Rechtsprechung
   KG, 19.09.2013 - 2 U 8/09 Kart   

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https://dejure.org/2013,24794
KG, 19.09.2013 - 2 U 8/09 Kart (https://dejure.org/2013,24794)
KG, Entscheidung vom 19.09.2013 - 2 U 8/09 Kart (https://dejure.org/2013,24794)
KG, Entscheidung vom 19. September 2013 - 2 U 8/09 Kart (https://dejure.org/2013,24794)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • berlin.de

    Kartellprozess zum Verkauf von Schulranzen über Internetplattformen

  • Telemedicus

    Zulässigkeit von Online-Vertriebsbeschränkungen

  • webshoprecht.de

    Zum Ausschluss des Vertriebs über das Internet

  • damm-legal.de (Pressemitteilung und Volltext)

    Verkaufsverbot für eBay kann kartellrechtlich unzulässig sein

  • aufrecht.de

    Online-Vertriebsbeschränkung unzulässig

  • R&W Online

    Diskriminierende Einschränkung von Internet-Warenvertriebssystemen

  • Betriebs-Berater

    Verbot des Vertriebs über Internetplattformen setzt diskriminierungsfreie Anwendung voraus

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit von selektiven Vertriebssystemen für Marken-Schulranzen und -rucksäcke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (30)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Hersteller von Schulranzen darf Einzelhändler nicht untersagen, die gelieferte Ware auch über Internetplattformen zu vertreiben

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Selektive Vertriebssysteme für Markenprodukte - Hersteller von Schulranzen darf Einzelhändler nicht den Vertrieb über Internetplattformen untersagen

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Hersteller kann Verkauf von Waren über eBay nicht verbieten

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Ein Hersteller darf Einzelhändler nicht gezielt daran hindern, die gelieferte Ware auch über Internetplattformen zu vertreiben

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Selektive Vertriebssysteme für Markenprodukte - nicht zulässiger eBay-Ausschluss

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Hersteller von Schulränzen darf Onlinehändler nicht den Verkauf der Produkte über eBay & Co. verbieten

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Scout darf Händlern nicht untersagen Schulranzen bei eBay, anderen Internetplattformen oder im Online-Shop zu vertreiben

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Selektives Vertriebssystem von Scout kartellrechtswidrig

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Hersteller von Scout-Schulranzen darf Einzelhändler nicht untersagen, die gelieferte Ware auch über eBay zu vertreiben

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    EBay Vertriebsverbot für Markenware

  • heise.de (Pressebericht, 20.09.2013)

    "Scout gegen eBay": Entscheidung für den freien Handel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Vertrieb von Schulranzen übers Internet

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hersteller von Schulranzen darf Einzelhändler nicht untersagen, die gelieferte Ware auch über Internetplattformen zu vertreiben

  • welt.de (Pressebericht, 19.09.2013)

    Markenfirmen dürfen Händlern Ebay nicht verbieten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Hersteller von Schulranzen darf Einzelhändler nicht untersagen, die gelieferte Ware auch über Internetplattformen zu vertreiben

  • kartellblog.de (Kurzinformation)

    Verbot des Internetvertriebs unzulässig (Schulranzen)

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Einzelhändler darf Scout Schulranzen im Netz verkaufen

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    EBay & Co.: Darf Scout den Verkauf seiner Schulranzen auf Internetplattformen verbieten?

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Schreibwarenhändler aus Berlin setzt sich gegen Schulranzenhersteller Scout durch

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Hersteller darf eBay und Amazone nicht als Vertriebsweg ausschließen

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Gerichte untersagen zunehmend Hersteller-Verkaufsverbote auf Internetplattformen

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Hersteller von Schulranzen darf Einzelhändler nicht untersagen, die gelieferte Ware auch über Internetplattformen zu vertreiben

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Scout-Schulranzen dürfen weiterhin über Ebay vertrieben werden

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Hersteller dürfen keine Vertriebsbeschränkungen für Plattformen auferlegen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von eBay-Verbot wegen einem selektiven Verkaufssystem

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verkaufsverbot für Händler über eBay ist normalerweise unzulässig

  • franchiserecht-blog.de (Kurzinformation)

    Problematisches Verbot des Vertriebs von Markenwaren über eBay

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beschränkung des Internetvertriebs in der Regel unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verkaufsverbot von Hersteller über eBay ist normalerweise unzulässig

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Händler des Schulranzenherstellers Scout dürfen Produkte über eBay verkaufen

Besprechungen u.ä. (2)

  • gewerblicherrechtsschutz.pro (Entscheidungsbesprechung)

    Wer Restposten verramscht, kann sein selektives Vertriebssystem gefährden

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Klarheit in Sachen Verbot des Verkaufs über eBay und Amazon?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2013, 873
  • MMR 2013, 774
  • BB 2013, 2768
  • K&R 2013, 732
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Düsseldorf, 28.09.2011 - U (Kart) 18/11

    Rechtsfolgen der Formunwirksamkeit eines Kartellvertrages

    Auszug aus KG, 19.09.2013 - 2 U 8/09
    Dabei sind selektive Vertriebssysteme grundsätzlich wettbewerbsbeschränkend, weil sie den wettbewerblichen Handlungsspielraum der Wiederverkäufer im Absatz ihrer Produkte einschränken (vgl. zu Vertriebsbeschränkungen etwa auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. September 2011 - VI-U (Kart) 18/11 - Rn. 39 (zitiert nach juris)).

    Dabei orientiert sie sich an den so genannten Bagatellbekanntmachungen der EG- bzw. EU-Kommission und des Bundeskartellamtes (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. September 2011 - U (Kart) 18/11 - Rn. 41, zitiert nach juris).

  • LG Mannheim, 14.03.2008 - 7 O 263/07

    Wettbewerbsbeschränkung: Vertrieb von hochpreisigen Schulranzen als Markenware

    Auszug aus KG, 19.09.2013 - 2 U 8/09
    Denn zwischen den Parteien steht eine Belieferung bei einem Verzicht des Klägers auf Verkäufe über "eBay" und ähnliche Internetplattformen außer Streit (vgl. auch LG Mannheim, Urteil vom 14. März 2008 - 7 O 263/07 -).

    Das LG Mannheim (Urteil vom 14. März 2008 - 7 O 263/07 Kart -) und das ihm insoweit folgende OLG Karlsruhe (Urteil vom 25. November 2009 - 6 U 47/08 Kart -) haben eine nach § 1 GWB relevante Wettbewerbsbeschränkung bezogen auf die auch hier streitgegenständlichen Schulranzen und -rucksäcke verneint.

  • BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68

    Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht

    Auszug aus KG, 19.09.2013 - 2 U 8/09
    Nach insoweit feststehender Rechtsprechung dient die durch eine Verletzungshandlung veranlasste Abmahnung im Regelfall dem wohlverstandenen Interesse beider Parteien, da sie das Streitverhältnis auf einfache, kostengünstige Weise vorprozessual beenden und einen Rechtsstreit vermeiden soll (vgl. zu § 12 UWG: BGH Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 216/07 - Rz. 11 und allgemein: BGH Urteil vom 15. Oktober 1969 - I ZR 3/68 - Rz. 13 (zitiert jeweils nach juris)).
  • BGH, 08.11.2005 - KZR 21/04

    Hinweis auf konkurrierende Schilderpräger

    Auszug aus KG, 19.09.2013 - 2 U 8/09
    Für den vom Kläger verfolgten in die Zukunft gerichteten Unterlassungsanspruch kommt es allein auf die Neuregelung an (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2005 - KZR 21/04 -).
  • LG München I, 24.06.2008 - 33 O 22144/07

    Kartellrecht: Formularmäßiges Verbot des Vertriebs von Waren über

    Auszug aus KG, 19.09.2013 - 2 U 8/09
    Tatsächlich wird die Auktionsplattform - wie der Senat auch aus eigener Anschauung weiß - in der Öffentlichkeit immer wieder in die Nähe eines Flohmarktes gerückt und auch im Zusammenhang mit dem Absatz von Fälschungen von Markenartikeln genannt (vgl. auch LG München, Urteil vom 24. Juni 2008 - 33 O 22144/07 - Rz. 56 (zitiert nach juris)).
  • OLG München, 02.07.2009 - U (K) 4842/08

    Keine Beschränkung des Kundenkreises durch Online-Vertriebsverbot

    Auszug aus KG, 19.09.2013 - 2 U 8/09
    Das OLG München hatte in Übereinstimmung mit der Vorinstanz die Einordnung des Absatzverbotes über "eBay" als Kernbeschränkung daran scheitern lassen, dass sich innerhalb der Interneteinkäufer eine Gruppe von Kunden, die ihre Ware über Internet-Auktionsplattformen erwerben, nicht sachgerecht abgrenzen lasse (vgl. OLG München, a.a.O., S. 395; zustimmend Frank Immenga, K & R, 2010, 24 ff (27); Zweifel bei Kuntze-Kaufhold, EWiR 2010, 361 f (362)).
  • EuGH, 25.09.2008 - C-368/07

    Kommission / Italien

    Auszug aus KG, 19.09.2013 - 2 U 8/09
    Vorliegend kommt es darauf nicht an, so dass der Senat nicht feststellen muss, ob der Marktanteil etwa der Beklagten auf dem relevanten Markt über 10 % liegt (vgl. Nr. 7 a EG-Bagatellbekanntmachung (2001/C 368/07)).
  • EuGH, 05.06.1997 - C-41/96

    VAG-Händlerbeirat eV / SYD-Consult

    Auszug aus KG, 19.09.2013 - 2 U 8/09
    28; EuGH, Urteil vom 5. Juni 1997 - C-41/96 - (VAG/Syd Consult), Textnr.
  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 216/07

    Schubladenverfügung

    Auszug aus KG, 19.09.2013 - 2 U 8/09
    Nach insoweit feststehender Rechtsprechung dient die durch eine Verletzungshandlung veranlasste Abmahnung im Regelfall dem wohlverstandenen Interesse beider Parteien, da sie das Streitverhältnis auf einfache, kostengünstige Weise vorprozessual beenden und einen Rechtsstreit vermeiden soll (vgl. zu § 12 UWG: BGH Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 216/07 - Rz. 11 und allgemein: BGH Urteil vom 15. Oktober 1969 - I ZR 3/68 - Rz. 13 (zitiert jeweils nach juris)).
  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89

    Unbestimmter Unterlassungsantrag I

    Auszug aus KG, 19.09.2013 - 2 U 8/09
    Voraussetzung ist aber, dass im Einzelfall über den Sinngehalt der verwendeten Begriffe oder Bezeichnungen kein Zweifel besteht (vgl. i.E.: BGH, Urteil vom 11. Oktober 1990 - I ZR 35/89 -, Rn. 18 zitiert nach juris).
  • EuG, 12.12.1996 - T-88/92

    Groupement d'achat Édouard Leclerc gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 11.12.1980 - 31/80

    L'Oréal / De Nieuwe AMCK

  • EuGH, 23.04.2009 - C-59/08

    DER INHABER EINER MARKE KANN SICH DEM WEITERVERKAUF SEINER PRESTIGEWAREN DURCH

  • EuGH, 13.01.1994 - C-376/92

    Metro / Cartier

  • EuGH, 28.04.1998 - C-306/96

    Javico

  • EuGH, 13.10.2011 - C-439/09

    Eine in einer selektiven Vertriebsvereinbarung enthaltene Klausel, die es den

  • OLG Karlsruhe, 25.11.2009 - 6 U 47/08

    Hersteller kann vertrieb über eBay verbieten

  • OLG Frankfurt, 19.04.2016 - 11 U 96/14

    Vorlagebeschluss zur kartellrechtlichen Zulässigkeit von selektiven

    Der Gerichtshof habe aber damit nicht die bisherige europäische Rechtsprechung aufgeben wollen (Peeperkorn/Heimann, GRUR 2014, 1175, 1177; Lubberger, WRP 2015, 14, 18; zweifelnd auch Dethof, ZWeR 2012, 503, 512; Pfeffer, MarkenR 2012, 365, 368; KG Berlin, Urteil vom 19.9.2013, 2 U 8/09 (Kart).

    Deshalb geht das vorlegende Gericht in Übereinstimmung mit der deutschen Literatur und Rechtsprechung davon aus, dass die Lückenhaftigkeit eines selektiven Vertriebssystems einer diskriminierungsfreien Anwendung nicht entgegensteht, sofern den Lücken im Vertriebsnetz eine nachvollziehbare und willkürfreie Vertriebspolitik zu Grunde liegt (KG, Urteil vom 19.9.2013, 2 U 8/09, Schulranzen und -rucksäcke, WRP 2013, 1517, Rdnr. 57; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.11.2009, 6 U 47/08 Kart; Zimmer in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., § 1 GWB Rdnr. 327).

    Denn es komme dem Hersteller gerade darauf an, den Absatz an diejenigen Internetkunden zu untersagen, die sich über die genannten Plattformen über das Warenangebot informieren und ihre Kaufentscheidung treffen wollen (so KG, Urteil vom 19.9.2013, 2 U 8/09, Schulranzen und -rucksäcke WRP 2013, 1517 Rdnr. 76; OLG Schleswig, Urteil von 5.6.2014, 16 U (Kart) 154/13).

  • OLG Frankfurt, 22.12.2015 - 11 U 84/14

    Verbots des Internetvertriebs von Markenartikeln

    Zweitens müssen die Kriterien einheitlich und diskriminierungsfrei angewendet werden, und drittens dürfen sie nicht über das erforderliche Maß hinausgehen (EuGH, GRUR 2012, 844 [EuGH 13.10.2011 - Rs. C-439/09] -Pierre Fabre - Rdnr. 41; WRP 1978, 234 - Metro I - Rdnr. 20; GRUR Int 1981, 315 - l'Oréal - Rdnr. 15, 16; BGH GRUR 1999, 276 [BGH 12.05.1998 - KZR 23/96] - Depotkosmetik; KG, WRP 2013, 1517 Rdnr 33; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2010, 109; Leitlinien der Europäischen Kommission für vertikale Beschränkungen 2010/C 130/01 -im Folgenden: Leitlinien - , Nr. 175; BKartA, Hintergrundpapier S. 12; Ellger in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Art. 101 Abs. 3 AEUV Rdnr. 527; Bahr in Langen/Bunte, Kartellrecht, 12. Aufl., nach § 2 GWB Rdnr. 235).

