Rechtsprechung
| BGH, 13.08.1963 - 2 ARs 172/63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verbindung von Verfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens - Gestattung einer Verbindung bei Befinden der Verfahren in verschiedenen Verfahrensstufen oder jeweils im Berufungsverfahren - Auslegung von §§ 2, 4 Strafprozessordnung (StPO)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 19, 177
- NJW 1964, 506
- MDR 1964, 340
Wird zitiert von ... (36) Zitiert selbst (13)
- BGH, 20.05.1953 - 4 ARs 30/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.08.1963 - 2 ARs 172/63
Strafsachen, die bei Gerichten verschiedener Ordnung anhängig gemacht worden sind, können nach den §§ 2 und 4 StPO nicht mehr verbunden werden, wenn in einer oder in beiden Sachen ein Urteil im ersten Rechtszug ergangen ist (gegen BGHSt 4, 152).Ob eine Verbindung auch gestattet ist, wenn sich die Strafsachen in verschiedenen Verfahrensstufen oder, wie hier, bereits beide in Berufungsverfahren befinden, ist im Schrifttum umstritten (ablehnend Eb. Schmidt LK StPO § 4 Anm. 6; JZ 1953, 639;… Niethammer in Loewe-Rosenberg 19. Aufl. § 4 Anm. 3 b, 20, Aufl. § 4 Anm. 8;… zustimmend dagegen nun Dünnebier in der 21. Aufl. § 4 Anm IV 3 e;… ebenso Schwarz-Kleinknocht StPO 24. Aufl. § 4 Anm. 4;… Kleinknecht-Müller StPO 4. Aufl. § 4 Anm. 4).
Dies gilt auch, soweit es sich auf abweichende Entscheidungen des Reichsgerichts in RGSt 48, 119 und DR 1941, 776 und insbesondere auf den Beschluß des 4. Strafsenats vom 20. Mai 1953 in BGHSt 4, 152 beruft.
Entsprechend dem in der Rechtsprechung entwickelten Grundsatz, daß in einem solchen Falle dem Gerichte der Vorzug gebührt, bei dem die umfassendere, die Sache erschöpfende Aburteilung möglich ist, war daher die Strafkammer wegen der ihr zukommenden höheren sachlichen Zuständigkeit nicht nur befugt, sondern verpflichtet, die ganze einheitliche Tat als erstinstanzliches Gericht abzuurteilen (RGSt 70, 336; so auch Eb. Schmidt LK § 12 Anm. 3, Teil 1 Nr. 159, 160; JZ 1953 S. 639, 640; Boldt DR 1941, 777).
Der 4. Strafsenat hat dies auch in seinem Beschlüsse in BGHSt 4, 152 nicht verkannte.
- RG, 28.01.1914 - II 281/14
Verbindung von Strafsachen, die in verschiedenen Instanzen anhängig sind, und die …
Auszug aus BGH, 13.08.1963 - 2 ARs 172/63
Dies gilt auch, soweit es sich auf abweichende Entscheidungen des Reichsgerichts in RGSt 48, 119 und DR 1941, 776 und insbesondere auf den Beschluß des 4. Strafsenats vom 20. Mai 1953 in BGHSt 4, 152 beruft.Aus dem Beschluß in RGSt 48, 119 lassen sich keine Argumente herleiten.
Die vom Reichsgericht gegebene Begründung, die Zulässigkeit einer solchen Verbindung eines erstinstanzlichen Verfahrens mit einem Berufungsverfahren sei nach der Rechtsprechung nicht zu bezweifeln sowie der Hinweis auf RGSt 20, 161 und 48, 119 werden der Sachlage nicht gerecht; denn RGSt 20, 161 betraf einen Fall des § 237 StPO und in RGSt 48, 119 stand die Anwendung des § 4 StPO nicht in Frage, Die zwingende Verbindung der vorher in verschiedenen Verfahren aufgespalteten Strafsachen hatte auch die selbstverständliche Folge, daß das Rechtsmittel gegen das Urteil der Strafkammer nur die Revision sein konnte.
