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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2012 - 2 A 18.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,14508
OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2012 - 2 A 18.10 (https://dejure.org/2012,14508)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.05.2012 - 2 A 18.10 (https://dejure.org/2012,14508)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Mai 2012 - 2 A 18.10 (https://dejure.org/2012,14508)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 47 Abs 2 VwGO, § 47 Abs 2a VwGO, § 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 6 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB
    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan wegen mangelnder Berücksichtigung vorhandener Gewerbebetriebe

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 47 Abs 2 VwGO, § ... 47 Abs 2a VwGO, § 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 6 Nr 8 Buchst a BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 35 Abs 4 S 1 Nr 6 BauGB, § 214 Abs 1 S 1 BauGB, § 214 Abs 3 S 2 BauGB, § 215 BauGB, § 1 Abs 5 BauNVO, § 8 Abs 2 BauNVO
    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Gewerbegebiet; "eingeschränktes Gewerbegebiet"; Ausschluss immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen; Lagerplätze; städtebauliche Erforderlichkeit; private Interessen; Gewerbebetrieb; Überplanung; angrenzende Wohnbebauung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2012 - 2 A 18.10
    Soweit die Ermittlung und Bewertung der Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind, in § 2 Abs. 3 BauGB nunmehr auch als verfahrensbezogene Pflicht ausgestaltet worden ist, ergeben sich hieraus keine inhaltlichen Änderungen gegenüber den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Abwägungsgebot entwickelten Anforderungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2008 - 4 CN 1.07 -, BVerwGE 131, 100 [105]).

    Rn. 28 Abwägungsbeachtlich sind die Belange, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan erkennbar waren; bekannte - private - Belange sind in der Abwägung zu berücksichtigen, wenn sie in der konkreten Planungssituation einen städtebaulich relevanten Bezug haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2008, a.a.O., S. 106).

    Rn. 38 4. Die festgestellten Mängel im Abwägungsvorgang sind nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB beachtlich, weil sie offensichtlich und auf das Ergebnis von Einfluss gewesen sind (vgl. zu den Anforderungen u.a. BVerwG, Urteil vom 9. April 2008, a.a.O., S. 105 ff.).

  • BVerwG, 08.09.1988 - 4 NB 15.88

    Abwägung - Gewerbebetrieb - Plangebiet

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2012 - 2 A 18.10
    Denn mit der - ausweislich der Abwägungsentscheidung - bedingungslosen Durchsetzung des Planungsziels des Schutzes der angrenzenden Wohnbebauung verkennt die Antragsgegnerin die Bedeutung der auch im Rahmen der "Belange der Wirtschaft" zu berücksichtigenden Erweiterungsinteressen eines vorhandenen Gewerbebetriebes, die selbst als Einzelinteresse mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die Abwägung einzustellen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. September 1988 - 4 NB 15/88 -, NVwZ 1989, 245 [246]).

    als abwägungsbeachtlich anzuerkennen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. April 1971 - IV C 66.67 -, Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 90; Beschluss vom 8. September 1988, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - 2 A 2.06

    Normenkontrolle (Stattgabe); Bebauungsplan; Gewerbebetrieb mit Bestandsschutz …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2012 - 2 A 18.10
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 10. September 2009 - OVG 2 A 2.06 -, juris) erfordert die Überplanung eines teilweise bereits bebauten Gebiets, insbesondere eines vorhandenen Gewerbegebiets in der Nachbarschaft zu einer bestehenden Wohnnutzung, eine erkennbare sorgfältige Bestandsaufnahme betreffend des vorhandenen Betriebes und hauptsächlich seines Emissionsverhaltens (vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 8. März 1993 - 11a NE 53.89 -, GewArch 1993, 298 [300]; Urteil vom 7. März 2006 - 10 D 43/03.NE -, juris; VGH Mannheim, Urteil vom 6. Mai 2009 - 3 S 3037.07 -, BauR 2009, 1870 [1871]).