    Wie bei den der Entscheidung des Kammergerichts (WRP 2013, 1517) zugrunde liegenden Schulranzen und -rucksäcken erscheint es zwar fraglich, ob den Produkten der Beklagten ähnlich wie Luxusartikeln tatsächlich ein bestimmtes "Image" zukommt, das über die rein funktionale Bedeutung des Produkts hinausgeht und somit selbst zu einer Eigenschaft des Produktes wird und ihm einen entsprechenden Mehrwert verleiht (vgl. dazu Franck, WuW 2010, 772, 778).

  • OLG Frankfurt, 12.07.2018 - 11 U 96/14

    Zulässigkeit pauschales Internet-Plattformverbot im Selektivvertrieb - Coty II

    Der Senat ist deshalb in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung in der deutschen Rechtsprechung und Literatur der Auffassung, dass die Lückenhaftigkeit eines selektiven Vertriebssystems einer diskriminierungsfreien Anwendung nicht entgegensteht, sofern den Lücken im Vertriebsnetz eine nachvollziehbare und willkürfreie Vertriebspolitik zu Grunde liegt (KG, Urteil vom 19.9.2013, 2 U 8/09 - Schulranzen und -rucksäcke, WRP 2013, 1517, Rdnr. 57; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.11.2009, 6 U 47/08 Kart; s.a. BGH NJW 1999, 3043 - Entfernung der Herstellernummer; Zimmer in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., § 1 GWB Rdnr. 327).
  • LG Frankfurt/Main, 31.07.2014 - 3 O 128/13

    Plattformverbot kartellrechtswidrig - Coty

    Ausschlaggebend für die ausnahmsweise Zulässigkeit selektiver Vertriebssysteme ist nach der Rechtsprechung (vgl. KG, Urteil vom 19.9.2003 - 2 U 8/09 Kart = MMR 2013, 774, 775 = Anlage B 12 = Bl. 304 - 317 d.A.) der Umstand, dass solche Systeme den Vertrieb von Waren regeln, deren Wettbewerbsfähigkeit in besonderer Weise von besonderen Vertriebsformen abhängt.

    Der EuGH hat in einer jüngeren Entscheidung (EuGH, Urteil vom 13.10.2011 - C-439/09 = MMR 2012, 50, - Pierre Fabre Dermo-Cosmetique, Tz. 41; vgl. in diesem Sinne KG, MMR 2013, 774) erneut festgestellt, dass die Organisation eines solchen Vertriebsnetzes nicht unter das Verbot in Art. 101 AEUV fällt, sofern die Auswahl der Wiederverkäufer anhand objektiver Gesichtspunkte qualitativer Art erfolgt, die einheitlich für alle in Betracht kommenden Wiederverkäufer festgelegt und ohne Diskriminierung angewendet werden, sofern die Eigenschaften des fraglichen Erzeugnisses zur Wahrung seiner Qualität und zur Gewährleistung seines richtigen Gebrauchs ein solches Vertriebsnetz erfordern und sofern die festgelegten Kriterien schließlich nicht über das erforderliche Maß hinausgehen (EuGH, Slg. 1977, 1875 Rn. 20 = GRUR Int. 1978, 254 - Metro SB-Großmärkte/Kommission; Slg. 1980, EUGH-SLG 1980, 3775 Rn. 15 f. - L"Oréal).

    Dagegen haben das LG Berlin (Urteil vom 21.4.2009, 16 O 729/07 Kart = MMR 2010, 39, Ls. = Anlage B 10 = Bl. 287 - 292 d.A.) und ihm insoweit folgend das bereits zitierte KG (Urteil vom 19.9.2013, MMR 2013, 774 = EuZW 2013, 873 m. Anm. Neubauer) die Auffassung vertreten, dass es sich bei dem Verbot des Absatzes über Ebay um eine Kernbeschränkung im Sinne von Art. 4 lit. b der Vertikal-GVO Nr. 330/2010 handle, die jedenfalls dann kartellrechtlich unzulässig sei, wenn sie innerhalb eines selektiven Vertriebssystems nicht diskriminierungsfrei angewendet werde.

    Auch bedarf es keiner Entscheidung der Kammer, ob eine kartellrechtliche Unzulässigkeit des streitgegenständlichen Vertriebsverbotes im Sinne der Rechtsprechung des Kammergerichts (MMR 2013, 774) möglicherweise daraus hergeleitet werden könnte, dass die Gründe, die von der Klägerin für die Rechtfertigung der Zulässigkeit ihres selektiven Vertriebssystems angeführt werden, in anderem Zusammenhang, durch eine angebliche Belieferung u.a. von Discountern, wie beklagtenseits vorgetragen, ignoriert werden könnten.

  • OLG Schleswig, 05.06.2014 - 16 U (Kart) 154/13

    Kein Verbot des Online-Vertriebs - selektives Vertriebssystem

    Allein schon diese - effektive und gewollte - Beschränkung des Kunden kreises und nicht erst der Ausschluss einer bestimmten finiten Gruppe führt zur Klassifizierung der Vertragsklausel als eine Beschränkung der Kundengruppe und somit als Kern beschränkung (so auch KG, MMR 2013, 774, Rn. 88 bei juris; Schweda/Rudowicz, WRP 2013, 590, 958; s.a. Dieselhorst/Luhn, WRP 2008, 1306, 1310 [auf der Grundlage der Vorgänger-Verordnung EG Nr. 2790/1999 vom 22. Dezember 2009, ABl. EG 1999/L 336/21, in der es im Deutschen allerdings noch "Beschränkungen des Kunden kreises " und nicht "der Kundengruppe" hieß]).
  • OLG Celle, 07.04.2016 - 13 U 124/15

    Spürbarkeit einer Wettbewerbsbeschränkung durch Rabattaktion

    Ein Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten, der sich aus dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag gem. §§ 677, 683, 670 ergeben kann (vgl. Kammergericht, Urt. v. 19. Sept. 2013 - 2 U 8/09 Kart, WRP 2013, 517, juris Rn. 95; OLG Schleswig, Urt. v. 5. Juni 2014 - 16 (Kart) U 154/13, WRP 2014, 1112, juris Rn. 92 ff.), steht dem Kläger folglich ebenfalls nicht zu.
  • LG Frankfurt/Main, 18.06.2014 - 3 O 158/13

    Kein Online-Vertriebsverbot oder Vorbehalt für Online-Preissuchmaschinen

    Ausschlaggebend für die ausnahmsweise Zulässigkeit selektiver Vertriebssysteme ist nach der Rechtsprechung (vgl. KG, Urteil vom 19.9.2003 - 2 U 8/09 Kart = MMR 2013, 774, 775) der Umstand, dass solche Systeme den Vertrieb von Waren regeln, deren Wettbewerbsfähigkeit in besonderer Weise von besonderen Vertriebsformen abhängt.

    37 Es ist insoweit anerkannt, dass selektive Vertriebssysteme dann keinen wettbewerbsbeschränkenden Charakter haben, wenn die Auswahl der Wiederverkäufer an objektive Kriterien qualitativer Art anknüpft, die sich auf die fachliche Eignung des Wiederverkäufers, seines Personals oder seiner sachlichen Ausstattung beziehen, diese Kriterien einheitlich und diskriminierungsfrei angewendet werden und mit Rücksicht auf die Eigenschaften der vertriebenen Ware zur Wahrung ihrer Qualität und zur Gewährleistung ihres richtigen Gebrauchs erforderlich sein muss (KG, MMR 2013, 774 m.w.N.).

