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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 12.08.2025 - 2 A 1129/25.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,27440
VGH Hessen, 12.08.2025 - 2 A 1129/25.A (https://dejure.org/2025,27440)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12.08.2025 - 2 A 1129/25.A (https://dejure.org/2025,27440)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12. August 2025 - 2 A 1129/25.A (https://dejure.org/2025,27440)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 19.12.2024 - 1 C 3.24

    Keine unmenschliche oder erniedrigende Aufnahmesituation in Italien für …

    Auszug aus VGH Hessen, 12.08.2025 - 2 A 1129/25
    Vulnerablen Frauen, denen in Italien internationaler Schutz zuerkannt worden ist, droht bei einer Rückkehr nach Italien derzeit keine Verletzung ihrer Rechte aus Art. 4 GRCh und Art. 3 EMRK (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 19.12.2024 - 1 C 3.24 -).

    Rn. 26 aa) Mit der allgemeinen Situation für anerkannte international Schutzberechtigte in Italien hat sich das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 21. November 2024 (- 1 C 23.23 und 1 C 24.23 -, jeweils juris) hinsichtlich nichtvulnerabler Personen und vom 19. Dezember 2024 (- 1 C 3.24 -, juris) hinsichtlich vulnerabler Personen befasst.

    Rn. 28 (2.) Im Urteil vom 19. Dezember 2024 (- 1 C 3.24 -, juris) hat das Bundesverwaltungsgericht in Bezug auf vulnerable Personen, die als anerkannte Schutzberechtigte nach Italien zurückkehren, weitergehend festgestellt, dass ihnen angesichts der herrschenden besonderen Rückführungspraxis nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Obdachlosigkeit droht.

    Wenn dies nicht gewährleistet ist, erfolgt die formelle Aufforderung an Deutschland, den Rückführungstermin zu verschieben (AA, Auskunft an VG Gera vom 06.01.2020, zitiert in BVerwG, Urteil vom 19.12.2024 - 1 C 3.24 -, juris Rn. 68).

    Die grundsätzlich vorgesehene Dauer von sechs Monaten kann mindestens einmal um sechs Monate verlängert werden, wenn gesundheitliche Belange dies erfordern (…BFA Länderinformation der Staatendokumentation, Italien, 27.09.2024, S. 16; zitiert in BVerwG, Urteil vom 19.12.2024 - 1 C 3.24 -, juris Rn. 54).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat - gestützt auf mehrere Auskünfte verschiedener Organisationen (u.a: BFA, Länderinformation der Staatendokumentation: Italien, 27.09.2024, zitiert in BVerwG, Urteil vom 19.12.2024 - 1 C 3.24) - festgestellt, dass für die zurückgekehrten international Schutzberechtigten eine medizinische Grundversorgung gegeben und auch praktisch erreichbar ist.

  • VGH Bayern, 21.03.2024 - 24 B 23.30860

    Unzulässiger Asylantrag von anerkannt Schutzberechtigten (Italien)

    Auszug aus VGH Hessen, 12.08.2025 - 2 A 1129/25
    In diesen Fällen besteht die Gefahr, wesentlich schneller unabhängig vom eigenen Willen in eine Situation extremer Not zu geraten (Bay. VGH, Urteil vom 21 3.2024 - 24 B 23.30860 -, juris Rn. 28; VGH BW…, Urteil vom 07.07.2022 - A 4 S 3696/21 -, juris Rn. 40).

    Rn. 65 Bei der Prüfung, ob eine Art. 3 EMRK widersprechende Behandlung als Folge schlechter Lebensbedingungen droht und deshalb ein nationales Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG besteht, kommt es maßgeblich darauf an, wie sich die bei der Prüfung der Unzulässigkeit gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG allgemein festgestellten Aufnahmebedingungen im Lichte der jeweils individuellen Umstände und persönlichen Besonderheiten bei dem konkreten Kläger auswirken (Bay. VGH, Urteil vom 21.03.2024 - 24 B 23.30860 -, juris Rn. 46).

    Insoweit müssen die Gerichte "durchentscheiden" (Bay. VGH, Urteil vom 21.03.2024 - 24 B 23.30860 -, juris Rn 56).

  • BVerwG, 21.11.2024 - 1 C 23.23

    Keine unmenschliche oder erniedrigende Aufnahmesituation für (nichtvulnerable) …

    Auszug aus VGH Hessen, 12.08.2025 - 2 A 1129/25
    Rn. 26 aa) Mit der allgemeinen Situation für anerkannte international Schutzberechtigte in Italien hat sich das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 21. November 2024 (- 1 C 23.23 und 1 C 24.23 -, jeweils juris) hinsichtlich nichtvulnerabler Personen und vom 19. Dezember 2024 (- 1 C 3.24 -, juris) hinsichtlich vulnerabler Personen befasst.

    Rn. 27 (1.) Nach dem Urteil vom 21. November 2024 (- 1 C 24.23 -, juris) ist davon auszugehen, dass aus Italien ausgereiste Schutzberechtigte, deren Aufenthaltstitel zwischenzeitlich abgelaufen ist, im Falle ihrer Rückkehr nach Italien dort auf Antrag erneut ein Aufenthaltsrecht erhalten (…BVerwG, a.a.O., Rn. 28 ff.).

    Konkrete Rückschlüsse auf das Verhalten Italiens in Bezug auf anerkannte Schutzberechtigte lassen diese Rundschreiben nicht zu (BVerwG, Urteil vom 21.11.2024 - 1 C 23.23 -, juris Rn. 31).

  • BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 47.20

    Befristung eines abschiebungsbedingten Einreise- und Aufenthaltsverbots bei …

    Auszug aus VGH Hessen, 12.08.2025 - 2 A 1129/25
    Rn. 78 Ermessensfehler bei der Festsetzung der Dauer des Verbots auf 30 Monaten ab dem Tag der Abschiebung sind nicht erkennbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.09.2021 - 1 C 47.20 -, juris Rn. 18).
  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse; …

    Auszug aus VGH Hessen, 12.08.2025 - 2 A 1129/25
    Es bedarf insoweit einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalles (BVerwG, Beschluss vom 08.08.2018 - 1 B 25.18 -, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 25.04.2019 - 1 C 51.18

    Ausreisefrist; Fortführung; Lebensbedingungen; Rechtsverletzung; Sprungrevision; …

    Auszug aus VGH Hessen, 12.08.2025 - 2 A 1129/25
    Allerdings wird die Klägerin durch die Festsetzung der - für sie günstigeren - längeren Frist nicht in ihren Rechten verletzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.04.2019 - 1 C 51/18 -, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 25.09.2024 - 9 B 24.24

    Aufklärungspflichtverletzung durch Ablehnung von Beweisanträgen

    Auszug aus VGH Hessen, 12.08.2025 - 2 A 1129/25
    Dieser Antrag stellt sich mangels greifbarer Anknüpfungstatsachen zudem als unzulässiger Ausforschungsbeweisantrag dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.09.2024 - 9 B 24.24 -, juris Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2022 - A 4 S 3696/21

    Bei der Überstellung von Familien mit (Klein-)Kindern nach Italien ist durch …

    Auszug aus VGH Hessen, 12.08.2025 - 2 A 1129/25
    In diesen Fällen besteht die Gefahr, wesentlich schneller unabhängig vom eigenen Willen in eine Situation extremer Not zu geraten (…Bay. VGH, Urteil vom 21 3.2024 - 24 B 23.30860 -, juris Rn. 28; VGH BW, Urteil vom 07.07.2022 - A 4 S 3696/21 -, juris Rn. 40).
  • EuGH, 02.10.2019 - C-93/18

    Bajratari - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Richtlinie …

    Auszug aus VGH Hessen, 12.08.2025 - 2 A 1129/25
    Voraussetzung hierfür ist, dass dies nicht sanktionsbewehrt ist oder Sanktionen gegen die Erwerbstätigen jedenfalls tatsächlich nicht verhängt werden (EuGH, Urteil vom 02.10.2019 - C-93/18 -, juris Rn.53).
  • OVG Niedersachsen, 04.06.2025 - 10 LB 70/25

    Unzulässiger Asylantrag; nichtstaatliche Hilfsorganisationen; …

    Auszug aus VGH Hessen, 12.08.2025 - 2 A 1129/25
    Rn. 34 dd) Die Lage für anerkannte international Schutzberechtigte in Italien hat sich seit den angeführten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts nicht maßgeblich verändert (so auch OVG Nds., Beschluss vom 04.06.2025 - 10 LB 70/25 -, juris Rn. 132).
  • VG Hamburg, 10.07.2026 - 9 A 351/26

    Zur Anwendbarkeit der AMMVO auf Rechtsbehelfe gegen Überstellungsentscheidungen, …

    Die vorstehend aufgeführte Behandlung von international Schutzberechtigen begründet nach Einschätzung der Kammer in der Regel - d.h. bei Nichtvorliegen gefahrerhöhender Umstände wie einer besonderen Vulnerabilität - keine Gefahr einer extremen materiellen Not (…vgl. dies nunmehr sogar für bestimmte Vulnerable annehmend: BVerwG, Urt. v. 19.12.2024, 1 C 3.24 juris Rn. 28 ff;… sowie OVG Hamburg, Urt. v. 10.12.2025, 6 Bf 57/22.A , juris Rn. 49 ff., 57 ff.; VGH Kassel, Beschl. v. 12.8.2025, 2 A 1129/25.A, juris Rn. 30 ff.;… OVG Bautzen, Urt. v. 14.3.2022, 4 A 341/20.A, juris Rn. 29 ff.;… vgl. weiter BVerwG, Urt. v. 21.11.2024, 1 C 24/23, juris Rn. 27 ff.; VGH Mannheim, Beschl. v. 8.11.2021, A 4 S 2850/21, juris LS 1;… OVG Lüneburg, Urt. v. 4.4.2018, 10 LB 96/17, juris Rn. 40 ff.).
  • OVG Hamburg, 10.12.2025 - 6 Bf 57/22

    Allgemeine abschiebungsrelevante Lage für international Schutzberechtigte in …

    Seit den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. November 2024 und vom 19. Dezember 2024 haben sich die Umstände in Italien nicht maßgeblich zum Nachteil anerkannt Schutzberechtigter verändert (s. auch VGH Kassel, Beschl. v. 12.8.2025, 2 A 1129/25.A, juris Rn. 37;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 4.6.2025, 10 LB 70/25, juris Rn. 132).
  • VG Wiesbaden, 31.10.2025 - 7 K 2462/25

    Drittstaatenbescheid Griechenland - hier: alleinstehende junge Frau mit FGM

    Als Opfer einer Genitalverstümmelung ist die Klägerin im Übrigen auch in psychischer Hinsicht besonders schutzbedürftig (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 12. August 2025 - 2 A 1129/25.A -, juris Rn. 41 f.).
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