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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.07.2020 - 2 A 6.19   

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https://dejure.org/2020,20741
BVerwG, 02.07.2020 - 2 A 6.19 (https://dejure.org/2020,20741)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.2020 - 2 A 6.19 (https://dejure.org/2020,20741)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 2020 - 2 A 6.19 (https://dejure.org/2020,20741)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BBG §§ 21, 22; BLV § 48
    Regelbeurteilung; Zulässigkeit einer Anlassbeurteilung; Änderung der dienstlichen Aufgaben gerade beim zu beurteilenden Beamten

  • rechtsinformationen.bund.de

    Unzulässigkeit einer Anlassbeurteilung bei einem System von Regelbeurteilungen

  • doev.de PDF

    Unzulässigkeit einer Anlassbeurteilung bei einem System von Regelbeurteilungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung nach übereinstimmend für erledigt erklärtem Rechtsstreit um eine Anlassbeurteilung; Anforderungen an den Umfang der Änderung des Tätigkeitsbereichs als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Anlassbeurteilung; Erfordernis eines originären eigenen ...

  • datenbank.nwb.de

    Unzulässigkeit einer Anlassbeurteilung bei einem System von Regelbeurteilungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 62
 
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Wird zitiert von ... (58)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen …

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2020 - 2 A 6.19
    Dies setzt bei einem dreijährigen Rhythmus der Regelbeurteilungen eine Änderung für die Dauer von mindestens zwei Jahren und inhaltlich die Wahrnehmung von Aufgaben eines anderen Statusamtes voraus (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - ZBR 2020, 35 Rn. 39 ff.).

    Dass das Urteil des Senats vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - (ZBR 2020, 35) zum Zeitpunkt der streitgegenständlichen Anlassbeurteilung noch nicht vorlag, ist für die Kostenentscheidung nicht von Bedeutung.

    Jedenfalls bestand nach den Grundsätzen des Urteils des Senats vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - (ZBR 2020, 35 Rn. 57 bis 63) keine Veranlassung, für die Klägerin allein aus Anlass dieser zusätzlichen Beurteilung eines Mitbewerbers ebenfalls eine Anlassbeurteilung zu erstellen.

    Das Bundesbeamtengesetz gibt in §§ 21 und 22 das System von regelmäßigen Beurteilungen als Regel vor, von der Ausnahmen zugelassen werden können (vgl. zu denkbaren Ausnahmekonstellationen, BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - ZBR 2020, 35 Rn. 42 m.w.N.).

    Diese Einheitlichkeit gewährleistet, dass die dienstliche Beurteilung für sämtliche Beamte die zu beurteilenden Merkmale nicht nur punktuell, sondern gleichmäßig erfasst und sie auch in ihrer zeitlichen Entwicklung unabhängig von einer konkreten Auswahlentscheidung bewertet (BVerwG, Urteile vom 7. Juni 1984 - 2 C 54.82 - Buchholz 238.5 § 26 DRiG Nr. 2 S. 13…, vom 26. September 2012 - 2 A 2.10 - NVwZ-RR 2013, 54 Rn. 10 und vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - ZBR 2020, 35 Rn. 41).

    Je kürzer der betrachtete Zeitraum seit der letzten Regelbeurteilung und je größer der einem Bewerber nunmehr attestierte Bewertungsunterschied ausfällt, desto mehr trifft den Beurteiler die Pflicht, einen solchen Leistungssprung oder -abfall zu begründen und ggf. zu plausibilisieren (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 - BVerwGE 145, 112 Rn. 30 und Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - ZBR 2020, 35 Rn. 41).

    Muss für einen Bewerber eines Auswahlverfahrens nach diesen Grundsätzen wegen einer veränderten Tätigkeit während eines erheblichen Zeitraums eine Anlassbeurteilung erstellt werden, so hat dies nicht zur Folge, dass für Mitbewerber, bei denen keine relevante Veränderung eingetreten ist, ebenfalls Anlassbeurteilungen zu erstellen sind (BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - ZBR 2020, 35 Rn. 57 ff.).