    Dagegen haben das LG Berlin (Urteil vom 21.4.2009, 16 O 729/07 Kart = MMR 2010, 39, Ls.) und ihm insoweit folgend das bereits zitierte KG (Urteil vom 19.9.2013, MMR 2013, 774 = EuZW 2013, 873 m. Anm. Neubauer = Anlage K 41, Bl. 370 - 397 d.A.) die Auffassung vertreten, dass es sich bei dem Verbot des Absatzes über Ebay um eine Kernbeschränkung im Sinne von Art. 4 lit. b der Vertikal-GVO Nr. 330/2010 handele, die jedenfalls dann kartellrechtlich unzulässig sei, wenn sie innerhalb eines selektiven Vertriebssystem nicht diskriminierungsfrei angewendet werde.

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2023 - 5 U 1/22

    Rechte eines Beziehers von Strom auf der Mittelspannungsebene nach Ausfall des

    Die durch eine Verletzungshandlung veranlasste Abmahnung dient i.d.R. dem wohlverstandenen Interesse beider Parteien, da sie das Streitverhältnis auf einfache, kostengünstige Weise vorprozessual beenden und einen Rechtsstreit vermeiden soll (KG, Urt. v. 19.09.2013 - 2 U 8/09 Kart, juris Rn. 96 mwN).
  • LG Hamburg, 04.11.2016 - 315 O 396/15

    Wettbewerbsrecht: Zulässigkeit eines selektiven Vertriebssystems; Statthaftigkeit

    Gleichwohl stellen Plattformverbote wie das vorliegende im Rahmen (zulässiger) selektiver Vertriebssysteme keine unzulässigen Beschränkungen nach Art. 101 I AEUV dar (vgl. OLG Frankfurt, Urt. vom 22.12.2015 - 11U 84/14; vgl. OLG Karlsruhe, Urt. vom 25.11.2009 - 6 U 47/08; KG Urt. vom 19.9.2013 - 2 U 8/09 Kart., alle zitiert nach juris ).

    Bejaht wurde die Zulässigkeit selektiver Vertriebssysteme jüngst beispielsweise bei Funktionsrucksäcken (vgl. OLG Frankfurt, Urt. vom 22.12.2015 - 11U 84/14; KG Urt. vom 19.9.2013 - 2 U 8/09 Kart., a.a.O.).

    Anknüpfungspunkte können dabei produktspezifischer Beratungsbedarf sowie ein vom Markeninhaber zulässigerweise gewählter Qualitätsanspruch und die daraus resultierende Zugehörigkeit zu einem gehobenen Preissegment sein (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. vom 25.11.2009 - 6 U 47/08; KG Urt. vom 19.9.2013 - 2 U 8/09 Kart., a.a.O.).

    Die Verhältnismäßigkeit der Wettbewerbsbeschränkungen im Rahmen ihrer Zulässigkeit ist objektiv unter Berücksichtigung des Verbraucherinteresses zu prüfen (vgl. OLG Frankfurt, Urt. vom 22.12.2015 - 11 U 84/14, juris Rn. 55; KG, Urt. vom 19.9.2913 - 2 U 8/09, juris ).

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Rechtsprechung
   BSG, 16.03.2010 - B 2 U 8/09 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2545
BSG, 16.03.2010 - B 2 U 8/09 R (https://dejure.org/2010,2545)
BSG, Entscheidung vom 16.03.2010 - B 2 U 8/09 R (https://dejure.org/2010,2545)
BSG, Entscheidung vom 16. März 2010 - B 2 U 8/09 R (https://dejure.org/2010,2545)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - eingetragener Lebenspartner - Witwer - zeitlicher Anwendungsbereich - Inkrafttreten

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Hinterbliebenenrente; eingetragener Lebenspartner; Witwer; zeitlicher Anwendungsbereich; Inkrafttreten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 Abs 1a SGB 7, § 65 Abs 1 SGB 7, § 66 Abs 1 SGB 7, Art 6 Abs 1 GG, Art 82 GG
    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - eingetragener Lebenspartner - Witwer - zeitlicher Anwendungsbereich - Inkrafttreten

  • Deutsches Notarinstitut

    SGB VII § 63
    Kein rückwirkender Anspruch des eingetragenen Lebenspartners auf Hinterbliebenenrente bei Tod des Partners vor dem 1.1.2005

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines eingetragenen Lebenspartners auf Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Hinterbliebenenleistungen - Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft - Tod des versicherten Partners vor dem 01.01.2005 - kein Anspruch - zeitlicher Geltungsbereich des § 63 Abs. 1a SGB VII - keine Ungleichbehandlung

  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - eingetragener Lebenspartner - Witwer - zeitlicher Anwendungsbereich - Inkrafttreten

  • ra.de
  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - eingetragener Lebenspartner - Witwer - zeitlicher Anwendungsbereich - Inkrafttreten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines eingetragenen Lebenspartners auf Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Unfallversicherung

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Hinterbliebenenrente für Lebenspartner erst ab 2005 // BSG sieht keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 934
  • FamRZ 2010, 1339
  • DB 2010, 21
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus BSG, 16.03.2010 - B 2 U 8/09 R
    Das BVerfG hat mit Urteil vom 17.7.2002 (1 BvF 1/01 ua = BVerfGE 105, 313) in dem Verfahren der abstrakten Normenkontrolle ( § 13 Nr. 6 BVerfGG iVm Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG ) festgestellt, dass das LPartG vom 16.2.2001 idF des Gesetzes vom 11.12.2001 mit dem GG vereinbar ist.

    Somit bedeutet der Ausspruch im Urteil vom 17.7.2002 (aaO) , dass das Gesetz mit dem GG, und zwar auch mit dessen Art. 3 Abs. 1, vereinbar ist, und dass seine Regelungen, auch wenn sie nicht im Einzelnen in den Entscheidungsgründen benannt werden, im Einklang mit dem GG stehen (vgl BVerfG vom 17.7.2002 - 1 BvF 1/01 ua = BVerfGE 105, 313; zur Rechtslage vor dem 1.1.2005 auch BSG vom 13.12.2005 - B 4 RA 14/05 R - Recht der gesetzlichen Rentenversicherung; BVerwG vom 26.1.2006 - 2 C 43/04 - BVerwGE 125, 79, 82 - zum Beamtenbesoldungsrecht; BFH vom 30.11.2004 - VIII R 61/04 - juris RdNr 22 f - zur Unterscheidung von Ehe und Lebenspartnerschaft) .

  • BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 14/05 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung für Partner

    Auszug aus BSG, 16.03.2010 - B 2 U 8/09 R
    Nach den og Maßstäben beanspruchen die durch das LPartÜAG in Kraft gesetzten materiellen Regelungen keine Gültigkeit für Sachverhalte, die sich vor seinem Inkrafttreten verwirklicht haben, denn das LPartÜAG ist ohne Übergangsregelung in Kraft getreten (zur entsprechenden Problematik im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung: BSG vom 13.12.2005 - B 4 RA 14/05 R).

    Somit bedeutet der Ausspruch im Urteil vom 17.7.2002 (aaO) , dass das Gesetz mit dem GG, und zwar auch mit dessen Art. 3 Abs. 1, vereinbar ist, und dass seine Regelungen, auch wenn sie nicht im Einzelnen in den Entscheidungsgründen benannt werden, im Einklang mit dem GG stehen (vgl BVerfG vom 17.7.2002 - 1 BvF 1/01 ua = BVerfGE 105, 313; zur Rechtslage vor dem 1.1.2005 auch BSG vom 13.12.2005 - B 4 RA 14/05 R - Recht der gesetzlichen Rentenversicherung; BVerwG vom 26.1.2006 - 2 C 43/04 - BVerwGE 125, 79, 82 - zum Beamtenbesoldungsrecht; BFH vom 30.11.2004 - VIII R 61/04 - juris RdNr 22 f - zur Unterscheidung von Ehe und Lebenspartnerschaft) .

