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Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 29.04.2024

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 13.05.2025 - 2 A 165/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,12360
OVG Saarland, 13.05.2025 - 2 A 165/24 (https://dejure.org/2025,12360)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13.05.2025 - 2 A 165/24 (https://dejure.org/2025,12360)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13. Mai 2025 - 2 A 165/24 (https://dejure.org/2025,12360)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 116 S 1 BGB, Art 15 Abs 1 EUV 2016/679, Art 8 Abs 2 S 2 EUGrundrCharta
    Fortführung eines datenschutzrechtlichen Verfahrens

  • IWW

    Art. 15 Abs. 1 DSGVO, Art. 8 Abs. 2 GRCh

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsverhältnis; Auskunftsanspruch; Auskunftsrecht; Beendigung; Datenschutz; Datenverarbeitung; Einwilligung; Vergleich; Verzicht; Vorbehalt; Fortführung eines datenschutzrechtlichen Verfahrens

  • rechtsportal.de

    Arbeitsverhältnis; Auskunftsanspruch; Auskunftsrecht; Beendigung; Datenschutz; Datenverarbeitung; Einwilligung; Vergleich; Verzicht; Vorbehalt; Fortführung eines datenschutzrechtlichen Verfahrens

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2026, 14
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • LAG Hessen, 15.03.2024 - 14 Sa 499/23

    Zahlungsansprüche des Arbeitgeners im Zusammenhang mit einer von der …

    Auszug aus OVG Saarland, 13.05.2025 - 2 A 165/24
    Ein innerer bzw. geheimer Vorbehalt dergestalt, dem Vergleich einen anderen als den erklärten Inhalt beizulegen, ist rechtlich ohne Bedeutung.6[Vgl. etwa Hess. LAG, Urteil vom 15.3.2024 - 14 Sa 499/23 -, juris.

    ][Vgl. etwa Hess. LAG, Urteil vom 15.3.2024 - 14 Sa 499/23 -, juris.

  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 15/20

    Anpassungsentscheidung - gewerkschaftlicher Arbeitgeber

    Auszug aus OVG Saarland, 13.05.2025 - 2 A 165/24
    Der beurkundete Vergleichswille wäre wertlos, wenn über den beurkundeten Inhalt hinausgehende Ansprüche Quelle eines neuen Rechtsstreits sein könnten.5[Vgl. BAG, Urteil vom 23.2.2021 - 3 AZR 15/20 -, juris (m.w.N.).

    ][Vgl. BAG, Urteil vom 23.2.2021 - 3 AZR 15/20 -, juris (m.w.N.).

  • VG Saarlouis, 10.07.2024 - 5 K 979/22

    Einstellung eines datenschutzrechtlichen Verfahrens; Auskunftsersuchen gegenüber …

    Auszug aus OVG Saarland, 13.05.2025 - 2 A 165/24
    Rn. 6 Mit Urteil vom 10.7.2024 - 5 K 979/22 - hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen.

    Rn. 9 das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 10.7.2024 - 5 K 979/22 - aufzuheben und die Beklagte unter Aufhebung des Bescheides vom 26.7.2022 zu verpflichten, das gegen die Beigeladene eingeleitete datenschutzrechtliche Verfahren fortzuführen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2026 - 4 SLa 196/24

    Keine allgemeine DSGVO-Auskunft mit Schadensersatz mehr nach diesbezüglich …

    Zwar treffen die DSGVO und deren Erwägungsgründe keine unmittelbare Aussage über die Möglichkeit eines Verzichts auf die in der Verordnung niedergelegten Rechte, jedoch folgt die Verzichtsmöglichkeit aus dem Wesen des Datenschutzrechts selbst: Wie es den Betroffenen nach Art. 7 und 4 Abs. 1 Nr. 11 DSGVO nämlich freisteht, in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzuwilligen (und diese Einwilligung bereits in Art. 8 Abs. 2 Satz 1 GRCh genannt ist und ein Konzept der Einwilligung als Grundpfeiler des Datenschutzes annehmen lässt), so folgt dem Prinzip der Selbstbestimmung zwangsläufig auch die Möglichkeit, über Fragen der zulässigen Datenverarbeitung gleichermaßen selbst zu bestimmen und damit auch über einen noch offenen Auskunftsanspruch zu disponieren (der ja nur einen Einblick in das Ergebnis der - selbstbestimmten - Datenverarbeitung ermöglicht; OVG Saarland, Urteil vom 13.05.2025 - 2 A 165/24 - ähnlich [wohl] VG Ansbach, Urteil vom 03.05.2024 - AN K 21.00653 - zit. nach www.lda.bayern.de/media/baylda_report_14.pdf; Fuhlrott, ArbRAktuell 2025, 471; Fuhlrott/Garden NZA 2021, 530, 535; Meinking-Rühling CB 2025, 484;… Riesenhuber, in: Wolf/Brinck/von Ungern-Sternberg, BeckOK Datenschutzrecht, 54. Ed. 01.11.2025, § 26 BDSG Rn. 214; Sorber/Knoepfler, BB 2025, 2740, 2743).

    Vorliegend sind ausreichende Konkretisierungen und Transparenzen zudem dadurch abgesichert, dass der konkret erledigte Anspruch ja bereits selbst verfahrensgegenständlich war (vgl. insofern etwa Lembke, NZA-RR 2026, 14, 15).

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 29.04.2024 - 2 A 165/24.A   

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OVG Sachsen, 29.04.2024 - 2 A 165/24.A (https://dejure.org/2024,24294)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29.04.2024 - 2 A 165/24.A (https://dejure.org/2024,24294)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29. April 2024 - 2 A 165/24.A (https://dejure.org/2024,24294)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1, AsylG § 78 Abs. 4 Satz 4
    Asyl; Zeugen Jehovas; Entscheidungserheblichkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.04.2024 - 2 A 165/24
    Vielmehr ist es erforderlich, durch die Benennung bestimmter Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Behauptungen in der Antragsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich dann stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9. März 1993, NJW 1993, 2825 zu § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).
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