Rechtsprechung
| OVG Saarland, 10.12.2019 - 2 A 185/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 48 Abs 2 S 1 BBergG, § 52 Abs 2 Nr 2 BBergG, § 54 Abs 2 S 2 BBergG, Art 28 Abs 2 S 1 GG, § 24 Abs 1 VwVfG SL
Zulassung des bergrechtlichen Sonderbetriebsplans zum Anstieg des Grubenwassers im Bergwerk Saar, Betriebsbereich Duhamel - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Amtsermittlungsgrundsatz; Betriebsplanzulassung; Erlaubnis; Gemeinde; Gewässernutzung; Grubenwasser; Grubenwasseranstieg; Klagebefugnis; Planungshoheit; Radon; Sachaufklärung; Selbstverwaltungsgarantie; Sonderbetriebsplan; Verwirkung; Vorprüfung; Sonderbetriebsplan zum ...
- rechtsportal.de
Klage gegen die Zulassung eines bergrechtlichen Sonderbetriebsplans zum Grubenwasseranstieg; Anforderungen für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 25.04.2018 - 5 K 753/16
- OVG Saarland, 10.10.2019 - 2 A 185/18
- OVG Saarland, 10.12.2019 - 2 A 185/18
- BVerwG, 25.01.2021 - 7 B 3.20
- BVerwG, 23.06.2022 - 7 C 1.21
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (14)
- VG Saarlouis, 25.04.2018 - 5 K 753/16
Zulassung des bergrechtlichen Sonderbetriebsplans zum Anstieg des Grubenwassers …
Auszug aus OVG Saarland, 10.12.2019 - 2 A 185/18
Die Berufungen des Beklagten und der Beigeladenen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 25. April 2018 - 5 K 753/16 - werden zurückgewiesen.Mit Urteil vom 25.4.2018 - 5 K 753/16 - hat das Verwaltungsgericht den Bescheid des Beklagten vom 19.2.2013 und den Widerspruchsbescheid vom 27.4.2016 aufgehoben.
unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 25.4.2018 - 5 K 753/16 - die Klage abzuweisen.
unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 25.4.2018 - 5 K 753/16 - die Klage abzuweisen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2015 - 11 A 3048/11
Rechtmäßigkeit eines bergrechtlichen Hauptbetriebsplanes für die Gewinnung von …
Auszug aus OVG Saarland, 10.12.2019 - 2 A 185/18
Die Beigeladene trägt des Weiteren vor, der vorliegende Fall sei nicht mit dem Sachverhalt, der dem Urteil des OVG Münster vom 18.11.2015 - 11 A 3048/11 - zugrunde liege, vergleichbar.Ob das - wie in einem vom OVG Münster entschiedenen Fall(vgl. OVG Münster, Urteil vom 18.11.2015 - 11 A 3048/11 -, ZfB 2016, 33) angenommen - auch für Hauptbetriebspläne gilt, die regelmäßig noch keine "Baufreigabe" enthalten, kann dahinstehen.
- BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …
Auszug aus OVG Saarland, 10.12.2019 - 2 A 185/18
Insoweit verbietet sich eine prozessuale Handhabung des § 42 Abs. 2 VwGO, die im Ergebnis dazu führt, dass eine an sich gebotene Sachprüfung als Frage der Zulässigkeit der Klage behandelt wird.(vgl. entsprechend zum gleichlautenden § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO OVG des Saarlandes, Urteil vom 19.3.2015 - 2 C 382/13 -, BauR 2016, 465 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46, ).