  • BSG, 29.01.2004 - B 4 RA 29/03 R

    Ablehnung einer Zusicherung - Verwaltungsakt - Klagebefugnis - Feststellung eines

    Auszug aus BSG, 16.03.2010 - B 2 U 8/09 R
    Die hier streitigen Regelungen verstoßen auch nicht gegen Europäisches Recht (vgl BSG vom 29.1.2004 - B 4 RA 29/03 R - BSGE 92, 113, 138, RdNr 109 f = SozR 4-2600 § 46 Nr. 1 RdNr 109 f; vgl auch EuGH vom 1.4.2008 - C-267/06 - juris RdNr 42).
  • EuGH, 01.04.2008 - C-267/06

    EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS

    Auszug aus BSG, 16.03.2010 - B 2 U 8/09 R
    Die hier streitigen Regelungen verstoßen auch nicht gegen Europäisches Recht (vgl BSG vom 29.1.2004 - B 4 RA 29/03 R - BSGE 92, 113, 138, RdNr 109 f = SozR 4-2600 § 46 Nr. 1 RdNr 109 f; vgl auch EuGH vom 1.4.2008 - C-267/06 - juris RdNr 42).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus BSG, 16.03.2010 - B 2 U 8/09 R
    Ohnehin darf der Bundesgesetzgeber zur Neuregelung von Rechtsbeziehungen Stichtage einführen, obwohl ein jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (vgl BVerfG vom 27.2.2007 - 1 BvL 10/00 - BVerfGE 117, 272, 301 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 7; stRspr).
  • BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvL 8/74

    Verfassungsmäßigkeit des Pfändungsausschlusses hinsichtlich des

    Auszug aus BSG, 16.03.2010 - B 2 U 8/09 R
    Ihm steht eine angemessene Zeit zu, in der er Erfahrungen sammeln (vgl BVerfG vom 10.5.1972 - 1 BvR 286/65 - BVerfGE 33, 171, 239 = SozR Nr. 12 zu Art. 12 GG) , die Akzeptanz des neuen Rechtsinstituts prüfen und nach praktikablen Lösungen für die Einbeziehung in die Sozialleistungssysteme suchen kann (vgl BVerfG vom 11.10.1977 - 1 BvL 8/74 - BVerfGE 46, 55, 66 = SozR 4100 § 149 Nr. 1) .
  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 19/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - unmittelbarer Weg - abweichender

    Auszug aus BSG, 16.03.2010 - B 2 U 8/09 R
    Eine planwidrige Lücke im Gesetz hat sich auch nicht später dadurch ergeben, dass er 2001 das Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft schuf, um geänderte Auffassungen in der Gesellschaft zu berücksichtigen (vgl BSG vom 20.3.2007 - B 2 U 19/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 23 RdNr 17) .
  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus BSG, 16.03.2010 - B 2 U 8/09 R
    Ein anderes Ergebnis lässt sich schließlich nicht aus dem Beschluss des BVerfG vom 7.7.2009 (1 BvR 1164/07 - JZ 2010, 37 mit kritischer Anm von Hillgruber, aaO, 41) herleiten .
  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus BSG, 16.03.2010 - B 2 U 8/09 R
    Dass eine Angleichung der Rechte von Lebenspartnerschaften an diejenigen von Eheleuten - entgegen den oben zitierten Entscheidungen - schon vor dem 1.1.2005 geboten gewesen sein könnte, ergibt sich aus der Entscheidung nicht (vgl auch BVerfG vom 20.9.2007 - 2 BvR 855/06 - NJW 2008, 209) .
  • BSG, 05.10.2005 - B 5 RJ 57/03 R

    Fremdrentenrecht - Begrenzung auf 25 Entgeltpunkte bei Zusammentreffen von

    Auszug aus BSG, 16.03.2010 - B 2 U 8/09 R
    Maßgeblich für die Beantwortung der Frage, nach welchem Recht der geltend gemachte Anspruch zu prüfen ist, sind der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (stRspr; vgl BSG vom 5.10.2005 - B 5 RJ 57/03 R - Juris RdNr 14 mwN) und das dann geltende Bundesrecht, soweit es für den Streitfall Geltung beansprucht.
  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvR 1926/96

    Rentenüberleitung III

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04

    Eingetragene Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; analoge Anwendung

  • BFH, 30.11.2004 - VIII R 61/04

    Kein Kindergeld für Kind der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerin

  • BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65

    Honorarverteilung

  • BSG, 21.09.2010 - B 2 U 3/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - Versicherungsfall vor dem

    Erst das Inkrafttreten einer Rechtsnorm gemäß Art. 82 Abs. 2 Satz 1 und 2 Grundgesetz führt zur Wirksamkeit der Geltungsanordnung (vgl hierzu BSG vom 16.3.2010 - B 2 U 8/09 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .
  • BSG, 17.05.2011 - B 2 U 19/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Entschädigung wegen einer Berufskrankheit gem

    Erst das Inkrafttreten einer Rechtsnorm gemäß Art. 82 Abs. 2 Satz 1 und 2 GG führt zur Wirksamkeit der Geltungsanordnung (vgl hierzu BSG vom 16.3.2010 - B 2 U 8/09 R - SozR 4-2700 § 63 Nr. 5 RdNr 17) .
  • BSG, 27.04.2010 - B 2 U 14/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Feststellung einer Berufskrankheit -

    Mangels Übergangsregelung beansprucht die BKV keine Gültigkeit für Sachverhalte, die sich vor ihrem Inkrafttreten verwirklicht haben (vgl hierzu BSG vom 16.3.2010 - B 2 U 8/09 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .
  • VG Düsseldorf, 18.09.2015 - 13 K 6864/14

    Witwergeld; eingetragene Lebenspartnerschaft ; nach Zurruhesetzung und Erreichen

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07 -, BVerfGE 133, 377-443 = juris, Rn. 151; Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 26. Juni 2014 - III R 14/05 -, BFHE 246, 178, BStBl II 2014, 829 = juris, Rn. 15 m.w.N.; Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 16. März 2010 - B 2 U 8/09 R -, SozR 4-2700 § 63 Nr. 5 = juris, Rn. 32 m.w.N.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 2 U 8/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5796
OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 2 U 8/09 (https://dejure.org/2010,5796)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.01.2010 - 2 U 8/09 (https://dejure.org/2010,5796)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - 2 U 8/09 (https://dejure.org/2010,5796)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Es besteht Anspruchskonkurrenz von sich aus dem Kartellrecht und aus dem Lauterkeitsrecht ergebenden zivilrechtlichen Ansprüchen in Fällen des Boykotts oder der unbilligen Behinderung; Anspruchberechtigung von Verbraucherverbänden in Fällen des Boykotts oder der ...

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (70)

  • BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 193/05

    Schmähkritik und Zitate

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 2 U 8/09
    Den Gerichten obliegt es, diesen grundrechtlichen Schutz durch Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts zu gewähren und im Einzelfall zu konkretisieren (BVerfG, NJW 2008, 358), soweit unbestimmte Rechtbegriffe einen Interpretationsspielraum lassen.

