Rechtsprechung
   OLG Jena, 21.04.2010 - 2 U 88/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,905
OLG Jena, 21.04.2010 - 2 U 88/10 (https://dejure.org/2010,905)
OLG Jena, Entscheidung vom 21.04.2010 - 2 U 88/10 (https://dejure.org/2010,905)
OLG Jena, Entscheidung vom 21. April 2010 - 2 U 88/10 (https://dejure.org/2010,905)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Voreingestellte Einwilligungserklärung in Newsletterbezug - Zu den Anforderungen an eine ausdrückliche Einwilligung im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG und zum Ausnahmetatbestand des § 7 Abs. 3 UWG.

  • openjur.de

    §§ 3 Abs. 1, 7 Abs. 2 Nr. 3, 7 Abs. 1, 8 Abs. 1 UWG
    Newsletterversand an Kunden ohne dessen ausdrückliche Einwilligung stellt unzumutbare belästigende Werbung dar

  • Telemedicus

    "Voreingestellte" Einwilligung in Newsletterempfang

  • Telemedicus

    "Voreingestellte" Einwilligung in Newsletterempfang

  • webshoprecht.de

    Zur wettbewerbsrechtlichen Unzulässigkeit eines vorab aktivierten Ankreuzfeldchens für die Zustimmung zur E-Mail-Werbung mit einem Newsletter

  • webshoprecht.de

    Zum Begriff der ähnlichen Waren und Dienstleistungen bei der ausnahmsweise erlaubten E-Mail-Werbung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Annahme wettbewerbswidriger Handlungen durch unaufgeforderte Zusendung von Werbe-E-mails in Form von Newsletters; Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung der Zusendung unerwünschter E-mails; Unterlassungsanspruch wegen belästigender ...

  • czarnetzki.eu PDF

    Newsletterversand bei voreingestelltem Formular im Internet

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 8 Abs. 1, 3 Abs. 1, 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 UWG

  • info-it-recht.de

    Zur Frage der voreingestellten Einwilligungserklärung beim Erhalt eines Newsletters (§ 7 Abs. 2 Nr. 3; Abs. 3 UWG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 7 Abs. 1; UWG § 7 Abs. 3
    Wettbewerbswidrigkeit unaufgefordert per E-Mail zugesandter Werbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 7 Abs. 3 UWG
    Keine wirksame Einwilligung in Newsletter-Empfang, wenn diese bereits voreingestellt ist

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Aktuelles rund um Werbung und Wettbewerbsrecht

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Einwilligung in Newsletter-Zusendung bei voreingestellter Einwilligungserklärung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    E-Mail-Werbung trotz fehlender Einverständniserklärung zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vorgegebene Einverständniserklärung für E-Mail-Direktwerbung unzulässig

  • wbs-law.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für einen Newsletter-Versand ohne vorherige Einwilligung

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für einen Newsletter-Versand ohne vorherige Einwilligung

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Wann kann man Newsletter auch ohne Einwilligung verschicken?

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Email-Werbung und Einwilligung des Adressaten - Was ist zu beachten?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Voreingestellte Häkchen als Newsletter-Einwilligung = unwirksam

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Opt-out-Möglichkeit zur Verhinderung von E-Mail-Werbung ist keine Einwilligung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Eine voreingestellte Einwilligungserklärung im Newsletterbezug verstößt gegen das UWG

Besprechungen u.ä. (4)

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    Wettbewerbswidrige Werbung an Bestandskunden

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wann man Newsletter auch ohne Einwilligung verschicken darf

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Aktive Zustimmung für Newsletterempfang notwendig - ZDK empfiehlt Nutzung der abgestimmten Erklärungen

  • channelpartner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ausnahme Bestandskunden - Newsletter ohne Einwilligung - das ist erlaubt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2011, 101
  • MIR 2010, Dok. 153
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 348/06

    Zur datenschutzrechtliche Einwilligung - Payback

    Auszug aus OLG Jena, 21.04.2010 - 2 U 88/10
    Eine vorgegebene Einverständniserklärung benachteiligt den Kunden unangemessen im Sinne von §§ 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, weil sie als "opt-out"-Regelung der gesetzlichen Wertung in § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG entgegensteht, die ein ausdrückliches vorheriges Einverständnis verlangt (vgl. so auch BGH GRUR 2008, 1010 - payback).
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Auszug aus OLG Jena, 21.04.2010 - 2 U 88/10
    Eine auslegungsbedürftige Antragsformulierung kann auch dann hinzunehmen sein, wenn dies zur Gewährleistung des Rechtsschutzes im Hinblick auf eine bestimmte Werbemethode erforderlich erscheint (BGH - Ansprechen in der Öffentlichkeit II; vgl. zu alledem BGH GRUR 2007, 607 - Telefonwerbung für Individualverträge).
  • OLG München, 15.02.2018 - 29 U 2799/17

