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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 22.01.2020 - 2 A 273/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,698
OVG Saarland, 22.01.2020 - 2 A 273/19 (https://dejure.org/2020,698)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22.01.2020 - 2 A 273/19 (https://dejure.org/2020,698)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22. Januar 2020 - 2 A 273/19 (https://dejure.org/2020,698)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 34 Abs 1 S 1 BauGB, § 9 Abs 1 BauGB, § 23 Abs 5 BauNVO, § 12 Abs 4 BauO SL 2004 2015, § 64 BauO SL 2004 2015
    Abstandsflächenerfordernis für Euronorm-Werbetafeln; Übernahme von Abstandsflächen auf eine öffentliche Verkehrsfläche; Zulässigkeit einer mit der Klageerhebung vorgenommenen Beschränkung des den Gegenstand des Verwaltungsverfahrens bildenden Baugenehmigungsbegehrens auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abstandsflächen; Berufungszulassung; Doppelbegründung; Einfügen; Einfügen; örtliche Bauvorschriften; Ortsbesichtigung; überbaubare Grundstücksfläche; Verkehrsfläche; Vorbescheid; Werbeanlage; Werbeanlagensatzung; Widmung; Zulässigkeit von Werbeanlagen (Euronorm)

  • rechtsportal.de

    Versagung einer Baugenehmigung für die Errichtung von Werbeanlagen; Abstandsflächenerfordernis für Euronorm-Werbetafeln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Welche Abstandsflächen gelten für Euronorm-Werbetafel?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung von Werbeanlagen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (23)

  • OVG Saarland, 27.11.2019 - 2 A 287/19

    Zulässigkeit eines Wettbüros in einem Mischgebiet

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2020 - 2 A 273/19
    Insoweit spricht nach Aktenlage sehr viel dafür, dass bei Zugrundelegung der entscheidungserheblichen aktuellen Sach- und Rechtslage für das Verpflichtungsbegehren bereits dieser rechtliche Aspekt - zumindest gegenwärtig - ein Genehmigungshindernis begründet und es jedenfalls ausschließt, dem Bauantrag der Klägerin und damit auch ihrer mit dem Hauptantrag verfolgten Genehmigungsklage (§ 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO) zu entsprechen.(vgl. dazu allgemein OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.6.2002 - 1 Q 55/01 -, SKZ 2002, 289, Leitsatz Nr. 15, wonach insbesondere die Frage des Vorliegens ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO allein am Maßstab der Ergebnisfehlerhaftigkeit zu beurteilen ist und eine Prognose dahingehend erfordert, ob das angestrebte Rechtsmittel voraussichtlich Erfolg haben wird, seither st. Rspr., etwa Beschluss vom 27.11.2019 - 2 A 287/19 -, Nr. 89 der Leitsatzübersicht 2/2019 auf der Hompage des Gerichts (Aktuelle Meldungen, Spruchpraxis); in dem Zusammenhang auch BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, DVBl. 2004, 838, wonach die Vorschrift - ebenso wie der Tatbestand zu Nr. 2 - die Richtigkeit der Entscheidung gewährleisten soll und "ernstliche Zweifel" (Nr. 1) auch dann nicht anzunehmen sind, wenn sich das angegriffene Urteil zwar nicht aus den darin angegebenen Gründen, aber aus anderen Gründen im Ergebnis als richtig erweist) Das Abstandsflächenerfordernis für Euronorm-Werbetafeln, die bereits ohne Aufständerung eine Höhe von deutlich über 2 m haben - hier nach Konstruktionszeichnung bei den Bauvorlagen 3, 67 m - ergibt sich nach der Neufassung der Landesbauordnung (2015) jedenfalls hinsichtlich der Ansichtsseite (Werbefläche) und der Rückseite wegen insoweit bestehender "gebäudegleicher Wirkung" aus dem § 7 Abs. 7 Nr. 1 LBO.

