Rechtsprechung
| VG Osnabrück, 21.03.2003 - 2 A 142/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Lärmbelästigung durch Altglascontainer - bestimmungsgemäße Nutzung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG; Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG; § 1004 BGB analog; § 906 BGB analog; § 22 Abs. 1 BImSchG; § 3 Abs. 1 BImSchG
Nutzung eines Containerstandplatzes; Zumutbare Belästigungen - Gerüche und Geräusche - ausgehend von einem Containerstandplatz; Anforderungen für einen nachbarlichen Abwehranspruch - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nutzung eines Containerstandplatzes; Zumutbare Belästigungen - Gerüche und Geräusche - ausgehend von einem Containerstandplatz; Anforderungen für einen nachbarlichen Abwehranspruch
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 21.03.2003 - 2 A 142/01
- OVG Niedersachsen - 7 LA 130/03
Papierfundstellen
- NVwZ 2003, 1010
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine …
Auszug aus VG Osnabrück, 21.03.2003 - 2 A 142/01
Als Rechtsgrundlage für den vom Kläger geltend gemachten nachbarlichen Abwehranspruch kommen entweder der grundrechtliche Abwehranspruch aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1, 14 Abs. 1 Satz 1 GG oder die §§ 1004, 906 BGB analog oder ein öffentlich-rechtlicher Beseitigungsanspruch in Betracht (vgl. BVerwG, U. v. 19.01.1989 - 7 C 77.87 -, BVerwGE 81, 187; U. v. 24.04.1991 - 7 C 12.90 -, NVwZ 1991, 884).Maßstab für die Zumutbarkeit derartiger Belästigungen ist § 22 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BImSchG, wonach nicht genehmigungsbedürftige Anlagen - um eine solche handelt es sich bei dem streitigen Containerstandplatz - so zu errichten und zu betreiben sind, dass schädliche Umwelteinwirkungen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, verhindert (Nr. 1) bzw. nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden (Nr. 2); dieser Maßstab deckt sich mit den im privatrechtlichen Nachbarschaftsverhältnis anwendbaren Grundsätzen der §§ 1004, 906 BGB (vgl. BVerwG, U. v. 19.01.1989, aaO).
Bei der Bewertung derartiger Einwirkungen als "erheblich" ist vielmehr eine Interessenabwägung vorzunehmen, in die außer der Art und Stärke der Immissionen (Geräusche bzw. Gerüche) auch noch weitere Gesichtspunkte wie etwa die Störempfindlichkeit des jeweiligen Gebietes, der Zweck der immissionsverursachenden Anlage bzw. Betätigung sowie die Gesichtspunkte der allgemeinen Akzeptanz und der Sozialadäquanz wertend einzubeziehen sind (vgl. BVerwG, U. v. 29.04.1988 - 7 C 33.87 -, BVerwGE 79, 254; U. v. 19.01.1989, aaO; B. v. 03.05.1996 - 4 B 50.96 -, BRS 58 Nr. 58).
- BVerwG, 03.05.1996 - 4 B 50.96
Bauplanungsrecht: Sozialadäquanz einer Lärmbelästigung durch Zulassung eines …
Auszug aus VG Osnabrück, 21.03.2003 - 2 A 142/01
Bei der Bewertung derartiger Einwirkungen als "erheblich" ist vielmehr eine Interessenabwägung vorzunehmen, in die außer der Art und Stärke der Immissionen (Geräusche bzw. Gerüche) auch noch weitere Gesichtspunkte wie etwa die Störempfindlichkeit des jeweiligen Gebietes, der Zweck der immissionsverursachenden Anlage bzw. Betätigung sowie die Gesichtspunkte der allgemeinen Akzeptanz und der Sozialadäquanz wertend einzubeziehen sind (vgl. BVerwG, U. v. 29.04.1988 - 7 C 33.87 -, BVerwGE 79, 254;… U. v. 19.01.1989, aaO; B. v. 03.05.1996 - 4 B 50.96 -, BRS 58 Nr. 58).Der von der Beklagten betriebene Containerstandplatz, der als untergeordnete Nebenanlage im Sinne des § 14 Abs. 1 BauNVO bauplanungsrechtlich grundsätzlich auch in reinen oder allgemeinen Wohngebieten zulässig ist (vgl. BVerwG, B. v. 03.05.1996, aaO; B. v. 13.10.1998 - 4 B 93.98 -, BauR 1999, 145), dient der Abfallverwertung und damit einem der Allgemeinheit nützlichen Zweck, dem von Gesetzes wegen einer hoher Rang zuerkannt wird.
- BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87
Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung
Auszug aus VG Osnabrück, 21.03.2003 - 2 A 142/01
Bei der Bewertung derartiger Einwirkungen als "erheblich" ist vielmehr eine Interessenabwägung vorzunehmen, in die außer der Art und Stärke der Immissionen (Geräusche bzw. Gerüche) auch noch weitere Gesichtspunkte wie etwa die Störempfindlichkeit des jeweiligen Gebietes, der Zweck der immissionsverursachenden Anlage bzw. Betätigung sowie die Gesichtspunkte der allgemeinen Akzeptanz und der Sozialadäquanz wertend einzubeziehen sind (vgl. BVerwG, U. v. 29.04.1988 - 7 C 33.87 -, BVerwGE 79, 254;… U. v. 19.01.1989, aaO; B. v. 03.05.1996 - 4 B 50.96 -, BRS 58 Nr. 58).
- BVerwG, 24.04.1991 - 7 C 12.90
Immissionsschutzrecht: Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen aus …
Auszug aus VG Osnabrück, 21.03.2003 - 2 A 142/01
Als Rechtsgrundlage für den vom Kläger geltend gemachten nachbarlichen Abwehranspruch kommen entweder der grundrechtliche Abwehranspruch aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1, 14 Abs. 1 Satz 1 GG oder die §§ 1004, 906 BGB analog oder ein öffentlich-rechtlicher Beseitigungsanspruch in Betracht (vgl. BVerwG, U. v. 19.01.1989 - 7 C 77.87 -, BVerwGE 81, 187; U. v. 24.04.1991 - 7 C 12.90 -, NVwZ 1991, 884). - BVerwG, 13.10.1998 - 4 B 93.98
Wertstoffcontainer; allgemeines Wohngebiet; untergeordnete Nebenanlage; …
Auszug aus VG Osnabrück, 21.03.2003 - 2 A 142/01
Der von der Beklagten betriebene Containerstandplatz, der als untergeordnete Nebenanlage im Sinne des § 14 Abs. 1 BauNVO bauplanungsrechtlich grundsätzlich auch in reinen oder allgemeinen Wohngebieten zulässig ist (…vgl. BVerwG, B. v. 03.05.1996, aaO; B. v. 13.10.1998 - 4 B 93.98 -, BauR 1999, 145), dient der Abfallverwertung und damit einem der Allgemeinheit nützlichen Zweck, dem von Gesetzes wegen einer hoher Rang zuerkannt wird. - VGH Bayern, 27.11.1995 - 20 B 95.436
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Wertstoffhofs in einem reinen Wohngebiet, …
Auszug aus VG Osnabrück, 21.03.2003 - 2 A 142/01
Angesichts dessen und vor dem Hintergrund, dass es zur Erreichung des Ziels der Abfallverwertung (mit der notwendigen Vorstufe des getrennten Einsammelns der verschiedenen Abfallarten) in größeren Städten wie E. praktisch unvermeidbar ist, entsprechende Container in ausreichender Anzahl und flächendeckend, d.h. verteilt auf die einzelnen Stadteile, aufzustellen, damit sie - in ihrem jeweiligen Einzugsbereich - möglichst zentral gelegen und sowohl für Kraftfahrzeuge als auch für Fußgänger gut erreichbar sind (vgl. dazu Nds. OVG, B. v. 15.01.1996 - 7 M 5407/95 -), sind die mit der (bestimmungsgemäßen) Nutzung derartiger Anlagen notwendigerweise verbundenen Lärmbelästigungen auch in Wohngebieten von den dort lebenden Anwohnern grundsätzlich als sozialadäquat und zumutbar hinzunehmen; dies gilt sowohl für die Geräuscheinwirkungen, die