Rechtsprechung
| OVG Saarland, 02.03.2011 - 2 A 190/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 242 BGB, § 30 BauGB, § 23 Abs 3 BauNVO, Art 14 Abs 1 GG, § 82 Abs 1 BauO SL 2004
Bauaufsichtliches Einschreiten und Bestandsschutz - Bedeutung eines etwaigen nachbarlichen Einverständnisses mit einer Grenzbebauung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betrachtung des Baubestandes und der Nutzung einer Anlage prinzipiell als Einheit für die Frage der baurechtlichen Zulässigkeit einer Anlage; Erfordernis der formellen und materiellen Legalität eines Baubestandes für den Bestandsschutz gegenüber späteren, nachteiligen ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beseitigungsbefugnisse unterliegen nicht der Vewirkung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- haufe.de (Kurzinformation)
Illegaler Bau muss auch nach langer Zeit weg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Betrachtung des Baubestandes und der Nutzung einer Anlage prinzipiell als Einheit für die Frage der baurechtlichen Zulässigkeit einer Anlage; Erfordernis der formellen und materiellen Legalität eines Baubestandes für den Bestandsschutz gegenüber späteren, nachteiligen ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Abrissverfügung 30 Jahre nach Bauwerkserrichtung: Kein Bestandsschutz? (IBR 2011, 489)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 28.04.2010 - 5 K 598/09
- OVG Saarland, 02.03.2011 - 2 A 190/10
Papierfundstellen
- BauR 2011, 1054
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 18.07.1997 - 4 B 116.97
Bauplanungsrecht - Bestandsschutz bei Veränderungen oder Erweiterungen baulicher …
Auszug aus OVG Saarland, 02.03.2011 - 2 A 190/10
b) Die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG vermittelt einem Baubestand allenfalls dann Bestandsschutz im Sinne eines Schutzes gegenüber ihm nachteiligen späteren Änderungen der Rechtslage, wenn dieser Baubestand formell und materiell legal ist (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 18.7.1997 - 4 B 116.97 - BRS 59 Nr. 96).Rn. 16 Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 18.7.1997 - 4 B 116.97 - BRS 59 Nr. 96.
- OVG Saarland, 08.11.2002 - 2 Q 9/02
Auszug aus OVG Saarland, 02.03.2011 - 2 A 190/10
Rn. 20 vgl. zum Beispiel OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 14.7.2000 - 2 R 6/00 - und vom 8.11.2002 - 2 Q 9/02 -.Rn. 22 vgl. in diesem Zusammenhang auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.11.2002 - 2 Q 9/02 -.
- BVerwG, 15.11.1974 - IV C 32.71
Begriff des Außenbereichsvorhabens; Fehlender Bestandsschutz bei …
Auszug aus OVG Saarland, 02.03.2011 - 2 A 190/10
Rn. 11 vgl. zum Beispiel Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.11.1974 - IV C 32.71 - BRS 28 Nr. 34; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.3.1985 - 2 W 1252/85 - Urteile vom 30.6.1998 - 2 R 2/97 - und vom 24.3.1992 - 2 R 7/90 -.
- OVG Saarland, 29.08.2000 - 2 R 7/99
Auszug aus OVG Saarland, 02.03.2011 - 2 A 190/10
Rn. 24 vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.8.2000 - 2 R 7/99 -. - VG Saarlouis, 28.04.2010 - 5 K 598/09
Beseitigungsanordnung für ein gewerblich genutztes Bauwerk außerhalb der …
Auszug aus OVG Saarland, 02.03.2011 - 2 A 190/10
Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 28. April 2010 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 5 K 598/09 - wird zurückgewiesen. - OVG Saarland, 14.07.2000 - 2 R 6/00
Auszug aus OVG Saarland, 02.03.2011 - 2 A 190/10
Rn. 20 vgl. zum Beispiel OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 14.7.2000 - 2 R 6/00 - und vom 8.11.2002 - 2 Q 9/02 -. - OVG Saarland, 24.03.1992 - 2 R 7/90
Grenzgaragenprivileg; Abstellzweck; Hauptnutzung; Nutzungsangabe; Bauantrag
Auszug aus OVG Saarland, 02.03.2011 - 2 A 190/10
Rn. 11 vgl. zum Beispiel Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.11.1974 - IV C 32.71 - BRS 28 Nr. 34; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.3.1985 - 2 W 1252/85 - Urteile vom 30.6.1998 - 2 R 2/97 - und vom 24.3.1992 - 2 R 7/90 -. - OVG Saarland, 02.06.1999 - 2 Q 25/99
Auszug aus OVG Saarland, 02.03.2011 - 2 A 190/10
Rn. 6 vgl. zum Beispiel Beschluss des Senats vom 2.6.1999 - 2 Q 25/99 -.
