Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 03.08.2022 - 2 A 109/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,19893
OVG Saarland, 03.08.2022 - 2 A 109/22 (https://dejure.org/2022,19893)
OVG Saarland, Entscheidung vom 03.08.2022 - 2 A 109/22 (https://dejure.org/2022,19893)
OVG Saarland, Entscheidung vom 03. August 2022 - 2 A 109/22 (https://dejure.org/2022,19893)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,19893) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 31 Abs 2 BauGB, § 34 Abs 1 S 1 BauGB, § 4a Abs 2 Nr 3 BauNVO, § 6 BauNVO, § 7 BauNVO
    Unzulässigkeit einer kerngebietstypischen Spielhalle in unbeplanter Ortslage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Straßen können sowohl trennen als auch verbinden!

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 11.02.2000 - 4 B 1.00

    Begriff der "näheren Umgebung" i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB ; Begriff der …

    Auszug aus OVG Saarland, 03.08.2022 - 2 A 109/22
    Straßen - zumal Hauptstraßen - können je nach den örtlichen Gegebenheiten des Einzelfalls bei der Gebietsbestimmung sowohl eine trennende also auch eine verbindende Wirkung haben (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 11.2.2000 - 4 B 1.00 -, BRS 63 Nr. 102).

    Rn. 15 In der Rechtsprechung ist seit langem geklärt, dass zum einen an das Vorhabengrundstück angrenzende Verkehrsflächen grundsätzlich selbst nicht zur näheren Umgebung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB gehören, weil sie für eine Bebauung nicht zur Verfügung stehen und daher entgegen der Ansicht der Klägerin auch keine die Art der Bebauung "prägende" Bedeutung haben (können) und dass sie zum anderen - zumal bei Hauptstraßen - abhängig von den Gegebenheiten des Einzelfalls bei der Gebietsbestimmung sowohl eine trennende also auch eine verbindende Wirkung haben können.[vgl. zu beiden Aspekten etwa BVerwG, Beschluss vom 11.2.2000 - 4 B 1.00 -, BRS 63 Nr. 102][vgl. zu beiden Aspekten etwa BVerwG, Beschluss vom 11.2.2000 - 4 B 1.00 -, BRS 63 Nr. 102] Hier gelten dieselben Grundsätze wie bei der Abgrenzung der Ortslage vom Außenbereich.[vgl. etwa Rieger in Schrödter BauGB, 9. Auflage 2019, § 34 Rn 31 m.w.N. aus der Rechtsprechung][vgl. etwa Rieger in Schrödter BauGB, 9. Auflage 2019, § 34 Rn 31 m.w.N. aus der Rechtsprechung] Ob Verkehrswege geeignet sind, einen Bebauungszusammenhang herzustellen oder - insbesondere hinsichtlich einer wechselseitigen Prägung unterschiedlicher Nutzungen auf zwei Seiten einer Straße - eine trennende Funktion erfüllen, kann stets nur das Ergebnis einer Bewertung des konkreten Sachverhalts sein.[vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 10.3.1984 - 4 B 50.94 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 165 sowie bei juris, zur gebotenen Einzelfallbetrachtung beispielsweise auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 -, SKZ 2016, 116, BauR 2017, 1319][vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 10.3.1984 - 4 B 50.94 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 165 sowie bei juris, zur gebotenen Einzelfallbetrachtung beispielsweise auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 -, SKZ 2016, 116, BauR 2017, 1319].

  • BVerwG, 10.03.1994 - 4 B 50.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus OVG Saarland, 03.08.2022 - 2 A 109/22
    Ob Verkehrswege geeignet sind, einen Bebauungszusammenhang herzustellen oder - insbesondere hinsichtlich einer wechselseitigen Prägung unterschiedlicher Nutzungen auf zwei Seiten einer Straße - eine trennende Funktion erfüllen, kann nur das Ergebnis einer Bewertung des konkreten Sachverhalts sein (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 10.3.1984 - 4 B 50.94 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 165 sowie bei juris, zur gebotenen Einzelfallbetrachtung beispielsweise auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 -, SKZ 2016, 116, BauR 2017, 1319).