    "Verkauf einer Dienstleistung" im Zusammenhang mit der beschränkten kostenlosen

    Die Ähnlichkeit muss sich auf die bereits "gekauften" Waren oder Dienstleistungen beziehen und dem gleichen typischen Verwendungszweck oder Bedarf des Kunden entsprechen (vgl. OLG Jena MMR 2011, 101).
  • KG, 18.03.2011 - 5 W 59/11

    Zum Begriff der ähnlichen Waren und Dienstleistungen bei der ausnahmsweise

    Die in § 7 Abs. 3 Nr. 2 UWG vorausgesetzte "Ähnlichkeit" muss sich auf die bereits gekauften Waren beziehen und dem gleichen typischen Verwendungszweck oder Bedarf des Kunden entsprechen (Anschluss OLG Jena, 21. April 2010, 2 U 88/10, MMR 2011, 101).

    Die Ähnlichkeit muss sich auf die bereits gekauften Waren beziehen und dem gleichen typischen Verwendungszweck oder Bedarf des Kunden entsprechen (OLG Jena MMR 2011, 101).

  • AG Goslar, 27.09.2019 - 28 C 7/19
    So entschied bereits das OLG Jena, Urteil vom 21.4.2010 - 2 U 88/10 -, dass bei der Erhebung der E-Mail-Adresse eindeutig darauf hinzuweisen ist, dass bei einem Widerspruch gegen die weitere Verwendung der E-Mail-Adresse Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen (MMR 2011, 101, beck-online).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 24.03.2011 - 2 U 88/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8970
OLG Naumburg, 24.03.2011 - 2 U 88/10 (https://dejure.org/2011,8970)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24.03.2011 - 2 U 88/10 (https://dejure.org/2011,8970)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24. März 2011 - 2 U 88/10 (https://dejure.org/2011,8970)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 1 Abs 3 Nr 3 VAG, § 10 Abs 2 VAG, § 25 Abs 1 S 1 VAG, § 12 VVG, § 39 Abs 2 BGB
    Kommunaler Schadensausgleich: Wirksamkeit von Satzungsbestimmungen hinsichtlich der Haftung ausgeschiedener Mitglieder

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Bestimmungen der Satzung des Kommunalen Schadensausgleichs der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Ausscheidens eines Mitgliedes aus dem Deckungsschutz einer ...

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit der Bestimmungen der Satzung des Kommunalen Schadensausgleichs der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Ausscheidens eines Mitgliedes aus dem Deckungsschutz einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • publicus-boorberg.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Kommunale Schadenausgleich - Nachhaftung: Einmalzahlung, Jahresumlage, gar keine Verpflichtung? (RA Arndt Tetzlaff)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.07.2010 - IV ZR 208/09

    Anspruch auf Zahlung einer weitergehenden Rückvergütung bei gekündigten Lebens-

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.03.2011 - 2 U 88/10
    Sie erfasst nicht die Besonderheiten des in der Satzung des Klägers geregelten rein bedarfsbezogenen Beitragssystems, entwirft aber ein gesetzliches Leitbild, dem die beanstandete Satzungsregelung entspricht (vgl. BGH, Beschluss v. 14.07.2010, a.a.O.; ebenso schon BGH, Urteil v. 16.11.1967, II ZR 259/64 - VersR 1968, 138).

    Eine solche Verpflichtung besteht lediglich für eine über die reguläre Beitragsschuld hinausgehende Umlagepflicht (vgl. BGH, Urteil v. 24.09.2007, II ZR 91/06 - NJW-RR 2008, 194, hier zitiert nach juris ; auch BGH, Beschluss v. 14.07.2010, a.a.O. ).

    Vor diesem Stichtag hätte der Kläger eine sofortige Klage auf Leistung nicht erheben können (vgl. BGH, Urteil v. 14.07.2010, IV ZR 208/09 - VersR 2010, 1067, hier zitiert nach juris ).

