Rechtsprechung
| OVG Saarland, 12.12.2012 - 2 A 187/12 |
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Art 21 GG, Art 3 GG, § 19 KomSVwG SL, § 5 PartG, § 113 Abs 1 S 4 VwGO
Überlassung gemeindlicher Einrichtungen - Fortsetzungsfeststellungsklage - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzung für eine als Unterfall der Grundsatzrüge zu begreifende Divergenz nach dem § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO; Widerspruch bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem abstrakten Rechtssatz zu einem durch das Divergenzgerichts aufgestellten Rechtssatz; Anfertigung ...
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 11.05.2012 - 3 K 358/11
- VG Saarlouis, 16.05.2012 - 3 K 358/11
- OVG Saarland, 12.12.2012 - 2 A 187/12
- VerfGH Saarland, 08.10.2013 - Lv 2/13
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- OVG Saarland, 18.02.2009 - 3 B 33/09
Einstweilige Anordnung auf Überlassung einer gemeindlichen Festhalle an einen …
Auszug aus OVG Saarland, 12.12.2012 - 2 A 187/12
Diese Weigerung habe das erkennende Gericht nicht akzeptiert.(Der Kläger verweist insoweit auf einen Beschluss des 3. Senats des OVG des Saarlandes vom 18.2.2009 - 3 B 33/09 -, SKZ 2009, 70.) Der Beschluss des Stadtrats sei offen mit dem Ziel der Verhinderung der Ausübung seiner verfassungsmäßigen Rechte gefasst worden.Dass diese Begründung angesichts der Stellung des Klägers als politische Partei keine tragfähige Grundlage für die Ablehnung des Überlassungsantrags bildete, braucht hier nicht vertieft zu werden, ergibt sich im Übrigen aus dem zu diesem Vorgang ergangenen Beschluss des 3. Senats.(Der Kläger verweist insoweit auf einen Beschluss des 3. Senats des OVG des Saarlandes vom 18.2.2009 - 3 B 33/09 -, SKZ 2009, 70, wonach die Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit und Auflösung einer Partei allein dem Bundesverfassungsgericht obliegt und der Rat einer Gemeinde oder deren Bürgermeister gehindert sind, eine Partei aus eigener Zuständigkeit als verfassungswidrig einzustufen und aus diesem Grund von der Benutzung gemeindlicher Einrichtungen auszuschließen) Der Verweis auf die Ablehnung der Überlassung der W… Kulturhalle für eine Wahlkampfveranstaltung am 1.5.2009 ist in dem Zusammenhang völlig bedeutungslos.
- VG Saarlouis, 11.05.2012 - 3 K 358/11
Nutzung einer kommunalen Einrichtung durch eine politische Partei; …
Auszug aus OVG Saarland, 12.12.2012 - 2 A 187/12
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 11. Mai 2012 - 3 K 358/11 - wird zurückgewiesen.Rn. 14 Dem Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung (§§ 124a Abs. 4, 124 Abs. 1 VwGO) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 11.5.2012 - 3 K 358/11 -, mit dem seine Klage mit dem Antrag,.
- OVG Saarland, 16.12.2008 - 3 A 318/08
Auszug aus OVG Saarland, 12.12.2012 - 2 A 187/12
Den von ihm angeführten Entscheidungen des erkennenden Gerichts lässt sich darüber hinaus entnehmen, dass bereits bei einer Ungewissheit darüber, ob künftig gleiche tatsächliche Verhältnisse vorliegen werden, eine grundsätzlich vom Kläger zu belegende Wiederholungsgefahr zu verneinen ist.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.11.2008 - 3 A 318/08 -, LKRZ 2009, 97 (Katholikentag)).