beispielsweise durch das Einwerfen von Altglas in die Container entstehen, als auch für diejenigen, die mit dem An- und Abfahren der Anlieferfahrzeuge oder mit dem Leeren der Container durch entsprechende Entsorgungsunternehmen verbunden sind (vgl. OVG Münster, B. v. 28.02.2001 - 21 B 1889/00 -, NVwZ 2001, 1181; VGH Kassel, U. v. 24.08.1999 - 2 UE 2287/96 -, NVwZ-RR 2000, 668; VGH München, U. v. 27.11.1995 - 20 B 95.436 -, NVwZ 1996, 1031; VG Düsseldorf, U. v. 09.05.2000 - 3 K 4329/99 -, NVwZ-RR 2001, 23; VG Schleswig, U. v. 17.02.2000 - 12 A 112/97 -, NVwZ-RR 2001, 22). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2001 - 21 B 1889/00
Lärmbelästigung durch Altglas-Container
Auszug aus VG Osnabrück, 21.03.2003 - 2 A 142/01
Angesichts dessen und vor dem Hintergrund, dass es zur Erreichung des Ziels der Abfallverwertung (mit der notwendigen Vorstufe des getrennten Einsammelns der verschiedenen Abfallarten) in größeren Städten wie E. praktisch unvermeidbar ist, entsprechende Container in ausreichender Anzahl und flächendeckend, d.h. verteilt auf die einzelnen Stadteile, aufzustellen, damit sie - in ihrem jeweiligen Einzugsbereich - möglichst zentral gelegen und sowohl für Kraftfahrzeuge als auch für Fußgänger gut erreichbar sind (vgl. dazu Nds. OVG, B. v. 15.01.1996 - 7 M 5407/95 -), sind die mit der (bestimmungsgemäßen) Nutzung derartiger Anlagen notwendigerweise verbundenen Lärmbelästigungen auch in Wohngebieten von den dort lebenden Anwohnern grundsätzlich als sozialadäquat und zumutbar hinzunehmen; dies gilt sowohl für die Geräuscheinwirkungen, die beispielsweise durch das Einwerfen von Altglas in die Container entstehen, als auch für diejenigen, die mit dem An- und Abfahren der Anlieferfahrzeuge oder mit dem Leeren der Container durch entsprechende Entsorgungsunternehmen verbunden sind (vgl. OVG Münster, B. v. 28.02.2001 - 21 B 1889/00 -, NVwZ 2001, 1181; VGH Kassel, U. v. 24.08.1999 - 2 UE 2287/96 -, NVwZ-RR 2000, 668; VGH München, U. v. 27.11.1995 - 20 B 95.436 -, NVwZ 1996, 1031; VG Düsseldorf, U. v. 09.05.2000 - 3 K 4329/99 -, NVwZ-RR 2001, 23; VG Schleswig, U. v. 17.02.2000 - 12 A 112/97 -, NVwZ-RR 2001, 22). - VGH Hessen, 24.08.1999 - 2 UE 2287/96
Wertstoffsammelanlage des Dualen Systems - Abwehranspruch des Nachbarn wegen …
Auszug aus VG Osnabrück, 21.03.2003 - 2 A 142/01
Angesichts dessen und vor dem Hintergrund, dass es zur Erreichung des Ziels der Abfallverwertung (mit der notwendigen Vorstufe des getrennten Einsammelns der verschiedenen Abfallarten) in größeren Städten wie E. praktisch unvermeidbar ist, entsprechende Container in ausreichender Anzahl und flächendeckend, d.h. verteilt auf die einzelnen Stadteile, aufzustellen, damit sie - in ihrem jeweiligen Einzugsbereich - möglichst zentral gelegen und sowohl für Kraftfahrzeuge als auch für Fußgänger gut erreichbar sind (vgl. dazu Nds. OVG, B. v. 15.01.1996 - 7 M 5407/95 -), sind die mit der (bestimmungsgemäßen) Nutzung