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Rechtsprechung
   BGH, 18.04.2018 - 2 ARs 542/17, 2 AR 306/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,26633
BGH, 18.04.2018 - 2 ARs 542/17, 2 AR 306/17 (https://dejure.org/2018,26633)
BGH, Entscheidung vom 18.04.2018 - 2 ARs 542/17, 2 AR 306/17 (https://dejure.org/2018,26633)
BGH, Entscheidung vom 18. April 2018 - 2 ARs 542/17, 2 AR 306/17 (https://dejure.org/2018,26633)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 138a Abs. 1 Nr. 1 StPO
    Ausschließung des Verteidigers (Anforderungen: hinreichender Verdacht der Beteiligung an einer Tat, die Gegenstand der Untersuchung bildet; Erstreckung auf Nebentäterschaft)

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verteidiger: Verteidigerausschluss

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Verteidiger als Nebentäter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 320
  • StV 2020, 147
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.03.1989 - 2 ARs 54/89

    Verteidigerausschluß wegen Verdachts der versuchten Strafvereitelung

    Auszug aus BGH, 18.04.2018 - 2 ARs 542/17
    Es ist nicht erforderlich, dass wegen des in Rede stehenden Vorwurfs ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und dieses Ermittlungsverfahren bis zur Anklagereife gediehen ist (vgl. Beschluss des Senats vom 3. März 1989 - 2 ARs 54/89, BGHSt 36, 133, 137; siehe auch KG NStZ-RR 2016, 18).
  • KG, 22.10.2015 - 2 ARs 22/15

    Ausschluss des Verteidigers von der Mitwirkung im Strafverfahren: Inhaltliche …

    Auszug aus BGH, 18.04.2018 - 2 ARs 542/17
    Es ist nicht erforderlich, dass wegen des in Rede stehenden Vorwurfs ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und dieses Ermittlungsverfahren bis zur Anklagereife gediehen ist (vgl. Beschluss des Senats vom 3. März 1989 - 2 ARs 54/89, BGHSt 36, 133, 137; siehe auch KG NStZ-RR 2016, 18).
  • BGH, 27.05.1991 - AnwSt (B) 2/91

    Ausschließung des Verteidigers im ehrengerichtlichen Verfahren beim Verdacht der …

    Auszug aus BGH, 18.04.2018 - 2 ARs 542/17
    Es besteht in diesen Fällen die Gefahr, dass im Strafverfahren ein Verteidiger mitwirkt, der wegen seiner mutmaßlichen Tatbeteiligung außerstande ist, seine Verteidigeraufgabe so wahrzunehmen, wie dies seine Stellung als Beistand des Beschuldigten und als unabhängiges Organ der Rechtspflege erfordert (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 1991 - AnwSt (B) 2/91, BGHSt 37, 395, 396).
  • OLG Dresden, 10.11.2023 - 1 Ws 219/23
    Es ist nicht erforderlich, dass wegen des in Rede stehenden Vorwurfs ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und dieses bis zur Anklagereife gediehen ist (BGH, StV 2020, 147 ff.; BGH, StV 1996, 470).

    Rechtsanwalt RA3 ist in einem die Eröffnung des Hauptverfahrens rechtfertigenden Grade (vgl. BGH, StV 2020, 147f.) verdächtig, an einzelnen Taten, die den Gegenstand der hiesigen Untersuchung bilden, im Sinne des § 138a Abs. 1 Nr. 1 StPO beteiligt gewesen zu sein.

    Im übrigen stünde aber weder die Verfahrenseinstellung noch die Abtrennung von Verfahrensteilen einer Ausschließungsentscheidung nach § 138a Abs. 1 Nr. 1 StPO entgegen (vgl. BGH, StV 2020, 147f.; BGH, wistra 2000, 311 ff.).

  • BGH, 06.06.2024 - 2 ARs 85/24

    Ausschließung des Verteidigers wegen Anstiftung zum Ausstellen unrichtiger …

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist insoweit der hinreichende Tatverdacht im Sinne der §§ 203, 170 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. März 1989 - 2 ARs 54/89, BGHSt 36, 133; vom 18. April 2018 - 2 ARs 542/17, juris Rn. 12 mwN).
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