- BVerwG, 25.09.2008 - 7 A 4.07
Eingetragenes Kulturdenkmal; vorläufige Unterschutzstellung; denkmalrechtliche …
Auszug aus OVG Saarland, 12.12.2012 - 2 A 187/12
Auch diese Entscheidung geht jedenfalls von dem zuvor genannten Grundsatz aus und wird dafür als Belegstelle sogar in dem vom Kläger angeführten Urteil aus dem Jahre 2008(vgl. BVerwG, Urteil vom 25.9.2008 - 7 A 4.07 -, BRS 73 Nr. 198) zitiert. - BVerwG, 12.10.2006 - 4 C 12.04
Voraussetzungen der Erteilung einer Außenstarterlaubnis nach § 25 Abs. 1 S. 3 Nr. …
Auszug aus OVG Saarland, 12.12.2012 - 2 A 187/12
Ob sich - was der Kläger unter Verweis auf einen "überhaupt nicht zu vergleichenden Sachverhalt" verneint - aus der vom Verwaltungsgericht in der Fußnote angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts(vgl. BVerwG, Urteil vom 12.10.2006 - 4 C 12.04 -, Zeitschrift für Luft- und Weltraumrecht (ZLW) 2007, 303) "nichts" anderes ergibt, ist dabei nicht von Bedeutung. - OVG Saarland, 08.01.2010 - 2 A 447/09
(Maßstab der Ergebnisunrichtigkeit bei VwGO § 124 Abs 2 Nr 1; keine …
Auszug aus OVG Saarland, 12.12.2012 - 2 A 187/12
Rn. 26 Rechtfertigt daher die vom Kläger erhobene Divergenzrüge (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) die begehrte Rechtsmittelzulassung nicht, so gilt im Ergebnis nichts anderes, soweit darüber hinaus auf den Seiten 13 bis 15 der Antragsbegründung ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) geltend gemacht werden.(vgl. zu dem insoweit anzulegenden Maßstab der Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen erstinstanzlichen Entscheidung etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.1.2010 - 2 A 447/09 -, m.w.N.) Hinsichtlich der in dem Zusammenhang vom Kläger erneut angesprochenen angeblichen Wiederholungsgefahr kann auf das zuvor Gesagte Bezug genommen werden. - OVG Saarland, 18.10.2011 - 2 A 352/11
Ausweisung von Straftätern und Befristung von Ausweisungsfolgen
Auszug aus OVG Saarland, 12.12.2012 - 2 A 187/12
Die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den entsprechenden Zulassungstatbeständen im Revisionsverfahren (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO) als Unterfall der Grundsatzrüge zu begreifende Divergenz nach dem § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO ist gegeben, wenn sich das Verwaltungsgericht bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der Rechtsprechung des Divergenzgerichts aufgestellten Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.8.2011 - 2 A 266/11 - und vom 18.10.2011 - 2 A 352/11 -, beide bei juris) Das ist hier entgegen der Ansicht des Klägers nicht der Fall. - OVG Saarland, 25.08.2011 - 2 A 266/11
Divergenz- und Grundsatzrüge; eigenständiges Aufenthaltsrecht nach Trennung
Auszug aus OVG Saarland, 12.12.2012 - 2 A 187/12
Die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den entsprechenden Zulassungstatbeständen im Revisionsverfahren (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO) als Unterfall der Grundsatzrüge zu begreifende Divergenz nach dem § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO ist gegeben, wenn sich das Verwaltungsgericht bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der Rechtsprechung des Divergenzgerichts aufgestellten Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.8.2011 - 2 A 266/11 - und vom 18.10.2011 - 2 A 352/11 -, beide bei juris) Das ist hier entgegen der Ansicht des Klägers nicht der Fall. - VG Saarlouis, 06.04.2011 - 3 L 298/11
Zulassungsanspruch einer politischen Partei zu einer öffentlichen Einrichtung
Auszug aus OVG Saarland, 12.12.2012 - 2 A 187/12
In dem Beschluss vom April 2011(vgl. VG des Saarlandes, Beschluss vom 6.4.2011 - 3 L 298/11 -) hat das Verwaltungsgericht eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass die von der Beklagten im Bescheid vom 31.3.2011 angegebenen "gravierenden Sicherheitsbedenken" die Verweigerung der Hallenbenutzung durch den Kläger nicht rechtfertigten und dass für das Vorliegen einer Situation, die eine Inanspruchnahme des Klägers als polizeilicher Nichtstörer hätten rechtfertigen können, "keine genügenden Anhaltspunkte" sprachen. - VG Saarlouis, 21.04.2009 - 11 L 327/09
Überlassen einer Kulturhalle für NPD Ortsverand zwecks Duchführung einer …
Auszug aus OVG Saarland, 12.12.2012 - 2 A 187/12
Der Vorgang ereignete sich in der Mittelstadt Völklingen und daher außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Beklagten.(vgl. zum Erfolg eines Anordnungsbegehrens des Klägers in dieser Sache VG des Saarlandes, Beschluss vom 21.4.2009 - 11 L 327/09 -, bei juris).
