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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 05.06.2023 - 2 A 14/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,13278
OVG Saarland, 05.06.2023 - 2 A 14/23 (https://dejure.org/2023,13278)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05.06.2023 - 2 A 14/23 (https://dejure.org/2023,13278)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05. Juni 2023 - 2 A 14/23 (https://dejure.org/2023,13278)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 30 Abs 1 BauGB, § 13 BauNVO, § 15 Abs 1 S 2 BauNVO, § 16 Abs 2 Nr 1 BauNVO, § 13 BauO SL
    Nachbarschutz gegen freiberufliche Tätigkeit im reinen Wohngebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbarschutz gegen freiberufliche Tätigkeit eines selbständigen Werbegrafikers mit Agentur im reinen Wohngebiet; Rücksichtnahme auf die Interessen eines Nachbarn gegenüber einer auf einem angrenzenden Grundstück genehmigten Bebauung durch Verfügen über eine ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarschutz gegen freiberufliche Tätigkeit im reinen Wohngebiet?

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Kontrollbefugnis eines Nachbarn zur Einhaltung objektiv-städtebaulicher Vorgaben des Bauplanungsrechts

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2023, 889
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 09.08.2018 - 4 C 7.17

    Endgültiges Aus für Mehrgeschosser am Großen Wannsee

    Auszug aus OVG Saarland, 05.06.2023 - 2 A 14/23
    Die sogenannte Wannsee-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.8.2018 - 4 C 7.17 -, BRS 86 Nr. 113) betrifft einen vom Sachverhalt her ganz besonders gelagerten Fall einer alten Planung aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes (BBauG).

    Sie begründen nur dann ausnahmsweise subjektive nachbarliche Rechte gegen ein Vorhaben, wenn dem Bebauungsplan entweder ein ausdrücklich erklärter oder zumindest aus den Planunterlagen oder der Planzeichnung unzweifelhaft erkennbarer dahingehender Regelungswille der Gemeinde als Satzungsgeberin entnommen werden kann.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.9.2016 - 2 B 191/16 -, SKZ 2016, 246 (Heft 12/2016)][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.9.2016 - 2 B 191/16 -, SKZ 2016, 246 (Heft 12/2016)] Die von der Klägerin angesprochene sogenannte "Wannsee-Entscheidung" des Bundesverwaltungsgerichts[vgl. BVerwG, Urteil vom 9.8.2018 - 4 C 7.17 -, BRS 86 Nr. 113][vgl. BVerwG, Urteil vom 9.8.2018 - 4 C 7.17 -, BRS 86 Nr. 113] betrifft einen vom Sachverhalt her ganz besonders gelagerten Fall einer "alten" Planung aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes (BBauG).

  • OVG Saarland, 12.05.2021 - 2 A 107/20

    Fingierte Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren

    Auszug aus OVG Saarland, 05.06.2023 - 2 A 14/23
    Hat sich das Verwaltungsgericht - wie hier - einen Eindruck von dem "Baugrundstück" und seiner Umgebung, insbesondere auch von der baulichen Situation auf den benachbarten Grundstücken, verschafft und eine nach den Maßstäben der Rechtsprechung nachvollziehbare Bewertung vorgenommen, so kommt eine Zulassung der Berufung nur in Betracht, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des vom Verwaltungsgericht gefundenen Ergebnisses rechtfertigen können.12[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, BauR 2022, 455, m.w.N., st. Rspr.][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, BauR 2022, 455, m.w.N., st. Rspr.] Das zeigt der Zulassungsantrag nicht auf.

