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   OLG Köln, 09.09.1985 - 2 Wx 13/85   

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https://dejure.org/1985,4905
OLG Köln, 09.09.1985 - 2 Wx 13/85 (https://dejure.org/1985,4905)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.09.1985 - 2 Wx 13/85 (https://dejure.org/1985,4905)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. September 1985 - 2 Wx 13/85 (https://dejure.org/1985,4905)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berichtigung eines Senatsbeschlusses

  • mansui.eu PDF

    BGB § 2255; FGG §§ 12, 15; ZPO § 384
    Erbrecht; Hilfe bei der Anfertigung eines handschriftlichen Testamentes; Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts; nicht mehr auffindbares Testament; Zeugenaussage des Rechtsanwalts; Zeugnisverweigerungsrecht; Beweiswürdigung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1985, 494
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 14.04.1981 - 2 Wx 1/81

    Schweigepflicht; Umfang; Offenlegung; Testamentsverfasser

    Auszug aus OLG Köln, 09.09.1985 - 2 Wx 13/85
    Wie der Senat für den grundsätzlich gleichliegenden Fall der Schweigepflicht des Notars ausgeführt hat (s. OLGZ 1982, 1), fallen solche Angelegenheiten nicht unter die Verschwiegenheitspflicht, die der Geheimnisgeschützte nicht geheim halten wollte, deren Offenlegung vielmehr gerade seinem wirklichen oder mutmaßlichen Willen entsprach.
  • OLG Köln, 15.05.2018 - 2 Wx 202/18

    Umfang der Schweigepflicht des behandelnden Arztes hinsichtlich einer

    Hier ist mangels ersichtlicher ausdrücklicher oder konkludenter der mutmaßliche Wille des Erblassers zu erforschen (Senat, OLGZ 1982, 1 [4]; Senat, OLGZ 1986, 59 [61]; BGHZ 91, 392 [399] = NJW 1984, 2893; BGH FamRZ 1983, 1098 [1099]; …
  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 - L 7 AS 3754/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beweiserhebung - Beweislastumkehr bei Aufhebungs-

    Eine Pflicht des Gerichts zur Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 384 Nr. 2 ZPO besteht nicht (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13. Februar 2004 - 2 StR 408/03 - juris Rdnr. 12; Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 9. September 1985 - 2 Wx 13/85 - juris Rdnr. 16; Damrau in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 384 Rdnr. 1, 3; Huber in Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl. 2017, § 384 Rdnr. 1; Scheuch in BeckOK ZPO, 26. Edition, September 2017, § 384 Rdnr. 16); eine § 383 Abs. 2 ZPO vergleichbare Vorschrift besteht gerade nicht.
  • BayObLG, 21.08.1986 - BReg. 1 Z 34/86

    Testierunfähigkeit des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung;

    Fehlt es an einer Willenserklärung des Erblassers zu Lebzeiten, so ist - wie das Landgericht zutreffend ausführt - der mutmaßliche Wille des Erblassers zu erforschen (vgl. BGHZ 91, 392/399; BGH FamRZ 1983, 1098/1099 mit insoweit zustimmender Anmerkung von Bosch S. 1100; vgl. auch OLG Stuttgart OLGZ 1983, 6/11; OLG Köln OLGZ 1982, 1/4 und 1986, 59/61; Thomas/Putzo ZPO 14. Aufl. § 383 Anm. 3).
  • OLG Köln, 01.03.1999 - 2 Wx 26/98
    Im Interesse der Erblasserin kann es nur liegen, daß mit möglichster Sicherheit die Rechtsnachfolge festgestellt wird und die zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen benutzt werden (vgl. Senat, OLGZ 1982, 1 ff; Rpfleger 1985, 494; BayOblG, NJW-RR 1991, 6).
  • BayObLG, 31.08.1990 - BReg. 1a Z 60/89

    Auslegungsbedürftigkeit einer letztwilligen Verfügung; Bestehen eines wirksamen

    Der Verstoß gegen eine Schweigepflicht wäre lediglich bei der Beweiswürdigung als wesentlicher Umstand zu berücksichtigen gewesen (OLG Köln OLGZ 1986, 59/61).
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