Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 29.06.2015 - 2 A 114/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art 3 Abs 1 GG; § 2 KAG ND; § 9 KAG ND
Auffangbetriebsart; Fremdenverkehrsbeitrag; mittelbarer Vorteil; Rückwirkung; Vorteilssatz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (13)
- OVG Niedersachsen, 27.05.2015 - 9 LA 268/13
Abgabengerechtigkeit; Bagatellabgabe; Berater; Gleichheitssatz; Notar; …
Auszug aus VG Lüneburg, 29.06.2015 - 2 A 114/15
Erst wenn die Vorteilslage innerhalb einer Beitragsgruppe oder im Verhältnis der Beitragsgruppen zueinander unter keinem Gesichtspunkt mehr als im Wesentlichen gleich angesehen werden kann, insbesondere, wenn die Vorteilseinschätzung willkürlich erscheint, liegt ein Verstoß gegen das Gebot der Abgabengerechtigkeit vor (Nds. OVG, Urt. v. 27.05.2015 - 9 LA 268/13 - Urt. v. 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - NSt-N 2007, 43).Es muss daher hingenommen werden, dass innerhalb der gebildeten Gruppen durchaus Unterschiede hinsichtlich der aus dem Fremdenverkehr erzielbaren wirtschaftlichen Vorteile bestehen (…Nds. OVG, Urt. v. 03.03.2006 - 9 KN 327/03 -, zit. n. Juris; Nds. OVG, Beschl. v. 27.05.2015 - 9 LA 268/13 -).
Mit den dem "Typ" widersprechenden Fällen sind dabei Gruppen von Abgabepflichtigen gemeint, nicht einzelne Abgabepflichtige (Nds. OVG, Beschl. v. 27.05.2015, a.a.O.).
- BVerwG, 27.09.2000 - 11 CN 1.00
Kurbeiträge; Erhebungsgebiet; Zusammenfassung von Ortsteilen mit qualitativ …
Auszug aus VG Lüneburg, 29.06.2015 - 2 A 114/15
Eine vom Gesetz oder von der Satzung vorgenommene Regelung muss sich nur jeweils auf einen vernünftigen oder sonst wie einleuchtenden Grund zurückführen lassen (BVerwG, Urt. v. 27.09.2000 - 11 CN 1/00 -, zit. n. Juris). - VG Osnabrück, 21.08.2012 - 1 A 70/12
Kosten eines Ratsmitglieds für presserechtliche Gegendarstellung
Auszug aus VG Lüneburg, 29.06.2015 - 2 A 114/15
Die sachgerechten, umfangreichen Erwägungen zeigen deutlich, dass nicht willkürlich irgendwelche Zahlen gegriffen worden sind (vgl. hierzu VG Braunschweig, Urt. v. 28.08.2012 - 8 A 220/10 - VG Schleswig-Holstein, Urt. v. 17.04.2015 - 1 A 70/12 -).
- BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00
Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche …
Auszug aus VG Lüneburg, 29.06.2015 - 2 A 114/15
Dabei bedeutet Abgabengerechtigkeit insbesondere Belastungsgleichheit (BVerwG, Urt. v. 20.12.2000 - BVerwG 11 C 7.00 - BVerwGE 112, 297). - BVerwG, 20.08.1997 - 8 B 170.97
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Abgabengerechtigkeit - Bestimmtheitsgebot - …
Auszug aus VG Lüneburg, 29.06.2015 - 2 A 114/15
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Beschl. v. 20.08.1997 - 8 B 170.97 - BVerwGE 105, 144; Beschl. v. 15.04.2008 - 9 B 66.07 -, zit. n. Juris) wird das Recht der Abgaben durch den aus Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Grundsatz der Abgabengleichheit oder Abgabengerechtigkeit beherrscht. - OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 LC 393/08
Fremdenverkehrsbeitragspflicht von Vermietern und Verpächtern beim Überlassen von …
Auszug aus VG Lüneburg, 29.06.2015 - 2 A 114/15
Die Betriebsartengruppe stellt sich nicht als eine abstrakte allgemeine Auffangvorschrift dar, auf die nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht nur bei denjenigen Bevorteilten in zulässiger Weise zurückgegriffen werden darf, deren Hinzutreten zum Kreis der Beitragspflichtigen nicht vorhersehbar war (Nds. OVG, Urt. v. 22.11.2010 - 9 LC 393/08 -, zit. n. Juris). - BVerwG, 15.04.2008 - 9 B 66.07
Kurbeiträge; Erhebungsgebiet; Zusammenfassung von Ortsteilen; Gebietscharakter; …
Auszug aus VG Lüneburg, 29.06.2015 - 2 A 114/15
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Beschl. v. 20.08.1997 - 8 B 170.97 - BVerwGE 105, 144; Beschl. v. 15.04.2008 - 9 B 66.07 -, zit. n. Juris) wird das Recht der Abgaben durch den aus Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Grundsatz der Abgabengleichheit oder Abgabengerechtigkeit beherrscht. - VGH Bayern, 05.12.2006 - 4 B 05.3119
Auszug aus VG Lüneburg, 29.06.2015 - 2 A 114/15
Dabei handelt es sich nicht um eine Doppelbelastung im eigentlichen Sinn; denn beitragspflichtig sind jeweils andere Personen auf der Grundlage eines für beide gesondert ermittelten Umsatzes (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 5.12.2006 - 4 B 05.3119 -, zit. n. Juris). - OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 9 KN 180/04
Normenkontrolle einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung hinsichtlich der Aufteilung …
Auszug aus VG Lüneburg, 29.06.2015 - 2 A 114/15
Erst wenn die Vorteilslage innerhalb einer Beitragsgruppe oder im Verhältnis der Beitragsgruppen zueinander unter keinem Gesichtspunkt mehr als im Wesentlichen gleich angesehen werden kann, insbesondere, wenn die Vorteilseinschätzung willkürlich erscheint, liegt ein Verstoß gegen das Gebot der Abgabengerechtigkeit vor (Nds. OVG, Urt. v. 27.05.2015 - 9 LA 268/13 - Urt. v. 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - NSt-N 2007, 43). - OVG Niedersachsen, 26.01.2015 - 9 KN 309/13
Abwälzbarkeit; Beherbergungsbetrieb; berufliche Steuer; Besteuerung; …
Auszug aus VG Lüneburg, 29.06.2015 - 2 A 114/15
Rn. 16 Entgegen der Ansicht des Klägers ist das vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 26. Januar 2015 (9 KN 309/13) ausgesprochene absolute Rückwirkungsverbot für die Übernachtungssteuer als indirekte Aufwandssteuer nicht auf den Fremdenverkehrsbeitrag übertragbar. - OVG Niedersachsen, 03.03.2006 - 9 KN 327/03
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Fremdenverkehrsbeitrag aufgrund des …
- VerfGH Bayern, 27.03.2001 - 62-VI-00
- VG Oldenburg, 08.11.2012 - 2 A 1862/11
Fremdenverkehrsbeitrag; Konkrete Vollständigkeit; Vorteilssatz
- VG Neustadt, 30.06.2021 - 3 K 111/21
Tourismusbeitragssatzung der Stadt Deidesheim nicht zu beanstanden
Soweit sich die Klägerin schließlich darauf beruft, dass die Orientierung des Vorteilssatzes des mittelbar bevorteilten Vermieters/Verpächters dessen Investitions- und Mängelbeseitigungsaufwendungen außer Acht lasse, ist darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um Kosten handelt, die mit dem Vorteilssatz, welcher allein auf den Umsatz bezogen ist, in keinem Zusammenhang stehen und entsprechende Aufwendungen damit allein bei der Durchschnittsgewinnermittlung zu berücksichtigen sind (vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 29.6.2015 - 2 A 114/15).Die auf der Grundlage der vorgenannten Ermittlungsquellen vorgenommene Gewinnsatzermittlung erweist sich angesichts der dem Satzungsgeber eingeräumten Typisierungs- und Pauschalierungsbefugnis als rechtlich unbedenklich (…vgl. OVG RP, Urteile vom 19.12.2018, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.5.2015 - 9 LA 268/13; VG Schleswig, Urteil vom 17.4.2015 - 1 A 70/12 -, n.v. Umdruck S. 11), insbesondere als nicht willkürlich (vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 29.6.2015, a.a.O.).