- BVerwG, 21.02.2008 - 4 C 13.07
Flughafen Frankfurt/M; Planfeststellungsverfahren; Umweltinformation; …
Auszug aus OVG Saarland, 10.12.2019 - 2 A 185/18
In dem Umfang gehören sie zu den vom Gesetz begünstigten Mitgliedern der "betroffenen Öffentlichkeit", der ein nach den Regelungen zu sicherndes Umweltinformationsrecht zusteht.(…vgl. dazu Kment in Hoppe/Beckmann, UVPG, 4. Auflage 2012, § 4 UmwRG, Rn 22; BVerwG, Urteil vom 21.2.2008 - 4 C 13.07 -, BauR 2008, 1262, wonach der Umstand, dass die Gemeinde ihrerseits im Verhältnis zum Bürger als Träger öffentlicher Gewalt auftritt und in diesem Fall eine auskunftsverpflichtete Behörde nach dem Umweltinformationsrecht ist, es nicht ausschließt, sie im Verhältnis zu staatlichen Behörden als anspruchsberechtigt anzusehen, und eine strikte Gegenüberstellung von Behörde (Anspruchsverpflichtung) und Öffentlichkeit (Anspruchsberechtigung) weder dem besonderen, verfassungsrechtlich in Art. 28 Abs. 2 GG verankerten Status der Gemeinde noch dem Sinn und Zweck des Umweltinformationsrechts gerecht wird) Bei dem angefochtenen Sonderbetriebsplan handelt es sich um eine Zulassungsentscheidung für ein Vorhaben nach dem § 2 Abs. 6 Nr. 1 UVPG, auf die das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz Anwendung findet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwRG), sofern für sie nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG -, nach der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben oder nach landesrechtlichen Vorschriften "eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bestehen kann". - OVG Saarland, 19.03.2015 - 2 C 382/13
Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Schießsportzentrum
Auszug aus OVG Saarland, 10.12.2019 - 2 A 185/18
Insoweit verbietet sich eine prozessuale Handhabung des § 42 Abs. 2 VwGO, die im Ergebnis dazu führt, dass eine an sich gebotene Sachprüfung als Frage der Zulässigkeit der Klage behandelt wird.(vgl. entsprechend zum gleichlautenden § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO OVG des Saarlandes, Urteil vom 19.3.2015 - 2 C 382/13 -, BauR 2016, 465 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46, ). - BVerwG, 18.12.2014 - 7 C 22.12
Rechtsschutzbedürfnis; Bergwerk; Einstellung; Abschlussbetriebsplan; …
Auszug aus OVG Saarland, 10.12.2019 - 2 A 185/18
Dass eine bloße Kostenersparnis die Abwägungsentscheidung nicht zugunsten des Abbauunternehmens ausfallen lassen dürfe, habe das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 18.12.2014 - 7 C 22.12 - ausdrücklich betont. - BVerwG, 28.09.2016 - 7 C 18.15
Gemeindliches Einvernehmen; Planungshoheit; Bergaufsicht; Bergbaubetrieb; …
Auszug aus OVG Saarland, 10.12.2019 - 2 A 185/18
Anders als der § 36 BauGB begründet der § 54 Abs. 2 Satz 1 BBergG allerdings aufgrund der damit verbundenen vergleichsweise schwächeren Position im Verfahren auch bei bodenrechtlich relevanten Vorhaben (§§ 36 Abs. 1 Satz 2, 29 BauGB)(vgl. zu den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgrund einschränkender Auslegung anerkannten "Rückausnahmen" das Urteil des BVerwG vom 28.9.2016 - 7 C 18.15 -, NVwZ 2017, 632-636 (Biogasanlage, Einvernehmenserfordernis)) im Falle seiner Verletzung keine eigenständige subjektive Abwehrposition der Gemeinden. - BVerwG, 21.01.2010 - 7 A 8.09
Ausgabenverantwortung; Baden-Württemberg; Bund-Länder-Streitigkeit; …
Auszug aus OVG Saarland, 10.12.2019 - 2 A 185/18
Letzteres ist insbesondere der Fall, wenn der Gegner infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), er ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt würde (Vertrauenstatbestand) und er sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (Vertrauensbetätigung).(vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 27.1.2010 - 7 A 8.09 -, sowie OVG Magdeburg, Urteil vom 18.7.2018 - 2 L 96/16 -, jeweils bei juris) Eine solche Fallkonstellation liegt hier nicht vor. - OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2018 - 2 L 96/16
Verlängerung einer bergrechtlichen Bewilligung
Auszug aus OVG Saarland, 10.12.2019 - 2 A 185/18