    Vielmehr unterliegen die Wettbewerbsposition und damit auch die erzielbaren Erträge dem Risiko laufender Veränderung je nach den Verhältnissen am Markt und damit nach Maßgabe seiner Funktionsbedingungen (vgl. BVerfG, NJW 2008, 358, 359; BVerfGE 105, 252, 265 = NJW 2002, 2621; BVerfGE 106, 275, 298 f. = NJW 2003, 1232; BVerfG, NJW 2006, 3701, 3702).

    Zwar verleiht Art. 12 Abs. 1 GG einem Unternehmen kein Recht, von anderen nur so dargestellt zu werden, wie es gesehen werden möchte oder sich selbst und seine Produkte sieht (BVerfG, NJW 2008, 358, 359; vgl. BVerfGE 105, 252, 266 = NJW 2002, 2621).

    Demgegenüber schützt Art. 12 Abs. 1 GG Unternehmen in ihrer beruflichen Betätigung vor inhaltlich unzutreffenden Informationen oder vor Wertungen, die auf sachfremden Erwägungen beruhen oder herabsetzend formuliert sind, wenn der Wettbewerb in seiner Funktionsweise durch sie gestört wird, die Äußerung sich also zum Nachteil eines Unternehmens auswirkt (vgl. BVerfG, NJW 2008, 358, 359 m.w.N.; BVerfG, NJW-RR 2004, 1710).

    Denn an der Wiedergabe von erwiesen unwahren Tatsachen gibt es kein schutzwürdiges Interesse (BVerfG, NJW 2008, 358, 359; vgl. auch BGH, Urteil vom 20. November 2007 - VI ZR 144/07 - NJOZ 2008, 622, Tz. 12 f.; BGHZ 139, 95, 101 f. = NJW 1998, 3047; vgl. BVerfGE 54, 208.217 ff. = NJW 1980, 2072; BVerfGE 61, 1.8 = NJW 1983, 1415; BVerfGE 90, 241.248 f., 253 = NJW 1994, 1779 m.w.N.).

    Anders als Werturteile sind Tatsachenbehauptungen daher grundsätzlich dem Beweis zugänglich (BVerfG, NJW 2008, 358, 359; BVerfGE 94, 1, 8 = NJW 1996, 1529; BGH, Urteil vom 11. März 2008 - VI ZR 7/07 - NJW 2008, 2110, bei juris Rz. 9 ff.).

    BVerfGE 61, 1, 9 = NJW 1983, 1415, 1416; 85, BVerfGE 1, 15 = NJW 1992, 1439, 1440; BVerfG, NJW 2008, 358, 359; zu Äußerungen eines eingetragenen Vereins BGH, Urteil vom 11. März 2008 - VI ZR 7/07 - BGHR BGB § 823 "Gewerbebetrieb 22" = NJW 2008, 2110, bei juris Rz. 9 ff.).

    Das gilt insbesondere dann, wenn eine Trennung der wertenden und der tatsächlichen Gehalte den Sinn der Äußerung aufhöbe oder verfälschte (vgl. BGHZ 132, 13, 21; BGH, Urteile vom 29. Januar 2002 - VI ZR 20/01 - VersR 2002, 445, 446 und vom 5. Dezember 2006 - VI ZR 45/05 - VersR 2007, 249, 250; BVerfG, NJW 2008, 358, 359; vgl. BVerfGE 85, 1, 15 = NJW 1992, 1439; BVerfGE 90, 241, 248 = NJW 1994, 1779).

    Bei der grundrechtsbezogenen Abwägung fällt dann aber die Richtigkeit des tatsächlichen Äußerungsgehalts, der dem Werturteil zu Grunde liegt, ins Gewicht (BVerfG, NJW 2008, 358, 359; vgl. BVerfGE 85, 1, 17 = NJW 1992, 1439; BVerfGE 90, 241, 248 f. = NJW 1994, 1779; BVerfGE 94, 1, 8 = NJW 1996, 1529).

    Nach der ständigen, vom Bundesverfassungsgericht gebilligten (BVerfG, NJW 2008, 358) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes deutet die Verwendung eines juristischen Fachbegriffes darauf hin, dass die Äußerung als Rechtsauffassung und damit als Meinungsäußerung einzustufen ist (vgl. BGH, Urteile vom 22. Juni 1982 - VI ZR 251/80 - VersR 1982, 904, 905 f. und - VI ZR 255/80 - VersR 1982, 906, 907).

  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 2 U 8/09
    Entgegen dem Senatsurteil vom 24.04.2008 (Az.: 2 U 70/07, S. 10 bis 18) ändere die Entscheidung des Großen Senats des Bundesgerichtshofes vom 15.05.2005 (BGH, GRUR 2005, 882 - [unberechtigte Schutzrechtsverwarnung]) daran nichts.

    Der Bundesgerichtshof hat im Einklang mit der ganz überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur wiederholt entschieden, dass gegenüber Äußerungen, die der Rechtsverfolgung oder -verteidigung in einem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren dienen oder die dort in Wahrnehmung staatsbürgerlicher Pflichten, etwa als Zeuge, gemacht werden, in aller Regel kein Bedürfnis für eine Klage besteht (vgl. statt vieler BGHZ 164, 1, 6 f.; BGH, Urteil vom 11. Dezember 2007 - VI ZR 14/07, NJW 2008, 996 [Tz. 12], jeweils m.w.N.).

    Diese Rechtsprechung, soweit vor seiner Entscheidung ergangen, hat der Große Senat des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen ausdrücklich gebilligt, als er aus einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung eine Schadensersatzpflicht bejaht und ausgeführt hat (BGHZ 164, 1, 4 f.):.

    Sodann weist er darauf hin, dass ein grundsätzlicher Unterschied zwischen Äußerungen in einem gerichtlichen Verfahren einerseits und außergerichtlichem Vorgehen andererseits besteht (BGHZ 164, 1, 8):.

    Eine weit verbreitete, allerdings auf vor dem genannten Beschluss (BGHZ 164, 1) ergangene Entscheidungen gestützte Ansicht sieht die Problematik der unberechtigten Abmahnung wettbewerbsrechtlicher Verstöße im Zusammenhang mit den allgemeinen Grundsätzen zur Rechtswidrigkeit der Einleitung eines gesetzlich vorgesehenen Verfahrens.

    Im Lichte der Ausführungen in BGHZ 164, 1 ff. ist der Abmahnende in Wettbewerbssachen gegenüber einem von der Abmahnung betroffenen Dritten nicht durch ein "Abmahnprivileg" geschützt.

    Diesbezüglich unterscheidet sich die Abmahnung nach § 12 Abs. 1 UWG nicht wesentlich von der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung, der die Rechtsbehauptung innewohnt, selbst Rechtsinhaber zu sein, so dass insoweit die den in BGHZ 164, 1 ff., abgedruckten Beschluss tragenden Grundsätze gelten.

    Die wesentlichen Erwägungen in BGHZ 164, 1 ff., die dagegen sprechen, einen Schadensersatzanspruch aus einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung auszuschließen, treffen auf die unberechtigte Abmahnung in Wettbewerbssachen - jedenfalls unter den vorliegend zu beurteilenden Gegebenheiten - in gleicher Weise zu.

  • BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 2041/02

    Verfassungsmäßigkeit der Untersagung von Publikationen über die angebliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 2 U 8/09
    5 Abs. 1 Satz 1 GG garantiert nach Maßgabe der allgemeinen Gesetze i.S.d. Art. 5 Abs. 2 GG, zu denen auch das UWG gehört (BVerfG, GRUR 2008, 81, 82), die Freiheit der Meinungsäußerung.

    Eine Einschränkung der Meinungsfreiheit im Interesse des unverfälschten Leistungswettbewerbes setzt stets die eigenständige Feststellung einer Gefährdung des Leistungswettbewerbs im konkreten Fall voraus (vgl. BVerfG, GRUR 2008, 81, 82 [1. Kammer des Ersten Senats], NJW 2001, 3403, 3404 f.; NJW 2002, 1187, 1188 f.; NJW 2003, 277, 278).

    Dazu gehören auch Meinungsäußerungen in einem kommerziellen Kontext, wenn sie einen wertenden, auf Meinungsbildung gerichteten Inhalt haben (BVerfG, GRUR 2008, 81).

    Das gilt auch dann, wenn nicht individuelle Personen, sondern Unternehmen oder Verbände werden (vgl. BVerfG, GRUR 2008, 81, 83; BVerfGE 82, 272, 283 f. = NJW 1991, 95; BVerfGK 3, 337, 345 = NJW-RR 2004, 1710).

    Bei der Gewichtung der Meinungsfreiheit gegenüber anderen Grundrechtspositionen ist aber zu berücksichtigen, ob vom Grundrecht der Meinungsfreiheit im Rahmen einer privaten Auseinandersetzung zur Verfolgung von Eigeninteressen oder im Zusammenhang mit einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage Gebrauch gemacht wird (vgl. BVerfG, GRUR 2008, 81, 84: BVerfGE 61, 1 [11] = NJW 1983, 1415; BVerfGE 93, 266 [294] = NJW 1995, 3303).

    Je mehr das Interesse des sich Äußernden auf politische, wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Belange der Allgemeinheit gerichtet ist, desto eher ist die Äußerung in Abwägung mit anderen Belangen gerechtfertigt (vgl. BVerfG, GRUR 2008, 81, 84).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.02.2013 - I-2 U 8/09   

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https://dejure.org/2013,17864
OLG Düsseldorf, 07.02.2013 - I-2 U 8/09 (https://dejure.org/2013,17864)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.02.2013 - I-2 U 8/09 (https://dejure.org/2013,17864)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Februar 2013 - I-2 U 8/09 (https://dejure.org/2013,17864)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Patentinhaber kann auch Ansprüche wegen Patentverletzung haben, wenn er eine Lizenz vergeben hat

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.04.2011 - X ZR 86/10

    Cinch-Stecker

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2013 - 2 U 8/09
    Unterlassungsansprüche stehen dem Inhaber jedenfalls dann zu, wenn er sich mit der Lizenzierung nicht sämtlicher Rechte aus dem Schutzrecht begeben hat (BGHZ 176, 311 = GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone; BGH, GRUR 2011, 711 - Cinch-Stecker).

    Letzteres ist bejaht worden, wenn der Patentinhaber vom Lizenznehmer die Zahlung von Lizenzgebühren verlangen kann, deren Höhe vom Umsatz abhängig ist (BGH, GRUR 2011, 711 - Cinch-Stecker m.w.N.), oder wenn als Gegenleistung für die Lizenzvergabe eine Warenbezugsverpflichtung vereinbart worden ist (BGHZ 176, 311 = GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone).

    Die für eine Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht erforderliche Wahrscheinlichkeit, dass dem Schutzrechtsinhaber aus der geltend gemachten Verletzungshandlung ein eigener Schaden entstanden ist, liegt in der Regel vor, wenn der Schutzrechtsinhaber in einer der genannten Weisen an der Ausübung der Lizenz durch den Lizenznehmer wirtschaftlich partizipiert (BGHZ 176, 311 = GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone; BGH, GRUR 2011, 711 - Cinch-Stecker).

    Allgemein gilt, dass der Schutzrechtsinhaber, der eine ausschließliche Lizenz vergeben hat, eigene Ansprüche gegen den Verletzer geltend machen kann, soweit er durch die Verletzung "betroffen" ist oder ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Rechtsverfolgung hat (BGH, GRUR 2011, 711 - Cinch-Stecker m. zahlreichen N. zur Literatur).

  • BGH, 20.05.2008 - X ZR 180/05

    Tintenpatrone

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2013 - 2 U 8/09
    Unterlassungsansprüche stehen dem Inhaber jedenfalls dann zu, wenn er sich mit der Lizenzierung nicht sämtlicher Rechte aus dem Schutzrecht begeben hat (BGHZ 176, 311 = GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone; BGH, GRUR 2011, 711 - Cinch-Stecker).

    Letzteres ist bejaht worden, wenn der Patentinhaber vom Lizenznehmer die Zahlung von Lizenzgebühren verlangen kann, deren Höhe vom Umsatz abhängig ist (BGH, GRUR 2011, 711 - Cinch-Stecker m.w.N.), oder wenn als Gegenleistung für die Lizenzvergabe eine Warenbezugsverpflichtung vereinbart worden ist (BGHZ 176, 311 = GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone).

    Die für eine Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht erforderliche Wahrscheinlichkeit, dass dem Schutzrechtsinhaber aus der geltend gemachten Verletzungshandlung ein eigener Schaden entstanden ist, liegt in der Regel vor, wenn der Schutzrechtsinhaber in einer der genannten Weisen an der Ausübung der Lizenz durch den Lizenznehmer wirtschaftlich partizipiert (BGHZ 176, 311 = GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone; BGH, GRUR 2011, 711 - Cinch-Stecker).

  • BPatG, 27.01.2009 - 3 Ni 78/06
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2013 - 2 U 8/09
    Der Bundesgerichtshof (Az.: X ZR 73/09, Urteil vom 12.6.2012, Anlage BE 11) bestätigte die vom Bundespatentgericht mit Urteil vom 27.1.2009 (Az.: 3 Ni 78/06, Anlage BB 4) erfolgte Abweisung der gegen den deutschen Teil des Klagepatents gerichteten Nichtigkeitsklage der hiesigen Beklagten zu 2).

    Die Beklagte zu 1) hat beantragt, die Klage abzuweisen, hilfsweise den Rechtsstreit bis zur Entscheidung des Bundespatentgerichts über die Nichtigkeitsklage 3 Ni 78/06 auszusetzen.

    Die Beklagte zu 2) hat beantragt, das Verfahren bis zur Entscheidung des von der Beklagten zu 2) angerufenen Tribunale di Milano (Az.: RG 22239/05 und RG 23801/05) über seine Zuständigkeit im Verfahren gegen die hiesigen Klägerinnen auszusetzen, die Klage abzuweisen, hilfsweise den Rechtsstreit bis zur Entscheidung des Bundespatentgerichts über die Nichtigkeitsklage 3 Ni 78/06 auszusetzen.

  • BGH, 12.06.2012 - X ZR 73/09

    Unzulässige Erweiterung des Gegenstands eines Patents bzgl. eines Verfahrens zum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2013 - 2 U 8/09
    Der Bundesgerichtshof (Az.: X ZR 73/09, Urteil vom 12.6.2012, Anlage BE 11) bestätigte die vom Bundespatentgericht mit Urteil vom 27.1.2009 (Az.: 3 Ni 78/06, Anlage BB 4) erfolgte Abweisung der gegen den deutschen Teil des Klagepatents gerichteten Nichtigkeitsklage der hiesigen Beklagten zu 2).