Denn die Grundsätze der Abgabengerechtigkeit und Belastungsgleichheit (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.12.2000 - 11 C 7.00) sind zuvörderst dann gewahrt, wenn nach Art. 3 Abs. 1 GG jeder, der den Abgabentatbestand erfüllt, zur Zahlung der Abgabe verpflichtet ist (vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 29.6.2015, a.a.O.).
Zum einen in Bezug auf die Tätigkeit des Mieters/Pächters der Räumlichkeiten, zum anderen auf Seiten des Vermieters/Verpächters, dem die aus der Tätigkeit des unmittelbar Bevorteilten erwirtschafteten Vorteile durch die Erzielung entsprechender Miet-/Pachteinnahmen zugutekommen (vgl. zum Ganzen: VG Lüneburg, Urteil vom 29.6.2015, a.a.O.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2022 - 6 A 10962/21
Heranziehung eines nur mittelbar Begünstigten zum Tourismusbeitrag
Aus den gleichen Gründen überzeugt auch der Verweis auf die Notwendigkeit erheblicher Investitionsaufwendungen auf Seiten der Verpächter bzw. Vermieter gegenüber dem nur geringen Kostenfaktor für die Betreiber nicht; die Aufwendungen der Klägerin als Verpächterin der Immobilien werden vielmehr generalisierend bei der Durchschnittsgewinnermittlung berücksichtigt (vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 29. Juni 2015 - 2 A 114/15 -, juris Rn. 19). - VG Göttingen, 08.06.2015 - 2 B 115/15
Asylantrag; Erstantrag; Folgeantrag; Überstellungsfrist; Umdeutung; Zweitantrag
Rn. 2 I. Er ist statthaft nach §§ 36 Abs. 3 Satz 1, 71a Abs. 4 AsylVfG i.Vm. § 80 Abs. 5 Satz 1, 1. Alt. VwGO, weil der am 15. Mai 2015 erhobenen Klage 2 A 114/15 gegen die auf die Russische Föderation bezogene Abschiebungsandrohung mit der Ausreisefrist von einer Woche kraft Gesetzes (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO) keine aufschiebende Wirkung zukommt (arg. e § 75 Abs. 1 AsylVfG).Diese Umdeutung ist - ungeachtet ihres Standortes in der Begründung - nach Auffassung des Einzelrichters als ein verfügender Teil des Bescheides vom 4. Mai 2015 und damit als Verwaltungsakt i.S.d. § 35 Satz 1 VwVfG anzusehen und unterliegt daher zusammen mit der umzudeutenden Ziffer 1. aus dem Dublin-Bescheid vom 26. September 2013 - ungeachtet deren Bestandskraft - der gerichtlichen Prüfung im vorliegenden Eilverfahren sowie im Klageverfahren 2 A 114/15 (…vgl. zu dieser Konsequenz Kopp/Ramsauer, VwVfG, 15. Aufl. 2014, § 47 Rn. 38).
- VG Hannover, 02.02.2016 - 1 A 9171/14
Bedarfsdeckung; Fremdenverkehr; Fremdenverkehrsbeitrag; Gewinnsatz; Mittelbarer …
Der Umsatz stellt eine in der Verwaltungspraxis gut zu ermittelnde Größe und in Verbindung mit den Komponenten Vorteilssatz und Gewinnsatz eine tragfähige Grundlage für die Ermittlung des Fremdenverkehrsbeitrages dar (so auch VG Lüneburg, Urteil vom 29.06.2015 - 2 A 114/15 - juris). - VG Göttingen, 08.06.2015 - 2 B 117/15
Offensichtlich unbegründet, Familienasyl, Familienflüchtlingsschutz, …
Denn es erscheint nicht ausgeschlossen, dass die Eltern der Antragstellerin (...), welche die Kläger des Verfahrens 2 A 114/15 und Antragsteller des Verfahrens 2 B 115/15 sind, als Asylberechtigte anerkannt werden oder ihnen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt werden wird.
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