    Rn. 36 Aus dem Fehlen gebotener betriebsbezogener Erhebungen insbesondere zu vorhandenen bzw. zu erwartenden Emissionen folgt, dass der Schutz des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG) nicht mit dem ihm zukommenden Gewicht in die dem Satzungsbeschluss zugrundeliegende Abwägung eingestellt worden ist (vgl. Urteil des Senats vom 10. September 2009, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 66.67

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen erwartete Baugenehmigungen zugunsten von …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2012 - 2 A 18.10
    als abwägungsbeachtlich anzuerkennen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. April 1971 - IV C 66.67 -, Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 90;… Beschluss vom 8. September 1988, a.a.O.).
  • BVerwG, 18.02.2009 - 4 B 54.08

    Voraussetzungen für die teilweise Nichtigerklärung eines Bebauungsplans; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2012 - 2 A 18.10
    Rn. 44 Die Unwirksamkeit einzelner Festsetzungen eines Bebauungsplans hat nur dann nicht die Gesamtunwirksamkeit des Plans zur Folge, wenn die übrigen Festsetzungen für sich betrachtet noch eine den Anforderungen des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB gerecht werdende, sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken können und wenn zusätzlich die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch einen Plan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 6. April 1993 - 4 BN 43.92 -, BRS 55 Nr. 31; Beschluss vom 18. Februar 2009 - 4 B 54.08 -, BauR 2009, 1102).
  • BVerwG, 06.04.1993 - 4 NB 43.92

    Gesamtnichtigkeit eines Bebauungsplans bei fehlender Abtrennbarkeit eines …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2012 - 2 A 18.10
    Rn. 44 Die Unwirksamkeit einzelner Festsetzungen eines Bebauungsplans hat nur dann nicht die Gesamtunwirksamkeit des Plans zur Folge, wenn die übrigen Festsetzungen für sich betrachtet noch eine den Anforderungen des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB gerecht werdende, sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken können und wenn zusätzlich die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch einen Plan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 6. April 1993 - 4 BN 43.92 -, BRS 55 Nr. 31; Beschluss vom 18. Februar 2009 - 4 B 54.08 -, BauR 2009, 1102).
  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 BN 47.03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für das Vorliegen …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2012 - 2 A 18.10
    Auf der anderen Seite genügt aber auch nicht die (wohl stets zu bejahende) abstrakte Möglichkeit, dass ohne den Mangel anders geplant worden wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - 4 BN 47.03 -, BRS 66 Nr. 65).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 2 A 7.08

    Bebauungsplan; Festsetzung von immissionswirksamen flächenbezogenen …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2012 - 2 A 18.10
    Rn. 39 Offensichtlich sind Fehler bei der Zusammenstellung und Aufbereitung des Abwägungsmaterials, wenn sie ohne Weiteres aus dem Aufstellungsvorgang und der Planbegründung hervorgehen (vgl. Urteil des Senats vom 10. Dezember 2008 - OVG 2 A 7.08 -, juris).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2012 - 2 A 18.10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301 [309]) ist das Gebot gerechter Abwägung verletzt, wenn eine (sachgerechte) Abwägung überhaupt nicht stattfindet; es ist verletzt, wenn in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss; es ist ferner verletzt, wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht.
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2012 - 2 A 18.10
    Davon ist auszugehen, wenn eine planerische Festsetzung lediglich dazu dient, private Interessen zu befriedigen, oder eine positive Zielsetzung nur vorgeschoben wird, um eine in Wahrheit auf bloße Verhinderung gerichtete Planung zu verdecken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 BN 15.99 -, BauR 1999, 1136 [1137] m.w.N.).
  • BVerwG, 28.02.2002 - 4 CN 5.01

    Sondergebiet; Art der Nutzung; Schweinehaltung; Tierzahl; …

  • BVerwG, 08.11.2004 - 4 BN 39.04

    Eingeschränktes Gewerbegebiet; Baugebietstyp; Geschäfts-, Büro- und …

  • BVerwG, 15.04.1987 - 4 B 71.87

    Bebauungsplan; Gewerbegebiet, "Eingeschränktes Gewerbegebiet", Einschränkungen …

  • BVerwG, 24.10.1990 - 4 NB 29.90

    Normenkollision zwischen landesrechtlichen Vorschriften - Bebauungsplan und …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2006 - 10 D 43/03

