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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 02.03.2011 - 2 A 47/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11949
OVG Sachsen, 02.03.2011 - 2 A 47/09 (https://dejure.org/2011,11949)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02.03.2011 - 2 A 47/09 (https://dejure.org/2011,11949)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02. März 2011 - 2 A 47/09 (https://dejure.org/2011,11949)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 7 Abs. 4; SächsVerf § 102 Abs. 3, Art 102 Abs. 4; SächsFrTrSchulG § 15 Abs. 2; ZuschussVO 1997 § 2
    Privatschulfinanzierung, Grundschulen, Mittelschulen, Zuschusssatz, Integration

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung der Höhe des Sach- und Personalkostenzuschusses für eine in Dresden in freier Trägerschaft betriebenen Grund- und Mittelschule; Antrag auf Gewährung weiterer Zuschüsse zu den Personal- und Sachkosten der Regelschüler seiner Grundschule; Anspruch auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmung der Höhe des Sach- und Personalkostenzuschusses für eine in Dresden in freier Trägerschaft betriebenen Grund- und Mittelschule; Antrag auf Gewährung weiterer Zuschüsse zu den Personal- und Sachkosten der Regelschüler seiner Grundschule; Anspruch auf ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (13)

  • OVG Sachsen, 04.03.2010 - 2 A 349/08

    Berechnung der Bezuschussung von Integrationsschülern für den Zeitraum 1.1.1998 …

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2011 - 2 A 47/09
    Die Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des Senats (…vgl. Urt. v. 10. März 2006 - 2 B 771/04 -, UA 12, 13, 18, 19;… Urt. v. 10. März 2006 - 2 B 774/07 -, juris; Urt. v. 4. März 2010 - 2 A 349/08 -, juris) anzuwenden, weil die an einer allgemein bildenden Schule (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 1 SchulG in der Fassung bis zur Änderung durch Art. 1 des 2. Gesetzes zur Umsetzung des besseren Schulkonzepts vom 19. Februar 2004, SächsGVBl. S. 52) im Wege integrativer Beschulung unterrichteten Schüler mit Förderbedarf (Integrationsschüler) Schüler der allgemein bildenden Schule - hier: der Grund- und Mittelschule - sind, die sie besuchen, und nicht Förderschüler.

    Der zusätzliche Zuschuss beträgt gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 SächsFrTrSchulG bis zu 90 v. H. hiervon (vgl. Senatsurt. v. 4. März 2010 a. a. O.).

    Rn. 23 Wie der Senat mit Urteil vom 4. März 2010 - 2 A 349/08 - (juris) entschieden hat, sind der Berechnung des zum Ausgleich höherer Personalkosten für Integrationsschüler vorzunehmenden Zuschlags auf die für Regelschüler geltenden Zuschusssätze die im Haushalts- und Stellenplan des jeweiligen Bewilligungszeitraums - hier: der Jahre 2001 und 2002 - ausgewiesenen Gesamtansätze für Personalausgaben der betreffenden Schulart zugrunde zu legen und zur Anzahl der abgehaltenen Unterrichtsstunden ins Verhältnis zu setzen.

    Gleiches gilt, soweit der Beklagte unter Hinweis auf seine Ausführungen im durch Senatsurteil vom 4. März 2010 rechtskräftig abgeschlossenen Parallelverfahren - 2 A 349/08 - (juris) geltend macht, der Kläger partizipiere an "auch in dem vorliegenden Zeitraum gegebenen Personalüberhängen".

    Rn. 3 Die Erhöhung des Zuschusssatzes um einen Zuschlag zum Ausgleich höherer Personalkosten für die integrative Unterrichtung bewertet der Senat in ständiger Rechtsprechung mit 2.500,00 EUR je Schüler (vgl. Beschl. v. 10. März 2006 - 2 B 771/04 und 2 B 774/04 - Beschl. v. 5. Mai 2010 - 2 A 349/08 -).

    Soweit der Beklagte dem Begehren des Klägers mit Bescheid vom 24. Oktober 2006 zumindest teilweise entsprochen hat, hält der Senat eine Halbierung des Erhöhungsbetrags für angemessen (vgl. Beschl. v. 5. Mai 2010 - 2 A 349/08 -).

  • VG Dresden, 26.11.2008 - 5 K 2042/06
    Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2011 - 2 A 47/09
    Ausfertigung Az.: 2 A 47/09 5 K 2042/06.

