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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 14.07.2016 - 2 A 46/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,22710
OVG Saarland, 14.07.2016 - 2 A 46/15 (https://dejure.org/2016,22710)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14.07.2016 - 2 A 46/15 (https://dejure.org/2016,22710)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - 2 A 46/15 (https://dejure.org/2016,22710)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 215 Abs 1 Nr 2 BauGB, § 33 Abs 1 Nr 2 BauGB, § 33 Abs 3 BauGB, § 3 BauNVO, § 82 Abs 1 BauO SL
    Bauaufsichtliches Einschreiten gegen Pferdehaltung in reinem Wohngebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung der Pferdehaltung auf einem Grundstück im reinen Wohngebiet hinsichtlich Nachbarschutzes; Beseitigung der Anlagen zur Pferdezucht und Pferdehaltung i.R.d. Abwägung

  • rechtsportal.de

    Untersagung der Pferdehaltung auf einem Grundstück im reinen Wohngebiet hinsichtlich Nachbarschutzes; Beseitigung der Anlagen zur Pferdezucht und Pferdehaltung i.R.d. Abwägung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der Pferdehaltung auf einem Grundstück im reinen Wohngebiet hinsichtlich Nachbarschutzes; Beseitigung der Anlagen zur Pferdezucht und Pferdehaltung i.R.d. Abwägung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Pferdehaltung in reinen Wohngebieten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abwehrrechte eines Nachbarn gegen eine Pferdehaltung können verwirkt sein

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (15)

  • OVG Saarland, 10.07.2013 - 2 B 320/13

    Vorläufiger Rechtsschutz: Nachbarschutz gegen Erweiterung eines Pferdestalls

    Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2016 - 2 A 46/15
    Diese Betätigung wird aufgrund entsprechender fachlicher Stellungnahmen von den zuständigen Behörden insbesondere mit Blick auf die Vorschriften über die Verfahrensfreistellung von Bauvorhaben als landwirtschaftlicher Betrieb behandelt.(vgl. dazu die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Saarland vom 23.3.2011 - E5- 2-1201-128/11 Schu -, Seiten 98, 99 der Gerichtsakten 2 B 320/13).

    Die Beschwerde wurde vom OVG des Saarlandes mit Beschluss vom 10.7.2013 - 2 B 320/13 - zurückgewiesen.

    Zur Frage der ordnungsgemäßen Erschließung nimmt der Beklagte auf das Vorbringen in den einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor dem Verwaltungsgericht - 5 L 439/13 - und dem Oberverwaltungsgericht - 2 B 320/13 - Bezug.

    Rn. 35 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens (Band I bis III) und des Verfahrens VG 5 L 439/13 - OVG 2 B 320/13 die zugehörigen Verwaltungsunterlagen des Beklagten und die mit Schriftsatz vom 23.5.2016 von der Gemeinde A-Stadt übersandten "Aufstellungsunterlagen" für den Bebauungsplan "B…" (Fassung 1999) Bezug genommen.

    Rn. 38 Da sich das Begehren der Klägerin nach ihren Anträgen ausschließlich gegen bauliche Anlagen und Nutzungen innerhalb des im Bebauungsplan "B…" aus dem Jahr 1999 festgesetzten reinen Wohngebiets richtet, sind die außerhalb des Geltungsbereichs dieses Bebauungsplans im Außenbereich stehenden Gebäude, insbesondere die Reithalle, die Gegenstand des Eilverfahrens 5 L 439/13 (VG) bzw. 2 B 320/13 (OVG) war, und deren Nutzung nicht Gegenstand des Einschreitensbegehrens und damit des vorliegenden Berufungsverfahrens.

    Die Klägerin hat etwaige zivilrechtliche Ansprüche auf ein Unterlassen der Überfahrung ihrer Grundstücke gegen den Beigeladenen - so sie denn bestehen - vor den hierfür zuständigen ordentlichen Gerichten (§ 13 GVG) geltend zu machen und gegebenenfalls durchzusetzen.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 10.7.2013 - 2 B 320/13 -) Das gilt gleichermaßen für Notwegrechte (§ 917 BGB) wie auch für Streitigkeiten um den Inhalt und Umfang bestehender Wegerechte oder Grunddienstbarkeiten.

