrer Tätigkeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.11.2015 - 2 TaBVGa 5/15
    Er umfasst jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit (BAG 12. November 1997 - 7 ABR 14/97 - AP Nr. 27 zu § 23 BetrVG 1972 = DB 1997, 2440; BAG 19. Juli 1995 - 7 ABR 60/94 - BAGE 80, 296, 302 = AP Nr. 25 zu § 23 BetrVG 1972) Ein Verschulden oder eine Behinderungsabsicht des Störers ist dazu nicht erforderlich.
  • BAG, 19.07.1995 - 7 ABR 60/94

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei betriebsinterner Veröffentlichung von

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.11.2015 - 2 TaBVGa 5/15
    Er umfasst jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit (BAG 12. November 1997 - 7 ABR 14/97 - AP Nr. 27 zu § 23 BetrVG 1972 = DB 1997, 2440; BAG 19. Juli 1995 - 7 ABR 60/94 - BAGE 80, 296, 302 = AP Nr. 25 zu § 23 BetrVG 1972) Ein Verschulden oder eine Behinderungsabsicht des Störers ist dazu nicht erforderlich.
  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 85/12

    Mitbestimmung in Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.11.2015 - 2 TaBVGa 5/15
    Das hindert den Arbeitgeber allerdings nicht daran, in der Belegschaft für seinen Standpunkt in Sachfragen zu werben (BAG 15. April 2014 - 1 ABR 85/12 - AP Nr. 45 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes).
  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.11.2015 - 2 TaBVGa 5/15
    Dem Betriebsrat steht bei Verletzung seiner Mitbestimmungsrechte aus § 87 BetrVG ein Anspruch auf Unterlassung der mitbestimmungswidrigen Maßnahme zu (BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364 = AP Nr. 23 zu § 23 BetrVG 1972 = DB 1994, 2450).
  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 559/03

    Arbeitspflicht - Konkretisierung - Mitbestimmung beim Schichtwechsel

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.11.2015 - 2 TaBVGa 5/15
    Das Mitbestimmungsrecht umfasst nach heutigem Verständnis daher ausnahmslos alle mit der Lage und Verteilung der Arbeitszeit verbundenen Fragen (BAG 5. Mai 2006 - 1 ABR 14/05 - DB 2007, 60 = DB 2007, 60; BAG 29. September 2004 - 5 AZR 559/03 - AP Nr. 111 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 40/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Wochenschichtplänen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.11.2015 - 2 TaBVGa 5/15
    Das Mitbestimmungsrecht dient nicht nur - wie die Arbeitgeberin meint - der Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Grenzen der Heranziehung der Arbeitnehmer zur Arbeit, wie sie sich aus dem Arbeitszeitgesetz und ähnlichen Gesetzen ergeben, sondern es dient vor allem dem Zweck, die Interessen der Arbeitnehmer an der Lage ihrer Arbeitszeit und damit zugleich ihrer freien und für die Gestaltung des Privatlebens nutzbaren Zeit zur Geltung zu bringen (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 40/01 - AP Nr. 96 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit = DB 2002, 2385).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2012 - 6 TaBV 880/12

    Betriebsrat - Mitbestimmungsrecht bei Arbeitszeiteinteilung - Dienstplan

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.11.2015 - 2 TaBVGa 5/15
    Das gelte im Übrigen auch für das "Veröffentlichen" von Dienstplänen ohne Zustimmung des Betriebsrats, wenn die fehlende Zustimmung des Betriebsrats bei der Veröffentlichung kenntlich gemacht werde (Verweis auf LAG Berlin-Brandenburg 7. Dezember 2012 - 6 TaBV 880/12).
  • LAG Köln, 12.08.2004 - 6 TaBV 42/04

    Betriebsübergang, Betriebsrat, Fluggastkontrolle, einstweilige Verfügung

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