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Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 24.05.2012 - 2 A 122/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,23240
VG Magdeburg, 24.05.2012 - 2 A 122/10 (https://dejure.org/2012,23240)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 24.05.2012 - 2 A 122/10 (https://dejure.org/2012,23240)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - 2 A 122/10 (https://dejure.org/2012,23240)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • OVG Bremen, 23.06.2010 - 2 B 144/10

    Anspruch auf Ausbildungsförderung für eine einzige weitere Ausbildung bei …

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.05.2012 - 2 A 122/10
    Rn. 9 Den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat das Gericht durch Beschluss vom 26.04.2011 (2 B 144/10 MD) abgelehnt.

    Insoweit verweist das Gericht auf seine Ausführungen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren (VG MD, B. v. 26.04.2011 - 2 B 144/10 MD -), denen die Klägerseite substantiiert nicht entgegen getreten ist und an denen das Gericht auch für das vorliegende Verfahren festhält.

  • FG Düsseldorf, 16.03.2011 - 7 K 3831/10

    Für die abweichende Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages sind nach dem …

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.05.2012 - 2 A 122/10
    Denn indem diese Bestimmung ihre Aussage auf die Stundung und den Erlass der Gewerbesteuer beschränkt, hat der Erlassgeber die abweichende Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für die Finanzämter der Länder gerade gewollt und eröffnet (…vgl. Seer, a.a.O., S. 310; FG B-Stadt, U. v. 16.03.2011 - 7 K 3831/10 AO).
  • BFH, 14.07.2010 - X R 34/08

    Billigkeitsmaßnahmen bei unternehmerbezogenen Sanierungen

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.05.2012 - 2 A 122/10
    Eine derart ermessenslenkende Verwaltungsvorschrift ist auch das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen zur ertragsteuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen vom 27.3.2003 (IV A 6-S 2140-8/03 BStBl I 2003, 240; im Folgenden: Sanierungserlass), dass die nachgeordneten Landes-Finanzbehörden bindet und das auch nach Aufhebung des § 3 Nr. 66 EStG a.F. bei einer unternehmensbezogener Sanierung Anwendung finden kann (vgl. BFH; U. v. 14.07.2010 - X R 34/08 - OVG Lüneburg, B. v. 01.04.2011 - 9 ME 216/10 -).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters …

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.05.2012 - 2 A 122/10
    Das bedeutet, die Prüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen einer Ermessensausübung ("nach Lage des einzelnen Falles unbillig") und die eigentliche Ermessensentscheidung fließen ineinander (vgl. Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes, B. v. 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70 -, noch zur inhaltsgleichen Vorgängervorschrift des § 131 Abs. 1 Satz 1 RAO; BVerwG, U. v. 23.08.1990 - 8 C 42.88 -).
  • BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 42.88

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlaß der Gewerbesteuer

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.05.2012 - 2 A 122/10
    Das bedeutet, die Prüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen einer Ermessensausübung ("nach Lage des einzelnen Falles unbillig") und die eigentliche Ermessensentscheidung fließen ineinander (vgl. Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes, B. v. 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70 -, noch zur inhaltsgleichen Vorgängervorschrift des § 131 Abs. 1 Satz 1 RAO; BVerwG, U. v. 23.08.1990 - 8 C 42.88 -).
  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 29.80

    Kriegsdienstverweigerer - Zuziehung eines Bevollmächtigten - Vorverfahren - …

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.05.2012 - 2 A 122/10
    Rn. 40 Der Antrag, die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären, war gemäß § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO abzulehnen, da schon keine der Klägerin günstige Kostenentscheidung getroffen wurde (BVerwG, U. v. 10.06.1981 - 8 C 29.80 - OVG LSA, B. v. 27.07.2011 - 4 O 76/11 -).
  • OVG Niedersachsen, 01.04.2011 - 9 ME 216/10