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Abwehrrecht des Nachbarn - Verwirkung des Abwehrrechts - Untätigkeit des Nachbarn

    Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2016 - 2 A 46/15
    Die Verwirkung eines Rechts setzt außer der Untätigkeit des Nachbarn während eines längeren Zeitraums ferner voraus, dass der Bauherr infolge der Untätigkeit darauf vertrauen durfte, dass der Nachbar das ihm eigentlich zustehende Abwehrrecht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Bauherr hierauf auch tatsächlich vertraut hat (Vertrauenstatbestand) und er sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (Vertrauensbetätigung).(Vgl. BVerwG, Urteil vom 16.5. 1991 - 4 C 4.89 -, BRS 52 Nr. 218; OVG Münster, Urteil vom 4.9.2008 - 7 A 2378/07 - (juris)) Materiell-rechtliche Abwehransprüche des Nachbarn können - anders als Verfahrensrechte - auch gegenüber nicht genehmigten Bauvorhaben verwirkt werden.

    Es ist auch davon auszugehen, dass der Beigeladene hierauf tatsächlich vertraut hat (Vertrauenstatbestand) und dieses Vertrauen auch betätigt hat, indem er sich in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch eine jetzt erfolgende Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991 - 4 C 4.89 -, BRS 52 Nr. 218; OVG Münster, Urteil vom 4.9.208 - 7 A 2378/07 - (juris)) Der Beigeladene hat nämlich im Jahr 2005 den Pferdestall mit erheblichem finanziellem Aufwand umgebaut.

  • OVG Saarland, 02.02.2009 - 2 B 439/08

    Nutzungsuntersagung: Sofortvollziehbare Untersagung privater Pferdehaltung im …

    Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2016 - 2 A 46/15
    Insoweit ist davon auszugehen, dass eine Großtierhaltung, speziell auch das Halten von Pferden in einem reinen Wohngebiet (§ 3 BauNVO) mit dem Gebietscharakter nicht vereinbar und daher unzulässig ist.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.2.2009 - 2 B 439/08 - (juris)) Eine Pferdehaltung ist aufgrund der damit typischerweise verbundenen Störungen - wie z.B. Geruchsbelästigungen, Ansammlungen von Fliegen, Geräuschbelästigungen, Staubaufwirbelungen - bereits in einem allgemeinen Wohngebiet, erst recht aber bei einem reinen Wohngebiet mit dem Gebietscharakter nicht vereinbar.(Vgl. etwa VGH Mannheim, Urteil vom 17.4.2013 - 5 S 3140/11 - (juris)).

    Rn. 44 Demnach ist hier grundsätzlich davon auszugehen, dass eine Großtierhaltung (d.h. hier das Halten von Pferden) in dem festgesetzten reinen Wohngebiet (§ 3 BauNVO) mit dem Gebietscharakter nicht vereinbar und daher unzulässig ist.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.2.2009 - 2 B 439/08 - (juris)) Demzufolge wäre der Beklagte grundsätzlich zum Einschreiten berechtigt, da bauaufsichtsbehördliche Einschreitensbefugnisse keiner Verwirkung unterliegen.

  • OVG Niedersachsen, 11.11.2013 - 12 LC 257/12

    Unterliegen der Vorschrift des § 215 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.d. bis zum 19.07.2004 …

    Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2016 - 2 A 46/15
    Soweit gegen die Unbeachtlichkeitsvorschrift des § 215 Abs. 1 Nr. 2 BauGB a. F. verfassungsrechtliche Bedenken geäußert worden sind und die Frage in Literatur und Rechtsprechung aufgeworfen wurde, ob zumindest "schwere Mängel im Abwägungsergebnis" im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 GG auch nach Ablauf einer Frist von sieben Jahren beachtlich bleiben müssen,(Vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 11.11.2013 - 12 LC 257/12 - (juris) m.w.N;… Kukk in Schrödter, 8. Auflage 2015; 215 Rdnr 6 - 8.) kann dies hier dahinstehen.

    Dass Fehler im Abwägungsvorgang aus verfassungsrechtlichen Gründen nach Ablauf der damals geltenden Frist von sieben Jahren beachtlich bleiben müssten, wird - soweit ersichtlich - nicht vertreten und ist auch nicht geboten.(Vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 11.11.2013 - 12 LC 257/12 - (juris)) Es ist einem Grundstückseigentümer zuzumuten, sich innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren über den Inhalt der Bauleitplanung und die Auswirkungen auf sein(e) Grundstück(e) zu informieren.