    Die Voraussetzungen dieses Zulassungsgrunds sind nur erfüllt, wenn sich den Darlegungen des die Zulassung begehrenden Beteiligten entnehmen lässt, dass sich der zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle deutlich nach oben abhebt und dass es auf die geltend gemachten "schwierigen" Fragen für die Entscheidung auch ankommt.[vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.2.2023 - 2 A 248/22 -, bei juris, vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, Nr. 18 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021 auf der Homepage (Abschnitt Baurecht) und vom 17.6.2021 - 2 A 48/21 -, Nr. 89 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021][vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.2.2023 - 2 A 248/22 -, bei juris, vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, Nr. 18 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021 auf der Homepage (Abschnitt Baurecht) und vom 17.6.2021 - 2 A 48/21 -, Nr. 89 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021] Die durch den Fall aufgeworfenen Fragen zum Anwendungsbereich des § 13 BauNVO gehören zu den Standardanforderungen für eine mit der Bearbeitung von Bausachen befasste Kammer des Verwaltungsgerichts.

  • OVG Saarland, 27.09.2016 - 2 B 191/16
    Auszug aus OVG Saarland, 05.06.2023 - 2 A 14/23
    Sie begründen nur ausnahmsweise subjektive nachbarliche Rechte gegen ein Vorhaben, wenn dem Bebauungsplan entweder ein ausdrücklich erklärter oder zumindest aus den Planunterlagen oder der Planzeichnung unzweifelhaft erkennbarer dahingehender Regelungswille der Gemeinde als Satzungsgeberin entnommen werden kann (Fortsetzung bisheriger Rechtsprechung, vgl. etwa den Beschluss vom 27.9.2016 - 2 B 191/16 -, SKZ 2016, 246).

    Sie begründen nur dann ausnahmsweise subjektive nachbarliche Rechte gegen ein Vorhaben, wenn dem Bebauungsplan entweder ein ausdrücklich erklärter oder zumindest aus den Planunterlagen oder der Planzeichnung unzweifelhaft erkennbarer dahingehender Regelungswille der Gemeinde als Satzungsgeberin entnommen werden kann.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.9.2016 - 2 B 191/16 -, SKZ 2016, 246 (Heft 12/2016)][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.9.2016 - 2 B 191/16 -, SKZ 2016, 246 (Heft 12/2016)] Die von der Klägerin angesprochene sogenannte "Wannsee-Entscheidung" des Bundesverwaltungsgerichts[vgl. BVerwG, Urteil vom 9.8.2018 - 4 C 7.17 -, BRS 86 Nr. 113][vgl. BVerwG, Urteil vom 9.8.2018 - 4 C 7.17 -, BRS 86 Nr. 113] betrifft einen vom Sachverhalt her ganz besonders gelagerten Fall einer "alten" Planung aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes (BBauG).

  • VGH Bayern, 19.08.2022 - 15 ZB 22.1400

    Nachbarklage gegen Neubau einer Praxis für Physiotherapie

    Auszug aus OVG Saarland, 05.06.2023 - 2 A 14/23
    Ferner schließt auch ein begrenzter Publikumsverkehr die Privilegierung nicht von vornherein aus (dazu etwa VGH München, Beschluss vom 19.8.2022 - 15 ZB 22.1400 -, juris).

    Ferner schließt selbst ein begrenzter Publikumsverkehr die Privilegierung nicht von vornherein aus.[dazu etwa VGH München, Beschluss vom 19.8.2022 - 15 ZB 22.1400 -, juris, ][dazu etwa VGH München, Beschluss vom 19.8.2022 - 15 ZB 22.1400 -, juris, ] Dem Anliegen der Bewahrung des spezifischen Wohngebietscharakters hat der Gesetzgeber dabei durch eine hier eingehaltene Beschränkung auf "Räume" Rechnung getragen.

