Rechtsprechung
| BGH, 28.03.2018 - 2 ARs 97/18, 2 AR 47/18 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 159 StPO; § 160 StPO
Anzeigepflicht bei Leichenfund und Verdacht auf unnatürlichen Tod (Rechtsnatur des Todesermittlungsverfahrens) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Zuständigkeitsbestimmung bei Todesermittlungsverfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 13a StPO, § 159 StPO, § 160 StPO, § 162 Abs 1 S 1 StPO, § 143 Abs 1 S 2 GVG
Zuständigkeitsbestimmung bei Todesermittlungsverfahren - IWW
- Wolters Kluwer
Bestimmung des zuständigen Gerichts i.R.e. Todesermittlungsverfahrens
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 13a; StPO § 159 ; GVG § 143 Abs. 1 S. 2
Bestimmung des zuständigen Gerichts i.R.e. Todesermittlungsverfahrens - datenbank.nwb.de
Zuständigkeitsbestimmung bei Todesermittlungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gerichtsstandsbestimmung in Todesermittlungsverfahren
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 185
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.12.2003 - 1 StR 102/03
Richterausschluss (Tätigkeit als Staatsanwalt; Anordnung der Obduktion einer …
- BGH, 01.04.2014 - 2 ARs 30/14
Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts auf Massentötungen ausländischer …
Auszug aus BGH, 28.03.2018 - 2 ARs 97/18
§ 13a StPO ermöglicht eine Bestimmung des Gerichtsstands, d.h. der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts des ersten Rechtszugs für die Untersuchung und Entscheidung einer Strafsache (…vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., Vor § 7 Rn. 1), wenn es im Geltungsbereich der Strafprozessordnung an einem zuständigen Gericht (§§ 7 ff. StPO) fehlt oder ein solcher nicht ermittelt ist und deutsches Strafrecht nicht offenkundig unanwendbar ist (vgl. BGH, NStZ-RR 2014, 278). - BGH, 12.08.1999 - 3 ARs 9/99
Strafanzeige; Völkermord; Zuständiges Gericht nach § 13a StPO; …
Auszug aus BGH, 28.03.2018 - 2 ARs 97/18
Sie setzt ebenso wie die sonstigen Vorschriften über den Gerichtsstand eine nach Sachverhaltsmerkmalen wie Ort, Zeit, Ausführung und Täter konkretisierte Straftat als Bezugsgegenstand des Verfahrens voraus (BGH, NStZ 1994, 139; NStZ 1998, 25; NStZ 1999, 577). - BGH, 27.10.1993 - 2 ARs 164/93
Gerichtsstandsbestimmung - Kriegsverbrechen in Bosnien - Benennung des …
Auszug aus BGH, 28.03.2018 - 2 ARs 97/18
Sie setzt ebenso wie die sonstigen Vorschriften über den Gerichtsstand eine nach Sachverhaltsmerkmalen wie Ort, Zeit, Ausführung und Täter konkretisierte Straftat als Bezugsgegenstand des Verfahrens voraus (BGH, NStZ 1994, 139; NStZ 1998, 25; NStZ 1999, 577).
- BGH, 21.07.2020 - 2 ARs 177/20
Gerichtsstandsbestimmung in Strafsachen: Verdacht des Totschlags gegenüber einem …
Die Regelung setzt - ebenso wie die sonstigen Vorschriften über den Gerichtsstand - eine durch Sachverhaltsmerkmale wie etwa Ort, Zeit, Art der Ausführung und Täter hinreichend konkretisierte und individualisierte Tat als Bezugsgegenstand des Verfahrens voraus (vgl. Senat…, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 2 ARs 164/93, juris Rn. 7;… Beschluss vom 12. Februar 1997 - 2 ARs 62/97, juris Rn. 1; BGH…, Beschluss vom 12. August 1999 - 3 ARs 9/99, juris Rn. 7 f.; Senat, Beschluss vom 28. März 2018 - 2 ARs 97/18, juris Rn. 2;… Beschluss vom 12. Mai 2020 - 2 ARs 121/20, juris Rn. 3).Die nur für das Ermittlungsverfahren einschlägige Neuregelung soll Lücken schließen, insbesondere dann, wenn eine Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof nach § 13a StPO ausscheidet, etwa weil die Tat nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterfällt und es deshalb an einem für die Durchführung eines strafgerichtlichen Verfahrens zuständigen deutschen Gericht fehlt (…BT-Drucks. 17/9694, S. 8;… KK-StPO/Mayer, 8. Aufl., GVG § 143 Rn. 1; weitere Beispiele vgl. Senat, Beschluss vom 28. März 2018 - 2 ARs 97/18; Beschluss vom 12. Mai 2020 - 2 ARs 121/20).
- BGH, 12.05.2020 - 2 ARs 121/20
Zuständigkeitsbestimmung durch den BGH (Zuständigkeit bei pauschaler Schilderung …
Die Regelung setzt - ebenso wie die sonstigen Vorschriften über den Gerichtsstand - eine durch Sachverhaltsmerkmale wie Ort, Zeit und Art der Ausführung sowie durch Bezeichnung eines bestimmten Täters konkretisierte und individualisierte Tat im prozessualen Sinne als Bezugsgegenstand des Verfahrens voraus (vgl. BGH…, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 2 ARs 164/93 -, juris, Rn. 7;… Beschluss vom 12. Februar 1997 - 2 ARs 62/97 -, juris Rn. 1;… Beschluss vom 12. August 1999 - 3 ARs 9/99 -, juris Rn. 7 f.; Beschluss vom 28. März 2018 - 2 ARs 97/18 -, juris Rn. 2).Denn der Gesetzgeber wollte mit ihr eine Regelung der staatsanwaltschaftlichen Zuständigkeit ausdrücklich auch für solche Fälle treffen, in denen - wie hier - eine Gerichtsstandsbestimmung nach § 13a StPO ausscheidet (vgl. BGH, Beschluss vom 28. März 2018 - 2 ARs 97/18 -, juris Rn. 2;… BTDrs. 17/9694, S. 8).
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