    Das ist hier - wie dargestellt - mit Blick auf die der Genehmigung selbständig entgegen stehenden Anforderungen des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB) nicht der Fall.(vgl. zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.11.2019 - 2 A 287/19 -, Nr. 89 der Leitsatzübersicht 2/2019 auf der Homepage des Gerichts).

  • OVG Saarland, 02.12.2019 - 2 A 5/19

    Notwendigkeit der Verschaffung eines eigenen Eindrucks vom Baugrundstück und der …

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2020 - 2 A 273/19
    Hat sich das Verwaltungsgericht - wie hier im April 2019 - einen Eindruck von dem Baugrundstück und seiner Umgebung, insbesondere auch von der baulichen Situation auf benachbarten Grund-stücken, verschafft, so ist die Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des von ihm fest-gestellten Ergebnisses begründen können.(vgl. zur Beurteilung des Einfügens hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.12.2019 - 2 A 5/19 - zu vergleichbaren Konstellationen in baurechtlichen Verfahren OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 67, Leitsatz Nr. 28 (Rücksichtnahmegebot), vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 -, SKZ 2016, 116, zur Abgrenzung von Innen- und Außenbereich; ebenfalls für die unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebots vorzunehmende Interessenbewertung: Beschlüsse vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25; ebenso für die Frage des "Einfügens" anhand der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten städtebaulichen Kriterien OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.7.2001 - 2 Q 10/01 -, SKZ 2002, 159, Leitsatz Nr. 35, und vom 2.11.2004 - 1 Q 69/04 -, SKZ 2005, 96, Leitsatz Nr. 38; zur Frage des Vorliegens einer wesentlichen Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds eines Baudenkmals im Sinne von § 10 Abs. 2 SDSchG Beschluss vom 25.10.2019 - 2 A 325/18 -, bei juris) Das ist hier nicht der Fall.

    Ob die Einschätzung des Verwaltungsgerichts, was die Beantwortung der Anforderungen an ein Einfügen des Vorhabens unter dem Aspekt der überbaubaren Grundstücksfläche angeht, im konkreten Fall im Ergebnis "mit Gewissheit" richtig ist, ist nach dem Wortlaut des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO - anders als in einem Berufungsverfahren - keine sich in dem in-soweit prozessrechtlich vorgeschalteten Zulassungsverfahren stellende Frage.(vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.12.2019 - 2 A 5/19 -).

  • OVG Saarland, 08.01.1988 - 2 R 208/85
    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2020 - 2 A 273/19
    Eine mit der Klageerhebung vorgenommene Beschränkung des den Gegenstand des Verwaltungsverfahrens bildenden Baugenehmigungsbegehrens auf einen Vorbescheid ist rechtlich unbedenklich, wenn das Bauvorhaben als solches nicht verändert wird und die Zulässigkeitsfragen bereits im behördlichen Verfahren zu beurteilen waren (ebenso zur Zulässigkeit eines "Zurückgehens" auf den Vorbescheid auch während eines gerichtlichen Genehmigungsstreits OVG des Saarlandes, Urteile vom 13.5.1981 - 2 R 88/80 und 2 R 86/81 -, BRS 38 Nr. 126, vom 8.1.1988 - 2 R 208/85 -, BRS 48 Nr. 4, und vom 30.7.1991 - 2 R 626/88 -, juris und ZfSchR 1992, 252).

