Rechtsprechung
| BGH, 28.04.2004 - 2 ARs 135/04, 2 AR 82/04 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 162 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 170 Abs. 2 StPO
Zuständigkeitskonzentration am Sitz des Staatsanwaltschaft; Einheitlichkeit des Ermittlungsverfahrens (zwischenzeitliche Einstellung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 14; ; StPO § 81 e; ; StPO § 81 f; ; StPO § 162 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 170 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit eines Ermittlungsrichter für die Durchführung molekular-genetischer Maßnahmen; Zuständigkeitskonzentration bei Durchführung mehrerer richterlicher Durchsuchungshandlungen
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit eines Ermittlungsrichter für die Durchführung molekular-genetischer Maßnahmen; Zuständigkeitskonzentration bei Durchführung mehrerer richterlicher Durchsuchungshandlungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 162 Abs. 1
Zuständigkeitskonzentration bei nacheinander gestellten Anträgen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln - 112 Qs 4/03
- LG Wuppertal - 23 Qs 36/04
- BGH, 28.04.2004 - 2 ARs 135/04, 2 AR 82/04
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2004, 269
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.09.2002 - 2 ARs 265/02
Zuständigkeitskonzentration nach § 162 Abs. 1 Satz 2 StPO (Zeitpunkt der …
Auszug aus BGH, 28.04.2004 - 2 ARs 135/04
Dass dieser dritte Antrag auf Vornahme einer richterlichen Untersuchungshandlung den beiden bereits gestellten Anträgen zeitlich nachfolgt, steht der Annahme der Zuständigkeitskonzentration ebenso wenig entgegen (vgl. BGHSt 48, 23) wie der Umstand, dass das Ermittlungsverfahren mit Verfügung vom 4. Oktober 1990 zwischenzeitlich eingestellt worden war (SA Bd. I Bl. 229 bis 239).
- OLG Düsseldorf, 25.01.2008 - 3 Ws 4/08
Fortwirkung der in einem Ursprungsverfahren eingetretenen …
Rn. 8 Soweit der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen ausgeführt hat, dass die einmal eingetretene Zuständigkeitskonzentration in "diesem" bzw. "demselben" Verfahren erhalten bleibt (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 78; NStZ 2003, 163, 164; NStZ-RR 2004, 269, 270), bestand jeweils kein Anlass, die Fortwirkung der Zuständigkeitskonzentration im Falle einer Abtrennung zu erörtern.
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