  • BGH, 08.10.1997 - IV ZR 220/96

    Inhaltskontrolle der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in Satzungen von

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.03.2011 - 2 U 88/10
    (1) Es ist allgemein anerkannt, dass Satzungsbestimmungen, die entsprechend der in § 10 Abs. 2 VAG ausdrücklich vorgesehenen Gestaltungsvariante sowohl das körperschaftliche als auch das versicherungsrechtliche Verhältnis betreffen, der Inhaltskontrolle als Allgemeine Versicherungsbedingungen unterliegen (vgl. für einen VVaG BGH, Urteil v. 23.11.1994, IV ZR 124/93 - BGHZ 128, 54, hier zitiert nach VersR 1995, 77, 78; BGH, Urteil v. 08.10.1997, IV ZR 220/96 - BGHZ 136, 394, hier zitiert nach VersR 1997, 1517, vgl. auch Benkel, Der VVaG, 2002, Kap. 20, Abschnitt VII. Ziffer 2 m.w.N. in Fn. 66; Beckmann in: Beckmann / Matusche-Beckmann, Versicherungshandbuch, 2009, § 10 Rn. 40 u. 42).

    Die Mitwirkung an der Formulierung der Satzungsbestimmungen beseitigt weder das Einbeziehungsverlangen des Klägers, noch ist sie mit einem individuellen Aushandeln der Vertragsbedingungen vergleichbar (vgl. BGH, Urteil v. 08.10.1997, IV ZR 220/96, a.a.O.).

  • BGH, 14.07.2010 - IV ZR 250/09

    Kommunaler Schadensausgleich: Feststellungsklage betreffend eine satzungsgemäße

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.03.2011 - 2 U 88/10
    Er verteidigt das erstinstanzliche Urteil und verweist auf einen ihm günstigen Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 14.07.2010 (IV ZR 250/09).

    Der Kläger, der im Hinblick auf § 1 Abs. 3 Nr. 3 VAG kein solches aufsichtspflichtiges Unternehmen ist, darf sich für seine Ausgabendeckung erst recht auf ein bedarfsbezogenes Umlagesystem stützen (vgl. dazu auch OLG Dresden, Urteil v. 19.02.2009, 4 U 1721/08 - VersR 2009, 1260, hier zitiert nach juris und nachfolgend BGH, Beschluss v. 14.07.2010, IV ZR 250/09 - VersR 2010, 1598, hier zitiert nach juris ).

  • BGH, 24.09.2007 - II ZR 91/06

    Satzungsmäßige Festlegung der Erhebung einer Umlage von Vereinsmitgliedern

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.03.2011 - 2 U 88/10
    Eine solche Verpflichtung besteht lediglich für eine über die reguläre Beitragsschuld hinausgehende Umlagepflicht (vgl. BGH, Urteil v. 24.09.2007, II ZR 91/06 - NJW-RR 2008, 194, hier zitiert nach juris ; auch BGH, Beschluss v. 14.07.2010, a.a.O. ).
  • BGH, 23.11.1994 - IV ZR 124/93

    Ermittlung des Überschusses aus einer Kapitallebensversicherung

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.03.2011 - 2 U 88/10
    (1) Es ist allgemein anerkannt, dass Satzungsbestimmungen, die entsprechend der in § 10 Abs. 2 VAG ausdrücklich vorgesehenen Gestaltungsvariante sowohl das körperschaftliche als auch das versicherungsrechtliche Verhältnis betreffen, der Inhaltskontrolle als Allgemeine Versicherungsbedingungen unterliegen (vgl. für einen VVaG BGH, Urteil v. 23.11.1994, IV ZR 124/93 - BGHZ 128, 54, hier zitiert nach VersR 1995, 77, 78; BGH, Urteil v. 08.10.1997, IV ZR 220/96 - BGHZ 136, 394, hier zitiert nach VersR 1997, 1517, vgl. auch Benkel, Der VVaG, 2002, Kap. 20, Abschnitt VII. Ziffer 2 m.w.N. in Fn. 66; Beckmann in: Beckmann / Matusche-Beckmann, Versicherungshandbuch, 2009, § 10 Rn. 40 u. 42).
  • BGH, 24.10.1988 - II ZR 311/87

    Richterliche Inhaltskontrolle hinsichtlich interner Normen eines Vereins oder

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.03.2011 - 2 U 88/10
    Die Höhe der regelmäßigen Beiträge muss dem gegenüber nicht in der Satzung bestimmt werden (vgl. BGH, Urteil v. 10.07.1995, II ZR 102/94 - BGHZ 130, 243, hier zitiert nach juris ; Urteil v. 24.10.1988, II ZR 311/87 - BGHZ 105, 306, hier zitiert nach juris ).
  • BAG, 22.02.2005 - 3 AZR 499/03

    Übergang von Versorgungsverbindlichkeiten bei einer Spaltung zur Aufnahme (§ 168

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.03.2011 - 2 U 88/10
    (a) Es ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass es im Rahmen einer Ausgliederung zulässig ist, die übertragenen Vermögensgegenstände jeweils als Sachgesamtheiten aufzuführen (vgl. nur BGH, a.a.O. ; BAG, Beschluss v. 22.0.2005, 3 AZR 499/03 - BAGE 114, 1, hier zitiert nach juris ), insbesondere auch deshalb, weil der Übertragungsakt selbst als partielle Gesamtrechtsnachfolge allein durch die Eintragung im Handelsregister erfolgt.
  • BGH, 08.10.2003 - XII ZR 50/02

    Auslegung eines Ausgliederungsvertrags

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.03.2011 - 2 U 88/10
    (2) Fehlt es an einer eindeutigen Festlegung im Vertrag, wie hier, ist die "Regelungslücke" vorrangig durch Auslegung des Vertrages einschließlich u.U. einer ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen, worauf § 131 Abs. 3 UmwG ausdrücklich.verweist (vgl. BGH, Urteil v. 08.10.2003, XII ZR 50/02 - NJW-RR 2004, 123, hier zitiert nach juris ; vgl. auch Hörtnagl, a.a.O., § 131 Rn. 108, 115).
  • BGH, 10.07.1995 - II ZR 102/94

    Umfang der Pflicht einer Genossenschaft zur Mitgliedschaft in einem

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.03.2011 - 2 U 88/10
    Die Höhe der regelmäßigen Beiträge muss dem gegenüber nicht in der Satzung bestimmt werden (vgl. BGH, Urteil v. 10.07.1995, II ZR 102/94 - BGHZ 130, 243, hier zitiert nach juris ; Urteil v. 24.10.1988, II ZR 311/87 - BGHZ 105, 306, hier zitiert nach juris ).
  • OLG Dresden, 19.02.2009 - 4 U 1721/08

    Kommunaler Schadensausgleich; Einmalzahlung; Transparenzgebot; Satzungsautonomie

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.03.2011 - 2 U 88/10
    Der Kläger, der im Hinblick auf § 1 Abs. 3 Nr. 3 VAG kein solches aufsichtspflichtiges Unternehmen ist, darf sich für seine Ausgabendeckung erst recht auf ein bedarfsbezogenes Umlagesystem stützen (vgl. dazu auch OLG Dresden, Urteil v. 19.02.2009, 4 U 1721/08 - VersR 2009, 1260, hier zitiert nach juris und nachfolgend BGH, Beschluss v. 14.07.2010, IV ZR 250/09 - VersR 2010, 1598, hier zitiert nach juris ).
  • BGH, 16.11.1967 - II ZR 259/64

    Anspruch wegen des Unfalltods eines Erblassers bei einer Dienstfahrt mit dem

  • OLG Naumburg, 14.02.2018 - 4 U 32/17

    Umlagefinanziertes solidarisches Selbstversicherungssystem für

    Damit wird für jedes Vereinsmitglied ersichtlich weiterhin die Solidarität eingefordert, in deren Genuss das ausgeschiedene Mitglied in der Vergangenheit gelangte (OLG Naumburg, Urteil vom 24.03.2011 - 2 U 88/10 Rdn. 59, 70).
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 06.07.2011 - L 2 U 88/10   

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https://dejure.org/2011,29474
LSG Bayern, 06.07.2011 - L 2 U 88/10 (https://dejure.org/2011,29474)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06.07.2011 - L 2 U 88/10 (https://dejure.org/2011,29474)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06. Juli 2011 - L 2 U 88/10 (https://dejure.org/2011,29474)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Zur Anerkennung einer psychischen Störung als Unfallfolge ist eine exakte Diagnose der Krankheit nach einem der international anerkannten Diagnosesysteme (ICD-10; DSM IV) erforderlich.

  • Wolters Kluwer
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.08.2011 - I-2 U 88/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,19822
OLG Düsseldorf, 04.08.2011 - I-2 U 88/10 (https://dejure.org/2011,19822)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.08.2011 - I-2 U 88/10 (https://dejure.org/2011,19822)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. August 2011 - I-2 U 88/10 (https://dejure.org/2011,19822)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.08.2011 - 2 U 88/10
    Dass ein weiter gefasster Patentanspruch nicht durch die Beschreibung in seinem Sinngehalt eingeengt und erst recht nicht auf die in der Patentschrift beschriebenen bevorzugten Ausführungsbeispiele beschränkt werden darf, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. nur BGH GRUR 2004, 1023 - bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.08.2011 - 2 U 88/10
    Dass ein weiter gefasster Patentanspruch nicht durch die Beschreibung in seinem Sinngehalt eingeengt und erst recht nicht auf die in der Patentschrift beschriebenen bevorzugten Ausführungsbeispiele beschränkt werden darf, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. nur BGH GRUR 2004, 1023 - bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe jeweils m.w.N.).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.08.2011 - 2 U 88/10
    Dass ein weiter gefasster Patentanspruch nicht durch die Beschreibung in seinem Sinngehalt eingeengt und erst recht nicht auf die in der Patentschrift beschriebenen bevorzugten Ausführungsbeispiele beschränkt werden darf, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. nur BGH GRUR 2004, 1023 - bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BSG, 11.05.2010 - B 2 U 88/10 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,43216
BSG, 11.05.2010 - B 2 U 88/10 B (https://dejure.org/2010,43216)
BSG, Entscheidung vom 11.05.2010 - B 2 U 88/10 B (https://dejure.org/2010,43216)
BSG, Entscheidung vom 11. Mai 2010 - B 2 U 88/10 B (https://dejure.org/2010,43216)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Mainz - S 5 U 172/02
  • LSG Rheinland-Pfalz - L 3 U 222/08
  • BSG, 11.05.2010 - B 2 U 88/10 B
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 11.05.2010 - B 2 U 88/10 B
    4 Nach dem Sinn und Zweck des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG ist das Übergehen eines Beweisantrags nur dann ein Verfahrensmangel, wenn das LSG vor seiner Entscheidung darauf hingewiesen wurde, dass der Beteiligte die Amtsermittlungspflicht des Gerichts (§ 103 SGG) noch nicht als erfüllt ansieht (vgl ua BSG SozR 1500 § 160 Nr. 67; SozR 3-1500 § 160 Nr. 9, 20, 31 sowie Bundesverfassungsgericht SozR 3-1500 § 160 Nr. 6; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl 2008, IX, RdNr 130).
  • BSG, 24.11.1988 - 9 BV 39/88

    Revision - Amtsermittlungspflicht - Beweisantrag

    Auszug aus BSG, 11.05.2010 - B 2 U 88/10 B
    4 Nach dem Sinn und Zweck des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG ist das Übergehen eines Beweisantrags nur dann ein Verfahrensmangel, wenn das LSG vor seiner Entscheidung darauf hingewiesen wurde, dass der Beteiligte die Amtsermittlungspflicht des Gerichts (§ 103 SGG) noch nicht als erfüllt ansieht (vgl ua BSG SozR 1500 § 160 Nr. 67; SozR 3-1500 § 160 Nr. 9, 20, 31 sowie Bundesverfassungsgericht SozR 3-1500 § 160 Nr. 6; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl 2008, IX, RdNr 130).
  • BVerfG, 19.02.1992 - 1 BvR 1935/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung -

    Auszug aus BSG, 11.05.2010 - B 2 U 88/10 B
    4 Nach dem Sinn und Zweck des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG ist das Übergehen eines Beweisantrags nur dann ein Verfahrensmangel, wenn das LSG vor seiner Entscheidung darauf hingewiesen wurde, dass der Beteiligte die Amtsermittlungspflicht des Gerichts (§ 103 SGG) noch nicht als erfüllt ansieht (vgl ua BSG SozR 1500 § 160 Nr. 67; SozR 3-1500 § 160 Nr. 9, 20, 31 sowie Bundesverfassungsgericht SozR 3-1500 § 160 Nr. 6; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl 2008, IX, RdNr 130).
  • BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des

    Auszug aus BSG, 11.05.2010 - B 2 U 88/10 B
    Die Klägerin hätte darlegen müssen, welchen konkreten Beweisantrag iS der Zivilprozessordnung sie im Rahmen der mündlichen Verhandlung gestellt hat, dem das LSG nicht gefolgt sein soll, und sie hätte diesen Beweisantrag so genau bezeichnen müssen, dass er für das Revisionsgericht ohne weiteres auffindbar ist (vgl BSGE 40, 40, 41 = SozR 1500 § 160a Nr. 4).
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