- RG, 08.06.1914 - T.B. 83/14 VIII 1253/14
Können mehrere bei verschiedenen Gerichten anhängig gemachte schöffengerichtliche …
Auszug aus BGH, 13.08.1963 - 2 ARs 172/63
Die Gründe hierfür sind bereits vom Reichsgericht in RGSt 48, 297 dargelegt worden.Es trifft zwar zu, daß die Entscheidung in RGSt 48, 297 sich auf die Verbindung von Strafsachen bezog, die bei Gerichten gleicher Ordnung anhängig gemacht worden waren.
Anders als der 1. Strafsenat in RGSt 48, 297 hat er aber diesen Rechtssatz nicht begründet; zudem war nach der Sachlage weder ein Fall der Verbindung nach den §§ 2, 4 StPO noch ein solcher nach § 13 StPO gegeben; sie war vielmehr aus anderen Gründen teils zwingend geboten, teils nach § 237 StPO zulässig.
- BGH, 16.01.1958 - 4 StR 652/57
Auszug aus BGH, 13.08.1963 - 2 ARs 172/63
Da die Geschäftsverteilung dem Senat die Entscheidung von Zuständigkeitsfragen der vorliegenden Art ausschließlich übertragen hat, bedarf es der Anrufung des Großen Senats nicht, insoweit er von dem Beschlüsse des 4. Strafsenats abweicht (BGHSt 11, 199, 205 [BGH 16.01.1958 - 4 StR 652/57]; BGH NJW 1955, 429 [BGH 07.01.1955 - 6 StR 280/54]). - BGH, 07.01.1955 - 6 StR 280/54
Auszug aus BGH, 13.08.1963 - 2 ARs 172/63
Da die Geschäftsverteilung dem Senat die Entscheidung von Zuständigkeitsfragen der vorliegenden Art ausschließlich übertragen hat, bedarf es der Anrufung des Großen Senats nicht, insoweit er von dem Beschlüsse des 4. Strafsenats abweicht (BGHSt 11, 199, 205 [BGH 16.01.1958 - 4 StR 652/57]; BGH NJW 1955, 429 [BGH 07.01.1955 - 6 StR 280/54]). - RG, 13.03.1923 - I 73/23
Inwieweit kommen bei gleichzeitiger Verhandlung zweier in verschiedenen …
Auszug aus BGH, 13.08.1963 - 2 ARs 172/63
Die Berufungssache behält trotz der Verbindung mit der erstinstanzlichen Sache ihre Eigenschaft (RGSt 57, 271). - RG, 30.12.1889 - 3146/89
Setzt die Verbindung mehrerer Strafsachen die gleiche Prozeßlage derselben …
Auszug aus BGH, 13.08.1963 - 2 ARs 172/63
Die vom Reichsgericht gegebene Begründung, die Zulässigkeit einer solchen Verbindung eines erstinstanzlichen Verfahrens mit einem Berufungsverfahren sei nach der Rechtsprechung nicht zu bezweifeln sowie der Hinweis auf RGSt 20, 161 und 48, 119 werden der Sachlage nicht gerecht; denn RGSt 20, 161 betraf einen Fall des § 237 StPO und in RGSt 48, 119 stand die Anwendung des § 4 StPO nicht in Frage, Die zwingende Verbindung der vorher in verschiedenen Verfahren aufgespalteten Strafsachen hatte auch die selbstverständliche Folge, daß das Rechtsmittel gegen das Urteil der Strafkammer nur die Revision sein konnte. - RG, 05.11.1936 - 3 D 636/36
Gebührt dem Verfahren, das zuerst anhängig geworden ist, auch dann der Vorrang, …
Auszug aus BGH, 13.08.1963 - 2 ARs 172/63
Entsprechend dem in der Rechtsprechung entwickelten Grundsatz, daß in einem solchen Falle dem Gerichte der Vorzug gebührt, bei dem die umfassendere, die Sache erschöpfende Aburteilung möglich ist, war daher die Strafkammer wegen der ihr zukommenden höheren sachlichen Zuständigkeit nicht nur befugt, sondern verpflichtet, die ganze einheitliche Tat als erstinstanzliches Gericht abzuurteilen (RGSt 70, 336; so auch Eb. Schmidt LK § 12 Anm. 3, Teil 1 Nr. 159, 160; JZ 1953 S. 639, 640; Boldt DR 1941, 777). - BGH, 07.11.1957 - 2 ARs 143/57
