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Rechtsprechung
   BGH, 13.02.2025 - 2 ARs 1/25, 2 AR 13/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,7524
BGH, 13.02.2025 - 2 ARs 1/25, 2 AR 13/25 (https://dejure.org/2025,7524)
BGH, Entscheidung vom 13.02.2025 - 2 ARs 1/25, 2 AR 13/25 (https://dejure.org/2025,7524)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 2025 - 2 ARs 1/25, 2 AR 13/25 (https://dejure.org/2025,7524)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 42 Abs. 3 JGG; § 12 Abs. 2 StPO
    Zuständigkeitsbestimmung (Jugendrichter; teilweise Eröffnung der Hauptverhandlung bei verbundenen Anklagen; Zweckmäßigkeit)

  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2025, 231
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.02.2025 - 2 ARs 13/25

    Übertragung der Untersuchung und Entscheidung (Zusammentreffen mehrerer …

    Auszug aus BGH, 13.02.2025 - 2 ARs 1/25
    Zudem wird der Jugendrichter in Marl ohnehin in einem dort gegen den Angeklagten geführten Bußgeldverfahren Termin zur Hauptverhandlung anberaumen müssen (vgl. meinen Antrag vom 28. Januar 2025 in der Sache 2 ARs 13/25).

    Hinzu kommt schließlich, dass die Jugendgerichtshilfe Marl bereits mit den beim Jugendrichter in Marl gegen den Angeklagten geführten Strafverfahren befasst war, wie sich auch aus den im Parallelvorgang 2 ARs 13/25 vorliegenden Akten des Bußgeldverfahrens ergibt.

  • BGH, 16.07.1997 - 2 ARs 250/97

    Eröffnung des Hauptverfahrens als Voraussetzung für den Zuständigkeitswechsel - …

    Auszug aus BGH, 13.02.2025 - 2 ARs 1/25
    Dies reicht aber für einen Wechsel der Zuständigkeit durch Verfahrensabgabe gemäß § 42 Abs. 3 JGG nicht aus, da ein Zuständigkeitswechsel die vollständige Eröffnung des Hauptverfahrens voraussetzt (Senat, Beschluss vom 16. Juli 1997 - 2 ARs 250/97 -, NStZ-RR 1997, 380).
  • BGH, 11.10.1957 - 2 ARs 167/57

    Zulässigkeit einer Abgabe eines Verfahrens in Jugendstrafsachen bei einem …

    Auszug aus BGH, 13.02.2025 - 2 ARs 1/25
    In dieses Recht darf nicht durch gerichtliche Beschlüsse nach § 42 Abs. 3 JGG (oder § 12 Abs. 2 StPO) eingegriffen werden (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Oktober 1957 - 2 ARs 167/57 - BGHSt 10, 391).
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