    Die beiden streitigen Zulässigkeitsfragen einerseits nach dem Einfügen des Vorhabens im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB und andererseits nach einer Vereinbarkeit mit den von der Beigeladenen speziell für Werbeanlagen erlassenen örtlichen Bauvorschriften (§ 85 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 LBO) bildeten den zentralen Prüfungsgegenstand bereits im Baugenehmigungsverfahren für das insoweit im Tatsächlichen danach nicht modifizierte Bauvorhaben der Klägerin.(vgl. zu der Zulässigkeit eines sogenannten "Zurückgehens" auf den Vorbescheid auch im Laufe des gerichtlichen Verfahrens unter anderem OVG des Saarlandes, Urteile vom 13.5.1981 - 2 R 88/80 und 2 R 86/81 -, BRS 38 Nr. 126, vom 8.1.1988 - 2 R 208/85 -, BRS 48 Nr. 4, und vom 30.7.1991 - 2 R 626/88 -, juris und ZfSchR 1992, 252, wonach diese mit Blick auf die §§ 173 VwGO, 264 Nr. 2 ZPO nicht als Klageänderung (§ 91 VwGO) anzusehen ist) Für den Hilfsantrag lässt sich auch ein Rechtsschutzinteresse nicht verneinen.

  • OVG Saarland, 30.07.1991 - 2 R 626/88

    Baugenehmigung; Spielhalle; Stellplätze; Zugänglichkeit; Einfügen in die Umgebung

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2020 - 2 A 273/19
    Eine mit der Klageerhebung vorgenommene Beschränkung des den Gegenstand des Verwaltungsverfahrens bildenden Baugenehmigungsbegehrens auf einen Vorbescheid ist rechtlich unbedenklich, wenn das Bauvorhaben als solches nicht verändert wird und die Zulässigkeitsfragen bereits im behördlichen Verfahren zu beurteilen waren (ebenso zur Zulässigkeit eines "Zurückgehens" auf den Vorbescheid auch während eines gerichtlichen Genehmigungsstreits OVG des Saarlandes, Urteile vom 13.5.1981 - 2 R 88/80 und 2 R 86/81 -, BRS 38 Nr. 126, vom 8.1.1988 - 2 R 208/85 -, BRS 48 Nr. 4, und vom 30.7.1991 - 2 R 626/88 -, juris und ZfSchR 1992, 252).

    Die beiden streitigen Zulässigkeitsfragen einerseits nach dem Einfügen des Vorhabens im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB und andererseits nach einer Vereinbarkeit mit den von der Beigeladenen speziell für Werbeanlagen erlassenen örtlichen Bauvorschriften (§ 85 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 LBO) bildeten den zentralen Prüfungsgegenstand bereits im Baugenehmigungsverfahren für das insoweit im Tatsächlichen danach nicht modifizierte Bauvorhaben der Klägerin.(vgl. zu der Zulässigkeit eines sogenannten "Zurückgehens" auf den Vorbescheid auch im Laufe des gerichtlichen Verfahrens unter anderem OVG des Saarlandes, Urteile vom 13.5.1981 - 2 R 88/80 und 2 R 86/81 -, BRS 38 Nr. 126, vom 8.1.1988 - 2 R 208/85 -, BRS 48 Nr. 4, und vom 30.7.1991 - 2 R 626/88 -, juris und ZfSchR 1992, 252, wonach diese mit Blick auf die §§ 173 VwGO, 264 Nr. 2 ZPO nicht als Klageänderung (§ 91 VwGO) anzusehen ist) Für den Hilfsantrag lässt sich auch ein Rechtsschutzinteresse nicht verneinen.

  • OVG Saarland, 13.05.1981 - 2 R 88/80
    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2020 - 2 A 273/19
    Eine mit der Klageerhebung vorgenommene Beschränkung des den Gegenstand des Verwaltungsverfahrens bildenden Baugenehmigungsbegehrens auf einen Vorbescheid ist rechtlich unbedenklich, wenn das Bauvorhaben als solches nicht verändert wird und die Zulässigkeitsfragen bereits im behördlichen Verfahren zu beurteilen waren (ebenso zur Zulässigkeit eines "Zurückgehens" auf den Vorbescheid auch während eines gerichtlichen Genehmigungsstreits OVG des Saarlandes, Urteile vom 13.5.1981 - 2 R 88/80 und 2 R 86/81 -, BRS 38 Nr. 126, vom 8.1.1988 - 2 R 208/85 -, BRS 48 Nr. 4, und vom 30.7.1991 - 2 R 626/88 -, juris und ZfSchR 1992, 252).