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität; …

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2020 - 2 A 6.19
    Je kürzer der betrachtete Zeitraum seit der letzten Regelbeurteilung und je größer der einem Bewerber nunmehr attestierte Bewertungsunterschied ausfällt, desto mehr trifft den Beurteiler die Pflicht, einen solchen Leistungssprung oder -abfall zu begründen und ggf. zu plausibilisieren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 - BVerwGE 145, 112 Rn. 30 …und Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - ZBR 2020, 35 Rn. 41).
  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 A 2.10

    Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Zweitbeurteilung; Abweichung; …

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2020 - 2 A 6.19
    Diese Einheitlichkeit gewährleistet, dass die dienstliche Beurteilung für sämtliche Beamte die zu beurteilenden Merkmale nicht nur punktuell, sondern gleichmäßig erfasst und sie auch in ihrer zeitlichen Entwicklung unabhängig von einer konkreten Auswahlentscheidung bewertet (BVerwG, Urteile vom 7. Juni 1984 - 2 C 54.82 - Buchholz 238.5 § 26 DRiG Nr. 2 S. 13, vom 26. September 2012 - 2 A 2.10 - NVwZ-RR 2013, 54 Rn. 10 …und vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - ZBR 2020, 35 Rn. 41).
  • BVerwG, 07.05.2019 - 2 A 15.17

    Beamter; Beurteiler; Beurteilungsmaßstab; Beurteilungszeitraum; Bewährung; …

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2020 - 2 A 6.19
    Dieses Regel-Ausnahme-Prinzip kommt auch in § 48 BLV zum Ausdruck (BVerwG, Urteil vom 7. Mai 2019 - 2 A 15.17 - Buchholz 232.1 § 28 BLV Nr. 2 Rn. 67 ff.).
  • BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 54.82

    Periodische dienstliche Beurteilung eines Richters - Probezeitbeurteilung eines …

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2020 - 2 A 6.19
    Diese Einheitlichkeit gewährleistet, dass die dienstliche Beurteilung für sämtliche Beamte die zu beurteilenden Merkmale nicht nur punktuell, sondern gleichmäßig erfasst und sie auch in ihrer zeitlichen Entwicklung unabhängig von einer konkreten Auswahlentscheidung bewertet (BVerwG, Urteile vom 7. Juni 1984 - 2 C 54.82 - Buchholz 238.5 § 26 DRiG Nr. 2 S. 13…, vom 26. September 2012 - 2 A 2.10 - NVwZ-RR 2013, 54 Rn. 10 …und vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - ZBR 2020, 35 Rn. 41).
  • VG Münster, 28.09.2023 - 5 L 583/23

    Über Besetzung der Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des …

    Rn. 113 Vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Juni 1984 - 2 C 54.82 -, juris, Rn. 17, vom 26. September 2012 - 2 A 2.10 -, juris, Rn. 10 und vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 -, juris, Rn. 41; Beschluss vom 2. Juli 2020 - 2 A 6.19 -, juris, Rn. 11.

    Rn. 117 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, juris, Rn. 30 und vom 2. Juli 2020 - 2 A 6.19 -, juris, Rn. 11; Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 -, juris, Rn. 41.

    Rn. 206 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, juris, Rn. 30 und vom 2. Juli 2020 - 2 A 6.19 -, juris, Rn. 11; Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 -, juris, Rn. 41.

  • BVerwG, 07.01.2021 - 2 VR 4.20

    Herabsetzung bzw. Steigerung von Noten einer dienstlichen Beurteilung

    Dabei unterliegt die Anfertigung von Anlassbeurteilungen ebenfalls gesetzlichen (vgl. § 22 Abs. 1 Satz 2 BBG) und von der Rechtsprechung konkretisierten Grenzen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - BVerwGE 165, 305 Rn. 37 ff. sowie Beschluss vom 2. Juli 2020 - 2 A 6.19 - ZBR 2020, 346 Rn. 9, 12).

    Rn. 40 aa) Das Bundesverwaltungsgericht hat zu Anlassbeurteilungen in einem Regelbeurteilungssystem ausgesprochen, dass je kürzer der betrachtete Zeitraum seit der letzten Regelbeurteilung ist und je größer der einem Bewerber nunmehr attestierte Bewertungsunterschied ausfällt, desto mehr trifft den Beurteiler die Pflicht, einen solchen Leistungssprung oder -abfall zu begründen und ggf. zu plausibilisieren (vgl. BVerwG…, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - BVerwGE 165, 305 Rn. 41;… Beschlüsse vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 - BVerwGE 145, 112 Rn. 30 und vom 2. Juli 2020 - 2 A 6.19 - ZBR 2020, 346 Rn. 11).

    An diesen Grundsätzen haben sich auch die Beurteilungsbestimmungen des jeweiligen Verwaltungsbereichs - hier Nr. 206 ZDv A-1340/50 - zu orientieren (BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 2020 - 2 A 6.19 - ZBR 2020, 346 Rn. 12 f.).