Auszug aus BGH, 13.08.1963 - 2 ARs 172/63
Ebenso hat er auch bei Übernahme eines Privatklageverfahrens durch die Staatsanwaltschaft den Übergang auf ein anderes Gericht nicht zugelassen (BGHSt 11, 56, 61, 62) [BGH 07.11.1957 - 2 ARs 143/57]und schließlich eine Änderung der Örtlichen Zuständigkeit durch Abgabe an ein anderes Gericht abgelehnt, wenn die Sache vom Rechtsmittelgericht in den ersten Rechtszug zurückgewiesen wird (BGHSt 18, 261). - BGH, 15.02.1963 - 2 ARs 26/63
Auszug aus BGH, 13.08.1963 - 2 ARs 172/63
Ebenso hat er auch bei Übernahme eines Privatklageverfahrens durch die Staatsanwaltschaft den Übergang auf ein anderes Gericht nicht zugelassen (BGHSt 11, 56, 61, 62) [BGH 07.11.1957 - 2 ARs 143/57]und schließlich eine Änderung der Örtlichen Zuständigkeit durch Abgabe an ein anderes Gericht abgelehnt, wenn die Sache vom Rechtsmittelgericht in den ersten Rechtszug zurückgewiesen wird (BGHSt 18, 261). - BGH, 04.04.1957 - 2 ARs 49/57
- RG, 05.10.1928 - I 100/28
1. Inwieweit hat das Finanzamt Anspruch auf Berücksichtigung seines Antrags, daß …
- RG, 22.02.1886 - VI 291/86
Ist die Übertragung der Untersuchung und Entscheidung einer Strafsache auf ein …
- BGH, 27.04.1989 - 1 StR 632/88
Strafbarkeit wegen Betrugs - Werbung von Kapitalanlegern als Kommanditisten mit …
Eine solche Ausnahme gilt unter anderem dann, wenn das Gericht, bei dem die Sache erst später anhängig bzw. rechtshängig geworden ist, wegen seiner höheren sachlichen Zuständigkeit die Tat umfassender und nach allen rechtlichen Gesichtspunkten erschöpfend behandeln und aburteilen kann (RGSt 70, 336, 337; RG HRR 1938 Nr. 132; BGHSt 19, 177; BGH NJW 1953, 273).Das höherrangige Gericht ist, falls und sobald es von der bereits anderweitigen Rechtshängigkeit der Sache Kenntnis erlangt, demgemäß nicht nur befugt, sondern verpflichtet, das vor dem an sich zuerst befaßten Gericht niederer Ordnung schwebende Verfahren einseitig "an sich zu ziehen" und die ganze Tat einheitlich und umfassend nach allen rechtlichen Gesichtspunkten abzuurteilen (RGSt 70, 336; BGHSt 19, 177, 118 ff.; vgl. auch Eb. Schmidt JZ 1953, 639 und Boldt DR 1941, 777).
Vielmehr bedarf es eines die Rechtshängigkeit bei dem niederrangigen Gericht eindeutig und endgültig beendenden und damit das Verfahrenshindernis der anderweitigen Rechtshängigkeit beseitigenden förmlichen verfahrensgestaltenden Aktes (so die überwiegende Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs, vgl. insbesondere RGSt 48, 119; BGH NJW 1958, 31; BGHSt 19, 177).
In weiteren - teilweise nicht veröffentlichten - Entscheidungen hat es ebenfalls eine solche Verbindung nach §§ 2, 3, 4 StPO für zulässig erachtet, dabei allerdings teilweise zusätzlich verlangt, daß das Verfahren bei dem Gericht niederer Ordnung einzustellen sei (so insbesondere RG HRR 1938 Nr. 132 und RGSt 70, 336, 338; vgl. ferner die ausführliche Darstellung und Erörterung der oben genannten Rechtsprechung des Reichsgerichts in BGHSt 19, 177 sowie die kritische Stellungnahme zu RGSt 48, 119 von Eb. Schmidt JZ 1953, 639).