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 26. November 2008 - 5 K 2042/06 - wird zurückgewiesen, soweit das Verwaltungsgericht den Beklagten verpflichtet hat, den Kläger hinsichtlich der Gewährung weiterer Zuschüsse für die an der von diesem betriebenen Grund- und Mittelschule unterrichteten Integrationsschüler nach Maßgabe der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 26. November 2008 - 5 K 2042/06 - im Übrigen geändert und die Klage im Übrigen abgewiesen.

    Rn. 5 Mit am gleichen Tag beim Verwaltungsgericht eingegangenen Schriftsatz vom 26. November 2006 erklärte der Kläger das nunmehr unter dem Aktenzeichen - 5 K 2042/06 - fortgeführte Klageverfahren hinsichtlich des im Bescheid vom 24. Oktober 2006 bewilligten Betrages in der Hauptsache für erledigt und beantragte im Übrigen, ihn wegen des Zuschusses für den Betrieb seiner Grund- und Mittelschule unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

    Rn. 7 Mit Urteil vom 26. November 2008 - 5 K 2042/06 - verpflichtete das Verwaltungsgericht den Beklagten, den Kläger hinsichtlich der Gewährung weiterer Zuschüsse für den Betrieb seiner Grund- und Mittelschule im Zeitraum 1. August 2001 bis 31. Juli 2002 nach Maßgabe der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden, und hob den Bescheid vom 26. September 2002, den Widerspruchsbescheid vom 10. Februar 2003 und den Bescheid vom 24. Oktober 2006 auf, soweit diese der Neubescheidung entgegenstehen; im Übrigen stellte es das Verfahren ein.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 26. November 2008 - 5 K 2042/06 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

    12 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Behördenakten des Beklagten, die Akten des Verwaltungsgerichts Dresden in den Verfahren - 5 K 1746/03 und 5 K 2042/06 - sowie die Akten des Berufungsverfahrens verwiesen.

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2011 - 2 A 47/09
    Zu einer solchen Hilfe ist der Staat nur verpflichtet, wenn andernfalls der Bestand des Ersatzschulwesens als Institution evident gefährdet wäre (vgl. BVerfG, Urt. v. 8. April 1987, BVerfGE 75, 40, 62 ff.; Beschl. v. 23. November 2004, BVerfGE 112, 74, 83/84).

    Dies kann etwa durch eine allgemeine Kürzung der für das öffentliche und private Schulwesen zur Verfügung stehenden Finanzmittel geschehen (vgl. BVerfG, Urt. v. 8. April 1987 a. a. O., S. 68, 69).

    Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass private Ersatzschulen den Bürgern grundsätzlich ohne Rücksicht auf ihre finanziellen Verhältnisse offenstehen müssen, damit sie von allen Eltern und Schülern ungeachtet ihrer wirtschaftlichen Lage in Anspruch genommen werden können (vgl. BVerfG, Urt. v. 8. April 1987 a. a. O., S. 64, 65;… Beschl. v. 9. März 1994 a. a. O. S. 119).

    Auch insoweit gilt, dass eine dahingehende landesgesetzliche Regelung nur dann verfassungskonform ist, wenn sie den privaten Schulträgern das gewährt, was mindestens zur Existenzsicherung erforderlich ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 8. April 1987 a. a. O., S. 40, 68;… Beschl. v. 9. März 1994 a. a. O., S. 107, 116).

    Zudem darf der Gesetzgeber sinkenden Schülerzahlen an öffentlichen Schulen grundsätzlich Rechnung tragen und ist im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums nicht verpflichtet, private Ersatzschulen ohne Rücksicht hierauf zu unterstützen oder gar zu Lasten der öffentlichen Schulen zu bevorzugen (vgl. BVerfG, Urt. v. 8. April 1987 a. a. O., S. 40, 69).

  • OVG Sachsen, 10.03.2006 - 2 B 774/04

    Privatschulfinanzierung, Integration, Zuschusssatz, Grundschüler

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2011 - 2 A 47/09
    Der Verordnungsgeber hat vielmehr hinsichtlich der Höhe der Zuschusssätze einen Wertungsspielraum (vgl. Senatsurt. v. 10. März 2006 - 2 B 774/04 -, juris; Senatsurt. v. 16. Januar 2008 - 2 B 574/07 -).