    Überplanung einer vorhandenen Gemengelage

  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2009 - 3 S 3037/07

    Bauplanungsrechtlicher Abwägungsvorgang; Beachtlichkeit von Fehlern; maßgeblicher …

  • VGH Bayern, 21.10.1996 - 20 CS 96.1561

    Baurecht; Eilantrag der Nachbarn gegen Sofortvollzug einer Baugenehmigung; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.1993 - 11a NE 53/89

    Bauplanungsrecht: Ermittlung der abwägungsrelevanten Gesichtspunkte erfordert bei …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2005 - 10 B 2657/04

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung im …

  • OVG Sachsen, 13.04.2022 - 1 C 39/20

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; eingeschränktes Gewerbegebiet; Auslegung; …

    Rn. 34 Grundsätzlich geht der Normenkontrollsenat davon aus, dass die Überplanung eines bebauten faktischen Gewerbegebiets, das in der Nachbarschaft mit Wohnbebauung liegt, mit dem Ziel der Einschränkung der bisher zulässigen Nutzungen anknüpfend an ihren Störgrad, die Bestandsaufnahme der Emissionssituation erfordert, um bei der nachfolgenden Abwägung die widerstreitenden Belange von Wohnnutzung und gewerblicher Nutzung richtig gewichten und zu einem sachgerechten Ausgleich bringen zu können (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 25. Mai 2012 - OVG 2 A 18.10 -, juris Rn. 27 ff. m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.06.2025 - 1 KN 3/21

    Änderung eines Bebauungsplans; Wohngebiet neben festgesetzter Schreinerei; …

    Nur auf einer solchen Grundlage ist die Prognose hinreichend aussagekräftig, um die in die Abwägung einzustellenden widerstreitenden Belange von Wohnnutzung und Gewerbebetrieb richtig gewichten und zu einem gerechten Ausgleich bringen zu können (vgl. OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 25. Mai 2012 - OVG 2 A 18.10 -, juris Rn. 29).
  • OVG Sachsen, 26.09.2011 - A 2 A 518/08

    Iran, Volksmudjaheddin, rechtliches Gehör, Überraschungsentscheidung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (…vgl. Urt. v. 24. April 2007 - A 2 B 832/08 - Urt. v. 10. November 2009 - A 2 A 571/08 und A 2 A 572/08 -, juris; Senatsbeschl. v. 14. Juni 2011 - A 2 A 18/10 -), die auch das Verwaltungsgericht zugrunde gelegt hat, ist die Annahme einer Verfolgungsgefahr nur dann gerechtfertigt, wenn davon ausgegangen werden muss, dass den Staatssicherheitsbehörden des Iran die exilpolitischen Tätigkeiten des Betroffenen bekannt geworden sind und anzunehmen ist, dass die iranischen Behörden diese als erhebliche, den Bestand des Staates gefährdende oppositionelle Aktivitäten bewerten.
  • OVG Sachsen, 11.11.2011 - A 2 A 855/10

    Gefährdung von Iranern wegen regimekritischer Internetaktivitäten

    Rn. 9 An dieser Einschätzung hält der Senat auch vor dem Hintergrund der Entwicklung der politischen Verhältnisse im Iran in den letzten beiden Jahren fest (vgl. Senatsbeschl. v. 10. Juni 2011 - A 2 A 18/10 - Rn. 5;… Senatsbeschl. v. 14. Juli 2011 - A 2 A 333/09 - Rn. 5;… Senatsbeschl. v. 26. September 2011 - A 2 A 13/10 - Rn. 6).
  • VG Saarlouis, 08.09.2010 - 10 K 2031/09

    Erteilung von Aufenthaltserlaubnis sowie Ausstellung von Reiseausweis an …

    Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG an sog. staatenlose Kurden aus Syrien kommt nicht in Betracht, wenn eine Rückführung nach Syrien auf der Grundlage des deutsch-syrischen Rückübernahmeabkommens vom 14.07.2008 ernsthaft in Betracht kommt bzw. nicht ausgeschlossen erscheint (Änderung der Kammerrechtsprechung im Anschluss an OVG des Saarlandes, Urteil vom 10.06.2010, 2 A 18/10).
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