Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 26.04.2004 - 2 A 127/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Die Raumbedeutsamkeit von Windenergieanlagen und deren Begrenzung im Flächennutzungsplan
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 35 Abs 1 Nr 6 BBauG; § 35 Abs 3 S 3 BBauG; § 3 Nr 6 ROG; § 10 Abs 1 S 1 ROG; § 10 Abs 2 S 2 RaumOG ND; Art 14 Abs 1 GG
Aussengebiet; Flächennutzungsplan; Gemeinde; Privilegierung; raumbeanspruchend; raumbedeutsam; raumbeeinflussend; Raumordnungsprogramm; raumwirksam; Verhinderungsplanung; Veränderungssperre; Vorrangflächen; Windenergieanlage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02
Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss …
Auszug aus VG Lüneburg, 26.04.2004 - 2 A 127/02
In seiner Entscheidung vom 13. März 2003 (Urt. v. 13.3.2003 - 4 C 4/02 -, NVwZ 2003, 738) hat das Bundesverwaltungsgericht die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz in dessen Urteil vom 28. Februar 2002 (Az. 1 A 11625/01, BauR 2002, 1053) bestätigt, das eine Windenergieanlage mit einer Nabenhöhe von 70, 5 m und einem Rotordurchmesser von 54 m (was eine Gesamthöhe von knapp unter 100 m ergeben dürfte) aufgrund ihrer Sichtbarkeit als raumbedeutsam bewertet hatte, da sie erheblich auf den Raum und seine Landschaft einwirke.§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB enthält eine klare gesetzgeberische Aussage, die auch im Lichte verfassungsrechtlicher Erwägungen nicht relativiert werden muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.3.2003, aaO).
Die Aufgabe der Raumordnung als einer zusammenfassenden, übergeordneten Planung, ihre weiträumige Sichtweise und ihr Rahmencharakter berechtigten die Planungsträger nach der inzwischen ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 13.3.2003, aaO) allerdings dazu, das Privatinteresse an der Nutzung der Windenergie auf geeigneten Flächen zu unterstellen und als typisierende Größe in die Abwägung einzustellen.
Zur Regionalplanung hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 13. März 2003 (BVerwG 4 C 4.02 , NVwZ 2003, 738) ausgeführt:.
Die Kammer sieht auch keine ausreichende Grundlage für eine Zulassung des Vorhabens auf der Grundlage der Annahme des in § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB enthaltenen "Ausnahmevorbehalts" für atypische Einzelfälle (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.3.2003, aaO).
Der "Ausnahmevorbehalt" stellt ein Korrektiv dar, das unverhältnismäßigen (unzumutbaren) Beschränkungen des Grundeigentümers in Sonderfällen vorbeugt, ohne dass damit die Grundzüge der Planung in Frage gestellt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.3.2003, aaO).
- VG Lüneburg, 08.07.2003 - 2 A 62/02
Ausschlusswirkung; Raumbedeutsamkeit; regionales Raumordnungsprogramm; …
Auszug aus VG Lüneburg, 26.04.2004 - 2 A 127/02
Zur Raumbedeutsamkeit von Windenergieanlagen hat die Kammer in ihrem Urteil vom 8. Juli 2003 (2 A 62/02) ausgeführt:.Sie hat dazu in ihrem Urteil vom 8. Juli 2003 (2 A 62/02) ausgeführt:.
- OVG Niedersachsen, 28.01.2004 - 9 LB 10/02
Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheides für die Errichtung von zwei …
Auszug aus VG Lüneburg, 26.04.2004 - 2 A 127/02
Nach der Entscheidung des OVG Lüneburg vom 28. Januar 2004 (- 9 LB 10/02 - , NST-N 2004, 90) sind daraus folgende Grundsätze abzuleiten:.
