Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 19.04.2021 - 2 A 370/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,10457
OVG Saarland, 19.04.2021 - 2 A 370/20 (https://dejure.org/2021,10457)
OVG Saarland, Entscheidung vom 19.04.2021 - 2 A 370/20 (https://dejure.org/2021,10457)
OVG Saarland, Entscheidung vom 19. April 2021 - 2 A 370/20 (https://dejure.org/2021,10457)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,10457) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Akteneinsicht; Antragserfordernis; Fachsenat; In-Camera-Verfahren; Jugendhilfe; Nutzen der Amtshandlung; Streitwertfestsetzung; Verfahrensrüge; Widerspruchsverfahren; Zulassung der Berufung; Einsichtsanspruch des Vaters in Akten des Jugendamtes

  • rechtsportal.de

    Akteneinsicht; Antragserfordernis; Fachsenat; In-Camera-Verfahren; Jugendhilfe; Nutzen der Amtshandlung; Streitwertfestsetzung; Verfahrensrüge; Widerspruchsverfahren; Zulassung der Berufung; Einsichtsanspruch des Vaters in Akten des Jugendamtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 12.02.2021 - 20 F 1.20

    Teilweise Rechtswidrigkeit einer Sperrerklärung hinsichtlich eines Vertragswerks

    Auszug aus OVG Saarland, 19.04.2021 - 2 A 370/20
    Allein in einem solchen, seinerseits gesteigerten Anforderungen an die Geheimhaltung unterliegenden Verfahren wäre das Bestehen oder Nichtbestehen einer der Aktenvorlage an das Prozessgericht entgegenstehenden Geheimhaltungsbedürftigkeit der - dem Verwaltungsgericht bei der erneuten Vorlage im November 2019 nicht mehr übersandten - "gesperrten" Teile der Verwaltungsakte des Jugendamts des Beklagten zu klären gewesen.[vgl. dazu zuletzt etwa BVerwG, Beschluss vom 12.2.2021 - 20 F 1.20 - , wonach das Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO die Funktion hat, zu überprüfen, ob die Behörde die Vorlage derjenigen Akten, rechtmäßig verweigert, die das Gericht der Hauptsache als entscheidungserheblich beiziehen will, das heißt ob eine im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO begründete und damit rechtmäßige Verweigerung der Vorlage gegeben ist][vgl. dazu zuletzt etwa BVerwG, Beschluss vom 12.2.2021 - 20 F 1.20 - , wonach das Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO die Funktion hat, zu überprüfen, ob die Behörde die Vorlage derjenigen Akten, rechtmäßig verweigert, die das Gericht der Hauptsache als entscheidungserheblich beiziehen will, das heißt ob eine im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO begründete und damit rechtmäßige Verweigerung der Vorlage gegeben ist] Dass hinsichtlich der negativen Tatsache eines Unterbleibens eines erneuten Hinweises auf das gegebenenfalls vom Kläger einzuleitende Zwischenverfahren vor dem zuständigen Spruchkörper (§ 189 VwGO) entgegen der in seinem Antrag vom 26.11.2020 auf "Berichtigung" der Niederschrift über die Sitzung am 30.10.2020 geäußerten Auffassung keine besondere Protokollierungspflicht bestand, sei nur ergänzend erwähnt.

    Dem erkennenden Senat ist eine inhaltliche Befassung mit den insoweit aufgeworfenen Fragen der Geheimhaltungsbedürftigkeit der Unterlagen oder zur Frage der Abwägung beteiligter Interessen[vgl. auch hierzu BVerwG, Beschluss vom 12.2.2021 - 20 F 1.20 - ][vgl. auch hierzu BVerwG, Beschluss vom 12.2.2021 - 20 F 1.20 - ] und Rechte nicht möglich, weil die entsprechenden Aktenbestandteile ihm nicht vorliegen, beziehungsweise vielmehr allein dem Fachsenat nach § 189 VwGO vorzulegen gewesen wären.

    Die Entscheidungen des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes betreffen sogar überwiegend in der Hauptsache erhobene Auskunftsklagen.[vgl. zuletzt etwa BVerwG, Beschluss vom 12.2.2021 - 20 F 1.20 - , vorgehend OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.1.2020 - 8 F 144/20 -, Nr. 75 der Leitsatzübersicht I/2020 auf der Homepage des Gerichts, oder die Beschlüsse vom 25.2.2016 - 8 F 44/16 - und vom 1.7.2015 - 8 F 95/15 -][vgl. zuletzt etwa BVerwG, Beschluss vom 12.2.2021 - 20 F 1.20 - , vorgehend OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.1.2020 - 8 F 144/20 -, Nr. 75 der Leitsatzübersicht I/2020 auf der Homepage des Gerichts, oder die Beschlüsse vom 25.2.2016 - 8 F 44/16 - und vom 1.7.2015 - 8 F 95/15 -] Vor dem Hintergrund kommt es insbesondere auch nicht darauf an, ob - wie der Kläger behauptet - keiner einzigen der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidungen ein sozialrechtlicher Auskunftsanspruch zugrunde gelegen hat.