derartiger Anlagen notwendigerweise verbundenen Lärmbelästigungen auch in Wohngebieten von den dort lebenden Anwohnern grundsätzlich als sozialadäquat und zumutbar hinzunehmen; dies gilt sowohl für die Geräuscheinwirkungen, die beispielsweise durch das Einwerfen von Altglas in die Container entstehen, als auch für diejenigen, die mit dem An- und Abfahren der Anlieferfahrzeuge oder mit dem Leeren der Container durch entsprechende Entsorgungsunternehmen verbunden sind (vgl. OVG Münster, B. v. 28.02.2001 - 21 B 1889/00 -, NVwZ 2001, 1181; VGH Kassel, U. v. 24.08.1999 - 2 UE 2287/96 -, NVwZ-RR 2000, 668; VGH München, U. v. 27.11.1995 - 20 B 95.436 -, NVwZ 1996, 1031; VG Düsseldorf, U. v. 09.05.2000 - 3 K 4329/99 -, NVwZ-RR 2001, 23; VG Schleswig, U. v. 17.02.2000 - 12 A 112/97 -, NVwZ-RR 2001, 22). - VG Düsseldorf, 09.05.2000 - 3 K 4329/99
Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Fortsetzungsfeststellungsklage im …
Auszug aus VG Osnabrück, 21.03.2003 - 2 A 142/01
Angesichts dessen und vor dem Hintergrund, dass es zur Erreichung des Ziels der Abfallverwertung (mit der notwendigen Vorstufe des getrennten Einsammelns der verschiedenen Abfallarten) in größeren Städten wie E. praktisch unvermeidbar ist, entsprechende Container in ausreichender Anzahl und flächendeckend, d.h. verteilt auf die einzelnen Stadteile, aufzustellen, damit sie - in ihrem jeweiligen Einzugsbereich - möglichst zentral gelegen und sowohl für Kraftfahrzeuge als auch für Fußgänger gut erreichbar sind (vgl. dazu Nds. OVG, B. v. 15.01.1996 - 7 M 5407/95 -), sind die mit der (bestimmungsgemäßen) Nutzung derartiger Anlagen notwendigerweise verbundenen Lärmbelästigungen auch in Wohngebieten von den dort lebenden Anwohnern grundsätzlich als sozialadäquat und zumutbar hinzunehmen; dies gilt sowohl für die Geräuscheinwirkungen, die beispielsweise durch das Einwerfen von Altglas in die Container entstehen, als auch für diejenigen, die mit dem An- und Abfahren der Anlieferfahrzeuge oder mit dem Leeren der Container durch entsprechende Entsorgungsunternehmen verbunden sind (vgl. OVG Münster, B. v. 28.02.2001 - 21 B 1889/00 -, NVwZ 2001, 1181; VGH Kassel, U. v. 24.08.1999 - 2 UE 2287/96 -, NVwZ-RR 2000, 668; VGH München, U. v. 27.11.1995 - 20 B 95.436 -, NVwZ 1996, 1031; VG Düsseldorf, U. v. 09.05.2000 - 3 K 4329/99 -, NVwZ-RR 2001, 23; VG Schleswig, U. v. 17.02.2000 - 12 A 112/97 -, NVwZ-RR 2001, 22). - VG Schleswig, 17.02.2000 - 12 A 112/97
Auszug aus VG Osnabrück, 21.03.2003 - 2 A 142/01