    Auch wenn danach ein Vomhundertsatz in bestimmter Höhe vorgesehen war, ist nach der Rechtsprechung des Senats, wie dargelegt, gleichwohl davon auszugehen, dass der Gesetzgeber dem Verordnungsgeber bei der Fortschreibung der Zuschusssätze einen Wertungsspielraum zugebilligt hat (vgl. Senatsurt. v. 10. März 2006 - 2 B 774/04 -, juris).

    Dieser stellt eine geeignete Berechnungsgrundlage für die ab dem 1. Januar 1998 geltenden Zuschusssätze dar, weil die Zuschussverordnung im Jahr vor ihrem In-Kraft-Treten erlassen werden musste, aktuelle Zahlen für das Jahr 1998 nicht vorlagen und nicht vorliegen konnten; dementsprechend wurden die Sätze sodann gemäß § 15 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 und 2 SächsFrTrSchulG angepasst (vgl. Senatsurt. v. 10. März 2006 - 2 B 774/04 - juris).

    Sie ermöglicht vielmehr auch die zuschussrechtliche Berücksichtigung kostenrelevanter genereller Unterschiede zwischen einzelnen Schülergruppen derselben Schulart auf andere Art und Weise (vgl. Senatsurt. v. 10. März 2006 - 2 B 774/04 - juris).

    Rn. 3 Die Erhöhung des Zuschusssatzes um einen Zuschlag zum Ausgleich höherer Personalkosten für die integrative Unterrichtung bewertet der Senat in ständiger Rechtsprechung mit 2.500,00 EUR je Schüler (vgl. Beschl. v. 10. März 2006 - 2 B 771/04 und 2 B 774/04 - Beschl. v. 5. Mai 2010 - 2 A 349/08 -).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88

    Waldorfschule/Bayern

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2011 - 2 A 47/09
    Die den Staat treffende Schutzpflicht löst daher erst dann eine Handlungspflicht aus, wenn andernfalls der Bestand des Ersatzschulwesens als Institution evident gefährdet wäre (…vgl. BVerfG, Urt. v. 8. April 1997 a. a. O.;… Beschl. v. 23. November 2004 a. a. O.; Beschl. v. 9. März 1994, BVerfGE 90, 107, 116, 117;… BVerwG, Urt. v. 17. März 1988, BVerwGE 79, 154, 158; Beschl. v. 26. Juli 2005, Buchholz 421 Nr. 129).

    Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass private Ersatzschulen den Bürgern grundsätzlich ohne Rücksicht auf ihre finanziellen Verhältnisse offenstehen müssen, damit sie von allen Eltern und Schülern ungeachtet ihrer wirtschaftlichen Lage in Anspruch genommen werden können (…vgl. BVerfG, Urt. v. 8. April 1987 a. a. O., S. 64, 65; Beschl. v. 9. März 1994 a. a. O. S. 119).

    Auch insoweit gilt, dass eine dahingehende landesgesetzliche Regelung nur dann verfassungskonform ist, wenn sie den privaten Schulträgern das gewährt, was mindestens zur Existenzsicherung erforderlich ist (…vgl. BVerfG, Urt. v. 8. April 1987 a. a. O., S. 40, 68; Beschl. v. 9. März 1994 a. a. O., S. 107, 116).

  • OVG Sachsen, 29.04.2010 - 2 A 42/09

    Umfang einer staatlichen Finanzhilfe betreffend den Sachkostenzuschuss und …

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2011 - 2 A 47/09
    17 In rechtskräftigen Urteilen vom 29. April 2010 - 2 A 42/09 (vgl. SächsVBl. 2011, 57) und 2 A 43/09 - hat der Senat entschieden, dass der Zuschusssatz für Grundschulen nach § 2 ZuschussVO 1997 im Zeitraum 1. August 2002 bis 31. Juli 2003 rechtmäßig war, und ausgeführt:.

    Der Zuschusssatz für Grundschulen in freier Trägerschaft nach § 2 ZuschussVO 1997 ist, wie sich aus den vorstehenden Ausführungen, auf die wegen der Begründung im Einzelnen verwiesen wird, ergibt, im verfahrensgegenständlichen Bewilligungszeitraum 1. August 2001 bis 31. Juli 2002 ebenso wie im nachfolgenden Bewilligungszeitraum 1. August 2002 bis 31. Juli 2003 (vgl. Senatsurt. v. 29. April 2010 - 2 A 42/09 -, a. a. O. rechtmäßig.