    Rn. 15 In der Rechtsprechung ist seit langem geklärt, dass zum einen an das Vorhabengrundstück angrenzende Verkehrsflächen grundsätzlich selbst nicht zur näheren Umgebung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB gehören, weil sie für eine Bebauung nicht zur Verfügung stehen und daher entgegen der Ansicht der Klägerin auch keine die Art der Bebauung "prägende" Bedeutung haben (können) und dass sie zum anderen - zumal bei Hauptstraßen - abhängig von den Gegebenheiten des Einzelfalls bei der Gebietsbestimmung sowohl eine trennende also auch eine verbindende Wirkung haben können.[vgl. zu beiden Aspekten etwa BVerwG, Beschluss vom 11.2.2000 - 4 B 1.00 -, BRS 63 Nr. 102][vgl. zu beiden Aspekten etwa BVerwG, Beschluss vom 11.2.2000 - 4 B 1.00 -, BRS 63 Nr. 102] Hier gelten dieselben Grundsätze wie bei der Abgrenzung der Ortslage vom Außenbereich.[vgl. etwa Rieger in Schrödter BauGB, 9. Auflage 2019, § 34 Rn 31 m.w.N. aus der Rechtsprechung][vgl. etwa Rieger in Schrödter BauGB, 9. Auflage 2019, § 34 Rn 31 m.w.N. aus der Rechtsprechung] Ob Verkehrswege geeignet sind, einen Bebauungszusammenhang herzustellen oder - insbesondere hinsichtlich einer wechselseitigen Prägung unterschiedlicher Nutzungen auf zwei Seiten einer Straße - eine trennende Funktion erfüllen, kann stets nur das Ergebnis einer Bewertung des konkreten Sachverhalts sein.[vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 10.3.1984 - 4 B 50.94 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 165 sowie bei juris, zur gebotenen Einzelfallbetrachtung beispielsweise auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 -, SKZ 2016, 116, BauR 2017, 1319][vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 10.3.1984 - 4 B 50.94 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 165 sowie bei juris, zur gebotenen Einzelfallbetrachtung beispielsweise auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 -, SKZ 2016, 116, BauR 2017, 1319].

  • OVG Saarland, 06.04.2016 - 2 A 148/15

    Zur Abgrenzung von Innen- und Außenbereich

    Auszug aus OVG Saarland, 03.08.2022 - 2 A 109/22
    Ob Verkehrswege geeignet sind, einen Bebauungszusammenhang herzustellen oder - insbesondere hinsichtlich einer wechselseitigen Prägung unterschiedlicher Nutzungen auf zwei Seiten einer Straße - eine trennende Funktion erfüllen, kann nur das Ergebnis einer Bewertung des konkreten Sachverhalts sein (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 10.3.1984 - 4 B 50.94 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 165 sowie bei juris, zur gebotenen Einzelfallbetrachtung beispielsweise auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 -, SKZ 2016, 116, BauR 2017, 1319).