    Als Durchschnittsfachmann, dessen Sichtweise für das Verständnis der erfindungsgemäßen "Komplexität" maßgeblich ist, ist ein wissenschaftlich arbeitender Mediziner oder Biochemiker, der über fundierte Kenntnisse und umfangreiche Erfahrungen auf dem Gebiet der Zytogenetik verfügt, anzusehen (vgl. Seite 7 des Urteils des BGH vom 12.06.2012 im parallelen Nichtigkeitsberufungsverfahren, Az. X ZR 73/09, Anlage BE 11, nachfolgend auch kurz: "BGH-U"; ähnlich der Sachverständige Prof. Dr. B.: "promovierter Biologe, Biochemiker, Chemiker, Biophysiker oder Mediziner mit mehrjähriger Erfahrung auf den Gebieten der Molekular- und Zellbiologie", siehe Gutachten B., Seite 4 unter Ziffer 1.).

  • BGH, 23.04.1998 - III ZR 7/97

    Voraussetzungen eines Stillhalteabkommens; Aussetzung eines Prozesses bis zum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2013 - 2 U 8/09
    Es ist gerade Sinn und Zweck einer positiven Feststellungsklage, trotz noch nicht möglicher Bezifferbarkeit der Anspruchshöhe schon der Verjährung entgegen wirken zu können (vgl. BGH, NJW 1998, 2274).
  • BGH, 24.01.2012 - X ZR 94/10

    Tintenpatrone II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2013 - 2 U 8/09
    In Anwendung vorstehender Grundsätze ist die Klägerin zu 2) auch neben der Klägerin zu 1) im selben Rechtsstreit klagebefugt; die Klägerinnen stellen insoweit notwendige Streitgenossen dar (vgl. BGH, GRUR 2012, 430 - Tintenpatrone II).
  • LG Düsseldorf, 27.11.2008 - 4b O 476/04

    Hybridizer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2013 - 2 U 8/09
    Die Beklagten beantragen , unter Abänderung des am 27.11.2008 verkündeten Urteils des Landgerichts Düsseldorf (AZ: 4b O 476/04) die Klage im Übrigen abzuweisen.
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - 2 U 36/17
    Allerdings geben dann die am Anmelde- bzw. Prioritätstag bekannten und vom Fachmann standardmäßig angewandten Messmethoden den Maßstab für die zu fordernde Messgenauigkeit vor (vgl. hierzu auch: BGH, BeckRS 2012, 16616 Rn 16 - Verfahren zum Färben von chromosomalem Zielmaterial; Senat, BeckRS 2013, 12505).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2018 - 2 U 30/16

    Zur Form des Lizenzvertrags

    Allgemein lässt sich insoweit sagen, dass der Schutzrechtsinhaber, der eine ausschließliche Lizenz vergeben hat, eigene Unterlassungsansprüche (sowie Auskunfts-, Vernichtungs- und Rückrufansprüche) gegen den Verletzer geltend machen kann, soweit er durch die Verletzung " betroffen " ist (BGHZ 189, 112 Rn. 15 - Cinch-Stecker m. w. Nachw.; Senat, Urteil v. 07.02.2013 - I-2 U 8/09, BeckRS 2013, 12505; Urt. v. 12.06.2014 - I- 2 U 86/09, BeckRS 2014, 14418; Kühnen, Hdb. d. Patentverletzung, 10. Aufl., Kap. D Rn. 147).
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - 2 U 33/15

    Umfang des Patentschutzes für ein Verfahren

    Allgemein gilt, dass der Schutzrechtsinhaber, der eine ausschließliche Lizenz vergeben hat, eigene Ansprüche gegen den Verletzer geltend machen kann, soweit er durch die Verletzung "betroffen" ist oder ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Rechtsverfolgung hat (BGH, GRUR 2011, 711 - Cinch-Stecker m. zahlreichen N. zur Literatur; OLG Düsseldorf Urt. v. 07.02.2013, Az.: I-2 U 8/09, BeckRS 2013, 12505).
  • LG Düsseldorf, 14.11.2013 - 4b O 132/09

    Hybridizer II

    Nach den sachverständigen Äußerungen des Herrn Prof. XXX in seinem Gutachten (Anlage K 24) sowie in seiner Anhörung am 10.01.2013 (Anlagen K 32, B 15) in dem Parallelverfahren vor dem OLG Düsseldorf (Az. I-2 U 8/09) handelt es sich bei der von den Klägerinnen verwendeten computergesteuerten XXX-Methode um eine solches Messverfahren, das jedenfalls zu annähernd genauen Messergebnissen wie die Britten-Methode führt.
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Rechtsprechung
   BSG, 10.02.2009 - B 2 U 8/09 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,57453
BSG, 10.02.2009 - B 2 U 8/09 B (https://dejure.org/2009,57453)
BSG, Entscheidung vom 10.02.2009 - B 2 U 8/09 B (https://dejure.org/2009,57453)
BSG, Entscheidung vom 10. Februar 2009 - B 2 U 8/09 B (https://dejure.org/2009,57453)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 220/04 B

    Anforderungen an die Rüge einer überlangen Verfahrensdauer

    Auszug aus BSG, 10.02.2009 - B 2 U 8/09 B
    Insoweit ist den Darlegungserfordernissen nur dann genügt, wenn eine abstrakte Rechtsfrage klar formuliert und ausgeführt wird, dass diese von allgemeiner Bedeutung, klärungsbedürftig und klärungsfähig ist (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 11 RdNr 19).
  • BSG, 30.03.2005 - B 4 RA 257/04 B

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage, Empfänger einer Geldleistung

    Auszug aus BSG, 10.02.2009 - B 2 U 8/09 B
    Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn die Antwort zweifelsfrei oder so gut wie unbestritten ist oder sich unmittelbar dem Gesetz entnehmen lässt (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2017 - L 15 U 326/16

    Unfallversicherungsrecht; Entgegennehmen einer Behandlung; Gesundheitsgefahren

    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision verwarf das Bundessozialgericht (BSG) mit Beschluss vom 10.2.2009 (B 2 U 8/09 B) als unzulässig.
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Rechtsprechung
   BSG, 22.12.2009 - B 2 U 8/09 S   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,53274
BSG, 22.12.2009 - B 2 U 8/09 S (https://dejure.org/2009,53274)
BSG, Entscheidung vom 22.12.2009 - B 2 U 8/09 S (https://dejure.org/2009,53274)
BSG, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - B 2 U 8/09 S (https://dejure.org/2009,53274)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Münster - S 13 U 170/08
  • LSG Nordrhein-Westfalen - L 4 U 3/09
  • BSG, 22.12.2009 - B 2 U 8/09 S
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Rechtsprechung
   BSG, 28.10.2009 - B 2 U 8/09 BH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,55557
BSG, 28.10.2009 - B 2 U 8/09 BH (https://dejure.org/2009,55557)
BSG, Entscheidung vom 28.10.2009 - B 2 U 8/09 BH (https://dejure.org/2009,55557)
BSG, Entscheidung vom 28. Oktober 2009 - B 2 U 8/09 BH (https://dejure.org/2009,55557)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Lübeck - S 20 U 204/05
  • LSG Schleswig-Holstein - L 8 U 43/07
  • BSG, 28.10.2009 - B 2 U 8/09 BH
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