Rechtsprechung
| OVG Saarland, 05.09.2024 - 2 A 92/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 3 AsylVfG 1992, § 78 Abs 3 Nr 3 AsylVfG 1992, § 78 Abs 4 S 4 AsylVfG 1992, § 138 Nr 3 VwGO
Exilpolitische Betätigung einer Kurdin aus der Türkei - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rüge der Sachverhaltswürdigung hinsichtlich Zulassung der Berufung wegen eines Verfahrensmangels; Begründen einer beachtlichen Verfolgungsgefahr im Falle einer Rückkehr eines Kurden wegen einer exponierten exilpolitischen Betätigung für eine in der Türkei verbotene ...
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anforderungen an die Begründung einer beachtlichen Verfolgungsgefahr im asylrechtlichen Zulassungsverfahren
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 11.03.2024 - 6 K 1615/22
- OVG Saarland, 05.09.2024 - 2 A 92/24
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (9)
- OVG Saarland, 20.05.2019 - 2 A 194/19
Grundsätzliche Bedeutung einer Asylrechtssache; Abschiebungshindernis für junge …
Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2024 - 2 A 92/24
Die in § 78 Abs. 3 AsylG gegenüber dem Regelverfahren durch eine abschließende Aufzählung von Gründen für die Zulassung der Berufung in Asylsachen nach § 78 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 3 AsylG eingeschränkte Rechtsmittelzulässigkeit macht deutlich, dass der Gesetzgeber den gerichtlichen Rechtsschutz in Asylverfahren in der Regel auf eine Instanz beschränkt hat.[Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.9.2022 - 2 A 187/22 -, juris, sowie den Beschluss vom 20.5.2019 - 2 A 194/19 -, Leitsatz Nr. 16 in der Übersicht "Spruchpraxis" auf der Homepage des Gerichts, Seite 19, ständige Rechtsprechung, und Beschluss vom 7.10.2019 - 2 A 301/18 -, juris, wonach auch der Verfahrensgrundsatz des rechtlichen Gehörs keine im Ergebnis "richtige" Entscheidung garantiert][Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.9.2022 - 2 A 187/22 -, juris, sowie den Beschluss vom 20.5.2019 - 2 A 194/19 -, Leitsatz Nr. 16 in der Übersicht "Spruchpraxis" auf der Homepage des Gerichts, Seite 19, ständige Rechtsprechung, und Beschluss vom 7.10.2019 - 2 A 301/18 -, juris, wonach auch der Verfahrensgrundsatz des rechtlichen Gehörs keine im Ergebnis "richtige" Entscheidung garantiert]. - OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2016 - 3 L 177/15
Exilpolitisches Engagement eines Kurden aus der Türkei
Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2024 - 2 A 92/24
Nach der ständigen Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte ist geklärt, dass nur eine exponierte exilpolitische Betätigung, insbesondere eine Tätigkeit in herausgehobener oder erkennbar führender Position für eine in der Türkei verbotene Organisation bzw. besonders publizitätsträchtige Aktivitäten im Falle einer Rückkehr eine beachtlich wahrscheinliche Verfolgungsgefahr begründet.[Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.9.2011 - 3 A 356/11 - sowie OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.5.2016 - 3 L 177/15 - und OVG Münster, Beschluss vom 29.10.2013 - 8 A 2583/07.A - jeweils bei juris und m.w.N.][Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.9.2011 - 3 A 356/11 - sowie OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.5.2016 - 3 L 177/15 - und OVG Münster, Beschluss vom 29.10.2013 - 8 A 2583/07.A - jeweils bei juris und m.w.N.] Eine derart exponierte, sie aus der Masse heraushebende exilpolitische Betätigung hat die Klägerin nicht dargelegt. - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2013 - 8 A 2583/07
Türkei: § 60 Abs. 2 AufenthG, § 60 Abs. 5 AufenthG
Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2024 - 2 A 92/24
Nach der ständigen Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte ist geklärt, dass nur eine exponierte exilpolitische Betätigung, insbesondere eine Tätigkeit in herausgehobener oder erkennbar führender Position für eine in der Türkei verbotene Organisation bzw. besonders publizitätsträchtige Aktivitäten im Falle einer Rückkehr eine beachtlich wahrscheinliche Verfolgungsgefahr begründet.[Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.9.2011 - 3 A 356/11 - sowie OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.5.2016 - 3 L 177/15 - und OVG Münster, Beschluss vom 29.10.2013 - 8 A 2583/07.A - jeweils bei juris und m.w.N.][Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.9.2011 - 3 A 356/11 - sowie OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.5.2016 - 3 L 177/15 - und OVG Münster, Beschluss vom 29.10.2013 - 8 A 2583/07.A - jeweils bei juris und m.w.N.] Eine derart exponierte, sie aus der Masse heraushebende exilpolitische Betätigung hat die Klägerin nicht dargelegt.