Dabei hat der Bundesgerichtshof - ebenso wie das Reichsgericht - die Zulässigkeit der Verbindung zunächst auf die §§ 2, 3, 4 StPO gestützt, in späteren Entscheidungen dann jedoch - ohne allerdings eine klare systematische und dogmatische Begründung hierfür zu geben - deutlich gemacht, daß es sich bei dieser Verbindung um einen Verfahrensakt eigener Art handele (BGHSt 19, 177; 22, 185; BGH NJW 1958, 31; BGH…, Urt. vom 3. November 1959 - 5 StR 307/59;… Urt. vom 2. Februar 1960 - 5 StR 609/59).
- BGH, 18.01.1990 - 4 StR 616/89
Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren
Der Verfahrensgang und die Entscheidung lassen aber offen, ob das Landgericht beide Verfahren - zwischen denen ein Zusammenhang im Sinne des § 3 StPO besteht - zu einem einheitlichen verbunden hat, wie es in § 4 StPO vorgesehen ist, oder ob es lediglich eine Verbindung nach § 237 StPO vorgenommen hat, die zu prozeßtechnischen Erleichterungen (vgl. BGHSt 19, 177, 182), nicht aber zu einer Verschmelzung der Verfahren führt (vgl. Meyer-Goßner DRiZ 1985, 241 ff; NStZ 1989, 297, 298;… Paulus in KMR StPO § 4 Rdn. 4).In anderen Entscheidungen (BGHSt 19, 177, 178; 22, 250, 251; 25, 52, 53 [BGH 15.11.1972 - 2 ARs 300/72]; 35, 195, 197; BGH NStZ 1986, 564) hat er die Zulässigkeit der Verbindung von Verfahren, die sich in verschiedenen Rechtszügen beim Landgericht befinden, verneint.
Sie betrafen, jedenfalls soweit es auf die Beantwortung dieser Frage ankam (BGHSt 19, 177; BGH NStZ 1986, 564), indes Strafsachen, die vor ihrer Verbindung bei verschiedenen Landgerichten anhängig waren.
Der Zulässigkeit einer Zusammenfassung von Strafsachen entsprechend § 4 Abs. 1 StPO steht auch nicht entgegen, daß damit in den festgelegten Instanzenzug eingegriffen wird (BGHSt 19, 177, 179).
- BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66
Verfassungskonforme Auslegung des § 25Nr. 2c GVG
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Schöffengericht im Verhältnis zum Einzelrichter das höherrangige Gericht (BGHSt 19, 177 [178]; so auch schon RGSt 62, 265 [270]).
- BGH, 29.11.1984 - 4 StR 661/84
Verurteilung wegen eines versuchten und eines vollendeten Diebstahls - Verbindung …
Zwar führt die Verbindung eines Berufungs- mit einem erstinstanzlichen Verfahren nach § 237 StPO an sich nur zur gemeinsamen Verhandlung beider Verfahren und ändert nichts daran, daß jede Sache weiter ihren eigenen Gesetzen folgt (BGHSt 19, 177, 182 [BGH 13.08.1963 - 2 ARs 172/63]; 26, 271, 275) [BGH 03.02.1976 - 1 StR 694/75]. - BGH, 15.11.1972 - 2 ARs 300/72
Verbindung eines vor einem Gericht niederer Ordnung schwebenden Verfahrens mit …
Allerdings können nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats Strafsachen, die bei Gerichten verschiedener Ordnung - hier bei dem Einzelrichter in Duisburg und bei dem Jugendschöffengericht in Donauwörth - anhängig sind, dann nicht mehr gemäß §§ 2 bis 4 StPO miteinander verbunden werden, wenn in einer der Sachen ein Urteil im ersten Rechtszuge ergangen ist (BGHSt 19, 177).Auch wird hier - anders als in dem in BGHSt 19, 177 entschiedenen Fall - durch eine Verbindung der beiden Verfahren die durch den Erlaß eines Urteils im ersten Rechtszug begründete funktionelle Zuständigkeit des Rechtsmittelgerichts nicht berührt; dieses bleibt vielmehr zuständig, wenn gegen die Entscheidung des Jugendschöffengerichts in Donauwörth erneut ein Rechtsmittel eingelegt wird.