- OVG Saarland, 31.05.2021 - 2 A 64/20
Mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot, Fortsetzungsfeststellungsklage
Ein mit der drohenden Wiederholung eines erledigten Verwaltungsakts begründetes berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit dieses Verwaltungsakts setzt die hinreichend bestimmte Gefahr voraus, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird.[BVerwG, Beschluss vom 26.4.1993 - 4 B 31/93 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.12.2012 - 2 A 187/12 -, juris][BVerwG, Beschluss vom 26.4.1993 - 4 B 31/93 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.12.2012 - 2 A 187/12 -, juris] Dabei kann eine Wiederholungsgefahr zwar auch in Betracht kommen, wenn ein (behördliches) arbeitsplatzbezogenes Beschäftigungsverbot (vgl. § 4 Abs. 1 und 5 MuSchG i.d.F. d. Bek. v. 20.6.2002, BGBl. I S. 2318 - im Folgenden: MuSchG a.F.; nunmehr: § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5, § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG v. 23.5.2017, BGBl I S. 1228, m. Änd.) in Rede steht, das - anders als das personenbezogene (ärztliche) Beschäftigungsverbot - nicht primär auf Umstände in der Person der Schwangeren, sondern auf die Beschaffenheit des Arbeitsplatzes abstellt.[Vgl. zu dieser Unterscheidung etwa Kühn in Brose/Weth/Volk, Mutterschutzgesetz und Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, 9. Aufl. 2020, MuSchG § 13 Rn. 26][Vgl. zu dieser Unterscheidung etwa Kühn in Brose/Weth/Volk, Mutterschutzgesetz und Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, 9. Aufl. 2020, MuSchG § 13 Rn. 26] Die behördliche Entscheidung darüber ist aber, wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, neben dem Bestehen einer Schwangerschaft abhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls, insbesondere der Arbeitsstätte der werdenden Mutter und der Belastung mit schädlichen Stoffen.Der Zulassungsgrund der Divergenz ist gegeben, wenn sich das Verwaltungsgericht bei der Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der Rechtsprechung des Divergenzgerichts aufgestellten Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat.[Etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.12.2012 - 2 A 187/12 -, juris][Etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.12.2012 - 2 A 187/12 -, juris].
Rn. 39 Ohne Erfolg rügt die Klägerin auch, das angefochtene Urteil weiche von der Entscheidung des Senats vom 12.12.2012 - 2 A 187/12 - ab, weil das Verwaltungsgericht für die Frage der Wiederholungsgefahr davon ausgegangen sei, dass "aus vergangenem Verhalten nicht auf künftiges Verhalten geschlossen werden könne", während der Senat anerkannt habe, "dass Verhaltensmuster der Vergangenheit durchaus geeignet sind, zukünftiges Verhalten zu indizieren" und es für die Wiederholungsgefahr auf "im Wesentlichen unveränderte tatsächliche und rechtliche Umstände" ankomme.
- VerfGH Saarland, 08.10.2013 - Lv 2/13
Rechtsstaatsprinzip; Rechtschutzgarantie, effektiver Rechtsschutz; wirkungsvoller …
Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer am 11.01.2013 eingegangenen Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12.12.2012 (Az.: 2 A 187/12) und das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 11.05.2012 (Az.: 3 K 358/11).festzustellen, dass der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12.12.2012 (Az.: 2 A 187/12), sowie das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 11.05.2012 (Az.: 3 K 358/11) die Beschwerdeführerin in ihren Grundrechten aus Art. 5 Abs. 1 (Meinungsfreiheit), Art. 6 Abs. 1 (Versammlungsfreiheit), Art. 12 Abs. 1 (Willkürverbot) und Art. 20 (Rechtsschutzgarantie) der Verfassung des Saarlandes verletzen; 2. die vorbezeichneten Entscheidungen aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Verwaltungsgerichts des Saarlandes zurückzuverweisen; 3. das Saarland zu verurteilen, der Beschwerdeführerin ihre notwendigen Auslagen in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten; 4. den Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit auf 10.000 EUR festzusetzen.
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes ist gemäß Art. 97 Nr. 4 SVerf, §§ 9 Nr. 13, 55 ff. SVerfGHG zur Entscheidung über Verfassungsbeschwerden berufen, die von einer Beschwerdeführerin mit der Behauptung erhoben werden, durch Akte der saarländischen öffentlichen Gewalt - die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12.12.2012 (Az.: 2 A 187/12) und des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 11.05.2012 (Az.: 3 K 358/11) - in ihren Grundrechten oder sonstigen verfassungsmäßigen Rechten verletzt zu sein.
- VG Meiningen, 25.11.2014 - 2 K 268/14
Verweigerung des Handschlages durch die Oberbürgermeisterin bei der Verpflichtung …
Bereits bei einer Ungewissheit darüber, ob künftig gleiche tatsächliche Verhältnisse vorliegen werden, ist eine Wiederholungsgefahr zu verneinen (OVG des Saarlandes, Beschl. v. 12.12.2012, 2 A 187/12, juris, Rn. 19). - VerfGH Saarland, 08.01.2015 - Lv 2/14
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Erschöpfung des Rechtswegs bei …
Die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts des Saarlandes handhabe die Zuläs- sigkeitsvoraussetzung des (Fortsetzungs-)Feststellungsinteresses bei - wie hier - abgeschlossenen Sachverhalten äußerst restriktiv, so etwa im Zusammenhang mit der Ablehnung der Nutzungsüberlassung der Festhalle Schafbrücke (Verwaltungsge- richt des Saarlandes - 3 K 358/11), für welche ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse mangels Wiederholungsgefahr - bestätigt durch das Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (2 A 187/12) und vom Verfassungsgerichtshof des Saarlandes (Lv 2/13) nicht beanstandet - verneint worden sei.
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