Rechtsprechung
BGH, 13.12.2017 - 2 ARs 524/17, 2 AR 321/17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ § 463 Abs. 2 StPO; § 453 StPO; § 462a Abs. 1 StPO; § 82 Abs. 1 Satz 2 JGG, § 85 Abs. 5 JGG
Zuständigkeit für nachträgliche Entscheidungen während der Führungsaufsicht bei Jugendlichen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 68f Abs. 1 StGB, §§ ... 58 Abs. 3, 85 Abs. 5 JGG, §§ 453, 462a Abs. 1 StPO, § 82 Abs. 1 Satz 2, § 85 Abs. 5 JGG, § 7 Abs. 1 JGG, § 68e Abs. 1 Satz 2 StGB, § 68e Abs. 2 StGB, § 88 JGG, § 68g StGB, § 85 Abs. 2 JGG
- Wolters Kluwer
Abgabe der Zuständigkeit für die nachträglichen Entscheidungen während der Führungsaufsicht; Entlassungsvorbereitende Betreuung des Verurteilten während des Strafvollzugs
- rewis.io
Jugendstrafsache: Örtliche Zuständigkeit des Jugendrichters für Entscheidungen über die Führungsaufsicht während des Vollzugs der Jugendstrafe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abgabe der Zuständigkeit für die nachträglichen Entscheidungen während der Führungsaufsicht; Entlassungsvorbereitende Betreuung des Verurteilten während des Strafvollzugs
- rechtsportal.de
Abgabe der Zuständigkeit für die nachträglichen Entscheidungen während der Führungsaufsicht; Entlassungsvorbereitende Betreuung des Verurteilten während des Strafvollzugs
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wechsel der Zuständigkeit für die Führungsaufsicht - während vollstreckter Jugendhaft
Verfahrensgang
- AG Heinsberg - 23 AR 3/17
- AG Heinsberg - 232 Js 381/13
- AG Iserlohn - 232 Js 381/13
- AG Iserlohn - 9 AR 61/17
- AG Neuss, 11.05.2012 - 2 AR 321/17
- BGH, 13.12.2017 - 2 ARs 524/17, 2 AR 321/17
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 227
Wird zitiert von ...
- BGH, 06.08.2019 - 2 ARs 172/19
Abgabe und Übergang der Vollstreckung (Erfassung der Abgabe der Vollstreckung …
Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 21. Juni 2019 zutreffend ausgeführt hat, zeigt sich hier zudem, dass die zwangsweise Durchsetzung des Wertersatzes schon in Hinblick auf etwaig notwendig werdende Zahlungserleichterungen nicht sinnvoll von der weiteren - vom Amtsgericht Köln bereits übernommenen - Bewährungsüberwachung getrennt werden kann (vgl. zu diesem Gesichtspunkt einheitlicher Entscheidungskompetenz bei Nachtragsentscheidungen auch Senat, Beschluss vom 13. Dezember 2017 - 2 ARs 524/17, NStZ-RR 2018, 227).