  • VG Saarlouis, 30.10.2020 - 3 K 1527/18

    Akteneinsicht in Jugendhilfeakten; Rechtsschutz gegen Kostenentscheidung im …

    Auszug aus OVG Saarland, 19.04.2021 - 2 A 370/20
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 30. Oktober 2020 - 3 K 1527/18 - wird zurückgewiesen.

    Rn. 22 Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung (§§ 124a Abs. 4, 124 Abs. 1 VwGO) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 30.10.2020 - 3 K 1527/18 - hat keinen Erfolg.

  • OVG Saarland, 01.07.2015 - 8 F 95/15

    Antrag nach § 99 Abs. 2 VwGO - Rechtmäßigkeit einer Sperrerklärung wegen …

    Auszug aus OVG Saarland, 19.04.2021 - 2 A 370/20
    Die Entscheidungen des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes betreffen sogar überwiegend in der Hauptsache erhobene Auskunftsklagen.[vgl. zuletzt etwa BVerwG, Beschluss vom 12.2.2021 - 20 F 1.20 - , vorgehend OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.1.2020 - 8 F 144/20 -, Nr. 75 der Leitsatzübersicht I/2020 auf der Homepage des Gerichts, oder die Beschlüsse vom 25.2.2016 - 8 F 44/16 - und vom 1.7.2015 - 8 F 95/15 -][vgl. zuletzt etwa BVerwG, Beschluss vom 12.2.2021 - 20 F 1.20 - , vorgehend OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.1.2020 - 8 F 144/20 -, Nr. 75 der Leitsatzübersicht I/2020 auf der Homepage des Gerichts, oder die Beschlüsse vom 25.2.2016 - 8 F 44/16 - und vom 1.7.2015 - 8 F 95/15 -] Vor dem Hintergrund kommt es insbesondere auch nicht darauf an, ob - wie der Kläger behauptet - keiner einzigen der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidungen ein sozialrechtlicher Auskunftsanspruch zugrunde gelegen hat.
  • OVG Saarland, 25.02.2016 - 8 F 44/16

    Verweigerung der Aktenvorlage zum Informantenschutz

    Auszug aus OVG Saarland, 19.04.2021 - 2 A 370/20
    Die Entscheidungen des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes betreffen sogar überwiegend in der Hauptsache erhobene Auskunftsklagen.[vgl. zuletzt etwa BVerwG, Beschluss vom 12.2.2021 - 20 F 1.20 - , vorgehend OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.1.2020 - 8 F 144/20 -, Nr. 75 der Leitsatzübersicht I/2020 auf der Homepage des Gerichts, oder die Beschlüsse vom 25.2.2016 - 8 F 44/16 - und vom 1.7.2015 - 8 F 95/15 -][vgl. zuletzt etwa BVerwG, Beschluss vom 12.2.2021 - 20 F 1.20 - , vorgehend OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.1.2020 - 8 F 144/20 -, Nr. 75 der Leitsatzübersicht I/2020 auf der Homepage des Gerichts, oder die Beschlüsse vom 25.2.2016 - 8 F 44/16 - und vom 1.7.2015 - 8 F 95/15 -] Vor dem Hintergrund kommt es insbesondere auch nicht darauf an, ob - wie der Kläger behauptet - keiner einzigen der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidungen ein sozialrechtlicher Auskunftsanspruch zugrunde gelegen hat.
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus OVG Saarland, 19.04.2021 - 2 A 370/20
    Die Einführung des letztlich vom Bundesverfassungsgericht[vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.10.1999 - 1 BvR 385/90 -, DÖV 2000, 287][vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.10.1999 - 1 BvR 385/90 -, DÖV 2000, 287] geforderten "In-Camera-Verfahrens" bedeutet nicht, dass sich die Beurteilungsmaßstäbe oder gar die "Anspruchsgrundlagen" verändern.
  • BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 48.02

    Akteneinsicht; Auskunftsanspruch; Behördeninformantin, Pflicht zur Benennung des …