- OVG Saarland, 26.09.2011 - 3 A 356/11
Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung - Türkei
Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2024 - 2 A 92/24
Nach der ständigen Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte ist geklärt, dass nur eine exponierte exilpolitische Betätigung, insbesondere eine Tätigkeit in herausgehobener oder erkennbar führender Position für eine in der Türkei verbotene Organisation bzw. besonders publizitätsträchtige Aktivitäten im Falle einer Rückkehr eine beachtlich wahrscheinliche Verfolgungsgefahr begründet.[Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.9.2011 - 3 A 356/11 - sowie OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.5.2016 - 3 L 177/15 - und OVG Münster, Beschluss vom 29.10.2013 - 8 A 2583/07.A - jeweils bei juris und m.w.N.][Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.9.2011 - 3 A 356/11 - sowie OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.5.2016 - 3 L 177/15 - und OVG Münster, Beschluss vom 29.10.2013 - 8 A 2583/07.A - jeweils bei juris und m.w.N.] Eine derart exponierte, sie aus der Masse heraushebende exilpolitische Betätigung hat die Klägerin nicht dargelegt. - OVG Saarland, 29.09.2022 - 2 A 187/22
Anforderungen an Zulassungsantrag im Asylverfahren
Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2024 - 2 A 92/24
Die in § 78 Abs. 3 AsylG gegenüber dem Regelverfahren durch eine abschließende Aufzählung von Gründen für die Zulassung der Berufung in Asylsachen nach § 78 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 3 AsylG eingeschränkte Rechtsmittelzulässigkeit macht deutlich, dass der Gesetzgeber den gerichtlichen Rechtsschutz in Asylverfahren in der Regel auf eine Instanz beschränkt hat.[Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.9.2022 - 2 A 187/22 -, juris, sowie den Beschluss vom 20.5.2019 - 2 A 194/19 -, Leitsatz Nr. 16 in der Übersicht "Spruchpraxis" auf der Homepage des Gerichts, Seite 19, ständige Rechtsprechung, und Beschluss vom 7.10.2019 - 2 A 301/18 -, juris, wonach auch der Verfahrensgrundsatz des rechtlichen Gehörs keine im Ergebnis "richtige" Entscheidung garantiert][Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.9.2022 - 2 A 187/22 -, juris, sowie den Beschluss vom 20.5.2019 - 2 A 194/19 -, Leitsatz Nr. 16 in der Übersicht "Spruchpraxis" auf der Homepage des Gerichts, Seite 19, ständige Rechtsprechung, und Beschluss vom 7.10.2019 - 2 A 301/18 -, juris, wonach auch der Verfahrensgrundsatz des rechtlichen Gehörs keine im Ergebnis "richtige" Entscheidung garantiert]. - VGH Bayern, 04.07.2024 - 13a ZB 24.30562
Asylprozess, Rechtliches Gehör, Ablehnung von Beweisanträgen, Stütze im …
Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2024 - 2 A 92/24
Im Übrigen ist davon auszugehen, dass die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Beteiligtenvorbringen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben, zumal sie nach Art. 103 Abs. 1 GG nicht verpflichtet sind, sich mit jedem Vorbringen in der Begründung der Entscheidung ausdrücklich zu befassen.[Vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 8.2.2024 - 1 LA 145/23 - sowie VGH München, Beschluss vom 4.7.2024 - 13a ZB 24.30562 -, jeweils bei juris und m.w.N.][Vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 8.2.2024 - 1 LA 145/23 - sowie VGH München, Beschluss vom 4.7.2024 - 13a ZB 24.30562 -, jeweils bei juris und m.w.N.]. - OVG Saarland, 07.10.2019 - 2 A 301/18
Asylrechtsstreit; Grundsatz- und Gehörsrüge; Verfolgungsprognose; …
Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2024 - 2 A 92/24
Die in § 78 Abs. 3 AsylG gegenüber dem Regelverfahren durch eine abschließende Aufzählung von Gründen für die Zulassung der Berufung in Asylsachen nach § 78 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 3 AsylG eingeschränkte Rechtsmittelzulässigkeit macht deutlich, dass der Gesetzgeber den gerichtlichen Rechtsschutz in Asylverfahren in der Regel auf eine Instanz beschränkt hat.[Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.9.2022 - 2 A 187/22 -, juris, sowie den Beschluss vom 20.5.2019 - 2 A 194/19 -, Leitsatz Nr. 16 in der Übersicht "Spruchpraxis" auf der Homepage des Gerichts, Seite 19, ständige Rechtsprechung, und Beschluss vom 7.10.2019 - 2 A 301/18 -, juris, wonach auch der Verfahrensgrundsatz des rechtlichen Gehörs keine im Ergebnis "richtige" Entscheidung garantiert][Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.9.2022 - 2 A 187/22 -, juris, sowie den Beschluss vom 20.5.2019 - 2 A 194/19 -, Leitsatz Nr. 16 in der Übersicht "Spruchpraxis" auf der Homepage des Gerichts, Seite 19, ständige Rechtsprechung, und Beschluss vom 7.10.2019 - 2 A 301/18 -, juris, wonach auch der Verfahrensgrundsatz des rechtlichen Gehörs keine im Ergebnis "richtige" Entscheidung garantiert]. - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2024 - 19 A 382/24
Ablehnung der Zulassung der Berufung wegen eines Verfahrensmangels; …
Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2024 - 2 A 92/24
Dies rechtfertigt, da hier ersichtlich keine Willkür, ein Verstoß gegen Denkgesetze oder die Missachtung allgemeiner Erfahrungssätze vorliegen, bereits von vornherein nicht die Zulassung der Berufung wegen eines Verfahrensmangels nach § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG.[Vgl. OVG Münster, Beschluss vom 30.4.2024 - 19 A 382/24.A -, juris][Vgl. OVG Münster, Beschluss vom 30.4.2024 - 19 A 382/24.A -, juris] Auch sonst ergibt sich aus diesem Vorbringen kein Berufungszulassungsgrund. - OVG Bremen, 08.02.2024 - 1 LA 145/23
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines iranischen Staatsangehörigen wegen …
Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2024 - 2 A 92/24
Im Übrigen ist davon auszugehen, dass die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Beteiligtenvorbringen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben, zumal sie nach Art. 103 Abs. 1 GG nicht verpflichtet sind, sich mit jedem Vorbringen in der Begründung der Entscheidung ausdrücklich zu befassen.[Vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 8.2.2024 - 1 LA 145/23 - sowie VGH München, Beschluss vom 4.7.2024 - 13a ZB 24.30562 -, jeweils bei juris und m.w.N.][Vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 8.2.2024 - 1 LA 145/23 - sowie VGH München, Beschluss vom 4.7.2024 - 13a ZB 24.30562 -, jeweils bei juris und m.w.N.].
- VGH Baden-Württemberg, 11.05.2026 - A 13 S 305/26
Türkei: abgelehnte Gefahr der Gruppenverfolgung von Kurden, Aleviten und …
Rn. 121 (1) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass nur eine exponierte exilpolitische Betätigung im Fall einer Rückkehr in die Türkei eine beachtliche Verfolgungsgefahr begründen kann (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 05.09.2024 - 2 A 92/24 - juris Rn. 17; VG Sigmaringen…, Urteil vom 24.11.2025 - A 13 K 3434/24 - juris Rn. 65 ff.;… VG Bremen, Urteile vom 08.10.2025 - 4 K 1060/25 - juris Rn. 25 …und vom 06.01.2023 - 2 K 1549/20 - juris Rn. 31;… VG Berlin, Urteile vom 04.12.2024 - 36 K 51/22 A - juris Rn. 28 ff. …und vom 30.11.2021 - 37 K 16/18 A - juris Rn. 50 f.; VG Oldenburg, Urteil vom 02.06.2021 - 5 A 4362/17 - juris S. 15; zur älteren obergerichtlichen Rechtsprechung vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 27.08.2013 - A 12 S 2023/11 - juris Rn. 31 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 02.07.2013 - 8 A 2632/06.A - juris Rn. 104.; VGH Bayern…, Urteil vom 27.04.2012 - 9 B 08.30203 - juris Rn. 36 ff.; OVG Sachsen…, Urteil vom 22.03.2012 - A 3 A 428/11 - juris Rn. 27; OVG Saarland…, Urteil vom 25.08.2011 - 3 A 34/10 - juris Rn. 118 ff.). - VG Wiesbaden, 13.05.2026 - 7 L 975/26 Anspruchsgrundlage eines Prüflings gegen die die Prüfung durchführende Behörde auf Sicherstellung fairer Prüfungsbedingungen ist das aus dem Prüfungsrechtsverhältnis folgende, in Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 GG verwurzelte Gebot an die Prüfungsbehörde, Störungen auf den Prüfungsablauf zu unterlassen und zu beseitigen (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Dezember 1992 - 1 BvR 1295/90 - juris Rn. 16, 19; SächsOVG, Urteil vom 21. Januar 2025 - 2 A 92/24 -, juris Rn. 12).