  • OVG Saarland, 06.01.2012 - 2 B 400/11

    Bauaufsichtsbehördliches Einschreiten im Außenbereich

    Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2016 - 2 A 46/15
    deren Nutzung auch über einen längeren Zeitraum begründet für sich genommen.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.1.2012 - 2 B 400/11 - (juris)) Davon zu trennen ist jedoch die hier relevante Frage, ob ein Nachbar einen Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten hat.

    Insbesondere kann hier dahinstehen, ob eine Ermessensbindung unter dem Aspekt des Bestandsschutzes schon deshalb in Betracht kommt, weil der in Rede stehende Baubestand mit der Nutzung zur Pferdehaltung zu irgendeinem Zeitpunkt ohne Zweifel materiell geltendem Baurecht entsprochen hat und damit genehmigungsfähig gewesen ist.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.1.2012 - 2 B 400/11 - (juris)).

  • VG Saarlouis, 14.01.2015 - 5 K 809/13

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Gebäude und Nutzungen bei Vorliegen der …

    Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2016 - 2 A 46/15
    Rn. 20 Mit aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 14.1.2015 ergangenem Urteil - 5 K 809/13 - hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen.

    unter Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 14.1.2015 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 5 K 809/13 - und Aufhebung des Bescheids des Beklagten vom 17.9.2012 sowie des auf die mündliche Verhandlung vom 9.4.2013 ergangenen Widerspruchsbescheids den Beklagten zu verpflichten,.

  • BVerwG, 02.02.2000 - 4 B 87.99

    Bebauungsplan; Immissionsschutz; Gewerbegebiet; erheblich belästigende …

    Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2016 - 2 A 46/15
    Im Rahmen des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses soll jeder Planbetroffene das Eindringen einer gebietsfremden Nutzung und damit die schleichende Umwandlung des Baugebiets verhindern können.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 24.2.2000 - 4 C 23.98 -, NVwZ 2000, 1054; sowie Beschluss vom 2.2.2000 - 4 B 87.99 -, NVwZ 2000, 679) Im vorliegenden Fall richtet sich das Begehren der Klägerin gegen die Pferdehaltung des Beigeladenen in dem Plangebiet, in dem sie wohnt und das in dem am 5.3.1999 bekanntgemachten Bebauungsplan "B…" als reines Wohngebiet festgesetzt ist.
  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 23.98

    Diskothek; Gewerbebetrieb, sonstiger; Vergnügungsstätte; Industriegebiet; …

    Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2016 - 2 A 46/15
    Im Rahmen des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses soll jeder Planbetroffene das Eindringen einer gebietsfremden Nutzung und damit die schleichende Umwandlung des Baugebiets verhindern können.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 24.2.2000 - 4 C 23.98 -, NVwZ 2000, 1054; sowie Beschluss vom 2.2.2000 - 4 B 87.99 -, NVwZ 2000, 679) Im vorliegenden Fall richtet sich das Begehren der Klägerin gegen die Pferdehaltung des Beigeladenen in dem Plangebiet, in dem sie wohnt und das in dem am 5.3.1999 bekanntgemachten Bebauungsplan "B…" als reines Wohngebiet festgesetzt ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2003 - 5 S 1692/02

    Pferdezucht - Hobbytierhaltung in allgemeinem Wohngebiet

    Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2016 - 2 A 46/15
    Den in einem Bebauungsplan getroffenen Baugebietsfestsetzungen nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) kommt kraft Bundesrechts nachbarschützende Wirkung zu.(…Vgl. Rieger in: Schrödter, Baugesetzbuch, Kommentar, 8. Aufl. 2015, § 31 Rdnr. 61) Der Gebietserhaltungsanspruch setzt voraus, dass das Baugrundstück und das Grundstück desjenigen, der den Abwehranspruch geltend macht, im selben Plangebiet bzw., sofern dieses aus mehreren Baugebieten besteht, im selben Baugebiet liegen.(Vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 10.10.2003 - 5 S 1692/02 - (juris)) Das BVerwG nimmt in ständiger Rechtsprechung an, dass sich der Eigentümer eines in dem betreffenden Baugebiet gelegenen Grundstücks auch dann gegen eine gebietswidrige Nutzung wenden kann, wenn er durch sie selbst nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 5 S 3140/11