    Auszug aus OVG Saarland, 19.04.2021 - 2 A 370/20
    Rn. 38 Von daher lediglich ergänzend soll hier festgehalten werden, dass die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung dem in § 65 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII verankerten Schutz der kinder- und jugendhilferechtlichen Verfahren erhobenen und dem Jugendamt "anvertrauten"[vgl. dazu Kirchhoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Auflage, (Loseblatt Stand: 15.12.2020) § 65 SGB VIII, Rn 25, wonach dies der Fall ist, wenn der Betroffene die Daten an den Bediensteten in der ausdrücklichen oder den Umständen des Falles zu entnehmenden Erwartung weitergibt, dass dieser die Informationen vertraulich behandeln und nicht anderen Personen offenbaren wird][vgl. dazu Kirchhoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Auflage, (Loseblatt Stand: 15.12.2020) § 65 SGB VIII, Rn 25, wonach dies der Fall ist, wenn der Betroffene die Daten an den Bediensteten in der ausdrücklichen oder den Umständen des Falles zu entnehmenden Erwartung weitergibt, dass dieser die Informationen vertraulich behandeln und nicht anderen Personen offenbaren wird] Sozialdaten eine sehr weitreichende Bedeutung und für seinen Regelungsbereich die allgemeinen Regelungen über die Akteneinsicht und den Schutz bzw. die Weitergabe von Sozialdaten, beispielsweise aus § 25 SGB X, in aller Regel verdrängende Wirkung beimisst.[vgl. dazu beispielsweise VGH München, Beschluss vom 1.6.2011 - 12 C 10.1510 -, bei Juris, betreffend ein Einsichtsrecht in von der getrenntlebenden Ehefrau des Antragstellers an das Jugendamt versandte E-Mails mit dem Argument, diese seien geschickt worden, um ihn "wider besseres Wissen zu schädigen, zu verleumden und verächtlich zu machen", m.w.N. dazu auch BVerwG, Urteil vom 4.9.2003 - 5 C 48.02 -, NJW 2004, 1543 zu begehrten Auskünften über einen danach auch durch das Sozialdatengeheimnis geschützten Behördeninformanten (Dritten)][vgl. dazu beispielsweise VGH München, Beschluss vom 1.6.2011 - 12 C 10.1510 -, bei Juris, betreffend ein Einsichtsrecht in von der getrenntlebenden Ehefrau des Antragstellers an das Jugendamt versandte E-Mails mit dem Argument, diese seien geschickt worden, um ihn "wider besseres Wissen zu schädigen, zu verleumden und verächtlich zu machen", m.w.N. dazu auch BVerwG, Urteil vom 4.9.2003 - 5 C 48.02 -, NJW 2004, 1543 zu begehrten Auskünften über einen danach auch durch das Sozialdatengeheimnis geschützten Behördeninformanten (Dritten)] Die Regelung in § 65 SGB VIII ist auch mit den Vorgaben der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar, weil sie zusätzliche Vorgaben enthält, die den Schutz der Daten der Betroffenen verstärken.[vgl. dazu Kirchhoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Auflage, (Loseblatt Stand: 15.12.2020) § 65 SGB VIII, Rn 14][vgl. dazu Kirchhoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Auflage, (Loseblatt Stand: 15.12.2020) § 65 SGB VIII, Rn 14] Sie hat daher im Grundsatz auch Vorrang gegenüber informationsfreiheitsrechtlichen Anspruchsnormen.[vgl. dazu OVG Münster, Beschluss vom 7.11.2019 - 15 E 863/19 -, Juris, dort speziell zu dem Informationszugangsanspruch nach §§ 4 Abs. 1, 9 Abs. 1 Hs 2 e) IFG NRW][vgl. dazu OVG Münster, Beschluss vom 7.11.2019 - 15 E 863/19 -, Juris, dort speziell zu dem Informationszugangsanspruch nach §§ 4 Abs. 1, 9 Abs. 1 Hs 2 e) IFG NRW] Das Weitergabeverbot soll das für eine persönliche und erzieherische Hilfe in der Kinder- und Jugendhilfe erforderliche besondere Vertrauensverhältnis zwischen der Fachkraft des Jugendamtes und dem betreuten Kind oder Jugendlichen schützen und der effektiven Hilfeerbringung und damit im Ergebnis einer der Sicherstellung des Kindeswohls dienen, das nach dieser Wertung in der Abwägung höher zu veranschlagen ist als das über die Ausnahmetatbestände im § 65 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII hinausgehende Informationsbedürfnis anderer Personen oder Behörden.[vgl. OVG Münster Beschluss vom 26.03.2008 - 12 E 115/08 -, JAmt 2008, 389][vgl. OVG Münster Beschluss vom 26.03.2008 - 12 E 115/08 -, JAmt 2008, 389] Damit erkennt der Gesetzgeber an, dass die für die persönliche und erzieherische Hilfe unverzichtbare Offenheit und Mitwirkungsbereitschaft nur entstehen kann, wenn dem einzelnen Jugendamtsmitarbeiter anvertraute Sozialdaten abgesehen von den in der Regelung definierten Ausnahmefällen von diesem nicht weitergegeben werden dürfen, um das für die Hilfeleistung notwendige persönliche Vertrauensverhältnis zwischen dem Jugendamtsmitarbeitern und dem Klienten oder der Klientin zu schützen.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2020 - 12 S 579/20

