Rechtsprechung
| OVG Saarland, 20.09.2021 - 2 A 387/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 233 BauGB, § 30 BauGB, § 34 BauGB, § 133 BauG SL, § 141 BauG SL
Unzulässigkeit einer "Sportwetten-Annahmestelle" im Geltungsbereich der altrechtlichen (Ortsplan-Teilabschnitt) Festsetzung "Wohnhausbebauung" - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Außerkrafttreten; Funktionslosigkeit; Ortsplan-Teilabschnitt; Reines Wohngebiet; Wohn- und Geschäftshausbebauung; Wohnhausbebauung; Unzulässigkeit einer "Sportwetten-Annahmestelle" im Geltungsbereich der altrechtlichen (Ortsplan-Teilabschnitt) Festsetzung ...
- rechtsportal.de
Außerkrafttreten; Funktionslosigkeit; Ortsplan-Teilabschnitt; Reines Wohngebiet; Wohn- und Geschäftshausbebauung; Wohnhausbebauung; Unzulässigkeit einer "Sportwetten-Annahmestelle" im Geltungsbereich der altrechtlichen (Ortsplan-Teilabschnitt) Festsetzung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 18.11.2020 - 5 K 1945/19
- OVG Saarland, 20.09.2021 - 2 A 387/20
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (13)
- OVG Saarland, 20.08.2020 - 2 A 305/19
Berufung, Erteilung einer Baugenehmigung für Werbeanlage, Überleitung und …
Auszug aus OVG Saarland, 20.09.2021 - 2 A 387/20
Nach der Rechtsprechung des Senats[Urteil vom 20.2.2020 - 2 A 305/19 -, juris][Urteil vom 20.2.2020 - 2 A 305/19 -, juris] sei die altrechtliche Festsetzung "Wohn- und Geschäftshausbebauung" als Allgemeines Wohngebiet zu verstehen.Gleichwohl sei eine Sichtweise, Bebauungspläne nach längerem Zeitablauf nicht ohne Not etwa an Erfordernissen ihres verfahrensfehlerfreien Zustandekommens scheitern zu lassen, an sich sachgerecht.[OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.8.2020 - 2 A 305/19 -, juris Rn. 30 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 17.6.1993 - 4 C 7.91 - und Beschluss vom 1.4.1997 - 4 B 206/96 -, beide juris][OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.8.2020 - 2 A 305/19 -, juris Rn. 30 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 17.6.1993 - 4 C 7.91 - und Beschluss vom 1.4.1997 - 4 B 206/96 -, beide juris].
Rn. 17 Ist der maßgebliche Ortsplan vom 7.12.1955 demnach zu Recht auf der Grundlage des § 13 SPlanG als "rechtskräftig" festgestellt worden, hat das Verwaltungsgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats[Urteil vom 20.8.2020 - 2 A 305/19 -, juris Rn. 29][Urteil vom 20.8.2020 - 2 A 305/19 -, juris Rn. 29] weiter zutreffend ausgeführt, dass das Gesetz über Planung und Städtebau im Saarland eine Beschränkung der Geltungsdauer der altrechtlichen Ortspläne nicht vorsah.
Rn. 18 Mit den weiteren Ausführungen des Verwaltungsgerichts, der Ortsplan sei in der Folge wirksam übergeleitet worden (§ 173 Abs. 3 BBauG), gelte fort (§ 233 Abs. 3 BauGB) und die maßgebliche Festsetzung "Wohnhausbebauung" sei nach heutigem Begriffsverständnis im Sinne eines Reinen Wohngebietes (§ 3 BauNVO) zu verstehen,[Vgl. zur Auslegung der altrechtlichen Festsetzung "Wohn- und Geschäftshausbebauung" als Allgemeines Wohngebiet i.S.d. § 4 BauNVO bereits OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.8.2020 - 2 A 305/19 -, juris][Vgl. zur Auslegung der altrechtlichen Festsetzung "Wohn- und Geschäftshausbebauung" als Allgemeines Wohngebiet i.S.d. § 4 BauNVO bereits OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.8.2020 - 2 A 305/19 -, juris] setzt sich das Antragsvorbringen nicht auseinander.
Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, kann das Außerkrafttreten bauleitplanerischer Festsetzungen in Bebauungsplänen unter dem Aspekt normativer Rechtssicherheit allenfalls in ganz eng begrenzten Ausnahmefällen ernsthaft in Betracht gezogen werden, wenn zum einen die Verhältnisse, auf die sie sich beziehen, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der ihre Verwirklichung auf unabsehbare Zeit ausschließt und wenn zum anderen diese Tatsache so offensichtlich ist, dass ein in die Fortgeltung der Festsetzung gesetztes Vertrauen keinen Schutz mehr verdient.[Ausführlich OVG des Saarlandes, Urteile vom 28.8.2018 - 2 A 158/18 -, juris Rn. 30 und vom 20.8.2020 - 2 A 305/19 -, juris Rn. 35][Ausführlich OVG des Saarlandes, Urteile vom 28.8.2018 - 2 A 158/18 -, juris Rn. 30 und vom 20.8.2020 - 2 A 305/19 -, juris Rn. 35] Dass diese strengen Voraussetzungen im Umfeld des Vorhabens erfüllt sein könnten, legt das Antragsvorbringen nicht dar.
- OVG Saarland, 30.11.2017 - 2 A 381/16
Nutzungsänderung von Spielsalon in Wettbüro
Auszug aus OVG Saarland, 20.09.2021 - 2 A 387/20
Nach der Rechtsprechung des Senats[OVG des Saarlandes, Urteil vom 30.11.2017 - 2 A 381/16 -, juris][OVG des Saarlandes, Urteil vom 30.11.2017 - 2 A 381/16 -, juris] fielen Vergnügungsstätten aber schon nicht unter die altrechtliche Festsetzung "Wohn- und Geschäftsbebauung".Zudem sei das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in einer Entscheidung betreffend einen anderen, erst im Januar 1957 rechtskräftig gewordenen Ortsplan[Beschluss vom 30.11.2017 - 2 A 381/16 -, juris Rn. 14][Beschluss vom 30.11.2017 - 2 A 381/16 -, juris Rn. 14] ohne Weiteres von dessen Wirksamkeit ausgegangen.
- VG Saarlouis, 18.11.2020 - 5 K 1945/19
Unzulässigkeit eines Wettbüros bei einer durch einen altrechtlichen …
Auszug aus OVG Saarland, 20.09.2021 - 2 A 387/20
Rn. 8 Das Verwaltungsgericht hat die Örtlichkeit am 17.6.2020 in Augenschein genommen und die Klage mit Urteil vom 18.11.2020 - 5 K 1945/19 - abgewiesen.Rn. 11 Dem Antrag auf Zulassung der Berufung (§§ 124a Abs. 4, 124 Abs. 1 VwGO) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 18.11.2020 - 5 K 1945/19 - kann nicht entsprochen werden.