Aus diesen Gründen hält der Senat an der Entscheidung BGHSt 19, 177 nicht fest, soweit ihr die Ansicht zu entnehmen sein sollte, daß mehrere bei Gerichten verschiedener Ordnung anhängige Verfahren unter keinen Umständen mehr miteinander verbunden werden dürfen, wenn in dem vor dem Gericht höherer Ordnung schwebenden Verfahren bereits ein Urteil des ersten Rechtszuges ergangen ist.
- BGH, 03.02.1976 - 1 StR 694/75
Strafbarkeit wegen gemeinschaftlich fortgesetzten Beziehens, Vorrätighaltens und …
Sinn der Verbindung nach § 237 StPO ist die gemeinsame Verhandlung und Entscheidung zusammenhängender Sachen aus Zweckmäßigkeitsgründen, nämlich zur prozeßtechnischen Erleichterung (BGHSt 19, 177, 182;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 237 Anm. 2;… Kleinknecht, StPO 32. Aufl. § 237 Anm. 1;… so bereits auch die Motive zu § 200 des Entwurfs der StPO, mitgeteilt bei Hahn, Die gesammelten Materialien zur Strafprozeßordnung, 1885, S. 27, 188).So ist auch in der Rechtsprechung seit langem anerkannt, daß vor der großen Strafkammer des Landgerichts anhängige erstinstanzliche Strafsachen nach § 237 StPO mit Verfahren verbunden werden können, in denen dieselbe oder eine andere große Strafkammer des Landgerichts über die gegen ein Schöffengerichtsurteil eingelegte Berufung zu entscheiden hat (BGHSt 19, 177; BGH, Urteil vom 14. Januar 1975 - 1 StR 625/74).
Denn nach anerkannten Rechtsgrundsätzen bewirkt die Verbindung nach § 237 StPO keine völlige Verschmelzung der verbundenen Verfahren; jede Sache folgt vielmehr ihren eigenen Gesetzen weiter (BGHSt 19, 177, 182).
- BGH, 20.01.1995 - 3 StR 585/94
Prozessuale Tat - Doppelte Rechtshängigkeit - Verfahrenshindernis - Revision - …
Zwar hat der Bundesgerichtshof zu der - nicht (unmittelbar) anwendbaren - Regelung des § 4 StPO wiederholt entschieden, daß Verfahrensverbindungen (wie auch eine Übertragung der Untersuchungs- und Entscheidungszuständigkeit nach § 12 Abs. 2 StPO) wegen Unzulässigkeit des Eingriffs in die funktionelle Zuständigkeit ausgeschlossen sind, sobald in einem der betroffenen Verfahren ein Urteil im ersten Rechtszug ergangen ist (vgl. BGHSt 19, 177, 178; 22, 250, 251; 25, 51, 53; 35, 195, 197).Von diesem durch die Entscheidung in BGHSt 36, 348 ohnehin eingeschränkten Grundsatz waren jedoch Fälle wie der vorliegende, in dem es um ein und dieselbe Tat sowie die Ermöglichung der umfassenden Aburteilung durch das sachlich ausschließlich zuständige Gericht geht, von Anfang an ausgenommen (vgl. BGHSt 19, 177, 181).
- BGH, 19.01.1988 - 4 StR 647/87
Revision bei Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren
Diese Verbindung erfolgte nach § 237 StPO; sie führte daher nicht zu einer "Verschmelzung" beider Verfahren, vielmehr behielt das Berufungsverfahren trotz der Verbindung mit dem erstinstanzlichen Verfahren seine Eigenschaft als solches (BGHSt 19, 177, 182; 26, 271, 275;… BGHR StPO § 237 Verbindung 1; BGH, Urteil vom 29. November 1984 - 4 StR 661/84).In einem solchen Fall sieht der Bundesgerichtshof die Rechtsgrundlage für eine Verbindung allein in § 237 StPO, da er § 4 StPO auf die Verbindung zwischen einem erstinstanzlichen und einem Berufungsverfahren für unanwendbar erachtet (BGHSt 19, 177; 22, 250, 251; 25, 51; BGH NStZ 1986, 564).