    Akteneinsichtsrechtverweigerung in die Sozialdaten einer Jugendhilfemaßnahme

    Auszug aus OVG Saarland, 19.04.2021 - 2 A 370/20
    Daher führt auch ein aus dem Elternrecht abzuleitendes allgemeines Informationsrecht nicht dazu, dass entgegen dem § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII Einsicht in solche Sozialdaten, die dem Mitarbeiter eines Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zum Zwecke persönlicher und erzieherischer Hilfe anvertraut wurden, zu gewähren ist.[vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 27.4.2020 - 12 S 579/20 -, NJW 2020, 1985, zu einem Fall, in dem der Kläger Akteneinsicht begehrte, "um ermitteln und feststellen zu können, auf welcher Grundlage eine Kindeswohlgefährdung durch das Jugendamt unterstellt worden ist"][vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 27.4.2020 - 12 S 579/20 -, NJW 2020, 1985, zu einem Fall, in dem der Kläger Akteneinsicht begehrte, "um ermitteln und feststellen zu können, auf welcher Grundlage eine Kindeswohlgefährdung durch das Jugendamt unterstellt worden ist"] Diese - wenn man das so nennen möchte - "rigorose" Einschränkung der Informationsweitergabe ist aus Sicht des Gesetzgebers durch das staatliche Interesse an einer effektiven Hilfeerbringung im Interesse der Kinder oder Jugendlichen zur Gewährleistung des Kindeswohls gerechtfertigt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2019 - 15 E 863/19

    Jugendhilfeakte; Weitergabeverbot; rechtliches Interesse

    Auszug aus OVG Saarland, 19.04.2021 - 2 A 370/20
    Rn. 38 Von daher lediglich ergänzend soll hier festgehalten werden, dass die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung dem in § 65 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII verankerten Schutz der kinder- und jugendhilferechtlichen Verfahren erhobenen und dem Jugendamt "anvertrauten"[vgl. dazu Kirchhoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Auflage, (Loseblatt Stand: 15.12.2020) § 65 SGB VIII, Rn 25, wonach dies der Fall ist, wenn der Betroffene die Daten an den Bediensteten in der ausdrücklichen oder den Umständen des Falles zu entnehmenden Erwartung weitergibt, dass dieser die Informationen vertraulich behandeln und nicht anderen Personen offenbaren wird][vgl. dazu Kirchhoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Auflage, (Loseblatt Stand: 15.12.2020) § 65 SGB VIII, Rn 25, wonach dies der Fall ist, wenn der Betroffene die Daten an den Bediensteten in der ausdrücklichen oder den Umständen des Falles zu entnehmenden Erwartung weitergibt, dass dieser die Informationen vertraulich behandeln und nicht anderen Personen offenbaren wird] Sozialdaten eine sehr weitreichende Bedeutung und für seinen Regelungsbereich die allgemeinen Regelungen über die Akteneinsicht und den Schutz bzw. die Weitergabe von Sozialdaten, beispielsweise aus § 25 SGB X, in aller Regel verdrängende Wirkung beimisst.