- OVG Saarland, 17.06.2021 - 2 A 48/21
Zulässigkeit begünstigter Vorhaben im Außenbereich (ehemaliges Forsthaus)
Auszug aus OVG Saarland, 20.09.2021 - 2 A 387/20
Das setzt voraus, dass sich den Darlegungen des die Zulassung begehrenden Beteiligten entnehmen lässt, dass sich der zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle abhebt und es auf die schwierigen Fragen für die Entscheidung auch ankommt.[OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.6.2021 - 2 A 48/21 - und vom 1.4.2021 - 2 A 279/20 -, beide juris][OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.6.2021 - 2 A 48/21 - und vom 1.4.2021 - 2 A 279/20 -, beide juris] Daran fehlt es hier. - VGH Hessen, 18.07.2016 - 1 A 1529/14
Laufbahnnachzeichnung, Anonymisierung der Vergleichsgruppe
Auszug aus OVG Saarland, 20.09.2021 - 2 A 387/20
Ist das angegriffene Urteil auf mehrere selbstständig tragende Gründe gestützt, so kann die Zulassung der Berufung nur erlangt werden, wenn mindestens ein Zulassungsgrund gegenüber jeder einzelnen dieser selbstständig tragenden Begründungen geltend gemacht wird, dargelegt wird und gegeben ist.[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.4.1998 - 2 Q 1/98 - VGH Kassel, Beschluss vom 18.7.2016 - 1 A 1529/14.Z -, beide juris][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.4.1998 - 2 Q 1/98 - VGH Kassel, Beschluss vom 18.7.2016 - 1 A 1529/14.Z -, beide juris]. - OVG Saarland, 01.04.2021 - 2 A 279/20
Ausweisung von Straftätern
Auszug aus OVG Saarland, 20.09.2021 - 2 A 387/20
Das setzt voraus, dass sich den Darlegungen des die Zulassung begehrenden Beteiligten entnehmen lässt, dass sich der zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle abhebt und es auf die schwierigen Fragen für die Entscheidung auch ankommt.[OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.6.2021 - 2 A 48/21 - und vom 1.4.2021 - 2 A 279/20 -, beide juris][OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.6.2021 - 2 A 48/21 - und vom 1.4.2021 - 2 A 279/20 -, beide juris] Daran fehlt es hier. - OVG Saarland, 22.04.1998 - 2 Q 1/98
Angegriffenes Urteil; Selbständige Gründe; Berufungszulassung; Zulassungsgrund; …
Auszug aus OVG Saarland, 20.09.2021 - 2 A 387/20
Ist das angegriffene Urteil auf mehrere selbstständig tragende Gründe gestützt, so kann die Zulassung der Berufung nur erlangt werden, wenn mindestens ein Zulassungsgrund gegenüber jeder einzelnen dieser selbstständig tragenden Begründungen geltend gemacht wird, dargelegt wird und gegeben ist.[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.4.1998 - 2 Q 1/98 - VGH Kassel, Beschluss vom 18.7.2016 - 1 A 1529/14.Z -, beide juris][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.4.1998 - 2 Q 1/98 - VGH Kassel, Beschluss vom 18.7.2016 - 1 A 1529/14.Z -, beide juris]. - OVG Saarland, 28.08.2018 - 2 A 158/18
Nachbarschützende Wirkung von Baugrenzen - Funktionslosigkeit des Bebauungsplans
Auszug aus OVG Saarland, 20.09.2021 - 2 A 387/20
Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, kann das Außerkrafttreten bauleitplanerischer Festsetzungen in Bebauungsplänen unter dem Aspekt normativer Rechtssicherheit allenfalls in ganz eng begrenzten Ausnahmefällen ernsthaft in Betracht gezogen werden, wenn zum einen die Verhältnisse, auf die sie sich beziehen, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der ihre Verwirklichung auf unabsehbare Zeit ausschließt und wenn zum anderen diese Tatsache so offensichtlich ist, dass ein in die Fortgeltung der Festsetzung gesetztes Vertrauen keinen Schutz mehr verdient.[Ausführlich OVG des Saarlandes, Urteile vom 28.8.2018 - 2 A 158/18 -, juris Rn. 30 und vom 20.8.2020 - 2 A 305/19 -, juris Rn. 35][Ausführlich OVG des Saarlandes, Urteile vom 28.8.2018 - 2 A 158/18 -, juris Rn. 30 und vom 20.8.2020 - 2 A 305/19 -, juris Rn. 35] Dass diese strengen Voraussetzungen im Umfeld des Vorhabens erfüllt sein könnten, legt das Antragsvorbringen nicht dar. - BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 7.91