    Die beiden streitigen Zulässigkeitsfragen einerseits nach dem Einfügen des Vorhabens im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB und andererseits nach einer Vereinbarkeit mit den von der Beigeladenen speziell für Werbeanlagen erlassenen örtlichen Bauvorschriften (§ 85 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 LBO) bildeten den zentralen Prüfungsgegenstand bereits im Baugenehmigungsverfahren für das insoweit im Tatsächlichen danach nicht modifizierte Bauvorhaben der Klägerin.(vgl. zu der Zulässigkeit eines sogenannten "Zurückgehens" auf den Vorbescheid auch im Laufe des gerichtlichen Verfahrens unter anderem OVG des Saarlandes, Urteile vom 13.5.1981 - 2 R 88/80 und 2 R 86/81 -, BRS 38 Nr. 126, vom 8.1.1988 - 2 R 208/85 -, BRS 48 Nr. 4, und vom 30.7.1991 - 2 R 626/88 -, juris und ZfSchR 1992, 252, wonach diese mit Blick auf die §§ 173 VwGO, 264 Nr. 2 ZPO nicht als Klageänderung (§ 91 VwGO) anzusehen ist) Für den Hilfsantrag lässt sich auch ein Rechtsschutzinteresse nicht verneinen.

  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2020 - 2 A 273/19
    Soweit die Klägerin dabei weiter darauf verweist, dass die Feststellung einer faktischen Baugrenze nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(verwiesen wird insoweit auf BVerwG, Beschlüsse vom 13.5.2014 - 4 B 38.13 - und vom 16.6.2009 4 B 50.08 -) einer "einzelfallbezogenen Würdigung der jeweiligen tatsächlichen städtebaulichen Situation" bedürfe, mag das zutreffen.
  • BVerwG, 16.06.2009 - 4 B 50.08

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache i.R.d. Zulassung einer Revision im …

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2020 - 2 A 273/19
    Soweit die Klägerin dabei weiter darauf verweist, dass die Feststellung einer faktischen Baugrenze nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(verwiesen wird insoweit auf BVerwG, Beschlüsse vom 13.5.2014 - 4 B 38.13 - und vom 16.6.2009 4 B 50.08 -) einer "einzelfallbezogenen Würdigung der jeweiligen tatsächlichen städtebaulichen Situation" bedürfe, mag das zutreffen.
  • BVerwG, 10.07.1997 - 4 NB 15.97

    Bauplanungsrecht - Konkurrenz zum Landesbauordnungsrecht, Verunstaltungsabwehr …

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2020 - 2 A 273/19
    Der zweiten von ihr in dem Zusammenhang angeführten Entscheidung vom Juli 1997(vgl. den Beschluss vom 10.7.1997 - 4 NB 15.97 -, BRS 59 Nr. 19) ist zu entnehmen, dass Gestaltungsvorschriften, die über den Festsetzungskatalog in § 9 Abs. 1 BauGB hinausgehen, ohne den Grund und Boden unmittelbar zum Gegenstand rechtlicher Ordnung zu haben, dem landesrechtlichen Bauordnungsrecht offenstehen, das die Gemeinden auch ermächtigen kann, positive Gestaltungsziele zu verfolgen.
  • BVerwG, 31.05.2005 - 4 B 14.05

    Umfang der örtlichen Bauvorschriften zur Verwirklichung von gestalterischen …

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2020 - 2 A 273/19
    In dem der Entscheidung vom Mai 2005(vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.5.2005 - 4 B 14.05 -, BRS 69 Nr. 148) zugrunde liegenden Sachverhalt hatte eine Gemeinde ein generelles Verbot zur Herstellung von Stellplätzen im Vorgartenbereich für nicht gewerblich benutzte Grundstücke erlassen.
  • OVG Saarland, 19.09.2005 - 2 R 7/05