[vgl. dazu beispielsweise VGH München, Beschluss vom 1.6.2011 - 12 C 10.1510 -, bei Juris, betreffend ein Einsichtsrecht in von der getrenntlebenden Ehefrau des Antragstellers an das Jugendamt versandte E-Mails mit dem Argument, diese seien geschickt worden, um ihn "wider besseres Wissen zu schädigen, zu verleumden und verächtlich zu machen", m.w.N. dazu auch BVerwG, Urteil vom 4.9.2003 - 5 C 48.02 -, NJW 2004, 1543 zu begehrten Auskünften über einen danach auch durch das Sozialdatengeheimnis geschützten Behördeninformanten (Dritten)][vgl. dazu beispielsweise VGH München, Beschluss vom 1.6.2011 - 12 C 10.1510 -, bei Juris, betreffend ein Einsichtsrecht in von der getrenntlebenden Ehefrau des Antragstellers an das Jugendamt versandte E-Mails mit dem Argument, diese seien geschickt worden, um ihn "wider besseres Wissen zu schädigen, zu verleumden und verächtlich zu machen", m.w.N. dazu auch BVerwG, Urteil vom 4.9.2003 - 5 C 48.02 -, NJW 2004, 1543 zu begehrten Auskünften über einen danach auch durch das Sozialdatengeheimnis geschützten Behördeninformanten (Dritten)] Die Regelung in § 65 SGB VIII ist auch mit den Vorgaben der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar, weil sie zusätzliche Vorgaben enthält, die den Schutz der Daten der Betroffenen verstärken.[vgl. dazu Kirchhoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Auflage, (Loseblatt Stand: 15.12.2020) § 65 SGB VIII, Rn 14][vgl. dazu Kirchhoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Auflage, (Loseblatt Stand: 15.12.2020) § 65 SGB VIII, Rn 14] Sie hat daher im Grundsatz auch Vorrang gegenüber informationsfreiheitsrechtlichen Anspruchsnormen.[vgl. dazu OVG Münster, Beschluss vom 7.11.2019 - 15 E 863/19 -, Juris, dort speziell zu dem Informationszugangsanspruch nach §§ 4 Abs. 1, 9 Abs. 1 Hs 2 e) IFG NRW][vgl. dazu OVG Münster, Beschluss vom 7.11.2019 - 15 E 863/19 -, Juris, dort speziell zu dem Informationszugangsanspruch nach §§ 4 Abs. 1, 9 Abs. 1 Hs 2 e) IFG NRW] Das Weitergabeverbot soll das für eine persönliche und erzieherische Hilfe in der Kinder- und Jugendhilfe erforderliche besondere Vertrauensverhältnis zwischen der Fachkraft des Jugendamtes und dem betreuten Kind oder Jugendlichen schützen und der effektiven Hilfeerbringung und damit im Ergebnis einer der Sicherstellung des Kindeswohls dienen, das nach dieser Wertung in der Abwägung höher zu veranschlagen ist als das über die Ausnahmetatbestände im § 65 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII hinausgehende Informationsbedürfnis anderer Personen oder Behörden.[vgl. OVG Münster Beschluss vom 26.03.2008 - 12 E 115/08 -, JAmt 2008, 389][vgl. OVG Münster Beschluss vom 26.03.2008 - 12 E 115/08 -, JAmt 2008, 389] Damit erkennt der Gesetzgeber an, dass die für die persönliche und erzieherische Hilfe unverzichtbare Offenheit und Mitwirkungsbereitschaft nur entstehen kann, wenn dem einzelnen Jugendamtsmitarbeiter anvertraute Sozialdaten abgesehen von den in der Regelung definierten Ausnahmefällen von diesem nicht weitergegeben werden dürfen, um das für die Hilfeleistung notwendige persönliche Vertrauensverhältnis zwischen dem Jugendamtsmitarbeitern und dem Klienten oder der Klientin zu schützen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2008 - 12 E 115/08