Vorhaben - Erschließung - Bebauungsplan - Funktionslosigkeit
Auszug aus OVG Saarland, 20.09.2021 - 2 A 387/20
Gleichwohl sei eine Sichtweise, Bebauungspläne nach längerem Zeitablauf nicht ohne Not etwa an Erfordernissen ihres verfahrensfehlerfreien Zustandekommens scheitern zu lassen, an sich sachgerecht.[OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.8.2020 - 2 A 305/19 -, juris Rn. 30 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 17.6.1993 - 4 C 7.91 - und Beschluss vom 1.4.1997 - 4 B 206/96 -, beide juris][OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.8.2020 - 2 A 305/19 -, juris Rn. 30 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 17.6.1993 - 4 C 7.91 - und Beschluss vom 1.4.1997 - 4 B 206/96 -, beide juris]. - BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 206.96
Bauplanungsrecht - Folgen des Verlustes eines Bebauungsplandokuments
Auszug aus OVG Saarland, 20.09.2021 - 2 A 387/20
Gleichwohl sei eine Sichtweise, Bebauungspläne nach längerem Zeitablauf nicht ohne Not etwa an Erfordernissen ihres verfahrensfehlerfreien Zustandekommens scheitern zu lassen, an sich sachgerecht.[OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.8.2020 - 2 A 305/19 -, juris Rn. 30 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 17.6.1993 - 4 C 7.91 - und Beschluss vom 1.4.1997 - 4 B 206/96 -, beide juris][OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.8.2020 - 2 A 305/19 -, juris Rn. 30 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 17.6.1993 - 4 C 7.91 - und Beschluss vom 1.4.1997 - 4 B 206/96 -, beide juris]. - OVG Saarland, 02.12.2019 - 2 A 5/19
Notwendigkeit der Verschaffung eines eigenen Eindrucks vom Baugrundstück und der …
- OVG Saarland, 31.05.2021 - 2 A 64/20
Mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot, Fortsetzungsfeststellungsklage
- OVG Saarland, 22.01.2020 - 2 A 210/19
Beurteilung des Gebietscharakters der ein Vorhabengrundstück prägenden …
- OVG Saarland, 27.06.2025 - 2 A 164/24
Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans - Beseitigungsanordnung
Hat sich die erste Instanz, wie hier, einen Eindruck von der Lage vor Ort verschafft, ist die Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des festgestellten Ergebnisses begründen können[vgl. OVG Saarlouis, Beschlüsse vom 17.12.2020, 2 A 108/23, juris, Rn. 26 und vom 20.9.2021, 2 A 387/20, juris, Rn. 19 m.w.N.][vgl. OVG Saarlouis, Beschlüsse vom 17.12.2020, 2 A 108/23, juris, Rn. 26 und vom 20.9.2021, 2 A 387/20, juris, Rn. 19 m.w.N.]. - OVG Saarland, 17.12.2024 - 2 A 108/23
Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans; Verbot von Dachaufbauten in örtlichen …
Hat sich die erste Instanz - wie hier im Rahmen des Ortstermins am 19.10.2022 - einen Eindruck von der Lage vor Ort verschafft, so ist die Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des festgestellten Ergebnisses begründen können.[vgl. Beschluss des Senats vom 20.9.2021 - 2 A 387/20 -, juris, Rn. 19 unter Hinweis auf OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.12.2019 - 2 A 5/19 -, juris, Rn. 17 und vom 22.1.2020 - 2 A 210/19 -, juris, Rn. 15, dort zum "Einfügen" eines Vorhabens i.S.d. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB][vgl. Beschluss des Senats vom 20.9.2021 - 2 A 387/20 -, juris, Rn. 19 unter Hinweis auf OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.12.2019 - 2 A 5/19 -, juris, Rn. 17 und vom 22.1.2020 - 2 A 210/19 -, juris, Rn. 15, dort zum "Einfügen" eines Vorhabens i.S.d. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB].
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