    Gemeindegebietsübergreifender Bebauungszusammenhang; überbaubare …

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2020 - 2 A 273/19
    Das ist vor dem Hintergrund zu sehen, das hinsichtlich so genannter faktischer rückwärtiger Baugrenzen entsprechend dem Rechtsgedanken des § 23 Abs. 4 Satz 2 BauNVO die vorhandene Bebauungstiefe von der tatsächlichen Grenze der jeweils als Erschließungsanlage gewählten öffentlichen Straße aus zu ermitteln ist, die Bautiefe dem jeweiligen Straßenverlauf folgt und gegebenenfalls entsprechend von Straßengrenzen gebildeten Kurven und Winkeln verspringt.(vgl. beispielsweise OVG des Saarlandes, Urteil vom 19.9.2005 - 2 R 7/05 -, BRS 69 Nr. 99, st.Rspr., wonach es wie auch sonst bei dem an faktische Gegebenheiten anknüpfen-den § 34 BauGB darüber hinaus nicht auf die Verläufe der katastermäßigen, in der Örtlichkeit als solche nicht in Erscheinung tretenden Grundstücks- und Parzellengrenzen ankommt) Die Einzelheiten können der erstinstanzlichen Entscheidung entnommen werden und bedürfen keiner Wiederholung.
  • OVG Saarland, 30.09.2003 - 1 R 11/03

    Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung für die Errichtung einer Werbetafel im …

  • OVG Saarland, 19.03.2018 - 2 A 851/17

    Beseitigungsanordnung für eine Werbeanlage in einem Wohngebiet

  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91

    Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage

  • BVerwG, 07.06.2001 - 4 C 1.01

    Verwaltungsprozessrecht; Bauplanungsrecht - Sprungrevision; Zustimmung; …

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

  • OVG Saarland, 24.05.2012 - 2 A 395/11

    Zulassungsgrund der Divergenz; Wohngebietsverträglich einer Brennholzlagerstätte

  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 26.91

    Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage

  • OVG Saarland, 06.04.2016 - 2 A 148/15

    Zur Abgrenzung von Innen- und Außenbereich

  • OVG Saarland, 04.07.2016 - 2 A 161/16

    Divergenz- und Grundsatzrüge im Zulassungsverfahren - Nachbarschutz bei …

  • OVG Saarland, 25.10.2019 - 2 A 325/18

    Windkraftanlage und Denkmalschutz

  • OVG Saarland, 07.05.2012 - 2 A 206/11

    Anordnung zur Beseitigung einer bauplanungsrechtlich unzulässigen …

  • OVG Saarland, 04.12.2008 - 2 A 228/08
  • OVG Saarland, 28.12.2015 - 2 A 165/15

    Baurechtliche Beseitigungsverfügung; Wechselwerbeanlage; Bestandsschutz

  • OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 272/19

    Versagung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Werbeanlage in einem …

    Beruht ein im Berufungszulassungsverfahren angegriffenes Urteil des Verwaltungsgerichts - wie hier - auf mehreren selbständig tragenden Gründen ("Mehrfachbegründung") so ist für die Zulassung der Berufung nur Raum, wenn hinsichtlich jedes dieser Gründe ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und auch vorliegt.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss von 22.1.2020 - 2 A 273/19 -, bei Juris][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss von 22.1.2020 - 2 A 273/19 -, bei Juris].