- VG Saarlouis, 14.01.2015 - 5 K 809/13
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Gebäude und Nutzungen bei Vorliegen der …
Bauaufsichtliche Einschreitensbefugnisse unterlägen nicht der Verwirkung.(OVG des Saarlandes, 4 B 400/11 und 2 A 190/10). - VG Saarlouis, 06.06.2012 - 5 K 16/12
Anfechtung einer Beseitigungsanordnung (VR050); Erfolglose Klage gegen eine …
Rn. 33 Ein Bestandsschutz als Ausfluss der Eigentumsgarantie gemäß Art. 14 Abs. 1 GG kommt nur dann in Betracht, wenn der Baubestand zu einem namhaften Zeitpunkt formell und materiell rechtmäßig war.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 02.03.2011 - 2 A 190/10 -, NJW-Spezial 2011, 269) Das ist hier nicht der Fall. - VG Saarlouis, 28.09.2011 - 5 L 867/11
Erfolgloser Eilantrag gegen eine Nutzungsuntersagung für Wohngebäude im …
Rn. 32 Ein Bestandsschutz als Ausfluss der Eigentumsgarantie gemäß Art. 14 Abs. 1 GG kommt nur dann in Betracht, wenn der Baubestand zu einem namhaften Zeitpunkt formell und materiell rechtmäßig war.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 02.03.2011 - 2 A 190/10 -, NJW-Spezial 2011, 269) Das ist hier nicht der Fall.
- VG München, 10.10.2012 - M 8 SN 12.3503
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Rücksichtnahmegebot; Belichtung; …
Rn. 58 Nach dem auch im öffentlichen Recht anwendbaren Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) kann sich ein Nachbar gegenüber einer Baugenehmigung aber in der Regel nicht mit Erfolg auf die Verletzung einer nachbarschützenden Vorschrift berufen, wenn auch die Bebauung auf seinem Grundstück nicht dieser Vorschrift entspricht und wenn die beidseitigen Abweichungen etwa gleichgewichtig sind und nicht zu - gemessen am Schutzzweck der Vorschrift - schlechthin untragbaren, als Missstand (Art. 3 Abs. 1 Satz 2 BayBO) zu qualifizierenden Verhältnissen führen (BayVGH Urteil vom 04.02.2011 Az. 1 BV 08.131 NJW-Spezial 2011, 269, RdNr. 37 - juris; VGH BW Beschluss vom 29.09.2010 Az. 3 S 1752/10 BauR 2011, 148, RdNr. 5 - juris; VGH BW Beschluss vom 04.01.2007 Az. 8 S 1802/06 BRS 71 Nr. 181, RdNr. 4 - juris). - OVG Saarland, 28.12.2015 - 2 A 165/15
Baurechtliche Beseitigungsverfügung; Wechselwerbeanlage; Bestandsschutz
Zunächst ist zu sehen, dass die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG einem Baubestand allenfalls dann Bestandsschutz gegenüber ihm nachteilige spätere Änderungen der Rechtslage vermittelt, wenn dieser formell und materiell legal ist.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.3.2011 - 2 A 190/10 - im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 18.7.1997 - 4 B 116.97 - BRS 59 Nr. 96) Unstreitig war jedoch auch die an derselben Stelle angebrachte frühere Werbeanlage wegen ihres Widerspruchs zu den planerischen Festsetzungen rechtwidrig, so dass ihr ein Bestandsschutz nicht zukam. - VG Saarlouis, 07.09.2011 - 5 K 83/11
Rechtmäßige Anordnung der Beseitigung eines mit dem Abstandsflächenrecht nicht zu …
Rn. 27 Ein Bestandsschutz als Ausfluss der Eigentumsgarantie gemäß Art. 14 Abs. 1 GG kommt nur dann in Betracht, wenn der Baubestand zu einem namhaften Zeitpunkt formell und materiell rechtmäßig war.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 02.03.2011 - 2 A 190/10 -, NJW-Spezial 2011, 269) Das ist hier nicht der Fall. - VG Saarlouis, 24.04.2013 - 5 K 658/12
Beseitigungsanordnung: Anordnung der Beseitigung einer landwirtschaftlichen …
Rn. 50 Ein Bestandsschutz als Ausfluss der Eigentumsgarantie gemäß Art. 14 Abs. 1 GG kommt nur dann in Betracht, wenn der Baubestand zu einem namhaften Zeitpunkt formell und materiell rechtmäßig war.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 02.03.2011 - 2 A 190/10 -, NJW-Spezial 2011, 269) Das ist hier nicht der Fall.. - VG Saarlouis, 15.01.2013 - 5 L 1863/12
Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen den Sofortvollzug einer …
Rn. 37 Ein Bestandsschutz als Ausfluss der Eigentumsgarantie gemäß Art. 14 Abs. 1 GG kommt nur dann in Betracht, wenn der Baubestand mit seiner Nutzung zu einem namhaften Zeitpunkt formell und materiell rechtmäßig war.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 02.03.2011 - 2 A 190/10 -, NJW-Spezial 2011, 269) Das ist hier nicht der Fall. - VG Saarlouis, 07.12.2011 - 5 K 752/11
Anordnung der Beseitigung eines Bauwerks wegen Unvereinbarkeit mit dem …
Rn. 33 Ein Bestandsschutz als Ausfluss der Eigentumsgarantie gemäß Art. 14 Abs. 1 GG kommt nur dann in Betracht, wenn der Baubestand zu einem namhaften Zeitpunkt formell und/oder materiell rechtmäßig war.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 02.03.2011 - 2 A 190/10 -, NJW-Spezial 2011, 269) Das ist hier nicht der Fall. - VG Saarlouis, 21.09.2015 - 5 L 1046/15