Letzteres ist insbesondere der Fall, wenn der Gegner infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), er ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt würde (Vertrauenstatbestand) und er sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (Vertrauensbetätigung).(vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 27.1.2010 - 7 A 8.09 -, sowie OVG Magdeburg, Urteil vom 18.7.2018 - 2 L 96/16 -, jeweils bei juris) Eine solche Fallkonstellation liegt hier nicht vor. - VG Saarlouis, 04.11.1999 - 2 K 60/96
Auszug aus OVG Saarland, 10.12.2019 - 2 A 185/18
Mit Urteil vom 4.11.1999 - 2 K 60/96 - habe das Verwaltungsgericht eine umfangreiche Presseberichterstattung über die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans und spätestens die nachfolgende öffentliche Bekanntmachung einer Sonderbetriebsplanzulassung als ausreichend zur Bejahung eines Kennenmüssens angenommen und in dem betreffenden Fall eine Verwirkung bejaht. - BVerwG, 21.07.2014 - 3 B 70.13
Tierseuchenrechtliche Tötungsanordnung; Erledigung; tierseuchenrechtliche …
- BVerwG, 15.10.1998 - 4 B 94.98
Gewinnung von Bodenschätzen; Bewilligung; Bergbauberechtigung; Verfahren der …
- OVG Sachsen, 17.08.2018 - 1 A 320/17
Hauptbetriebsplan; Rahmenbetriebsplan; Klagebefugnis; gemeindliche …
- OVG Saarland, 20.12.2006 - 2 W 16/06
Einstweiliger Rechtsschutz; Aussetzungsantrag; Sonderbetriebsplanzulassung; …
- OVG Saarland, 19.03.2025 - 2 C 148/24
Klage gegen Planfeststellungsbeschluss für Grubenwasseranstieg
Nach dem Willen des Gesetzgebers solle es nach Abschluss des Bergwerks zu einem einheitlichen Abschlussbetriebsplan kommen, was auch aus der Entscheidung des Senats vom 10.12.2019 - 2 A 185/18 - folge.Auch aus der - vom Bundesverwaltungsgericht inzwischen abgeänderten - Entscheidung des Senats vom 10.12.2019 - 2 A 185/18 - folge nichts anderes.
Danach leide der streitgegenständliche Planfeststellungsbeschluss nicht an Defiziten, die der Senat noch im Verfahren 2 A 185/18 - gerade aufgrund der Unterschiede des dort behandelten Sonderbetriebsplanverfahrens zu dem hiesigen Planfeststellungsverfahren - angenommen habe.
Auch aus dem Urteil des Senats vom 10.12.2019 (Az.: 2 A 185/18) folge nichts anderes.
- OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 220/21
Planfeststellungsbeschluss für Grubenwasseranstieg; Einleiten von Grubenwasser in …
Die Klägerin zu 1) verweist hierzu auf die Entscheidung des Senats vom 10.12.2019 - 2 A 185/18 -.Für diese Sichtweise spreche auch das Urteil des Senats vom 10.12.2019 - 2 A 185/18 -, demzufolge es nicht überzeugen könne, lediglich einen Teil des Grubenwasseranstiegs mit nicht wieder rückgängig zu machenden Folgen aus dem Gesamtkonzept herauszulösen und ohne inhaltliche Verknüpfung mit dem Gesamtkonzept ins Werk zu setzen.
Zusammenfassend könne festgehalten werden, dass eine gänzlich andere Sachlage vorliege als in dem vom Senat mit Urteil vom 10.12.2019 entschiedenen Verfahren 2 A 185/18, in dem der Senat davon ausgegangen sei, dass "nicht abschätzbare und nicht erforschte Auswirkungen des Bergbaus" vorlagen und daraus Auswirkungen auf Vermarktungsmöglichkeiten resultieren können.
- OVG Saarland, 19.03.2025 - 2 C 152/24
Klage gegen Planfeststellungsbeschluss für Grubenwasseranstieg
Die Klägerin zu 1) verweist hierzu auf die Entscheidung des Senats vom 10.12.2019 - 2 A 185/18 -.Zusammenfassend könne festgehalten werden, dass eine gänzlich andere Sachlage vorliege als in dem vom Senat mit Urteil vom 10.12.2019 entschiedenen Verfahren 2 A 185/18, in dem der Senat davon ausgegangen sei, dass "nicht abschätzbare und nicht erforschte Auswirkungen des Bergbaus" vorlagen und daraus Auswirkungen auf Vermarktungsmöglichkeiten resultieren können.
- OVG Saarland, 19.03.2025 - 2 C 151/24
Klage gegen Planfeststellungsbeschluss für Grubenwasseranstieg
Hierzu verweisen die Klägerinnen auf die Entscheidung des Senats vom 10.12.2019 - 2 A 185/18 -.Zusammenfassend könne festgehalten werden, dass die Sachlage gänzlich anders sei als in dem vom Senat mit Urteil vom 10.12.2019 entschiedenen Verfahren 2 A 185/18, in dem davon ausgegangen worden sei, dass "nicht abschätzbare und nicht erforschte Auswirkungen des Bergbaus" vorlägen und daraus Auswirkungen auf Vermarktungsmöglichkeiten resultieren könnten.
- OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 251/21
Klage gegen Planfeststellungsbeschluss für Grubenwasseranstieg
Rn. 100 (3) Soweit andere Gemeinden in der gemeinsamen mündlichen Verhandlung am 20.6.2023 in dem Zusammenhang auf das letztlich vom Bundesverwaltungsgericht aufgehobene Urteil des Senats vom Dezember 2019[vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 10.12.2019 - 2 A 185/18 -, ZfB 2020, 122, Juris][vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 10.12.2019 - 2 A 185/18 -, ZfB 2020, 122, Juris] verwiesen haben, in dem ein bergrechtlicher Sonderbetriebsplan zum Anstieg des Grubenwassers im Bergwerk Saar, Betriebsbereich Duhamel, bis zum Niveau der 14. Sohle streitgegenständlich war und in dem es der Senat - letztlich offengelassen - als "naheliegend, wenn nicht gar rechtlich geboten" bezeichnet hatte, dieses "Einzelvorhaben" in den für die endgültige Einstellung des Bergwerksbetriebs vorgeschriebenen Abschlussbetriebsplan zu integrieren, unterscheidet sich dieser Sachverhalt wesentlich von dem vorliegenden Fall. - OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2022 - 11 S 7.22
Braunkohlentagebau; Hauptbetriebsplan; Zulassung; wasserrechtliche Erlaubnis; …
Rn. 7 Die unter Verweis auf Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (Urteil v. 10. Dezember 2019 - 2 A 185/18 -, juris Rn. 34) sowie des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (…Urteil v. 18. November 2015 - 11 A 3048/11 -, juris Rn. 218, 220) getroffene Aussage des Verwaltungsgerichts, es entspreche einheitlicher obergerichtlicher Rechtsprechung, dass die Bergbehörde einen Hauptbetriebsplan nicht zulassen dürfe, wenn die erforderliche wasserrechtliche Genehmigung nicht vorliege, ist nicht geeignet, eine dem ersichtlich beigemessene erhöhte Richtigkeitsgewähr dieser Rechtsauffassung zu begründen. - VG Cottbus, 16.03.2022 - 3 L 381/21
Hauptbetriebsplan für den Tagebau Jänschwalde rechtswidrig
Hierbei schließt sich die Kammer der - soweit ersichtlich - einheitlichen obergerichtlichen Rechtsprechung an, nach der die Bergbehörde - hier der Antragsgegner - einen Hauptbetriebsplan dann nicht zulassen darf, wenn die erforderliche wasserrechtliche Genehmigung nicht vorliegt (vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 18. November 2015 - 11 A 3048/11 - juris, Rn. 218, 220, m.w.N.; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 10. Dezember 2019 - 2 A 185/18 - juris, Rn 34). - VG Regensburg, 26.01.2023 - RO 2 K 19.42
Gemeindeklage gegen bergrechtlichen Abschlussbetriebsplan - Präklusion
Rn. 44 Zum Prüfungsmaßstab bei der Zulassung des Abschlussbetriebsplans gehört nach § 55 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 9 BBergG ("gemeinschädliche Einwirkungen", vgl. z.B. BVerwG, U.v. 9.11.1995 - 4 C 25/94), zumindest aber nach § 48 Abs. 2 BBergG (…zur Anwendbarkeit auch auf den Abschlussbetriebsplan vgl. BVerwG, U.v. 14.4.2005 - 7 C 26/03 - juris Rn. 20, 21) z.B. auch das Wasserrecht und das Bodenschutzrecht (…vgl. z.B. BVerwG, U.v. 14.4.2005. a.a.O.; OVG Münster, U.v. 18.11.2015 - 11 A 3048/11 - juris; OVG Saarland, U.v. 10.12.2019 - 2 A 185/18 - juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OVG Saarland, 10.10.2019 - 2 A 185/18 |
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 25.04.2018 - 5 K 753/16
- OVG Saarland, 10.10.2019 - 2 A 185/18
- OVG Saarland, 10.12.2019 - 2 A 185/18
- BVerwG, 25.01.2021 - 7 B 3.20
- BVerwG, 23.06.2022 - 7 C 1.21
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".