    Pferdehaltung in einem allgemeinen Wohngebiet

    Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2016 - 2 A 46/15
    Insoweit ist davon auszugehen, dass eine Großtierhaltung, speziell auch das Halten von Pferden in einem reinen Wohngebiet (§ 3 BauNVO) mit dem Gebietscharakter nicht vereinbar und daher unzulässig ist.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.2.2009 - 2 B 439/08 - (juris)) Eine Pferdehaltung ist aufgrund der damit typischerweise verbundenen Störungen - wie z.B. Geruchsbelästigungen, Ansammlungen von Fliegen, Geräuschbelästigungen, Staubaufwirbelungen - bereits in einem allgemeinen Wohngebiet, erst recht aber bei einem reinen Wohngebiet mit dem Gebietscharakter nicht vereinbar.(Vgl. etwa VGH Mannheim, Urteil vom 17.4.2013 - 5 S 3140/11 - (juris)).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2009 - 2 S 33.09

    Erschließungsvorschriften kommt keine nachbarschützende Wirkung zu; kein …

  • OVG Saarland, 22.10.1982 - 2 R 209/81

    Anspruch auf Abbruch eines Grenzbaus; Ermessensreduzierung auf Null bei einer …

  • OVG Saarland, 20.10.1992 - 2 R 5/91

    Baugenehmigung; Anfechtung; Erschließung eines Baugrundstücks; Nachbarschutz; …

  • OVG Saarland, 27.10.1995 - 2 W 42/95

    Parteibeitritt; Beschwerdeverfahren; Anschlußrechtsmittel; Beigeladener; …

  • OVG Saarland, 22.09.1992 - 2 R 3/91

    Bebauungsplan; Festsetzung; Bebaubarkeit; Waldrand; Forstverwaltung

  • VGH Bayern, 06.02.2017 - 15 ZB 16.398

    Zulässige Nutzungsänderung eines Mehrfamilienhauses in eine Wohn- und …

    Rn. 34 Das Erfordernis der gesicherten planungsrechtlichen Erschließung dient grundsätzlich nur den öffentlichen Interessen und hat folglich keine nachbarschützende Funktion (…vgl. - jeweils m.w.N. - z.B. BayVGH, B.v. 29.8.2014 - 15 CS 14.615 - juris Rn. 17;… B.v. 1.3.2016 - 1 ZB 15.1560 - juris Rn. 9;… B.v. 1.6.2016 - 15 CS 16.789 - juris Rn. 25; OVG Saarl., U.v. 14.7.2016 - 2 A 46/15 - juris Rn. 52).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 8 S 2441/18

    Vermittlung von Nachbarschutz durch die Festsetzung "Fläche für den Gemeinbedarf" …

    Insofern kann die Beschwerde auch aus dem - vereinzelt gebliebenen und den bundesrechtlichen Ansatz verlassenden - Urteil des 3. Senats des beschließenden Gerichtshofs vom 04.05.2001 - 3 S 597/00 - (VBlBW 2001, 487;… anders bereits Urt. v. 03.07.2012 - 3 S 321/11 -, VBlBW 2013, 61) nichts für sich herleiten, wonach Festsetzungen eines Bebauungsplans über die Art der baulichen Nutzung einen subjektiv-öffentlichen Anspruch nicht nur eines im selben Baugebiet (…vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.10.2003 - 5 S 1692/02 -, VBlBW 2004, 181 u. Urt. v. 29.06.1994 - 5 S 2286/93 -, VBlBW 1995, 30; Beschl. v. 23.08.1996 - 10 S 1492/96 -, BRS 58 Nr. 160; BayVGH, Beschl. v. 25.08.1997 - 2 ZB 97.00681 -, BRS 59 Nr. 66; OVG NW, Beschl. v. 28.11.2002 - 10 B 1618/02 -, BRS 6 Nr. 168; OVG Saarland, Urt. v. 14.07.2016 - 2 A 46/15 -, juris, Rn. 42), sondern jedes im Plangebiet ansässigen Nachbarn auf Wahrung der Gebiets art begründeten.
  • OVG Saarland, 10.08.2022 - 2 A 209/21