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine …
Rn. 14 Die Kammer hat in dem genannten Beschluss ausgeführt, dass ein Bestandsschutz als Ausfluss der Eigentumsgarantie gemäß Art. 14 Abs. 1 GG nur dann in Betracht kommt, wenn der Baubestand und dessen Nutzung zu einem namhaften Zeitpunkt jedenfalls ohne Zweifel materiell rechtmäßig war.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 02.03.2011 - 2 A 190/10 -, NJW-Spezial 2011, 269; Beschluss vom 18.06.2014 - 2 B 209/14 -, Seite 9) Dass die Antragstellerinnen im Besitze einer förmlichen Baugenehmigung zur Nutzung des Anwesens als Bordell oder bordellähnlicher Betrieb sind, machen sie nach wie vor nicht geltend. - VG Saarlouis, 28.09.2011 - 5 L 67/11
Formelle und materielle Rechtmäßigkeit eines Baubestands zu einem namhaften …
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Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 15.09.2010 - 2 A 190/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; SächsBG § 103 Abs. 1
Zulassung der Berufung, Unfallfürsorge, Schadensersatz - rechtsportal.de
SächsBG § 103; VwGO § 124 Abs. 2
Körperliche Gefährdung des Beamten als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal beim Schadensersatz für einen an seinem PKW entstandenen Schaden - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Körperliche Gefährdung des Beamten als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal beim Schadensersatz für einen an seinem PKW entstandenen Schaden
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 12.01.2010 - 3 K 1299/08
- OVG Sachsen, 15.09.2010 - 2 A 190/10
- OVG Sachsen, 04.05.2011 - 2 A 724/10
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07
Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt; …
Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2010 - 2 A 190/10
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bestehen dann, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen mit schlüssigen Gegenargumenten so infrage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss zu beurteilen ist (SächsOVG, Beschl. v. 16.4.2008, SächsVBl. 2008, 191, 192; st. Rspr.). - VGH Baden-Württemberg, 25.11.2009 - 4 S 2016/08
Genehmigte Dienstreise - Dienstunfall im Innenraum einer privaten Tiefgarage
Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2010 - 2 A 190/10
Ob ein derartiges ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal einer unmittelbaren körperlichen Gefährdung des Beamten für einen Ersatzanspruch vorliegen müsse, wird in Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.8.1977 - II C 27.74 -, sowie BayVGH, Urt. v. 2.4.2001 - 3 B 98.2694 -,jeweils juris, einerseits und VGH BW, Beschl. v. 25.11.2009 - 4 S 2016/08 -, juris, andererseits) und Literatur (vgl. Woydera/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Sachsen, § 103 SächsBG Nr. 1 Buchst. b) für das jeweilige Landesrecht unterschiedlich beurteilt. - BVerwG, 25.08.1977 - II C 27.74
Mitgeführte Gegenstände - Beamter - Körperliche Gefährdung
Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2010 - 2 A 190/10
Ob ein derartiges ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal einer unmittelbaren körperlichen Gefährdung des Beamten für einen Ersatzanspruch vorliegen müsse, wird in Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.8.1977 - II C 27.74 -, sowie BayVGH, Urt. v. 2.4.2001 - 3 B 98.2694 -,jeweils juris, einerseits und VGH BW, Beschl. v. 25.11.2009 - 4 S 2016/08 -, juris, andererseits) und Literatur (vgl. Woydera/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Sachsen, § 103 SächsBG Nr. 1 Buchst. b) für das jeweilige Landesrecht unterschiedlich beurteilt. - VGH Bayern, 02.04.2001 - 3 B 98.2694
Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2010 - 2 A 190/10
Ob ein derartiges ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal einer unmittelbaren körperlichen Gefährdung des Beamten für einen Ersatzanspruch vorliegen müsse, wird in Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.8.1977 - II C 27.74 -, sowie BayVGH, Urt. v. 2.4.2001 - 3 B 98.2694 -,jeweils juris, einerseits und VGH BW, Beschl. v. 25.11.2009 - 4 S 2016/08 -, juris, andererseits) und Literatur (vgl. Woydera/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Sachsen, § 103 SächsBG Nr. 1 Buchst. b) für das jeweilige Landesrecht unterschiedlich beurteilt.
- OVG Sachsen, 04.05.2011 - 2 A 724/10
Unmittelbare körperliche Gefährdung eines Beamten durch ein Unfallereignis ist …
Rn. 6 Hiergegen richtet sich die vom Senat mit Beschluss vom 15. September 2010 - 2 A 190/10 - zugelassene Berufung, zu deren Begründung der Kläger seinen erstinstanzlichen Vortrag wiederholt und vertieft.
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