    Auskunftsanspruch bzw. Akteneinsichtsanspruch eines leiblichen, nicht …

    Auszug aus OVG Saarland, 19.04.2021 - 2 A 370/20
    Rn. 38 Von daher lediglich ergänzend soll hier festgehalten werden, dass die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung dem in § 65 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII verankerten Schutz der kinder- und jugendhilferechtlichen Verfahren erhobenen und dem Jugendamt "anvertrauten"[vgl. dazu Kirchhoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Auflage, (Loseblatt Stand: 15.12.2020) § 65 SGB VIII, Rn 25, wonach dies der Fall ist, wenn der Betroffene die Daten an den Bediensteten in der ausdrücklichen oder den Umständen des Falles zu entnehmenden Erwartung weitergibt, dass dieser die Informationen vertraulich behandeln und nicht anderen Personen offenbaren wird][vgl. dazu Kirchhoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Auflage, (Loseblatt Stand: 15.12.2020) § 65 SGB VIII, Rn 25, wonach dies der Fall ist, wenn der Betroffene die Daten an den Bediensteten in der ausdrücklichen oder den Umständen des Falles zu entnehmenden Erwartung weitergibt, dass dieser die Informationen vertraulich behandeln und nicht anderen Personen offenbaren wird] Sozialdaten eine sehr weitreichende Bedeutung und für seinen Regelungsbereich die allgemeinen Regelungen über die Akteneinsicht und den Schutz bzw. die Weitergabe von Sozialdaten, beispielsweise aus § 25 SGB X, in aller Regel verdrängende Wirkung beimisst.[vgl. dazu beispielsweise VGH München, Beschluss vom 1.6.2011 - 12 C 10.1510 -, bei Juris, betreffend ein Einsichtsrecht in von der getrenntlebenden Ehefrau des Antragstellers an das Jugendamt versandte E-Mails mit dem Argument, diese seien geschickt worden, um ihn "wider besseres Wissen zu schädigen, zu verleumden und verächtlich zu machen", m.w.N. dazu auch BVerwG, Urteil vom 4.9.2003 - 5 C 48.02 -, NJW 2004, 1543 zu begehrten Auskünften über einen danach auch durch das Sozialdatengeheimnis geschützten Behördeninformanten (Dritten)][vgl. dazu beispielsweise VGH München, Beschluss vom 1.6.2011 - 12 C 10.1510 -, bei Juris, betreffend ein Einsichtsrecht in von der getrenntlebenden Ehefrau des Antragstellers an das Jugendamt versandte E-Mails mit dem Argument, diese seien geschickt worden, um ihn "wider besseres Wissen zu schädigen, zu verleumden und verächtlich zu machen", m.w.N. dazu auch BVerwG, Urteil vom 4.9.2003 - 5 C 48.02 -, NJW 2004, 1543 zu begehrten Auskünften über einen danach auch durch das Sozialdatengeheimnis geschützten Behördeninformanten (Dritten)] Die Regelung in § 65 SGB VIII ist auch mit den Vorgaben der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar, weil sie zusätzliche Vorgaben enthält, die den Schutz der Daten der Betroffenen verstärken.[vgl. dazu Kirchhoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Auflage, (Loseblatt Stand: 15.12.2020) § 65 SGB VIII, Rn 14][vgl. dazu Kirchhoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Auflage, (Loseblatt Stand: 15.12.2020) § 65 SGB VIII, Rn 14] Sie hat daher im Grundsatz auch Vorrang gegenüber informationsfreiheitsrechtlichen Anspruchsnormen.[vgl. dazu OVG Münster, Beschluss vom 7.11.2019 - 15 E 863/19 -, Juris, dort speziell zu dem Informationszugangsanspruch nach §§ 4 Abs. 1, 9 Abs. 1 Hs 2 e) IFG NRW][vgl. dazu OVG Münster, Beschluss vom 7.11.2019 - 15 E 863/19 -, Juris, dort speziell zu dem Informationszugangsanspruch nach §§ 4 Abs. 1, 9 Abs. 1 Hs 2 e) IFG NRW] Das Weitergabeverbot soll das für eine persönliche und erzieherische Hilfe in der Kinder- und Jugendhilfe erforderliche besondere Vertrauensverhältnis zwischen der Fachkraft des Jugendamtes und dem betreuten Kind oder Jugendlichen schützen und der effektiven Hilfeerbringung und damit im Ergebnis einer der Sicherstellung des Kindeswohls dienen, das nach dieser Wertung in der Abwägung höher zu veranschlagen ist als das über die Ausnahmetatbestände im § 65 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII hinausgehende Informationsbedürfnis anderer Personen oder Behörden.[vgl. OVG Münster Beschluss vom 26.03.2008 - 12 E 115/08 -, JAmt 2008, 389][vgl. OVG Münster Beschluss vom 26.03.2008 - 12 E 115/08 -, JAmt 2008, 389] Damit erkennt der Gesetzgeber an, dass die für die persönliche und erzieherische Hilfe unverzichtbare Offenheit und Mitwirkungsbereitschaft nur entstehen kann, wenn dem einzelnen Jugendamtsmitarbeiter anvertraute Sozialdaten abgesehen von den in der Regelung definierten Ausnahmefällen von diesem nicht weitergegeben werden dürfen, um das für die Hilfeleistung notwendige persönliche Vertrauensverhältnis zwischen dem Jugendamtsmitarbeitern und dem Klienten oder der Klientin zu schützen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2018 - 12 A 1057/17

    Anspruch auf Zulassung der Berufung nach Ablehnung eines Akteneinsichtsrechts …

    Auszug aus OVG Saarland, 19.04.2021 - 2 A 370/20
    Daher hat auch ein Kindsvater grundsätzlich keinen Anspruch auf "unzensierte" Einsichtnahme in alle vom Jugendamt in Bezug auf das Kind geführten Akten.[vgl. OVG Münster, Beschluss vom 18.2.2019 - 12 E 24/17 -, Juris, unter anderem zu einem Auskunftsverlangen über einen "Diagnosebericht"][vgl. OVG Münster, Beschluss vom 18.2.2019 - 12 E 24/17 -, Juris, unter anderem zu einem Auskunftsverlangen über einen "Diagnosebericht"] Wenn der § 65 Abs. 1 SGB VIII der Akteneinsicht entgegensteht, scheidet eine Güterabwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse der Behörde und dem Auskunftsinteresse des Vaters eines Jugendhilfe erhaltenden Kindes aus.[vgl. OVG Münster, Beschluss vom 13.9.2018 - 12 A 1057/17 -, ZKJ 2019, 35][vgl. OVG Münster, Beschluss vom 13.9.2018 - 12 A 1057/17 -, ZKJ 2019, 35].
  • OVG Saarland, 16.04.2014 - 8 F 222/14