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …

    Auszug aus OVG Saarland, 05.06.2023 - 2 A 14/23
    Ein genereller Gebietserhaltungsanspruch hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung oder auch der überbaubaren Grundstücksflächen (§ 23 BauNVO) besteht - nach wie vor[vgl. dazu grundlegend BVerwG, Beschluss vom 23.6.1995 - 4 B 52.95 -, NVwZ 1996, 170, dort in ausdrücklicher Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung zu den Festsetzungen über die Baugebiete, Urteil vom 16.9.1993 - 4 C 28.91 -, BauR 1994, 223][vgl. dazu grundlegend BVerwG, Beschluss vom 23.6.1995 - 4 B 52.95 -, NVwZ 1996, 170, dort in ausdrücklicher Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung zu den Festsetzungen über die Baugebiete, Urteil vom 16.9.1993 - 4 C 28.91 -, BauR 1994, 223] - nicht.[vgl. ebenso etwa VGH München, Beschluss vom 26.4.2023 - 1 CS 22.2416 -, bei Juris][vgl. ebenso etwa VGH München, Beschluss vom 26.4.2023 - 1 CS 22.2416 -, bei Juris].
  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Befreiung von der Höchstgeschoßzahl - § 16 BauNVO, kein (über das …

    Auszug aus OVG Saarland, 05.06.2023 - 2 A 14/23
    Ein genereller Gebietserhaltungsanspruch hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung oder auch der überbaubaren Grundstücksflächen (§ 23 BauNVO) besteht - nach wie vor[vgl. dazu grundlegend BVerwG, Beschluss vom 23.6.1995 - 4 B 52.95 -, NVwZ 1996, 170, dort in ausdrücklicher Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung zu den Festsetzungen über die Baugebiete, Urteil vom 16.9.1993 - 4 C 28.91 -, BauR 1994, 223][vgl. dazu grundlegend BVerwG, Beschluss vom 23.6.1995 - 4 B 52.95 -, NVwZ 1996, 170, dort in ausdrücklicher Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung zu den Festsetzungen über die Baugebiete, Urteil vom 16.9.1993 - 4 C 28.91 -, BauR 1994, 223] - nicht.[vgl. ebenso etwa VGH München, Beschluss vom 26.4.2023 - 1 CS 22.2416 -, bei Juris][vgl. ebenso etwa VGH München, Beschluss vom 26.4.2023 - 1 CS 22.2416 -, bei Juris].
  • OVG Saarland, 17.06.2021 - 2 A 48/21

    Zulässigkeit begünstigter Vorhaben im Außenbereich (ehemaliges Forsthaus)

    Auszug aus OVG Saarland, 05.06.2023 - 2 A 14/23
    Die Voraussetzungen dieses Zulassungsgrunds sind nur erfüllt, wenn sich den Darlegungen des die Zulassung begehrenden Beteiligten entnehmen lässt, dass sich der zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle deutlich nach oben abhebt und dass es auf die geltend gemachten "schwierigen" Fragen für die Entscheidung auch ankommt.[vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.2.2023 - 2 A 248/22 -, bei juris, vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, Nr. 18 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021 auf der Homepage (Abschnitt Baurecht) und vom 17.6.2021 - 2 A 48/21 -, Nr. 89 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021][vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.2.2023 - 2 A 248/22 -, bei juris, vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, Nr. 18 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021 auf der Homepage (Abschnitt Baurecht) und vom 17.6.2021 - 2 A 48/21 -, Nr. 89 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021] Die durch den Fall aufgeworfenen Fragen zum Anwendungsbereich des § 13 BauNVO gehören zu den Standardanforderungen für eine mit der Bearbeitung von Bausachen befasste Kammer des Verwaltungsgerichts.
  • OVG Saarland, 21.02.2014 - 2 B 12/14

    Nachbarstreit - Befreiung für die Herstellung einer Einfriedung auf der …

    Auszug aus OVG Saarland, 05.06.2023 - 2 A 14/23
    Anforderungen an die Gestaltung baulicher Anlagen in solchen örtlichen Bauvorschriften (ÖBV, heute § 85 LBO), hier die Vorgaben hinsichtlich der Gestaltung der Grundstückseinfriedungen nach § 6 ÖBV zum einschlägigen Bebauungsplan, haben in aller Regel ebenfalls keinen Bezug zur Rechtssphäre der Nachbarn und können deswegen auch im Falle ihrer Nichtbeachtung keine individuellen Abwehransprüche für diese begründen.[vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse 2.1.2018 - 2 B 820/17 -, SKZ 2018, 138, Leitsatz Nr. 30, sowie vom 21.2.2014 - 2 B 12/14 -, SKZ 2014, 202, Leitsatz Nr. 29, dazu auch Bitz/Schwarz u.a., Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp. X Rn 2 f.][vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse 2.1.2018 - 2 B 820/17 -, SKZ 2018, 138, Leitsatz Nr. 30, sowie vom 21.2.2014 - 2 B 12/14 -, SKZ 2014, 202, Leitsatz Nr. 29, dazu auch Bitz/Schwarz u.a., Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp. X Rn 2 f.] Hier eine andere Betrachtung rechtfertigende Umstände sind nicht erkennbar.
  • VGH Bayern, 26.04.2023 - 1 CS 22.2416

    Erfolgloser Eilantrag der Nachbarin gegen Mehrfamilienhaus - Befreiung von nicht …

    Auszug aus OVG Saarland, 05.06.2023 - 2 A 14/23
    Ein genereller Gebietserhaltungsanspruch hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung oder auch der überbaubaren Grundstücksflächen (§ 23 BauNVO) besteht - nach wie vor[vgl. dazu grundlegend BVerwG, Beschluss vom 23.6.1995 - 4 B 52.95 -, NVwZ 1996, 170, dort in ausdrücklicher Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung zu den Festsetzungen über die Baugebiete, Urteil vom 16.9.1993 - 4 C 28.91 -, BauR 1994, 223][vgl. dazu grundlegend BVerwG, Beschluss vom 23.6.1995 - 4 B 52.95 -, NVwZ 1996, 170, dort in ausdrücklicher Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung zu den Festsetzungen über die Baugebiete, Urteil vom 16.9.1993 - 4 C 28.91 -, BauR 1994, 223] - nicht.[vgl. ebenso etwa VGH München, Beschluss vom 26.4.2023 - 1 CS 22.2416 -, bei Juris][vgl. ebenso etwa VGH München, Beschluss vom 26.4.2023 - 1 CS 22.2416 -, bei Juris].
  • OVG Saarland, 03.02.2023 - 2 A 248/22

    Besondere Schwierigkeit i. S. des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO; …

    Auszug aus OVG Saarland, 05.06.2023 - 2 A 14/23
    Die Voraussetzungen dieses Zulassungsgrunds sind nur erfüllt, wenn sich den Darlegungen des die Zulassung begehrenden Beteiligten entnehmen lässt, dass sich der zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle deutlich nach oben abhebt und dass es auf die geltend gemachten "schwierigen" Fragen für die Entscheidung auch ankommt.[vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.2.2023 - 2 A 248/22 -, bei juris, vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, Nr. 18 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021 auf der Homepage (Abschnitt Baurecht) und vom 17.6.2021 - 2 A 48/21 -, Nr. 89 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021][vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.2.2023 - 2 A 248/22 -, bei juris, vom 12.5.2021 - 2 A 107/20 -, Nr. 18 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021 auf der Homepage (Abschnitt Baurecht) und vom 17.6.2021 - 2 A 48/21 -, Nr. 89 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2021] Die durch den Fall aufgeworfenen Fragen zum Anwendungsbereich des § 13 BauNVO gehören zu den Standardanforderungen für eine mit der Bearbeitung von Bausachen befasste Kammer des Verwaltungsgerichts.
  • OVG Saarland, 02.01.2018 - 2 B 820/17

    Nachbarschutz gegen Genehmigung eines Wohnhausneubaus; örtliche Bauvorschrift; …

  • OVG Saarland, 31.10.2022 - 2 A 275/21

    Anforderungen an das in VwGO § 124a Abs 4 S 4, Abs 5 S 2 geforderte …

  • OVG Saarland, 05.10.2022 - 2 A 252/21

    Darlegungsanforderungen im Berufungszulassungsverfahren; Gruppenverfolgung von …

  • OVG Saarland, 27.05.2022 - 2 A 12/22

    Unzulässiger Asylantrag eines in Bulgarien anerkannt Schutzberechtigten; Bestehen …