    Rn. 16 Auch nach dem Ergebnis des Zulassungsverfahrens ist festzustellen, dass das Vorhaben des Klägers wegen des vom Verwaltungsgericht ebenfalls als tragend herausgestellten Verstoßes gegen die Vorschrift des § 4 Abs. 1 WAS, der bauplanungsrechtlich als eigenständige gewerbliche Hauptnutzung zu qualifizierende Anlagen der Fremdwerbung in dem fraglichen Bereich ausschließt, nicht den materiellen Anforderungen entspricht, die nach dem § 64 Abs. 2 Satz 1 LBO im vereinfachten Genehmigungsverfahren zu prüfen sind.[vgl. auch dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.1.2020 - 2 A 273/19 -, bei Juris; BVerwG Urteile vom 3.12.1992 - 4 C 26.91 -, BauR 1993, 319, und vom 3.12.1992 - 4 C 27.91 -, BRS 54 Nr. 126][vgl. auch dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.1.2020 - 2 A 273/19 -, bei Juris; BVerwG Urteile vom 3.12.1992 - 4 C 26.91 -, BauR 1993, 319, und vom 3.12.1992 - 4 C 27.91 -, BRS 54 Nr. 126] Der Katalog für Werbeanlagen in der dortigen Nr. 3 (ehemals Nr. 2) erfasst seit 2012 auch die Prüfung örtlicher Bauvorschriften (§ 85 LBO).

    Die saarländischen Kommunen sind insoweit insbesondere entgegen der Auffassung des Klägers durch den § 12 Abs. 4 LBO nicht gehindert, über den dortigen Regelungsbereich hinaus auch außerhalb der in der Vorschrift genannten Wohn-, Kleinsiedlungs- und Dorfgebiete auf der Grundlage des § 85 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 LBO aus Gründen der positiven Gestaltungspflege auf konkrete Örtlichkeiten bezogene Verbote für eine Fremdwerbung zu erlassen.[vgl. ebenso OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.1.2020 - 2 A 273/19 -, bei Juris][vgl. ebenso OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.1.2020 - 2 A 273/19 -, bei Juris] Der Durchführung eines Rechtsmittelverfahrens zur Klärung dieser Frage bedarf es nicht; sie lässt sich unschwer aus dem Gesetz beantworten.

  • OVG Saarland, 13.12.2022 - 2 A 153/22

    Einfügen eines Erweiterungsbaus nach dem Maß der baulichen Nutzung

    Auch dabei kommt es - wie auch sonst bei dem an faktische Gegebenheiten anknüpfenden § 34 BauGB - auf die Verläufe der katastermäßigen, in der Örtlichkeit als solche nicht in Erscheinung tretenden Grundstücks- und Parzellengrenzen grundsätzlich nicht an (vgl. dazu auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.1.2020 - 2 A 273/19 -, Leitsatz Nr. 19 der Übersicht I/2020 auf der Homepage des Gerichts).

    Dabei ist hinsichtlich so genannter faktischer rückwärtiger Baugrenzen entsprechend dem Rechtsgedanken des § 23 Abs. 4 Satz 2 BauNVO die vorhandene Bebauungstiefe von der tatsächlichen Grenze der jeweils als Erschließungsanlage gewählten öffentlichen Straße aus zu ermitteln, wobei die Bautiefe dem jeweiligen Straßenverlauf folgt und gegebenenfalls entsprechend von Straßengrenzen gebildeten Kurven und Winkeln verspringt.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.12.2019 - 2 A 5/19 -, juris][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.12.2019 - 2 A 5/19 -, juris] Auch dabei kommt es - wie auch sonst bei dem an faktische Gegebenheiten anknüpfenden § 34 BauGB - auf die Verläufe der katastermäßigen, in der Örtlichkeit als solche nicht in Erscheinung tretenden Grundstücks- und Parzellengrenzen grundsätzlich nicht an.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.1.2020 - 2 A 273/19 -, juris][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.1.2020 - 2 A 273/19 -, juris].