    Zum Akteneinsichtsrecht nach § 100 VwGO - Geheimhaltungsbedürftigkeit bestimmter …

  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 12 C 10.1510

    Prozesskostenhilfe; Jugendhilferecht; Akteneinsicht

  • OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 189/19

    Die Pflege erkrankter Eltern ist grundsätzlich kein Grund für eine Verlängerung …

  • OVG Saarland, 20.03.2020 - 2 A 229/19

    Zu den Anforderungen an die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen …

  • OVG Saarland, 16.11.2020 - 2 A 254/20

    Bauaufsichtliche Beseitigungsanordnung für Container

  • OVG Saarland, 21.02.2020 - 2 A 168/19

    Verteilung eines Schreibens der Elternvertretung in der Schule, Information der …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2019 - 12 E 24/17

    Versagung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Fehlende hinreichende …

  • OVG Saarland, 18.03.2022 - 2 D 23/22

    Jugendhilferecht; Akteneinsichtsbegehren eines Elternteils in Jugendhilfeakte des …

    Abgesehen davon, dass der Vortrag der Klägerin sich auf pauschale Behauptungen hinsichtlich angeblicher Verleumdungen und Lügen in dem Akteninhalt beschränkt, scheidet eine Güterabwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse der Behörde und dem Auskunftsinteresse selbst des Elternteils eines Jugendhilfe erhaltenden Kindes aus, wenn der § 65 Abs. 1 SGB VIII der Akteneinsicht entgegensteht.[Beschluss des Senats vom 19.4.2021 - 2 A 370/20 - m.w.Nw. zur Rspr.; juris][Beschluss des Senats vom 19.4.2021 - 2 A 370/20 - m.w.Nw. zur Rspr.; juris] Das aus § 65 SGB VIII folgende Verbot, anvertraute Daten weiterzugeben, begrenzt auch gesetzliche Amtsermittlungspflichten, die insbesondere in § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB X, § 103 Satz 1 SGG und § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO enthalten sind.

    Soweit die Klägerin schließlich wiederholend auf die Geltung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO) verweist, hat der Senat bereits entschieden, dass § 65 SGB VIII mit den Vorgaben der DSGVO vereinbar ist, weil die Regelung den Schutz der Daten der betroffenen Personen verstärkt, und sie daher im Grundsatz auch Vorrang gegenüber informationsrechtlichen Anspruchsnormen hat.[Beschluss des Senats vom 19.4.2021 - 2 A 370/20 - juris][Beschluss des Senats vom 19.4.2021 - 2 A 370/20 - juris].

  • OVG Saarland, 29.10.2021 - 2 D 223/21

    PKH-Beschwerde, Jugendhilfe, Begehren auf Akteneinsicht

    Insoweit werde auf die Ausführungen in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 19.4.2021 - 2 A 370/20 - verwiesen.

    3 vgl. Beschluss des Senats vom 19.4.2021 - 2 A 370/20 - m.w.Nw.; juris.

  • VG Aachen, 09.06.2022 - 8 K 3160/19

    Auslegung; Akteneinsicht; Auskunft; Subsidaritätsklausel; besonderes

    Rn. 78 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Februar 2009 - 8 B 1258/08 -, juris, Rn. 7, vom 26. März 2008 - 12 E 115/08 -, juris, Rn. 8 und 17; OVG Saarland, Beschluss vom 19. April 2021 - 2 A 370/20 -, juris, Rn. 38; VGH BW, Beschluss vom 27. April 2020 - 12 S 578/20 -, juris, Rn. 14 ff.; BayVGH, Beschluss vom 1. Juni 2011 - 12 C 10.1510 -, juris, Rn. 6.
  • OVG Saarland, 25.05.2021 - 2 A 85/21

    Ausweisung von Straftätern (Staatenlosigkeit)

