Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 09.02.2005 - 2 Ws 15/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Aufhebung bei Verletzung des Beschleunigungsgebots durch rechtsfehlerhafte Rückverweisung des Berufungsgerichts
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zur vorläufigen Fahrerlaubnisentziehung bei unverhältnismäßig langer Verfahrensdauer; Kompetenzen des Berufungsgerichts; Strafprozessuale Zwangsmaßnahmen und ihre verfassungsrechtlichen Schranken; Zulässigkeit eines Eingriffs bei Beachtung des Übermaßverbots
- blutalkohol
, S. 188
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO bei unverhältnismäßig langer Verfahrensdauer
- Judicialis
MRK Art. 6 Abs. 1; ; StPO § 111 a; ; StPO § 154 a; ; StPO § 328 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorläufige Fahrerlaubnisentziehung bei unverhältnismäßig langer Verfahrensdauer - Entscheidung des Berufungsgerichts bei Wiedereinbeziehung ausgeschiedener Tatteile
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)
Beschwerde gegen Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgreich
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Kein Entzug der Fahrerlaubnis bei Verfahrensverzögerung
- verkehrslexikon.de (Kurzinformation und Auszüge)
Zur Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei langer Verfahrensdauer
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Prozeß darf nicht nachlässig geführt werden
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Entziehung der Fahrerlaubnis - Berücksichtigung von Verfahrensverzögerungen
Papierfundstellen
- NStZ 2005, 402
- NZV 2005, 212
- StV 2005, 429
- StV 2006, 63
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Hamm, 01.09.2005 - 2 Ss 66/05
Zurückverweisung; Unzuständigkeit; Berufung; Tatort; Erfolgsort
Es liegt nur ein erstinstanzliches "Prozessurteil" vor, auf das dann in der Berufungsinstanz kein Sachurteil folgen darf (OLG Koblenz NStZ 1990, 296; OLG Stuttgart NStZ 1995, 301; OLG Karlsruhe NStZ 2005, 402, 403; NStZ-RR 2005, 208 mit weiteren Nachweisen;… vgl. dazu auch Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 328 Rn. 4). - OLG Nürnberg, 14.02.2006 - 1 Ws 119/06
Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei Verstoß gegen das …
Dies folgt aus dem die Fortdauer des Eingriffs begrenzenden Übermaßverbot sowie aus dem Recht des Beschuldigten auf ein rechtsstaatliches faires Verfahren, das bei Versäumnissen im Justizbereich und daraus resultierenden erheblichen Verfahrensverzögerungen verletzt ist (vgl. den Beschluss des OLG Karlsruhe vom 09.02.2005, 2 Ws 15/05).Daraus kann sich ein von den ausdrücklich in § 111a Abs. 2 StPO aufgeführten Aufhebungsgründen unabhängiger Grund zur Aufhebung der Anordnung ergeben: Selbst dann, wenn nicht nur der dringende Tatverdacht fortbesteht, sondern auch trotz der seit der angeklagten Tat verstrichenen Zeit noch ein Eignungsmangel nach § 69 StGB und damit ein dringender Grund für eine Maßnahme nach § 111 a StPO besteht, ist die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis aufzuheben, wenn durch schwerwiegende Verstöße gegen das Beschleunigungsgebot eine erhebliche Verzögerung des Verfahrens eintritt (vgl. die zitierte Entscheidung des OLG Karlsruhe, teilweise abgedruckt in NStZ 2005, 402, und Meyer-Goßner, 48. Auflage, § 111 a StPO Rn. 10).
- LG Leipzig, 10.08.2018 - 1 Qs 141/18
Unverhältnismäßige vorläufige Fahrerlaubnisentziehung bei sachwidriger …
Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO ist, wie alle strafprozessualen Zwangsmaßnahmen verfassungsrechtlichen Schranken unterworfen, die sich im Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und in dem Beschleunigungsgebot konkretisieren (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09. Februar 2005 - 2 Ws 15/05 -, Rn. 6, juris).Ermittlungsverfahren, in denen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet wurde, sind daher mit besonderer Beschleunigung zu führen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09. Februar 2005 - 2 Ws 15/05 -, Rn. 7, juris m.w.N.).
Dadurch ist eine so gravierende Verfahrensverzögerung eingetreten, dass die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis keinen weiteren Bestand haben kann (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09. Februar 2005 - 2 Ws 15/05 -, Rn. 7, juris).
- LG Hannover, 24.02.2016 - 40 Qs 18/16
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Zeitablauf, Unverhältnismäßigkeit
Unbeschadet des fortbestehenden dringenden Tatverdachts und unabhängig von der Frage, ob der mutmaßliche Eignungsmangel im Sinne des § 69 StGB weiter besteht und deshalb gemäß § 111 a StPO dringende Gründe für die Annahme sprechen, dass dem Angeklagten die Fahrerlaubnis zu entziehen sein wird, erscheint die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegend wegen auf einer sachwidrigen Behandlung unter Verletzung des Beschleunigungsgebots beruhenden Verzögerung des Verfahrens unverhältnismäßig (vgl. dazu OLG Karlsruhe, NStZ 2005, 402 f. [OLG Karlsruhe 09.02.2005 - 2 Ws 15/05] ). - LG Stuttgart, 13.03.2013 - 18 Qs 14/13
Verhältnismäßigkeit der (weiteren) Andauer der vorläufigen Entziehung der …
Unbeschadet des fortbestehenden dringenden Tatverdachts und unabhängig von der Frage, ob der mutmaßliche Eignungsmangel im Sinne des § 69 StGB weiter besteht und deshalb - was zu bejahen ist - gemäß § 111 a StPO dringende Gründe für die Annahme sprechen, dass dem Angeklagten die Fahrerlaubnis zu entziehen sein wird, erscheint die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegend aber wegen auf einer sachwidrigen Behandlung unter Verletzung des Beschleunigungsgebots beruhenden Verzögerung des Verfahrens unverhältnismäßig (vgl. dazu OLG Karlsruhe, NStZ 2005, 402 f.). - OLG Köln, 28.03.2008 - 2 Ws 136/08
Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis allein aufgrund des …
Nach obergerichtlicher Rechtsprechung kann bei groben Pflichtverletzungen und erheblichen Verzögerungen die Unzulässigkeit der Aufrechterhaltung einer einstweiligen Entziehung der Fahrerlaubnis eintreten (SenE StV 91, 248 und vom 26.2.2002 - 2 Ws 78/02 - OLG Nürnberg StV 2006, 685; OLG Karlsruhe NStZ 2005, 402; OLG Düsseldorf NZV 2001, 354;… vgl auch Meyer-Goßner a.a.O. Rdn. 10). - AG Montabaur, 24.02.2012 - 2020 Js 12711/11
Aufhebung einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei Unvertretbarkeit …
Das Übermaßverbot kann im Einzelfall nicht nur der Anordnung und Vollziehung, sondern auch der Fortdauer einer strafprozessualen Maßnahme zeitliche Grenzen setzen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 09.02.2005, 2 Ws 15/05, OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.10.1999, 1 Ws 846/99; KG Berlin, Beschl. v. 01.04.2011, 3 Ws 153/11).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 02.02.2005 - III-2 Ws 15/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- rewis.io
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mönchengladbach, 17.11.2004 - 6 Gs 297/04
- AG Mönchengladbach, 17.11.2004 - 6 Gs 298/04
- LG Mönchengladbach, 08.12.2004 - 12 Qs 45/04
- LG Mönchengladbach, 02.02.2005 - 12 KLs 11/05
- OLG Düsseldorf, 02.02.2005 - III-2 Ws 15/05
- LG Mönchengladbach, 09.03.2005 - 12 KLs 11/05
- BVerfG, 12.05.2005 - 2 BvR 332/05
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 09.03.2005 - 2 Ws 15/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Pflichtverteidigerbeiordnung nach dem 1.7.2004
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 134 BRAGebO, § 60 Abs 1 RVG, § 61 RVG
Pflichtverteidigergebühr: Entschädigung nach neuem Gebührenrecht bei Pflichtverteidigerbestellung nach dem Stichtag und vorheriger Wahlverteidigertätigkeit
- Judicialis
- rechtsportal.de
BRAGO § 134; RVG § 60 Abs. 1 § 61
Pflichtverteidiger; Vergütung; Festsetzung; Übergangsrecht - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung nach den Übergangsreglungen der RVG und BRAGO; Anwendbarkeit des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO); Folgen einer unbedingten Erteilung des Auftrags zur Erledigung ...
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 09.09.2004 - 1200 Js 78428/03
- LG Darmstadt, 19.01.2005 - 1200 Js 78428/03
- OLG Frankfurt, 09.03.2005 - 2 Ws 15/05
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Jena, 17.03.2005 - 1 Ws 73/05
Übergangsregelung beim Pflichtverteidiger
VIII 267, 268 und 269/04; KG Beschluss vom 17.01.2005, (1) 2 StE 10/03 - 2 (4/03); OLG Frankfurt Beschluss vom 19.01.2005, 2 Ws 15/05; die letztgenannten Entscheidungen alle bei Burhoff-Online). - AG Pirmasens, 10.03.2014 - 2 Ds 4372 Js 7830/13
Übergangsregelung, Inkrafttreten, Pflichtverteidigergebührne, Höhe
(…vgl. statt vieler: Mayer/Kroiß, RVG § 60 Rn. 15, 2013; OLG Frankfurt, 09.03.2005, Az. 2 Ws 15/05; OLG Jena17.03.2005, Az. 1 Ws 73/05). - OLG Frankfurt, 27.10.2005 - 2 Ws 50/05
Gebühr des Rechtsanwalts: Stichtag für die Bemessung des Honorars des Beistands …
Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 9. März 2005 (2 Ws 15/05) entschieden hat, ist der Pflichtverteidiger, der nach dem 1. Juli 2004 beigeordnet wird, nach dem RVG zu vergüten, auch wenn er schon vor dem Stichtag als Wahlverteidiger tätig war.