    Erschließungssicherung bei Bauvorhaben; Wohnhauserweiterung

    Das Berufungsgericht[vgl. dazu OVG des Saarlandes vom 14.7.2016 - 2 A 46/15 -, bei Juris][vgl. dazu OVG des Saarlandes vom 14.7.2016 - 2 A 46/15 -, bei Juris] bejahte nach einer umfangreichen Zeugenvernehmung eine Verwirkung von Nachbarrechten gegen die langjährig betriebene Pferdehaltung des Nachbarn.
  • OVG Saarland, 03.09.2024 - 2 E 32/24

    Richterliches Ermessen, den Streitwert zu bestimmen; Gleichbehandlungsgebot

    Insoweit werde auf das Urteil des Senats vom 14.7.2016 - 2 A 46/15 - verwiesen, mit dem über die Untersagung einer Pferdehaltung des dortigen Beigeladenen auf einem in einem reinen Wohngebiet gelegenen Grundstück, die Untersagung des Befahrens des Grundstücks mit Lkw, Pferdetransportern und landwirtschaftlichen Maschinen sowie die Beseitigung sämtlicher zur Pferdehaltung und Pferdezucht errichteten baulichen Anlagen wie Reithalle, Offenställe und Pferdebewegungszirkel zu entscheiden gewesen und ein Streitwert in Höhe von 15.000,- EUR festgesetzt worden sei.

    In Anlehnung an die Streitwertfestsetzung in der durch den Prozessbevollmächtigten des Klägers benannten - eine Pferdehaltung in einem reinen Wohngebiet betreffenden - und mit vorliegendem Fall vergleichbaren Entscheidung des Senats vom 14.7.2016 - 2 A 46/15 - sowie unter Berücksichtigung des Interesses des Klägers an der Beseitigung der von den Beigeladenen betriebene Reitschule (einschließlich des Veranstaltens von Kindergeburtstagen), der Stallungen für insgesamt 17 (fremde und eigene) Pferde sowie der Pferdehaltung hält es der Senat für angemessen, unter Abänderung der im erstinstanzlichen Verfahren erfolgten Streitwertfestsetzung einen Streitwert in Höhe von 15.000,- EUR festzusetzen.

  • VG Gelsenkirchen, 30.05.2017 - 9 K 3636/12

    Klagebefugnis, Drittanfechtung, Bau-genehmigung, Rücksichtnahmegebot, …

    Rn. 55 Vgl. OVG Saarl., Urteil vom 14. Juli 2016 - 2 A 46/15 -, juris Rn. 52, sowie zu den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften über Grundstückszufahrten, die ebenfalls der Sicherung der Erschließung dienten: OVG NRW, Urteil vom 9. Juni 2011 - 7 A 1494/09 -, juris Rn. 71; BayVGH, Beschlüsse vom 29. August 2014 - 15 CS 14.615 -, juris Rn. 17, vom 1. März 2016 - 1 ZB 15.1560 -, juris Rn. 9; vom 1. Juni 2016 - 15 CS 16.789 -, juris Rn. 25; vom 6. Februar 2017 - 15 ZB 16.398 -, juris Rn. 66; jeweils m.w.N.
  • VG Lüneburg, 21.01.2016 - 2 A 156/14