  • OVG Saarland, 14.02.2020 - 2 A 351/18

    Berufungszulassungsantrag mit Mehrfachbegründung; Erstattungsstreit zwischen …

    Beruht ein im Berufungszulassungsverfahren angegriffenes Urteil des Verwaltungsgerichts auf mehreren selbständig tragenden Gründen (Mehrfachbegründung) so ist für die Zulassung der Berufung nur Raum, wenn hinsichtlich jedes dieser Gründe ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und auch vorliegt.(vgl. zuletzt etwa Beschluss des Senats vom 22.1.2020 - 2 A 273/19 -, juris) Das ist dem Kläger - wie dargestellt - mit Blick auf die selbstständig tragenden Erwägungen des erstinstanzlichen Gerichts zur Annahme der wesentlichen Beeinträchtigung des Hilfeempfängers indessen nicht gelungen.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2023 - 3 S 938/23

    Baden-Württemberg; kommunale Satzung über das Anbringen von Werbeanlagen …

    Eine solche Beschränkung der Gestaltungspflege auf den Anwendungsbereich des § 11 Abs. 4 LBO ließe zudem die Rechtssetzungsbefugnis der Gemeinde nach § 74 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LBO weitgehend ins Leere laufen, denn wo § 11 Abs. 4 LBO Werbeanlagen allgemein für unzulässig erklärt, bedarf es keines Erlasses gestalterischer Vorgaben durch die Gemeinde (…s. auch Saarl. OVG, Beschl. v. 26.06.2020 - 2 A 271/19 - juris Rn. 16; Beschl. v. 22.01.2020 - 2 A 273/19 - juris Rn. 33).
  • OVG Saarland, 22.01.2020 - 2 A 210/19

    Beurteilung des Gebietscharakters der ein Vorhabengrundstück prägenden …

    Hat sich das Verwaltungsgericht - wie hier im September 2018 - einen Eindruck von dem Baugrundstück und seiner Umgebung, insbesondere auch von der baulichen Situation auf benachbarten Grundstücken, verschafft, so ist die Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des von ihm festgestellten Ergebnisses begründen können.(vgl. entsprechend zur Beurteilung des Einfügens hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.12.2019 - 2 A 5/19 - und vom 22.1.2020 - 2 A 273/19 - zu vergleichbaren Konstellationen in baurechtlichen Verfahren OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 67, Leitsatz Nr. 28 (Rücksichtnahmegebot), vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 -, SKZ 2016, 116, zur Abgrenzung von Innen- und Außenbereich; ebenfalls für die unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebots vorzunehmende Interessenbewertung: Beschlüsse vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25; ebenso für die Frage des "Einfügens" anhand der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten städtebaulichen Kriterien OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.7.2001 - 2 Q 10/01 -, SKZ 2002, 159, Leitsatz Nr. 35, und vom 2.11.2004 - 1 Q 69/04 -, SKZ 2005, 96, Leitsatz Nr. 38; zur Frage des Vorliegens einer wesentlichen Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds eines Baudenkmals im Sinne von § 10 Abs. 2 SDSchG Beschluss vom 25.10.2019 - 2 A 325/18 -, bei juris) Das ist vorliegend nicht der Fall.

    Um "Geschmacksfragen" hinsichtlich der Gestaltung von Ortsbildern kann es dabei nicht gehen;(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 12.5.2016 - 2 A 202/15 -, bei juris) von den Möglichkeiten positiver Gestaltungspflege nach dem § 85 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 LBO hat die Beklagte zumindest in diesem Bereich erkennbar keinen Gebrauch gemacht.(vgl. zu den Anforderungen an den Erlass so genannter Werbeanlagensatzungen auf der genannten Grundlage etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.1.2020 - 2 A 273/19 -, m.w.N.) Im Übrigen verweist die Beklagte selbst darauf, dass sie Werbeanlagen auf dem Anwesen Nr. 42 durch den Bebauungsplan "massiv beschränkt" und damit einer Häufung entgegengewirkt habe.