  • BVerwG, 13.12.1995 - 4 B 245.95

    Finanzmaklerbüro im Anbau - § 13 BauNVO, Drittschutz

  • OVG Saarland, 08.12.2010 - 2 B 308/10

    Bauordnungsrecht: Nachbarschutz gegen Grenzanbau

  • OVG Saarland, 01.06.2023 - 2 A 13/23

    Nachbarschutz gegen freiberufliche Tätigkeit im reinen Wohngebiet

  • OVG Saarland, 24.01.2022 - 2 B 264/21

    Beschwerde, Teilbaugenehmigung, Aushub einer Baugrube für die Errichtung einer …

  • OVG Saarland, 27.02.2024 - 2 A 2/23

    Verlust des Freizügigkeitsrechts

    Die Voraussetzungen dieses Zulassungsgrunds sind nur dann erfüllt, wenn sich den Darlegungen des die Zulassung begehrenden Beteiligten entnehmen lässt, dass sich der zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle deutlich nach oben abhebt und dass es auf die geltend gemachten "schwierigen" Fragen für die Entscheidung auch ankommt.[vgl. Beschlüsse des Senats vom 5.6.2023 - 2 A 14/23 -, juris, Rn. 29, und vom 7.10.2019 - 2 A 357/18 -, juris, Rn. 17][vgl. Beschlüsse des Senats vom 5.6.2023 - 2 A 14/23 -, juris, Rn. 29, und vom 7.10.2019 - 2 A 357/18 -, juris, Rn. 17] Dies ist vorliegend zu verneinen.

    Dabei ist zur Darlegung des Zulassungsgrunds die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird.[vgl. Beschluss des Senats vom 7.10.2019 - 2 A 357/18 -, juris, Rn. 18, und OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, SKZ 2016, 37, Leitsatz Nr. 7][vgl. Beschluss des Senats vom 7.10.2019 - 2 A 357/18 -, juris, Rn. 18, und OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, SKZ 2016, 37, Leitsatz Nr. 7] Vorliegend kann dahinstehen kann, ob das diesbezügliche knappe Vorbringen überhaupt den insoweit geltenden Anforderungen an die Darlegung entspricht.[vgl. hierzu etwa Beschluss des Senats vom 31.10.2022 - 2 A 275/21 -, juris, Rn. 13, wonach das Darlegungsgebot des § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO eine substantiierte Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung erfordert, durch die der Streitstoff durchdrungen und aufbereitet wird, und die bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens oder die schlichte Darstellung der eigenen Rechtsauffassung dem nicht genügt][vgl. hierzu etwa Beschluss des Senats vom 31.10.2022 - 2 A 275/21 -, juris, Rn. 13, wonach das Darlegungsgebot des § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO eine substantiierte Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung erfordert, durch die der Streitstoff durchdrungen und aufbereitet wird, und die bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens oder die schlichte Darstellung der eigenen Rechtsauffassung dem nicht genügt] Denn die vom Kläger - wiederum ohne Benennung einer konkreten Rechtsgrundlage - aufgeworfene Frage, "wann […] ein Nicht-EU Ausländer als Inländer anzusehen und zu behandeln ist", ist - im Rahmen der vorliegend betroffenen Anwendungsbereiche des FreizügG/EU und des AufenthG - nur unter Würdigung der Einzelfallumstände des konkreten Falls zu beantworten; sie ist deswegen nicht "grundsätzlich" im Sinne von fallübergreifend von Bedeutung und kann daher eine Zulassung von vorneherein nicht rechtfertigen.[vgl. zu diesem Maßstab Beschlüsse des Senats vom 5.6.2023 - 2 A 14/23 -, juris, Rn. 30, und vom 8.2.2024 - 2 A 106/21 -][vgl. zu diesem Maßstab Beschlüsse des Senats vom 5.6.2023 - 2 A 14/23 -, juris, Rn. 30, und vom 8.2.2024 - 2 A 106/21 -].