- OVG Niedersachsen, 20.07.1999 - 1 L 5203/96
Erhöhung einer Windkraftanlage im Außenbereich; Ausschlußwirkung von …
Auszug aus VG Lüneburg, 26.04.2004 - 2 A 127/02
Die Verwendung des Begriffs "in der Regel" in § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB zeigt zwar, dass im Rahmen einer nachvollziehenden, die allgemeine gesetzliche Wertung für den Einzelfall konkretisierenden Abwägung das Interesse der Klägerin an der Verwirklichung des privilegierten Vorhabens und die jeweils berührten öffentlichen Belange zu gewichten sind (NdsOVG, Urt. v. 21.7.1999 - 1 L 5203/96 -, NVwZ 1999, 1358). - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2003 - 7 B 235/03
Bebauungsplan zur Höhenbegrenzung von Windenergieanlagen
Auszug aus VG Lüneburg, 26.04.2004 - 2 A 127/02
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 2. April 2003 (Az. 7 B 235/03, BauR 2003, S. 1019) die Zielsetzung einer Gemeinde, Windenergieanlagen mit einer Höhe von mehr als 100 m in einer flächennutzungsplanmäßig ausgewiesenen Konzentrationszone auszuschließen, als legitime planerische Zielsetzung bezeichnet. - OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2002 - 2 L 456/00
Auszug aus VG Lüneburg, 26.04.2004 - 2 A 127/02
Nach Angaben des Prozessbevollmächtigten der Beigeladenen hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg in seinem Urteil vom 12. Dezember 2002 (Az. 2 L 456/00) - unter Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung (Beschl. v. 29.8.2001 - 2 M 130/01 -) zwei 100 m hohe Windenergieanlagen für raumbedeutsam gehalten, wohingegen das VG Magdeburg dies in seinem Urteil vom 16. Januar 2002 (Az. 4 A 320/00 MD) für zwei 133 m hohe Anlagen verneint habe. - VG Weimar, 09.11.2000 - 1 K 654/00
Auszug aus VG Lüneburg, 26.04.2004 - 2 A 127/02
In seiner Entscheidung vom 9. November 2000 hat das Verwaltungsgericht Weimar eine einzelne Windkraftanlage als in der Regel raumbedeutsam eingestuft, wenn sie höher als 100 m sei und im Flachland oder im übrigen auf einem ansteigenden Hang oder auf einer Bergkuppe errichtet werden solle (VG Weimar, Urt. v. 9.11.2000 - 1 K 654/00 -, NuR 2001, 536). - OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2001 - 2 M 130/01
Auszug aus VG Lüneburg, 26.04.2004 - 2 A 127/02
Nach Angaben des Prozessbevollmächtigten der Beigeladenen hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg in seinem Urteil vom 12. Dezember 2002 (Az. 2 L 456/00) - unter Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung (Beschl. v. 29.8.2001 - 2 M 130/01 -) zwei 100 m hohe Windenergieanlagen für raumbedeutsam gehalten, wohingegen das VG Magdeburg dies in seinem Urteil vom 16. Januar 2002 (Az. 4 A 320/00 MD) für zwei 133 m hohe Anlagen verneint habe. - VG Gera, 08.08.2002 - 4 K 808/01
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Windkraftanlage; …
Auszug aus VG Lüneburg, 26.04.2004 - 2 A 127/02
Das Verwaltungsgericht Gera hat mit seinen Urteilen vom 4. August 2002 (Az. 4 K 1744/00 GE u. 4 K 808/01 GE, Vnb) einzelne Windkraftanlagen bei einer Höhe von 85 m und einem Standort auf einer Hochfläche sowie mit einer Gesamthöhe von 131 m (98 m Nabenhöhe + 33 m Rotorradius) als raumbedeutsam bewertet. - VG Gera, 08.08.2002 - 4 K 1744/00
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Windkraftanlagen; …
Auszug aus VG Lüneburg, 26.04.2004 - 2 A 127/02
Das Verwaltungsgericht Gera hat mit seinen Urteilen vom 4. August 2002 (Az. 4 K 1744/00 GE u. 4 K 808/01 GE, Vnb) einzelne Windkraftanlagen bei einer Höhe von 85 m und einem Standort auf einer Hochfläche sowie mit einer Gesamthöhe von 131 m (98 m Nabenhöhe + 33 m Rotorradius) als raumbedeutsam bewertet. - BVerwG, 02.08.2002 - 4 B 36.02
Voraussetzungen für eine Grundsatzrevision; Privilegierung von Windenergieanlagen …
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.02.2002 - 1 A 11625/01
Vorranggebiete im Raumordnungsplan
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2003 - 1 A 11406/01
Windenergieanlage, Raumbedeutsamkeit, Regionaler Raumordnungsplan, Ziele der …
- VGH Bayern, 22.05.2002 - 26 B 01.2234
Baurecht: Genehmigung einer Windkraftanlage trotz entgegenstehender verbindlicher …
- OVG Niedersachsen, 20.12.2001 - 1 MA 3579/01
Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan; Raumordnung; Raumordnungsprogramm; …
- BVerwG, 09.08.2002 - 2 B 19.02
Beschwerdeverfahren
- VG Lüneburg, 14.06.2007 - 2 A 390/06
Abwägung; Begehung; EU-Vogelschutzrichtlinie; Flugkorridor; Horst; …
Die Kammer hat sich seitdem mehrfach mit dem Regionalen Raumordnungsprogramm des Beklagten befasst (vgl. Urteile v. 8. Juli 2003 - 2 A 62/02 - ; 26. April 2004 - 2 A 127/02 - ; 16. März 2005 - 2 A 192/03 - ) und es ebenso wie das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Urteil v. 28.3.2006 - 9 LC 225/03 -) im Hinblick auf die Konzentrationswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB für wirksam erachtet, ohne dass der Beklagte in einem dieser Verfahren Erwägungen zur Änderung dieser Planung oder gar eine mangelnde Eignung eines der ausgewiesenen Vorranggebiete vorgetragen hätte.Im Verfahren 2 A 127/02 in ihrem Urteil vom 26. April 2004 (WKA-Standort AD.) hat die Kammer zum Seeadlerschutz ausgeführt:.
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