    Fehlt ein solcher, bedarf es nicht nur keiner Anlassbeurteilung, sondern ist dem Dienstherrn der Erlass einer solchen auch verwehrt (noch offengelassen in BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 2020 - 2 A 6.19 - ZBR 2020, 346 Rn. 9).

    Denn das System von Regelbeurteilungen darf - wie ausgeführt - nicht dadurch unterlaufen werden, dass im Rahmen eines Auswahlverfahrens trotz des Vorliegens einer hinreichend aktuellen Regelbeurteilung ohne ausreichenden Grund Anlassbeurteilungen erstellt werden (BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 2020 - 2 A 6.19 - ZBR 2020, 346 Rn. 12).

  • VG Bayreuth, 12.12.2023 - B 5 E 23.800

    Notwendigkeit der Aktualisierung der periodischen Beurteilung für eine …

    Demgegenüber begegnen Anlassbeurteilungen grundsätzlich Bedenken, weil sie gerade im Hinblick auf eine anstehende Auswahlentscheidung erstellt werden und damit der Verdacht entstehen kann, sie dienten - zielgerichtet - lediglich der Durchsetzung von vorgefassten, Art. 33 Abs. 2 GG nicht genügenden Personalentscheidungen (vgl. BVerwG, B.v. 02.07.2020 - 2 A 6/19 - juris Rn. 11 m.w.N.).

    Bedarf nach einer Aktualisierung der dienstlichen Beurteilung kann auch entstehen, wenn der Beamte nach dem Stichtag der letzten (regulären oder aktualisierten) periodischen Beurteilung wesentlich andere Aufgaben (qualitatives/inhaltliches Element) während eines erheblichen Zeitraums (quantitatives/zeitliches Element) wahrgenommen hat (vgl. BVerwG, B.v. 02.07.2020 - 2 A 6/19 - juris Rn. 12;… U.v. 09.05.2019 - 2 C 1/18 - juris Rn. 38, 41 ff., 49 ff.;… BayVGH, B.v. 25.03.2021 - 6 CE 21.489 - juris Rn. 14).

    Ein erheblicher Zeitraum liegt dann vor, wenn bei einem dreijährigen Regelbeurteilungszeitraum die anderen Aufgaben während des (deutlich) überwiegenden (mit zwei Dritteln anzusetzenden) Teils des Beurteilungszeitraums wahrgenommen wurden, mithin zwei Jahre lang (vgl. BVerwG, B.v. 02.07.2020 - 2 A 6/19 - juris Rn. 12;… U.v. 09.05.2019 - 2 C 1/18 - juris Rn. 38, 49 f.;… BayVGH, B.v. 16.11.2022 - 3 CE 22.1887 - juris Rn. 18).

    Andernfalls liefe das Aktualitätserfordernis darauf hinaus, dass dienstliche Beurteilungen in einer Art "perpetuum mobile" jeweils neuen Aktualisierungsbedarf erzeugen (…vgl. BVerwG, U.v. 09.05.2019 - 2 C 1/18 - juris Rn. 61 f.; BVerwG, B.v. 02.07.2020 - 2 A 6/19 - juris Rn. 9 ff.;… BayVGH, B.v. 25.03.2021 - 6 CE 21.489 - juris Rn. 15).

    Rn. 64 Eine Aktualisierung der periodischen Beurteilung ist aus der Regelbeurteilung zu entwickeln, weshalb die Feststellungen und Bewertungen zu Eignung, Leistung und Befähigung in der zuvor erstellten Regelbeurteilung lediglich fortentwickelt werden dürfen (vgl. zur Anlassbeurteilung BVerwG, B.v. 02.07.2020 - 2 A 6.19 - juris Rn. 11;… BayVGH, B.v. 16.11.2022 - 3 CE 22.1887 - juris Rn. 13;… B.v. 14.08.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 33).

    Denn ein Aktualisierungsbedarf bei einem Bewerber führt nicht allein schon deshalb zwangsläufig zu einem "Nachziehen" und einer Aktualisierungspflicht auch bei allen anderen Mitbewerbern - anders als vorliegend - ohne originären eigenen Aktualisierungsbedarf (vgl. BVerwG, B.v. 02.07.2020 - 2 A 6/19 - juris Rn. 9;… U.v. 9.5.2019 - 2 C 1/18 - juris Rn. 57).

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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2019 - 2 A 6.19   

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