    Die Rüge einer (angeblich) unzureichenden im Berufungszulassungsverfahren ist jedoch kein geeignetes Mittel, um in der ersten Instanz nicht gestellte Beweisanträge zu ersetzen.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.4.2021 - 2 A 370/20 -, Juris, vom 16.11.2020 - 2 A 254/20 -, Juris und Nr. 85 der Leitsatzübersicht II/2020 auf der Homepage des Gerichts, sowie vom 20.3.2020 - 2 A 229/19 -, bei Juris und Nr. 92 der Leitsatzübersicht I/2020 auf der Homepage des Gerichts, und vom 21.2.2020 - 2 A 168/19 -, bei Juris und Nr. 87 der Leitsatzübersicht I/2020 auf der Homepage des Gerichts, wonach die bloße Ankündigung von Beweisanträgen im Vorfeld der mündlichen Verhandlung nicht ausreichend ist][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.4.2021 - 2 A 370/20 -, Juris, vom 16.11.2020 - 2 A 254/20 -, Juris und Nr. 85 der Leitsatzübersicht II/2020 auf der Homepage des Gerichts, sowie vom 20.3.2020 - 2 A 229/19 -, bei Juris und Nr. 92 der Leitsatzübersicht I/2020 auf der Homepage des Gerichts, und vom 21.2.2020 - 2 A 168/19 -, bei Juris und Nr. 87 der Leitsatzübersicht I/2020 auf der Homepage des Gerichts, wonach die bloße Ankündigung von Beweisanträgen im Vorfeld der mündlichen Verhandlung nicht ausreichend ist] Das gilt hier insbesondere mit Blick darauf, dass der Kläger in der mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichts nicht nur persönlich anwesend, sondern außerdem dort durch seine rechtskundige Prozessbevollmächtigte vertreten war.
  • OVG Saarland, 04.08.2022 - 2 A 96/22

    Darlegungspflicht im PKH-Beschwerdverfahren einer Naturalpartei; Einsichtnahme in …

    Die Kammer habe in dem zitierten Beschluss vom 6.9.2021 unter Verweis auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes[Beschluss vom 19.04.2021, 2 A 370/20, BeckRS 2021, 8530][Beschluss vom 19.04.2021, 2 A 370/20, BeckRS 2021, 8530] weiter ausgeführt, es sei davon auszugehen, dass dem Anspruch der Klägerin auf Einsichtnahme in die Jugendamtsakte der besondere Sozialdatenschutz nach § 25 Abs. 3 SGB X i.V.m. § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII entgegenstehe.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.07.2025 - 1 O 288/25

    Rechtsmittelverzicht in Bezug auf eine Streitwertfestsetzung; Änderung der …

    Rn. 16 Die regelmäßige Festsetzung des Auffangstreitwertes entspricht auch der Streitwertfestsetzung in Verfahren auf Gewährung von Akteneinsicht, in denen ebenfalls regelmäßig der Auffangstreitwert festgesetzt wird (vgl. VGH Mannheim…, Beschluss vom 8. Juli 2021 - 5 S 1350/21 -, juris Rn. 7; OVG Saarlouis, Beschluss vom 19. April 2021 - 2 A 370/20 -, juris Rn. 43; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 26. Juni 2019 - 11 LA 274/18 -, juris Rn. 56; OVG Hamburg…, Beschluss vom 16. April 2012 - 5 Bf 241/10.Z -, juris Rn. 38).
  • VG Arnsberg, 06.12.2022 - 11 K 678/22
    Rn. 41 Vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen, Urteil vom 14.08.2002 - 4 LC 88/02 -, juris; Saarländisches OVG, Beschluss vom 19.04.2021 - 2 A 370/20 -, juris.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2025 - 1 R 222/25

    Streitwertfestsetzung in umfangreichen Informationszugangsverfahren

    Rn. 10 Die regelmäßige Festsetzung des Auffangstreitwertes entspricht auch der Streitwertfestsetzung in Verfahren auf Gewährung von Akteneinsicht, in denen ebenfalls regelmäßig der Auffangstreitwert festgesetzt wird (vgl. VGH Mannheim…, Beschluss vom 8. Juli 2021 - 5 S 1350/21 -, juris Rn. 7; OVG Saarlouis, Beschluss vom 19. April 2021 - 2 A 370/20 -, juris Rn. 43; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 26. Juni 2019 - 11 LA 274/18 -, juris Rn. 56; OVG Hamburg…, Beschluss vom 16. April 2012 - 5 Bf 241/10.Z -, juris Rn. 38).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2025 - 1 R 213/25

    Streitwertfestsetzung in umfangreichen Informationszugangsverfahren

    Rn. 10 Die regelmäßige Festsetzung des Auffangstreitwertes entspricht auch der Streitwertfestsetzung in Verfahren auf Gewährung von Akteneinsicht, in denen ebenfalls regelmäßig der Auffangstreitwert festgesetzt wird (vgl. VGH Mannheim…, Beschluss vom 8. Juli 2021 - 5 S 1350/21 -, juris Rn. 7; OVG Saarlouis, Beschluss vom 19. April 2021 - 2 A 370/20 -, juris Rn. 43; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 26. Juni 2019 - 11 LA 274/18 -, juris Rn. 56; OVG Hamburg…, Beschluss vom 16. April 2012 - 5 Bf 241/10.Z -, juris Rn. 38).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Saarland
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht