Rechtsprechung
| BGH, 12.03.2025 - 2 ARs 76/25, 2 AR 46/25 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 4 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 6 StPO; § 225a Abs. 1 StPO; § 323 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 328 Abs. 2 StPO; § 74 Abs. 1 Satz 2 GVG
Verbindungsbeschluss (Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: fehlerhaft angenommene erstinstanzliche sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte, Verweisung an die große Strafkammer des Landgerichts in der Berufungsinstanz; neue erstinstanzliche Zuständigkeit ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4 Abs 2 StPO, § 225a Abs 1 S 1 StPO, § 225a Abs 1 S 2 StPO, § 323 Abs 1 S 1 StPO, § 328 Abs 2 StPO
Verbindung zweier rechtshängiger Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung - IWW
§§ 21, ... 63 StGB, §§ 323 Abs. 1, 225a StPO, § 4 Abs. 2 StPO, § 4 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 63 StGB, § 74 Abs. 1 Satz 2 GVG, § 6 StPO, § 323 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 225a Abs. 1 Satz 1 StPO, § 225a Abs. 1 Satz 2 StPO, § 328 Abs. 2 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- AG Ludwigsburg - 324 Js 113101/24
- LG Karlsruhe - 420 Js 5866/24
- BGH, 12.03.2025 - 2 ARs 76/25, 2 AR 46/25
Papierfundstellen
- NJW 2025, 3649
- NStZ-RR 2025, 214
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.10.2009 - 3 StR 141/09
Verweisung einer Sache an ein Gericht höherer Ordnung durch das Berufungsgericht …
Auszug aus BGH, 12.03.2025 - 2 ARs 76/25
Um eine Einstellung dieses Verfahrens durch Prozessurteil in der Berufungsinstanz zu vermeiden, hätte die kleine Strafkammer in der Hauptverhandlung unter Aufhebung des amtsgerichtlichen Urteils die Sache an die große Strafkammer des Landgerichts mit der Folge verweisen können, dass sie sogleich und ohne Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch als erstinstanzliches Gericht auf der förmlichen Grundlage des ursprünglichen Eröffnungsbeschlusses mit einer neuen Hauptverhandlung zu beginnen hatte (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 1967 - 2 StR 103/67, BGHSt 21, 245, 247; Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 3 StR 141/09, BGHR StPO § 328 Abs. 2 Verweisungsurteil 1 Rn. 10). - BGH, 19.12.2002 - 1 StR 306/02
Vorlage an das Schwurgericht (Analogie im Berufungsverfahren; Prozessökonomie); …
Auszug aus BGH, 12.03.2025 - 2 ARs 76/25
Das erstinstanzliche amtsgerichtliche Urteil wurde gegenstandslos (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 StR 306/02, BGHR StPO § 225a Anwendungsbereich 1) und das Verfahren als erstinstanzliches Verfahren bei der großen Strafkammer des Landgerichts rechtshängig. - BGH, 14.07.1998 - 4 StR 273/98
Zuständigkeitsänderung vor der Hauptverhandlung; Übergang der Rechtshängigkeit …
Auszug aus BGH, 12.03.2025 - 2 ARs 76/25
Mit dem Erlass des Übernahmebeschlusses gemäß § 225a Abs. 1 Satz 2 StPO am 22. Januar 2025 durch die große Strafkammer (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 273/98, BGHSt 44, 121, 123;… Löwe/Rosenberg/Jäger, StPO, 27. Aufl., § 225a Rn. 30) traten die Folgen ein, die sonst ein Urteil nach § 328 Abs. 2 StPO gezeitigt hätte. - BGH, 03.05.1967 - 2 StR 103/67
Tödlicher Sturz nach Kinnhakenschlag - Ablehnung eines Antrags auf Einholung …
Auszug aus BGH, 12.03.2025 - 2 ARs 76/25
Um eine Einstellung dieses Verfahrens durch Prozessurteil in der Berufungsinstanz zu vermeiden, hätte die kleine Strafkammer in der Hauptverhandlung unter Aufhebung des amtsgerichtlichen Urteils die Sache an die große Strafkammer des Landgerichts mit der Folge verweisen können, dass sie sogleich und ohne Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch als erstinstanzliches Gericht auf der förmlichen Grundlage des ursprünglichen Eröffnungsbeschlusses mit einer neuen Hauptverhandlung zu beginnen hatte (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 1967 - 2 StR 103/67, BGHSt 21, 245, 247;… Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 3 StR 141/09, BGHR StPO § 328 Abs. 2 Verweisungsurteil 1 Rn. 10).
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