    Rn. 15 In der Rechtsprechung ist seit langem geklärt, dass zum einen an das Vorhabengrundstück angrenzende Verkehrsflächen grundsätzlich selbst nicht zur näheren Umgebung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB gehören, weil sie für eine Bebauung nicht zur Verfügung stehen und daher entgegen der Ansicht der Klägerin auch keine die Art der Bebauung "prägende" Bedeutung haben (können) und dass sie zum anderen - zumal bei Hauptstraßen - abhängig von den Gegebenheiten des Einzelfalls bei der Gebietsbestimmung sowohl eine trennende also auch eine verbindende Wirkung haben können.[vgl. zu beiden Aspekten etwa BVerwG, Beschluss vom 11.2.2000 - 4 B 1.00 -, BRS 63 Nr. 102][vgl. zu beiden Aspekten etwa BVerwG, Beschluss vom 11.2.2000 - 4 B 1.00 -, BRS 63 Nr. 102] Hier gelten dieselben Grundsätze wie bei der Abgrenzung der Ortslage vom Außenbereich.[vgl. etwa Rieger in Schrödter BauGB, 9. Auflage 2019, § 34 Rn 31 m.w.N. aus der Rechtsprechung][vgl. etwa Rieger in Schrödter BauGB, 9. Auflage 2019, § 34 Rn 31 m.w.N. aus der Rechtsprechung] Ob Verkehrswege geeignet sind, einen Bebauungszusammenhang herzustellen oder - insbesondere hinsichtlich einer wechselseitigen Prägung unterschiedlicher Nutzungen auf zwei Seiten einer Straße - eine trennende Funktion erfüllen, kann stets nur das Ergebnis einer Bewertung des konkreten Sachverhalts sein.[vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 10.3.1984 - 4 B 50.94 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 165 sowie bei juris, zur gebotenen Einzelfallbetrachtung beispielsweise auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 -, SKZ 2016, 116, BauR 2017, 1319][vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 10.3.1984 - 4 B 50.94 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 165 sowie bei juris, zur gebotenen Einzelfallbetrachtung beispielsweise auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 -, SKZ 2016, 116, BauR 2017, 1319].

  • OVG Saarland, 30.03.2012 - 2 A 316/11

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für den "Umbau und Erweiterung eines …

    Auszug aus OVG Saarland, 03.08.2022 - 2 A 109/22
    Die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebieten keine abweichende Interpretation des Zulassungstatbestands im § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, insbesondere keine Beweisaufnahme im Rahmen eines Zulassungsverfahrens (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 12 in der Übersicht I/2022 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442).

    Auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebieten keine abweichende Interpretation des Zulassungstatbestands im § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, insbesondere keine Beweisaufnahme im Rahmen eines Zulassungsverfahrens.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 12 in der Übersicht I/2022 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 12 in der Übersicht I/2022 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.].

  • OVG Saarland, 17.01.2022 - 2 A 281/21

    Pferdehaltung in unbeplanter Ortslage; Notwendigkeit gerichtliche …

    Auszug aus OVG Saarland, 03.08.2022 - 2 A 109/22
    Die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebieten keine abweichende Interpretation des Zulassungstatbestands im § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, insbesondere keine Beweisaufnahme im Rahmen eines Zulassungsverfahrens (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 12 in der Übersicht I/2022 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442).

    Auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebieten keine abweichende Interpretation des Zulassungstatbestands im § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, insbesondere keine Beweisaufnahme im Rahmen eines Zulassungsverfahrens.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 12 in der Übersicht I/2022 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 12 in der Übersicht I/2022 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.].

  • OVG Saarland, 18.09.2020 - 2 A 228/20

    Zulässigkeit von Werbeanlagen

    Auszug aus OVG Saarland, 03.08.2022 - 2 A 109/22
    Die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebieten keine abweichende Interpretation des Zulassungstatbestands im § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, insbesondere keine Beweisaufnahme im Rahmen eines Zulassungsverfahrens (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 12 in der Übersicht I/2022 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442).

    Auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebieten keine abweichende Interpretation des Zulassungstatbestands im § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, insbesondere keine Beweisaufnahme im Rahmen eines Zulassungsverfahrens.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 12 in der Übersicht I/2022 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 12 in der Übersicht I/2022 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.].

  • OVG Saarland, 20.06.2012 - 2 A 411/11
    Auszug aus OVG Saarland, 03.08.2022 - 2 A 109/22
    Die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebieten keine abweichende Interpretation des Zulassungstatbestands im § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, insbesondere keine Beweisaufnahme im Rahmen eines Zulassungsverfahrens (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 12 in der Übersicht I/2022 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442).

    Auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebieten keine abweichende Interpretation des Zulassungstatbestands im § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, insbesondere keine Beweisaufnahme im Rahmen eines Zulassungsverfahrens.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 12 in der Übersicht I/2022 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 12 in der Übersicht I/2022 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.].