    Doppelbesteuerung; kalkulatorische Abwälzbarkeit; Kalkulierbarkeit; …

    Hiergegen, sowie gegen eine Vielzahl von den in der Folgezeit ergangene Bescheide, hat die Klägerin jeweils Klage erhoben (2 A 213/14 gegen den Bescheide vom 4. Juli 2014, mit dem Vergnügungsteuern i. H. v. 457, 86 EUR für Juni 2014 festgesetzt wurden; 2 A 263/14 gegen den Bescheid vom 10. September 2014, mit dem Vergnügungsteuern i. H. v. 270, 10 EUR für August 2014 festgesetzt wurden; 2 A 279/14 gegen den Bescheid vom 7. Oktober 2014, mit dem Vergnügungsteuern i. H. v. 401, 52 EUR für September 2014 festgesetzt wurden; 2 A 310/14 gegen den Bescheid vom 10. November 2014, mit dem Vergnügungsteuern i. H. v. 415, 77 EUR für Oktober 2014 festgesetzt wurden; 2 A 3/15 gegen den Bescheid vom 12. Dezember 2014, mit dem Vergnügungsteuern i. H. v. 150, 11 EUR für November 2014 festgesetzt wurden; 2 A 18/15 gegen den Bescheid vom 15. Januar 2015, mit dem Vergnügungsteuern i. H. v. 314, 32 EUR für Dezember 2014 festgesetzt wurden; 2 A 46/15 gegen den Bescheid vom 11. Februar 2015, mit dem Vergnügungsteuern i. H. v. 299, 95 EUR für Januar 2015 festgesetzt wurden; 2 A 93/15 gegen den Bescheid vom 14. April 2015, mit dem Vergnügungsteuern i. H. v. 191, 53 EUR für März 2015 festgesetzt wurden; 2 A 117/15 gegen den Bescheid vom 12. Mai 2015, mit dem Vergnügungsteuern i. H. v. 351, 16 EUR für April 2015 festgesetzt wurden; 2 A 150/15 gegen den Bescheid vom 10. Juni 2015, mit dem Vergnügungsteuern i. H. v. 459, 45 EUR für Mai 2015 festgesetzt wurden; 2 A 167/15 gegen den Bescheid vom 9. Juli 2015, mit dem Vergnügungsteuern i. H. v. 259, 86 EUR für Juni 2015 festgesetzt wurden; 2 A 219/15 gegen den Bescheid vom 11. September 2015, mit dem Vergnügungsteuern i. H. v. 192, 31 EUR für September 2015 festgesetzt wurden; 2 A 239/15 gegen den Bescheid vom 5. Oktober 2015, mit dem Vergnügungsteuern i. H. v. 278, 22 EUR für September 2015 festgesetzt wurden, 2 A 253/15 gegen den Bescheid vom 2. November 2015, mit dem Vergnügungsteuern i. H. v. 446, 78 EUR für Oktober 2015 festgesetzt wurden und 2 A 13/16 gegen den Bescheid vom 14. Dezember 2015, mit dem Vergnügungsteuern i. H. v. 401, 94 EUR für November 2015 festgesetzt wurden).
  • VG Schleswig, 13.01.2022 - 2 B 10006/21

    Kein Abwehrrecht des Nachbarn aus der formellen Baurechtswidrigkeit einer …

    Erst wenn das angegriffene Vorhaben (auch) gegen nachbarschützende Vorschriften des materiellen Baurechts verstößt, ist ein Abwehranspruch des Nachbarn begründet (vgl. OVG Magdeburg…, Beschluss vom 24.11.2016 - 2 M 105/16 -, Rn. 16, juris; OVG Münster…, Urteil vom 28.05.2009 - 10 A 949/08 -, Rn. 37, juris sowie ausdrücklich auch zur Genehmigungsfreistellung OVG Saarlouis, Urteil vom 14.07.2016 - 2 A 46/15 -, Rn. 40, juris).
  • VG Stuttgart, 15.03.2022 - 11 K 14594/17

    Bauaufsichtliches Einschreiten gegenüber einer vom Nachbarn betriebenen …

    Erst wenn das angegriffene Vorhaben (auch) gegen nachbarschützende Vorschriften des materiellen Baurechts verstößt, ist ein Abwehranspruch des Nachbarn begründet (…vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 24.11.2016 - 2 M 105/16 -, juris, Rn. 16; OVG Münster, Urt. v. 28.05.2009 - 10 A 949/08 -, juris, Rn. 37 sowie ausdrücklich auch zur Genehmigungsfreistellung OVG Saarlouis, Urt. v. 14.07.2016 - 2 A 46/15 -, juris, Rn. 40).
  • VG Trier, 22.10.2019 - 7 K 1641/19

    Rechtsbehelfe eines Nachbarn gegen eine teilweise Einziehung eines …

    Denn das Erschließungsgebot dient ausschließlich dem öffentlichen Interesse und vermittelt grundsätzlich keinen Nachbarschutz (BayVGH…, Beschluss vom 27. Juli 2018 - 1 CS 18.1265 -, Rn. 11, juris; SaarlOVG, Urteil vom 14. Juli 2016 - 2 A 46/15 -, Rn. 52, juris;… Söfker a.a.O., § 34 Rn. 141 m.w.N.;… Jeromin, in: Kröninger/Aschke/Jeromin, Baugesetzbuch, § 34 Rn. 34).
  • VG Wiesbaden, 22.08.2016 - 6 K 846/16
    Denn Verstöße gegen die Baugenehmigungspflicht betreffen keine drittschützenden Vorschriften (allg. Meinung, s. nur Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 14. Juli 2016 - 2 A 46/15 -, juris Rn. 40).
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