    Billigkeit einer Vollstreckung wegen einer Steuerforderung bei gewisser …

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.05.2012 - 2 A 122/10
    Eine derart ermessenslenkende Verwaltungsvorschrift ist auch das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen zur ertragsteuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen vom 27.3.2003 (IV A 6-S 2140-8/03 BStBl I 2003, 240; im Folgenden: Sanierungserlass), dass die nachgeordneten Landes-Finanzbehörden bindet und das auch nach Aufhebung des § 3 Nr. 66 EStG a.F. bei einer unternehmensbezogener Sanierung Anwendung finden kann (vgl. BFH; U. v. 14.07.2010 - X R 34/08 - OVG Lüneburg, B. v. 01.04.2011 - 9 ME 216/10 -).
  • OVG Sachsen, 02.09.2010 - 5 B 555/09

    Sanierungsgewinn, Gewerbesteuer, Erlass, Aussetzung, Vollstreckung

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.05.2012 - 2 A 122/10
    Die Gemeinden sind bei der Prüfung des Erlasses von Gewerbesteuern aus Billigkeitsgründen auch nicht an die finanzgerichtliche Rechtsprechung gebunden, sondern haben eine eigene Ermessensentscheidung hierüber zu treffen (vgl. Sächs. OVG, B. v. 02.09.2010 - 5 B 555/09 -: wonach die Frage der Anwendbarkeit eine schwierige Rechtsfrage ist).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.07.2002 - 2 M 38/02
    Auszug aus VG Magdeburg, 24.05.2012 - 2 A 122/10
    Demzufolge wird die Rechtmäßigkeit eines Festsetzungsbescheides durch § 163 AO auch dann nicht berührt, wenn die Voraussetzungen für eine Billigkeitsentscheidung vorliegen (vgl. etwa OVG Schleswig-Holstein, B. v. 02.07.2002 - 2 M 38/02 -).
  • VGH Hessen, 13.07.2010 - 5 A 1043/10

    Erlass der Gewerbesteuerschuld

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.05.2012 - 2 A 122/10
    Eigene Erwägungen kann das überprüfende Gericht nicht an deren Stelle setzen (so auch Hess. VGH, B. v. 13.07.2010 - 5 A 1043/10 -).
  • VG Magdeburg, 25.02.2014 - 2 A 193/12

    Erlass von Gewerbesteuern bei Sanierungsgewinn

    Die allein theoretische Möglichkeit einer abweichenden Festsetzung des Steuermessbetrages durch das Finanzamt vermag die Bindungswirkung des Messbescheides nicht zu beseitigen oder einzuschränken (so aber im Ergebnis: VG Halle, Urteil vom 22.06.2011 - 2 A 122/10 -).

    In welchem Maße der sog. Sanierungserlass durch die Finanzämter im Bereich der Einkommenssteuer und unternehmensbezogenen Sanierungen weiterhin Anwendung findet, kann vorliegend dahinstehen, denn eine Befugnis zu Maßnahmen nach § 163 Satz 1 AO im Rahmen der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages ist sonach nicht (mehr) gegeben (so bisher aber u. a.: OVG Lüneburg, B. v. 01.04.2011 - 9 ME 216/10 - VG Magdeburg, Urteil vom 24.05.2012 - 2 A 122/10 - u. a. ).

  • VG Gelsenkirchen, 02.05.2013 - 5 K 5900/12

    Gewerbesteuer; Sanierungsgewinn; Billigkeitsmaßnahme; Insolvenz

    Thurow, BC 2012, 387 f., und Eilers/Bühring, FR 2013, 44 f.; vgl. auch Braun/Geist, Forderungsverzichte im "Bermudadreieck" von Sanierungsgewinn, Verlustverrechnung und Mindestbesteuerung, BB 2013, 351 (354 f.: "Mit Blick auf die Gewerbesteuer stellt sich die zusätzliche Hürde, dass das BMF-Schreiben insoweit nicht anwendbar ist."), mit weiteren Nachw.; vgl. zuvor bereits Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Februar 2008 - OVG 9 S 38.07 -, juris (Leitsatz 2); differenzierend hingegen VG Magdeburg, Urteil vom 24. Mai 2012 - 2 A 122/10 -, juris.
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