  • VGH Bayern, 24.03.2011 - 2 B 11.59

    Erweiterung einer kerngebietstypischen Spielhalle im Gewerbegebiet; …

    Auszug aus OVG Saarland, 03.08.2022 - 2 A 109/22
    Etwas Anderes folge auch nicht aus dem von der Klägerin zitierten Urteil des Bayerischen VGH.[vgl. VGH München Urteil vom 24.3.2011 - 2 B 11.59 -, BauR 2011, 1785][vgl. VGH München Urteil vom 24.3.2011 - 2 B 11.59 -, BauR 2011, 1785] Diese Entscheidung habe die Erteilung einer Befreiung für eine kerngebietstypische Spielhalle in einem festgesetzten Gewerbegebiet an einer überregionalen Verbindungsstraße betroffen.
  • OVG Saarland, 12.05.2021 - 2 A 107/20

    Fingierte Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren

    Auszug aus OVG Saarland, 03.08.2022 - 2 A 109/22
    Das Verwaltungsgericht, das nach der über den Ortstermin gefertigten Niederschrift fast eine Dreiviertelstunde vor Ort gewesen ist, die Umgebung zusätzlich mit zahlreichen Fotoaufnahmen in der Akte dokumentiert und seine Eindrücke in einem ausführlichen Protokoll niedergelegt hat, hat dabei insbesondere der vor dem Baugrundstück verlaufenden Kaiserlauterer Straße eine trennende Wirkung und der Bebauung auf der gegenüberliegenden Seite der Straße deswegen keine prägende Wirkung für das Vorhabengrundstück beigemessen.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 18 in der Übersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 18 in der Übersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts] Dass diese Bebauung bei der dieser Bewertung im Rahmen des Urteils vorgelagerten Erfassung des Baubestandes in dem Ortsbesichtigungsprotokoll, bei der es um die Dokumentation möglichst aller vorhandenen und später einer Bewertung - auch hinsichtlich ihrer prägenden Wirkung - zuzuführenden Bauten geht, mit aufgeführt worden ist, ist rechtlich ohne Belang.
  • OVG Saarland, 07.11.2022 - 2 A 224/22

    Anhörungsrüge nach Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung der Berufung

    Die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebieten keine Beweisaufnahme durch das Rechtsmittelgericht im Rahmen eines auf den § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützten Antrags auf Zulassung der Berufung (vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 3.8.2022 - 2 A 109/22 -, bei Juris, vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 12 in der Übersicht I/2022 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442).

    Rn. 10 Die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebieten schließlich keine Beweisaufnahme durch das Rechtsmittelgericht im Rahmen eines auf den § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützten Antrags auf Zulassung der Berufung.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 3.8.2022 - 2 A 109/22 -, bei Juris, vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 12 in der Übersicht I/2022 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442)][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 3.8.2022 - 2 A 109/22 -, bei Juris, vom 17.1.2022 - 2 A 281/21 -, bei Juris und Leitsatz Nr. 12 in der Übersicht I/2022 auf der Homepage des Gerichts, vom 18.9.2020 - 2 A 228/20 -, ZAP EN-Nr. 491/2020, oder vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442)].

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2023 - 10 A 2687/20

    Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Erweiterung eines …

    Rn. 86 Vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 C 40.87 -, juris Rn. 22, und Beschluss vom 11. Februar 2000 - 4 B 1.00 -, juris Rn. 16, 18; OVG NRW, Urteil vom 29. September 2016 - 10 A 1574/14 -, juris Rn. 73 ff., und Beschluss vom 3. August 2022 - 2 A 109/22 -, juris Rn. 15.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2023 - 10 A 2688/20

    Antrag auf Erteilung eines planungsrechtlichen Vorbescheids für die Errichtung …

    Rn. 84 Vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 C 40.87 -, juris Rn. 22, und Beschluss vom 11. Februar 2000 - 4 B 1.00 -, juris Rn. 16, 18; OVG NRW, Urteil vom 29. September 2016 - 10 A 1574/14 -, juris Rn. 73 ff., und Beschluss vom 3. August 2022 - 2 A 109/22 -, juris Rn. 15.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Saarland
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht