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Rechtsprechung
   BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 101/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7002
BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 101/07 (https://dejure.org/2008,7002)
BAG, Entscheidung vom 28.08.2008 - 2 AZR 101/07 (https://dejure.org/2008,7002)
BAG, Entscheidung vom 28. August 2008 - 2 AZR 101/07 (https://dejure.org/2008,7002)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Kündigung während der Wartezeit - kein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen zwei Arbeitsverhältnissen

  • openjur.de

    Kündigung während der Wartezeit; kein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen zwei Arbeitsverhältnissen

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 1; ; KSchG § 2; ; BGB § 242

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigung eines Lehrers während der Probezeit; Anforderungen an einen Lehrer bei der Erteilung des Unterrichts in den verschiedenen Schultypen und unterschiedlichen Klassenstufen; Entstehen eines erneuten Beurteilungsbedürfnisses bei dem Einsatz eines Lehrers in einem ...

  • bag-urteil.com

    Kündigung während der Wartezeit - kein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen zwei Arbeitsverhältnissen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (12)

  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 94/06

    Schwerbehinderte Menschen - Wartezeit

    Auszug aus BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 101/07
    Wird das Arbeitsverhältnis allein auf Veranlassung des Arbeitgebers für einen verhältnismäßig kurzen Zeitraum unterbrochen, so kann sich je nach den Umständen der Arbeitgeber auf die von ihm selbst gesetzte Ursache der Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses nicht berufen (vgl. § 162 BGB zu diesem Ansatz, st. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt 19. Juni 2007 - 2 AZR 94/06 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 23 = EzA SGB IX § 90 Nr. 2).

    Dabei kommt es insbesondere auf den Anlass und die Dauer der Unterbrechung sowie auf die Art der Weiterbeschäftigung an (vgl. Senat 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Nr. 49 und - 2 AZR 83/98 - BAGE 89, 307; 19. Juni 2007 - 2 AZR 94/06 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 23 = EzA SGB IX § 90 Nr. 2).

    Bei der Prüfung, wann von einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis iSv. § 1 Abs. 1 KSchG ausgegangen werden kann, können keine festen zeitlichen Grenzen zugrunde gelegt werden, wie sie beispielsweise in anderen Gesetzen (vgl. etwa § 1 Abs. 1 Satz 3 BeschFG 1985 oder § 14 Abs. 3 TzBfG) geregelt sind (vgl. zum Ganzen Senat 19. Juni 2007 - 2 AZR 94/06 - aaO).

    Anders als in der Entscheidung des Senats vom 19. Juni 2007 (- 2 AZR 94/06 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 23 = EzA SGB IX § 90 Nr. 2) bestehen aber im Entscheidungsfall gleichwohl erhebliche Unterschiede bei einer Tätigkeit eines Lehrers an einem Gymnasium und an einem Berufskolleg.

  • BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 750/06

    Bezugnahme auf TV - AGB-Kontrolle - Wartezeit-Kündigung

    Auszug aus BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 101/07
    In sachlicher Hinsicht geht es darum, Arbeitnehmer vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhenden Kündigungen zu schützen (vgl. BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 -BVerfGE 97, 169; zum Ganzen zuletzt BAG 28. Juni 2007 - 6 AZR 750/06 - AP BGB § 307 Nr. 27 = EzA BGB 2002 § 310 Nr. 5).

    Ansonsten würde in diesen Fällen über § 242 BGB der kraft Gesetzes ausgeschlossene Kündigungsschutz doch gewährt und damit die Möglichkeit des Arbeitgebers eingeschränkt werden, die Eignung des Arbeitnehmers für die geschuldete Tätigkeit in seinem Betrieb und Unternehmen während der gesetzlichen Wartezeit zu überprüfen (st. Rspr., vgl. Senat 16. September 2004 - 2 AZR 447/03 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 44 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 5; BAG 28. Juni 2007 - 6 AZR 750/06 - AP BGB § 307 Nr. 27 = EzA BGB 2002 § 310 Nr. 5).

    Eine willkürliche Kündigung liegt aber nicht vor, wenn ein irgendwie einleuchtender Grund für die Kündigung besteht (vgl. Senat 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 - AP BGB § 242 Kündigung Nr. 17 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 4; zuletzt BAG 28. Juni 2007 - 6 AZR 750/06 - AP BGB § 307 Nr. 27 = EzA BGB 2002 § 310 Nr. 5).

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 447/03

    Kündigung eines katholischen Kirchenmusikers während der Probezeit

    Auszug aus BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 101/07
    Ansonsten würde in diesen Fällen über § 242 BGB der kraft Gesetzes ausgeschlossene Kündigungsschutz doch gewährt und damit die Möglichkeit des Arbeitgebers eingeschränkt werden, die Eignung des Arbeitnehmers für die geschuldete Tätigkeit in seinem Betrieb und Unternehmen während der gesetzlichen Wartezeit zu überprüfen (st. Rspr., vgl. Senat 16. September 2004 - 2 AZR 447/03 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 44 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 5; BAG 28. Juni 2007 - 6 AZR 750/06 - AP BGB § 307 Nr. 27 = EzA BGB 2002 § 310 Nr. 5).

    Kommt der Arbeitgeber dem nicht nach, gilt der schlüssige Sachvortrag des Arbeitnehmers gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (vgl. Senat 16. September 2004 - 2 AZR 447/03 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 44 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 5).

  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 579/99

    Ordentliche Kündigung eines Kirchenmusikers durch evangelische Kirchengemeinde; …

    Auszug aus BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 101/07
    Dementsprechend setzt beispielsweise die Wirksamkeit einer Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers außerhalb des Anwendungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes in der Regel nicht voraus, dass dem Arbeitnehmer zuvor eine vergebliche Abmahnung erteilt worden ist (vgl. Senat 21. Februar 2001 - 2 AZR 579/99 - BAGE 97, 141, 148).

    Ausnahmsweise kann aber eine vorherige vergebliche Abmahnung geboten sein, wenn sich der Arbeitgeber andernfalls mit einer Kündigung in Widerspruch zu seinem bisherigen Verhalten setzen würde (BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 579/99 - aaO).

  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 15/00

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

    Auszug aus BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 101/07
    Für das Vorliegen von solchen Tatsachen, aus denen sich die Treuwidrigkeit ergeben soll, trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast (Senat 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 18; 21. Februar 2001 - 2 AZR 15/00 - BAGE 97, 92, 103).
  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 614/04

    Kündigungsschutz - Wartezeit

    Auszug aus BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 101/07
    a) Die Regelung der Wartezeit in § 1 Abs. 1 KSchG hat den Sinn und Zweck, den Parteien des Arbeitsverhältnisses die Möglichkeit einer gewissen Zeit der Prüfung zu eröffnen, ob sie sich auf Dauer binden wollen (vgl. zuletzt bspw. Senat 24. November 2005 - 2 AZR 614/04 - BAGE 116, 254).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 101/07
    In sachlicher Hinsicht geht es darum, Arbeitnehmer vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhenden Kündigungen zu schützen (vgl. BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 -BVerfGE 97, 169; zum Ganzen zuletzt BAG 28. Juni 2007 - 6 AZR 750/06 - AP BGB § 307 Nr. 27 = EzA BGB 2002 § 310 Nr. 5).
  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02

    Kündigungsschutz - Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot

    Auszug aus BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 101/07
    Für das Vorliegen von solchen Tatsachen, aus denen sich die Treuwidrigkeit ergeben soll, trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast (Senat 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 18; 21. Februar 2001 - 2 AZR 15/00 - BAGE 97, 92, 103).
  • BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 333/02

    Kleinbetrieb - Treuwidrigkeit - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 101/07
    Eine willkürliche Kündigung liegt aber nicht vor, wenn ein irgendwie einleuchtender Grund für die Kündigung besteht (vgl. Senat 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 - AP BGB § 242 Kündigung Nr. 17 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 4; zuletzt BAG 28. Juni 2007 - 6 AZR 750/06 - AP BGB § 307 Nr. 27 = EzA BGB 2002 § 310 Nr. 5).
  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 83/98

    Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung

    Auszug aus BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 101/07
    Dabei kommt es insbesondere auf den Anlass und die Dauer der Unterbrechung sowie auf die Art der Weiterbeschäftigung an (vgl. Senat 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Nr. 49 und - 2 AZR 83/98 - BAGE 89, 307; 19. Juni 2007 - 2 AZR 94/06 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 23 = EzA SGB IX § 90 Nr. 2).
  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 76/98

    Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung

  • LAG Hamm, 30.11.2006 - 11 Sa 1039/06

    Wartezeit gemäß § 1 KSchG; Lehrerarbeitsverhältnis

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 859/11

    Wartezeit - Leiharbeitnehmer

    Wird etwa das Arbeitsverhältnis allein auf Veranlassung des Arbeitgebers für einen verhältnismäßig kurzen Zeitraum unterbrochen, so kann dieser sich in der Regel auf die von ihm selbst gesetzte Ursache nicht berufen (zu diesem aus § 162 BGB abgeleiteten Ansatz vgl. BAG 28. August 2008 - 2 AZR 101/07 - Rn. 18;… 19. Juni 2007 - 2 AZR 94/06 - Rn. 13, BAGE 123, 185).
  • LAG Düsseldorf, 14.01.2025 - 3 SLa 317/24

    Unwirksamkeit einer Probezeitkündigung wegen widersprüchlichen Verhaltens

    Rn. 69 Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen derjenigen Tatsachen, aus denen sich die Treuwidrigkeit ergibt, liegt beim Arbeitnehmer (BAG vom 28.08.2008 - 2 AZR 101/07, juris, Rz. 35;… BAG vom 28.06.2007 - 6 AZR 750/06, juris, Rz. 31;… KR/Rachor, 14. Auflage, § 1 KSchG Rn. 137).

    Kommt der Arbeitgeber dem nicht nach, gilt der schlüssige Sachvortrag des Arbeitnehmers gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (BAG vom 28.08.2008 - 2 AZR 101/07, juris, Rz. 35;… BAG vom 28.06.2007 - 6 AZR 750/06, juris, Rz. 31;… KR/Rachor, 14. Auflage, § 1 KSchG Rn. 139).

  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 12/10

    Kündigungsschutz - Wartezeit

    So wäre es etwa vor diesem Ziel sachlich nicht zu begründen, ein Arbeitsverhältnis, das an einem - ohnehin arbeitsfreien - Wochenende auf Veranlassung des Arbeitgebers geendet hat, selbst bei Wiedereinstellung des Arbeitnehmers zu Beginn der darauffolgenden Woche als iSv. § 1 Abs. 1 KSchG unterbrochen anzusehen (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 101/07 - Rn. 18, AP KSchG 1969 § 1 Nr. 88;… 19. Juni 2007 - 2 AZR 94/06 - Rn. 13, BAGE 123, 185).

    Dafür kommt es insbesondere auf Anlass und Dauer der Unterbrechung sowie auf die Art der Weiterbeschäftigung an (st. Rspr., bspw. BAG 28. August 2008 - 2 AZR 101/07 - Rn. 19, AP KSchG 1969 § 1 Nr. 88;… 19. Juni 2007 - 2 AZR 94/06 - Rn. 13, BAGE 123, 185; grundlegend: 6. Dezember 1976 - 2 AZR 470/75 - zu 3 d der Gründe, BAGE 28, 252).

    Je länger die Unterbrechung gedauert hat, desto gewichtiger müssen die für einen sachlichen Zusammenhang sprechenden Umstände sein (vgl. BAG 28. August 2008 - 2 AZR 101/07 - Rn. 20, aaO; 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - zu II 1 der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Nr. 49).

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   ArbG Münster, 12.05.2006 - 2 AZR 101/07   

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ArbG Münster, 12.05.2006 - 2 AZR 101/07 (https://dejure.org/2006,90661)
ArbG Münster, Entscheidung vom 12.05.2006 - 2 AZR 101/07 (https://dejure.org/2006,90661)
ArbG Münster, Entscheidung vom 12. Mai 2006 - 2 AZR 101/07 (https://dejure.org/2006,90661)
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