  • OVG Saarland, 01.06.2023 - 2 A 13/23

    Nachbarschutz gegen freiberufliche Tätigkeit im reinen Wohngebiet

    Der Beigeladene habe ferner einen Swimmingpool in seinem Garten errichtet und dafür das Gelände 1, 60 m in Richtung des Grundstücks der dortigen Nachbarin und Eigentümerin des Anwesens A-Straße 5 (im Folgenden: Nachbarin)[vgl. dazu Klageverfahren VG 5 K 202/21, nunmehr unter Geschäftsnummer 2 A 14/23 beim Senat mit dem Berufungszulassungsbegehren anhängig][vgl. dazu Klageverfahren VG 5 K 202/21, nunmehr unter Geschäftsnummer 2 A 14/23 beim Senat mit dem Berufungszulassungsbegehren anhängig] aufgeschüttet.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2024 - 7 N 1.24

    Windenergieanlagen, Berufungszulassungsantrag, Ersatzzahlung, Beeinträchtigung …

    Eine besondere Schwierigkeit im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO hat eine Rechtssache nur, wenn sich den Darlegungen des Rechtsmittelführers entnehmen lässt, dass sich der zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle deutlich nach oben abhebt und es auf die geltend gemachte(n) Frage(n) für die Entscheidung ankommt (vgl. nur OVG Schleswig…, Beschluss vom 21. Dezember 2023 - 2 LA 61/19 - juris Rn. 44; OVG Saarlouis, Beschluss vom 5. Juni 2023 - 2 A 14/23 - juris Rn. 29).
  • OVG Saarland, 18.04.2024 - 2 A 214/22

    Abfallrechtlicher Gebührenbescheid für Vor-Ort-Besichtigungen (Pauschalgebühren)

    Die Voraussetzungen dieses Zulassungsgrunds sind nur erfüllt, wenn sich den Darlegungen des die Zulassung begehrenden Beteiligten entnehmen lässt, dass sich der zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle deutlich nach oben abhebt und dass es auf die geltend gemachten schwierigen Fragen für die Entscheidung auch ankommt.[vgl. Beschlüsse des Senats vom 5.6.2023 - 2 A 14/23 -, juris, Rn. 29, und vom 7.10.2019 - 2 A 357/18 -, juris, Rn. 17][vgl. Beschlüsse des Senats vom 5.6.2023 - 2 A 14/23 -, juris, Rn. 29, und vom 7.10.2019 - 2 A 357/18 -, juris, Rn. 17] Das ist nicht dargelegt (§ 124 Abs. 4 Satz 4 VwGO).
  • OVG Saarland, 03.11.2023 - 2 B 127/23

    Nachbarschutz gegen Fahrzeughalle

    Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.6.2023 - 2 A 14/23 -, juris.
  • OVG Saarland, 11.06.2025 - 2 A 3/25

    Ausweisung eines nicht assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen …

    Die Voraussetzungen dieses Zulassungsgrunds sind nur dann erfüllt, wenn sich den Darlegungen des die Zulassung begehrenden Beteiligten entnehmen lässt, dass sich der zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle deutlich nach oben abhebt und dass es auf die geltend gemachten "schwierigen" Fragen für die Entscheidung auch ankommt.[vgl. Beschlüsse des Senats vom 5.6.2023 - 2 A 14/23 -, juris, Rn. 29, und vom 7.10.2019 - 2 A 357/18 -, juris, Rn. 17][vgl. Beschlüsse des Senats vom 5.6.2023 - 2 A 14/23 -, juris, Rn. 29, und vom 7.10.2019 - 2 A 357/18 -, juris, Rn. 17] Dies ist vorliegend zu verneinen.
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