    Der sich danach ergebende Betrag von (395.776,00 EUR - 273.049,05 EUR =) 122.726,95 EUR ist entsprechend der Praxis des Senats im Hinblick auf den Bescheidungsantrag um ¼ auf 92.045,21 EUR zu reduzieren (vgl. Beschl. v. 6. Januar 2010 - 2 A 151/08 - Beschl. v. 29. April 2010 - 2 A 42/09 -, juris;… Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., Anh. § 164 Rn. 14).

  • BVerwG, 28.09.2007 - 2 B 62.07

    Voraussetzungen für die Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2011 - 2 A 47/09
    Nach dem Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 10. April 2008 - 2 B 62/07 - ergebe sich eine Verpflichtung des Verordnungsgebers zur vollständigen Neuermittlung der Datenbasis dann, wenn die den Zuschusssätzen zugrunde liegenden Daten schlechterdings nicht mehr zur Ermittlung der für den laufenden Betrieb erforderlichen Kosten einer entsprechenden öffentlichen Grundschule geeignet seien.

    Die Anpassung erfolgt damit unter Rückgriff auf sachgerechte und realitätsnahe Anpassungsmaßstäbe (vgl. Senatsurt. v. 10. April 2008 - 2 B 62/07 und 2 B 55/07 -).

  • BVerwG, 16.07.2007 - 2 B 55.07

    Anspruch eines an Skoliose erkrankten angestellten Lehrers auf Übernahme in das …

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2011 - 2 A 47/09
    Die Anpassung erfolgt damit unter Rückgriff auf sachgerechte und realitätsnahe Anpassungsmaßstäbe (vgl. Senatsurt. v. 10. April 2008 - 2 B 62/07 und 2 B 55/07 -).
  • BVerfG, 23.11.2004 - 1 BvL 6/99

    Privatschulfinanzierung II

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2011 - 2 A 47/09
    Zu einer solchen Hilfe ist der Staat nur verpflichtet, wenn andernfalls der Bestand des Ersatzschulwesens als Institution evident gefährdet wäre (…vgl. BVerfG, Urt. v. 8. April 1987, BVerfGE 75, 40, 62 ff.; Beschl. v. 23. November 2004, BVerfGE 112, 74, 83/84).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Verfassungsfragen zur privaten Schulfinanzierung

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2011 - 2 A 47/09
    Soweit nach § 15 Abs. 2 Satz 1 und 2 SächsFrTrSchulG staatliche Finanzhilfe für allgemein bildende Schulen in Form von Zuschüssen nach einem festen Vomhundertsatz der für den laufenden Betrieb erforderlichen Personal- und Sachkosten entsprechender öffentlicher Schulen gewährt wird, ist dies verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9. März 1984, BVerfGE 90, 128, 144).
  • BVerwG, 17.03.1988 - 7 C 99.86

    Verfassungsmäßigkeit - Private Ersatzschulen - Regelförderung - Ersatzschulwesen …

  • OVG Saarland, 23.07.2008 - 2 A 151/08

    Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen und Ausstellung von Reisedokumenten in …

  • VerfGH Sachsen, 19.07.2007 - 82-IV-07

    Eilantrag zur Verfassungsbeschwerde gegen §§ 15, 19 Nr. 5 bis 7 des Gesetzes über …

  • StGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 1 VB 130/13

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die einfachgesetzliche …

    Darunter wird ein Ausgleich verstanden, der im Ergebnis zur vollständigen Kostendeckung führt (vgl. StGH…, Urteil vom 5.10.1998 - 4/97 -, Juris Rn. 38; für Sachsen: VerfGH SN, Entscheidung vom 25.10.1996, - Vf. 18-III-95 -, LKV 1997, 127, 128;… Sächs. OVG, Urteile vom 29.4.2010 - 2 A 42/09 -, Juris Rn. 22, und vom 2.3.2011 - 2 A 47/09 -, Juris Rn. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2013 - 9 S 233/12

    Förderung einer Ersatzschule; Schulgeld-Erhebung; Sonderungswirkung

    Darunter wird ein Ausgleich verstanden, der im Ergebnis zum vollständigen finanziellen Ausgleich der Belastung führt (vgl. StGH BW…, Urteil vom 05.10.1998 - 4/97 -, Juris Rn. 38;… für Sachsen: Sächs. VerfGH, Entscheidung vom 25.10.1996, a.a.O. 128;… Sächs. OVG, Urteile vom 29.04.2010 - 2 A 42/09 -, Juris Rn. 22, und vom 02.03.2011 - 2 A 47/09 -, Juris Rn. 27).