Angesichts dessen und vor dem Hintergrund, dass es zur Erreichung des Ziels der Abfallverwertung (mit der notwendigen Vorstufe des getrennten Einsammelns der verschiedenen Abfallarten) in größeren Städten wie E. praktisch unvermeidbar ist, entsprechende Container in ausreichender Anzahl und flächendeckend, d.h. verteilt auf die einzelnen Stadteile, aufzustellen, damit sie - in ihrem jeweiligen Einzugsbereich - möglichst zentral gelegen und sowohl für Kraftfahrzeuge als auch für Fußgänger gut erreichbar sind (vgl. dazu Nds. OVG, B. v. 15.01.1996 - 7 M 5407/95 -), sind die mit der (bestimmungsgemäßen) Nutzung derartiger Anlagen notwendigerweise verbundenen Lärmbelästigungen auch in Wohngebieten von den dort lebenden Anwohnern grundsätzlich als sozialadäquat und zumutbar hinzunehmen; dies gilt sowohl für die Geräuscheinwirkungen, die beispielsweise durch das Einwerfen von Altglas in die Container entstehen, als auch für diejenigen, die mit dem An- und Abfahren der Anlieferfahrzeuge oder mit dem Leeren der Container durch entsprechende Entsorgungsunternehmen verbunden sind (vgl. OVG Münster, B. v. 28.02.2001 - 21 B 1889/00 -, NVwZ 2001, 1181; VGH Kassel, U. v. 24.08.1999 - 2 UE 2287/96 -, NVwZ-RR 2000, 668; VGH München, U. v. 27.11.1995 - 20 B 95.436 -, NVwZ 1996, 1031; VG Düsseldorf, U. v. 09.05.2000 - 3 K 4329/99 -, NVwZ-RR 2001, 23; VG Schleswig, U. v. 17.02.2000 - 12 A 112/97 -, NVwZ-RR 2001, 22).
- VG Aachen, 15.12.2011 - 6 K 2346/09
Aufstellen von Altglascontainern in einem reinen Wohngebiet
Rn. 66 vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. März 2010 - 22 ZB 09.1785 -, ; Hessischer VGH, Urteil vom 24. August 1999 - 2 UE 2287/96 -, a.a.O.; VG Osnabrück, Urteil vom 21. März 2003 - 2 A 142/01 -, . - VG Aachen, 05.06.2013 - 6 K 1362/12
Antrag auf Umsetzung zweier Altglassammelcontainer des Typs Schäfer-System …
Rn. 67 vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. März 2010 - 22 ZB 09.1785 -, ; Hessischer VGH, Urteil vom 24. August 1999 - 2 UE 2287/96 -, a.a.O.; VG Osnabrück, Urteil vom 21. März 2003 - 2 A 142/01 -, . - VG Gießen, 11.05.2005 - 8 E 5132/02
Glascontainer - Lärmimmission
Die Frage, wann Nachteile oder Belästigungen durch Containerlärm den Grad des "Erheblichen" erreichen, kann nach der Rechtsprechung der Kammer (…vgl. VG Gießen, a.a.O.) allerdings nicht anhand allgemeingültiger Maßstäbe entschieden werden, sondern ist aufgrund einer auf die konkrete Situation bezogenen, auf Ausgleich der Interessen angelegten Abwägung zu ermitteln, in deren Rahmen die konkreten Gegebenheiten zum einen der emittierenden und zum anderen der immissionsbetroffenen Nutzung in Betracht zu ziehen sind (…ebenso Hess.VGH, a.a.O.; VG Osnabrück, U. v. 21.03.2003 - 2 A 142/01 -, NVwZ 2003, 1010, 1011 l. Sp.; VG Schleswig, U. v. 17.02.2000 - 12 A 112/97 -, NVwZ 2001, 22). - VG Berlin, 03.06.2005 - 10 A 36.05
Grillen auf zugelassenem Grillplatz weiter erlaubt
Eine unsachgemäße Nutzung der Abfallbehälter durch das Danebenwerfen von Abfall kann eine weiter gehende Handlungspflicht des Beklagten, die mit angemessenem Einsatz der zur Verfügung stehenden sachlichen und persönlichen Mittel praktisch kaum zu bewerkstelligen ist, nicht begründen (vgl.: Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 21. März 2003, AZ. 2 At 142/01, NVwZ 2003, S. 1010).
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