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2025 - 3 L 84/25
Asylrecht Türkei; Zur Darlegung grundsätzlicher Bedeutung bzw. Divergenz
Die in § 78 Abs. 3 AsylG gegenüber dem Regelverfahren durch eine abschließende Aufzählung von Gründen für die Zulassung der Berufung in Asylsachen nach § 78 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 3 AsylG eingeschränkte Rechtsmittelzulässigkeit macht deutlich, dass der Gesetzgeber den gerichtlichen Rechtsschutz in Asylverfahren in der Regel auf eine Instanz beschränkt hat (vgl. OVG Saarl, Beschluss vom 5. September 2024 - 2 A 92/24 - juris Rn. 18).
- VG Freiburg, 04.12.2024 - A 6 K 4341/23
Exilpolitische Aktivitäten eines kurdischen Sängers aus der Türkei insbesondere …
Dies ist etwa der Fall, wenn die türkischen Behörden ein Ermittlungsverfahren eingeleitet haben oder wenn sich die Person in einer besonders exponierten Weise politisch bzw. exilpolitisch betätigt hat und ihr daher voraussichtlich eine Unterstützung der PKK oder einer anderen als terroristisch eingestuften Organisation unterstellt werden wird (ebenso u.a. OVG Saarland, Beschluss vom 05.09.2024 - 2 A 92/24 - juris Leitsatz 1 und Rn. 17 ff.; VG Köln…, Urteil vom 10.07.2023 - 15 K 5139/21.A - juris Rn. 36;… VG Bremen, Urteile vom 06.01.2023 - 2 K 1549/20 - juris Rn. 31 m.w.N. …und vom 27.01.2023 - 2 K 1016/20 - juris Rn. 39 m.w.N.; VG Aachen…, Urteil vom 11.02.2022 - 10 K 1852/19.A - juris Rn. 55; VG Freiburg, Urteil vom 06.02.2023 - A 10 K 2133/20 - n.v.). - OVG Saarland, 26.09.2024 - 2 A 183/23
Zulassung der Berufung (Asyl); Verfahrensfehler; Verstoß gegen rechtliches Gehör …
§ 78 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 3 AsylG eingeschränkte Rechtsmittelzulässigkeit macht deutlich, dass der Gesetzgeber den gerichtlichen Rechtsschutz in Asylverfahren in der Regel auf eine Instanz beschränkt hat.[vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.9.2024 - 2 A 92/24 - und vom 29.9.2022 - 2 A 187/22 -, jeweils bei juris][vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.9.2024 - 2 A 92/24 - und vom 29.9.2022 - 2 A 187/22 -, jeweils bei juris]. - VG Würzburg, 20.11.2024 - W 8 S 24.32309
Türkei, Sofortverfahren, zweiter Folgeantrag, keine erneute …
In der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte ist geklärt, dass nur eine exponierte exilpolitische Betätigung, insbesondere eine Tätigkeit in herausgehobener oder erkennbar führender Position für eine in der Türkei verbotene Organisation bzw. besonders publizitätsträchtige Aktivitäten im Fall einer Rückkehr eine beachtliche Verfolgungsgefahr begründen (OVG Saarl., B.v. 5.9.2024 - 2 A 92/24 - juris LS 1 und Rn. 17).
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