  • OVG Saarland, 26.06.2020 - 2 A 271/19

    Ausschluss von Fremdwerbung in gemeindlicher Werbeanlagensatzung

    Auch nach dem Ergebnis des Zulassungsverfahrens ist festzustellen, dass das Vorhaben des Klägers wegen des vom Verwaltungsgericht tragend herausgestellten Verstoßes gegen die Vorschrift des § 4 Abs. 1 WAS, der bauplanungsrechtlich als eigenständige gewerbliche Hauptnutzung zu qualifizierende Anlagen der Fremdwerbung in dem fraglichen Bereich ausschließt, nicht den materiellen Anforderungen entspricht, die nach dem § 64 Abs. 2 Satz 1 LBO im vereinfachten Genehmigungsverfahren zu prüfen sind.[vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.1.2020 - 2 A 273/19 -, bei Juris; BVerwG Urteile vom 3.12.1992 - 4 C 26.91 -, BauR 1993, 319, und vom 3.12.1992 - 4 C 27.91 -, BRS 54 Nr. 126][vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.1.2020 - 2 A 273/19 -, bei Juris; BVerwG Urteile vom 3.12.1992 - 4 C 26.91 -, BauR 1993, 319, und vom 3.12.1992 - 4 C 27.91 -, BRS 54 Nr. 126] Der Katalog für Werbeanlagen in der dortigen Nr. 3 (ehemals Nr. 2) erfasst seit 2012 auch die Prüfung örtlicher Bauvorschriften (§ 85 LBO).

    Die saarländischen Kommunen sind insoweit insbesondere entgegen der Auffassung des Klägers durch den § 12 Abs. 4 LBO nicht generell gehindert, über den dortigen Regelungsbereich hinaus auch außerhalb der in der Vorschrift genannten Wohn-, Kleinsiedlungs- und Dorfgebiete auf der Grundlage des § 85 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 LBO aus Gründen der positiven Gestaltungspflege auf konkrete Örtlichkeiten bezogene Verbote für eine Fremdwerbung zu erlassen.[vgl. ebenso OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.1.2020 - 2 A 273/19 -, bei Juris][vgl. ebenso OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.1.2020 - 2 A 273/19 -, bei Juris] Der Durchführung eines Rechtsmittelverfahrens zur Klärung dieser Frage bedarf es nicht; sie lässt sich unschwer aus dem Gesetz beantworten.

  • OVG Saarland, 04.12.2020 - 2 A 269/20

    Beschränkung der Zulässigkeit von Werbeanlagen im Sondergebiet Einzelhandel

    Nach dem Verständnis der Klägerin dürften im Übrigen an oder besser auf der südöstlichen Begrenzungsmauer des Grundstücks[vgl. im Übrigen zum Abstandsflächenerfordernis nach § 7 Abs. 7 Nr. 1 LBO für die Ansichts- und die Rückseite von Werbetafeln im Euronormformat OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.1.2020 - 2 A 273/19 -, bei Juris][vgl. im Übrigen zum Abstandsflächenerfordernis nach § 7 Abs. 7 Nr. 1 LBO für die Ansichts- und die Rückseite von Werbetafeln im Euronormformat OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.1.2020 - 2 A 273/19 -, bei Juris] noch mehrere solcher Werbetafeln und zudem ersichtlich außerhalb des im Bebauungsplan durch Baugrenzen ausgewiesenen Baufensters (§ 23 Abs. 3 Satz 1 BauNVO) errichtet werden.[vgl. zur Beachtlichkeit auch der Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche nach § 23 BauNVO insbesondere für Werbeanlagen etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.12.2015 - 2 A 165/15 -, SKZ 2016, 52, Leitsatz Nr. 37, im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 7.6.2001 - 4 C 1.01 -, BRS 64 Nr. 79][vgl. zur Beachtlichkeit auch der Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche nach § 23 BauNVO insbesondere für Werbeanlagen etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.12.2015 - 2 A 165/15 -, SKZ 2016, 52, Leitsatz Nr. 37, im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 7.6.2001 - 4 C 1.01 -, BRS 64 Nr. 79].
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