- BGH, 24.04.1990 - 4 StR 159/90
Keine Verbindung eines AG-Verfahrens mit LG-Berufungsverfahren
Auch eine solche Verbindung ist allerdings grundsätzlich ausgeschlossen, wenn sich die zu verbindenden Verfahren in verschiedenen Verfahrensstadien befinden (BGHSt 19, 177; 25, 51, 53). - BGH, 27.08.1975 - 2 ARs 203/75
Voraussetzungen für die Ermittlung der Zuständigkeit eines Gerichts - …
- BGH, 09.01.1985 - 2 ARs 412/84
Örtliche Zuständigkeit für Entscheidung über Bewährung nach Zurückverweisung …
- BGH, 07.07.1987 - 1 StR 246/87
Verfahrensrüge gegen den Beschluss zum Ausschluss der Öffentlichkeit bei der …
- OLG Hamm, 14.03.1996 - 4 Ss 156/96
Ausgestaltung der Abgrenzung der Zuständigkeiten von Schöffengericht und …
- OLG Hamm, 13.11.2001 - 5 Ss 907/01
sachliche Zuständigkeit, Schöffengericht, Strafrichter, Willkür, Übernahme des …
- OLG Hamm, 20.10.1994 - 2 Ss 1221/94
Zuständigkeit des Amtsrichters, falsches Gericht, gesetzlicher Richter, …
- BGH, 05.06.1986 - 4 StR 238/86
Abgabe des Berufungsverfahrens an ein anderes Gericht und Verbindung mit einem …
- OLG Bremen, 08.08.1997 - Ss 18/97
Revision gegen die Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Verwahrungsbruchs in …
- BGH, 15.10.1968 - 2 ARs 291/68
Ergehen eines Strafurteils in Abwesenheit des Angeklagten - Antrag auf …
- BGH, 30.01.1968 - 1 StR 319/67
Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung - …
- BGH, 27.01.1965 - 2 StR 460/63
Möglichkeit der Verwertung von Niederschriften über Vernehmungen von Angeklagten …
- OLG Hamm, 27.10.1999 - 4 Ss 338/99
Urteil, Aufhebung, Verbrechen, Strafrichter, BtM, Straferwartung, …
- BGH, 18.12.1996 - 2 ARs 466/96
Möglichkeit eines Eingriffs in den Instanzenzug durch das gemeinschaftliche obere …
- OLG Hamm, 27.05.2025 - 5 ORs 32/25
Zuständigkeit, willkürliche Annahme der Zuständigkeit
- BGH, 03.08.1990 - 3 StR 164/90
Absichtsloses Sammeln von Erkenntnissen in Tateinheit mit geheimdienstlicher …
- OLG Celle, 25.04.1995 - 2 Ss 33/95
- BGH, 04.08.1982 - 2 ARs 204/82
Wahrung des Grundsatzes der Priorität in einem Verfahren nach § 14 …
- BGH, 14.01.1975 - 1 StR 625/74
Strafbarkeit wegen Notzucht und Vergewaltigung - Anforderungen an die Rüge der …
- BGH, 21.05.1968 - 5 StR 168/68
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
- BayObLG, 21.04.1994 - 1 ObOWi 385/93
- BSG, 25.04.1984 - 8 RK 15/83
- BGH, 14.01.1970 - 2 ARs 339/69
Trennung eines Strafverfahrens
- BGH, 17.10.1967 - 5 StR 499/67
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
- BGH, 22.02.1971 - 2 ARs 34/71
Zulässigkeit der Verfahrensverbindung
- BGH, 01.12.1965 - 2 StR 401/65
Verbindung mehrerer Verfahren - Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Betruges - …
- BGH, 07.06.1972 - 2 ARs 140/72
Voraussetzungen für die Verbindung zweier Verfahren
- BGH, 09.02.1968 - 4 StR 574/67
Rechtsmittel
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