    Der Ausgleichsanspruch bezieht sich vielmehr auf eine Befreiung, mit der dem von Art. 14 Abs. 2 LV verfolgten Zweck des Art. 11 Abs. 1 LV genüge getan werden soll, das heißt das Recht auf eine Erziehung und Ausbildung unabhängig von Herkunft und wirtschaftlicher Lage auch in den in Art. 14 Abs. 2 Satz 3 LV genannten Ersatzschulen ermöglicht werden soll (insoweit anders Sächs. VerfGH…, Beschluss vom 19.07.2007 - Vf. 82-IV-07 -, Juris Rn. 40;… Sächs. OVG, Urteile vom 29.04.2010, a.a.O., Rn. 23 ff., und vom 02.03.2011, a.a.O., Rn. 27 ff., die insoweit nur auf die Verletzung der Schutz- und Förderpflicht wegen Existenzgefährdung abstellen).

  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 25-II-12

    Mehrere Regelungen zur Ersatzschulfinanzierung sind verfassungswidrig und müssen …

    Daher muss der Staat dem Ersatzschulwesen, soll die Freiheit zur Gründung von Ersatzschulen nicht zu einer rechtlichen Gewährleistung ohne tatsächliche Ausübungsmöglichkeit werden, Schutz- und Förderung zukommen lassen (vgl. BVerfGE 75, 40 [62]; BVerfGE 90, 107 [114 f.]; BVerfG, Beschluss vom 23. November 2004, BVerfGE 112, 74 [83]; BVerwG…, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 6 C 18/10, juris Rn. 14; SächsOVG, Urteil vom 2. März 2011 - 2 A 47/09, juris Rn. 25;… zum Verfassungsrecht in anderen Ländern z.B. BayVerfGH, Entscheidung vom 9. Oktober 2007 - Vf. 14-VII-06, juris Rn. 30; LVerfG M-V…, Urteil vom 9. Dezember 2010 - 6/09, juris Rn. 37).

    Es genügt, wenn die staatliche Förderung die Lebensfähigkeit des Ersatzschulwesens als solches gewährleistet (vgl. SächsOVG, Urteil vom 2. März 2011 - 2 A 47/09, juris Rn. 26).

    Zeigen sich den grundrechtlichen Anforderungen zuwiderlaufende Entwicklungen, ist der Gesetzgeber verpflichtet, rechtzeitig nachzubessern (vgl. zu Art. 33 Abs. 5 GG nochmals BVerfGE 130, 263 [302]; insbesondere zur Ersatzschulfinanzierung SächsOVG, Urteil vom 2. März 2011 - 2 A 47/09, juris Rn. 28; BayVGH…, Beschluss vom 25. Oktober 2010 - 7 ZB 10.880, juris Rn. 28; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 14. Juli 2010 - 9 S 2207/09, juris Rn. 124).

  • OVG Sachsen, 31.03.2015 - 2 A 52/14

    Schulfinanzierung; Berechnung des Zuschusssatzes; Integrationsschüler im …

    Der zusätzliche Zuschuss beträgt gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 SächsFrTrSchulG a. F. 90 v. H. hiervon (vgl. Senatsurt. v. 13. März 2006 - 2 B 771/04 und 2 B 774/04 -, juris; Senatsurt. v. 4. März 2010 - 2 A 349/08 - und v. 2. März 2011 - 2 A 47/09 -, beide juris).

    Diese Kosten einer zusätzlichen Lehrerwochenstunde hat der Beklagte in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 4. März 2010 - 2 A 349/08 - und v. 2. März 2011 - 2 A 47/09 -, beide juris) zutreffend ermittelt, indem er die im Haushalts- und Stellenplan des Bewilligungszeitraums - hier: der Jahre 2000 und 2001 - ausgewiesenen Gesamtansätze für Personalausgaben der Grundschulen zur Anzahl der an Grundschulen abgehaltenen Unterrichtsstunden ins Verhältnis gesetzt hat.

    Die - zwischen den Beteiligten allein im Streit stehende - Zahl der für die zusätzliche Förderung von Integrationsschülern erforderlichen Lehrerwochenstunden hat der Beklagte indessen, anders als in den vorangegangenen Schuljahren (vgl. Senatsurt. v. 13. März 2006 - 2 B 771/04 und 2 B 774/04 -, juris; Senatsurt. v. 4. März 2010 - 2 A 349/08 - und v. 2. März 2011 - 2 A 47/09 -, beide juris), für die öffentlichen Grundschulen im Bewilligungszeitraum nunmehr konkret berechnet und mit 2, 1142 Stunden angegeben.

    Die dem Landesgesetzgeber bei der Erfüllung dieser Pflichten eingeräumte weitgehende Gestaltungsfreiheit gebietet indessen keine vollständige, sondern allenfalls eine anteilige Übernahme der den Ersatzschulen entstehenden Kosten (…vgl. BVerfG, Urt. v. 8. April 1987 a. a. O., 62 ff.; BVerfG, Beschl. v. 9. März 1994, BVerfGE 90, 107, 116, 117;… Sächs-VerfGH, Urt. v. 15. November 2013 a. a. O., 88, 90; Senatsurt. v. 2. März 2011 - 2 A 47/09 -, juris Rn. 17).

  • OVG Sachsen, 24.11.2020 - 2 A 430/19

    Bemessung der staatlichen Finanzhilfe an berufsbildende Förderschulen und …

    Es genügt, wenn die staatliche Förderung die Lebensfähigkeit des Ersatzschulwesens als solches gewährleistet (…vgl. SächsVerfGH, Urt. v. 15. November 2013, SächsVBl. 2014, 83, 88; Senatsurt. v. 2. März 2011 - 2 A 47/09 -, juris Rn. 26).
  • OVG Sachsen, 04.05.2011 - 2 A 724/10

    Unmittelbare körperliche Gefährdung eines Beamten durch ein Unfallereignis ist …

    Dieser Betrag ist entsprechend der ständigen Praxis des Senats im Hinblick auf den Bescheidungsantrag um ein Viertel auf 380, 25 EUR zu reduzieren (vgl. zuletzt Urt. v. 2. März 2011 - 2 A 47/09 - Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., Anh § 164 Rn. 14).
  • OLG Brandenburg, 08.11.2022 - 3 U 110/21

    Rechtsweg für Ansprüche aus einem Privatschulvertrag

    Die Ersatzschulgenehmigung ist nach Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG, 171 Abs. 1 S. 1 HSchG daher zwingend zu versagen oder aufzuheben, wenn überhöhte Schulgelder zu einer Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern führen (vgl. zu dem gleichlautenden Art. 102 Abs. 3 SächsVerf. OVG Bautzen Urt. v. 2.3.2011 - 2 A 47/09, BeckRS 2011, 49425).
  • OVG Sachsen, 08.07.2022 - 2 A 315/20

    Ausgleichsanspruch des Ersatzschulträgers bei Schul- und Lernmittelgeldverzicht …

    Dieser Betrag ist entsprechend der Praxis des Senats im Hinblick auf den Bescheidungsantrag um ein Viertel auf 69.014,47 EUR zu reduzieren (vgl. Senatsbeschl. v. 2. März 2011 - 2 A 47/09 -, juris Rn. 59; Nr. 1.4 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013, SächsVBl. 2014, Sonderbeilage Heft 1).
  • OVG Sachsen, 01.07.2011 - 2 A 409/10

    Privatschulfinanzierung, Zuschusssatz, Gymnasien

    Hierzu gehören sämtliche beim Beklagten anfallenden, d. h. sich im Haushalts- und Stellenplan als Ausgaben niederschlagenden Personalkosten (vgl. zu diesem Ansatz bei der Berechnung der durch die Unterrichtung von Integrationsschülern anfallenden zusätzlichen Personalkosten: Senatsurt. v. 4. März 2010 - 2 A 349/08 -, juris; Senatsurt. v. 2. März 2011 - 2 A 47/09 -, Rn. 23 ff.).
  • OVG Sachsen, 29.04.2010 - 2 A 42/09

    Umfang einer staatlichen Finanzhilfe betreffend den Sachkostenzuschuss und …

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Behördenakten des Beklagten, die Akten des Verwaltungsgerichts Dresden in den Verfahren - 5 K 533/04 und 5 K 2130/06 -, die Akten des Verwaltungsgerichts Dresden im Parallelverfahren - 5 K 535/04 und 5 K 1066/07 - und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts im Verfahren - 2 A 43/09 -, die Akten des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts im Verfahren - 2 A 47/09 - und die Akten des Berufungsverfahrens verwiesen.
  • OVG Bremen, 16.06.2020 - 2 LA 10/20
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