Rechtsprechung
| BGH, 28.03.2007 - 2 ARs 121/07, 2 AR 57/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 462a StPO
Zuständigkeit für die Bewährungsaufsicht (Strafrestaussetzung); Konzentrationsgrundsatz; Befasstsein; Wohnsitz des Verurteilten nach bedingter Entlassung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 14; ; StPO § 462 a Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 462 a Abs. 4 Satz 3; ; StPO § 453 b
- Wolters Kluwer
Strafvollstreckungskammer als zuständiges Organ für die Bewährungsaufsicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 462a Abs. 1, Abs. 4
Konzentrationsgrundsatz und fortdauernde Zuständigkeit - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal - 3 StVK 18/07
- AG Düsseldorf, 02.03.2005 - 113 Ds 60 Js 4706/04
- BGH, 28.03.2007 - 2 ARs 121/07, 2 AR 57/07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.10.1981 - 2 ARs 293/81
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammern
Auszug aus BGH, 28.03.2007 - 2 ARs 121/07
Die hierdurch begründete Zuständigkeit erstreckt sich gemäß dem in § 462a Abs. 4 Satz 3 StPO verankerten Konzentrationsgrundsatz auch auf alle Nachtragsentscheidungen aus weiteren Verurteilungen und besteht bei Unterbrechungen der Vollstreckung fort (§ 462a Abs. 1 Satz 2 StPO; BGHSt 30, 223, 224).... Die Tatsache, dass die Strafvollstreckungskammer Wuppertal während der Dauer der in ihrem Zuständigkeitsbereich erfolgten Inhaftierung nicht mit Sachentscheidungen befasst war, spielt demgegenüber für die Frage ihrer fortdauernden Zuständigkeit (vgl. BGHSt 30, 223, 224) genauso wenig eine Rolle, wie die Wohnsitznahme des Verurteilten in einem dritten Landgerichtsbezirk nach der Entlassung aus der JVA Remscheid (§ 462a Absatz 1 Satz 2 StPO).".
- BGH, 21.03.2007 - 2 ARs 87/07
Zuständigkeit für die Bewährungsaufsicht (Strafrestaussetzung); …
Auszug aus BGH, 28.03.2007 - 2 ARs 121/07
Rn. 6 Dem schließt sich der Senat an und verweist ergänzend auf seinen Beschluss vom 21. März 2007 - 2 ARs 87/07.
- BGH, 28.03.2007 - 2 AR 57/07 2 ARs 121/07 2 AR 57/07.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 28.03.2007 - 2 AR 57/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Judicialis
StPO § 14; ; StPO § 462 a Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 462 a Abs. 4 Satz 3; ; StPO § 453 b
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Wuppertal - 3 StVK 18/07
- AG Düsseldorf, 02.03.2005 - 113 Ds 60 Js 4706/04
- BGH, 28.03.2007 - 2 AR 57/07
- BGH, 28.03.2007 - 2 ARs 121/07
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.10.1981 - 2 ARs 293/81
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammern
Auszug aus BGH, 28.03.2007 - 2 AR 57/07
Die hierdurch begründete Zuständigkeit erstreckt sich gemäß dem in § 462 a Abs. 4 Satz 3 StPO verankerten Konzentrationsgrundsatz auch auf alle Nachtragsentscheidungen aus weiteren Verurteilungen und besteht bei Unterbrechungen der Vollstreckung fort (§ 462 a Abs. 1 Satz 2 StPO; BGHSt 30, 223, 224).... Die Tatsache, dass die Strafvollstreckungskammer Wuppertal während der Dauer der in ihrem Zuständigkeitsbereich erfolgten Inhaftierung nicht mit Sachentscheidungen befasst war, spielt demgegenüber für die Frage ihrer fortdauernden Zuständigkeit (vgl. BGHSt 30, 223, 224) genauso wenig eine Rolle, wie die Wohnsitznahme des Verurteilten in einem dritten Landgerichtsbezirk nach der Entlassung aus der JVA Remscheid (§ 462 a Absatz 1 Satz 2 StPO).".
- BGH, 21.03.2007 - 2 ARs 87/07
Zuständigkeit für die Bewährungsaufsicht (Strafrestaussetzung); …
Auszug aus BGH, 28.03.2007 - 2 AR 57/07
Dem schließt sich der Senat an und verweist ergänzend auf seinen Beschluss vom 21. März 2007 - 2 ARs 87/07. - BGH, 28.03.2007 - 2 ARs 121/07
Zuständigkeit für die Bewährungsaufsicht (Strafrestaussetzung); …
Auszug aus BGH, 28.03.2007 - 2 AR 57/07
2 ARs 121/07 2 AR 57/07.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| KG, 23.05.2007 - 2 AR 57/07 - 1 Ws 55/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Judicialis
StrEG § 8 Abs. 1 Satz 2; ; StrEG §§ 10 ff; ; StPO § 35a Satz 1; ; StPO § 44 Satz 2; ; StPO § 45 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 311 Abs. 2
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Darlegung der Hinderungsgründe für die rechtzeitige Einlegung einer sofortigen Beschwerde gegen eine Entscheidung über Entschädigungen für Strafverfolgungsmaßnahmen; Zurechnung eines Verteidigerverschuldens bezüglich einer Fristversäumnis an einen früheren Beschuldigten ...
Verfahrensgang
- LG Berlin, 07.02.2007 - 3 Wi Js 1016/04
- KG, 23.05.2007 - 2 AR 57/07 - 1 Ws 55/07
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 240
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.09.2005 - 4 StR 399/05
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der …
Auszug aus KG, 23.05.2007 - 1 Ws 55/07
Das wäre jedoch erforderlich gewesen, da entsprechende Angaben jedenfalls in den Fällen zur formgerechten Anbringung eines Wiedereinsetzungsgesuchs gehören, in denen die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO nach Aktenlage nicht offensichtlich ist (vgl. BGH NStZ 2006, 54; Senat, Beschluß vom 10. Mai 2007 - 1 Ws 54/07 -). - OLG Jena, 10.05.2007 - 1 Ws 54/07
Verfahren
Auszug aus KG, 23.05.2007 - 1 Ws 55/07
Das wäre jedoch erforderlich gewesen, da entsprechende Angaben jedenfalls in den Fällen zur formgerechten Anbringung eines Wiedereinsetzungsgesuchs gehören, in denen die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO nach Aktenlage nicht offensichtlich ist (vgl. BGH NStZ 2006, 54; Senat, Beschluß vom 10. Mai 2007 - 1 Ws 54/07 -).
- OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/08
Beweisverwertungsverbot wegen Verstoß gegen Richtervorbehalt bei Blutentnahme …
Entgegen der Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe in ihrer Stellungnahme vom 01.12.2008 darf der Beschuldigte - als Annexkompetenz aus § 81a StPO - im Falle der für notwendig erachteten Einholung einer richterlichen Anordnung durch den Ermittlungsbeamten auch bis zum Eingang der Entscheidung des Richters festgehalten und auch bereits zum Ort, an welchem die Blutentnahme durchgeführt werden soll, verbracht werden (…vgl. auch hierzu OLG Hamm aaO.; dass. Beschluss vom 12.03.2009, 3 Ss 31/09; a.A. Götz NStZ 2008, 240 f.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".