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Rechtsprechung
   BAG, 16.11.1979 - 2 AZR 1052/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1197
BAG, 16.11.1979 - 2 AZR 1052/77 (https://dejure.org/1979,1197)
BAG, Entscheidung vom 16.11.1979 - 2 AZR 1052/77 (https://dejure.org/1979,1197)
BAG, Entscheidung vom 16. November 1979 - 2 AZR 1052/77 (https://dejure.org/1979,1197)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsvertragsparteien - Kündbarkeit des Vertrages - Vertragslücke - Erkennbarer Willen beider Parteien - Kommanditist - Vernehmung als Zeuge - Prokura

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Vertragsauslegung bei Nichtregelung der Kündbarkeit des Arbeitsvertrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1980, 580
  • DB 1980, 934
  • DB 1980, 935
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 26.01.1967 - 2 AZR 15/66

    Arbeitsvertrag auf längere Zeit - Einigung über Vertragsdauer - Dienstantritt

    Auszug aus BAG, 16.11.1979 - 2 AZR 1052/77
    Lassen die Arbeitsvertragsparteien die Kündbarkeit des Vertrages ungeregelt, dann darf diese Vertragslücke nicht ohne weiteres mit der abdingbaren gesetzlichen Vorschrift des § 622 BGB ausgefüllt werden; vielmehr kann der Vertrag nach dem erkennbaren Willen beider Parteien mit einer anderen Regelung der Kündbarkeit zu ergänzen sein (im Anschluß an BAG AP Nr. 2 zu § 611 BGB Vertragsabschluß).

    Die Ansicht des Landesarbeitsgerichts, daß die Parteien dann mit der Arbeitsaufnahme des Klägers bereits eine vertragliche Bindung eingehen und die noch offen gebliebenen Punkte später regeln wollten, steht mit der Rechtsprechung des Senats im Einklang (vgl. BAG AP Nr. 2 zu § 611 BGB Vertragsabschluß [zu I der Gründe]).

    Dieser Fall liegt vor, wenn die Arbeitsvertragsparteien die Kündigungsmöglichkeiten zwar regeln wollten, beide jedoch von unterschiedlichen, aber längeren Fristen als den gesetzlichen Regelfristen ausgegangen sind (BAG AP Nr. 2 zu § 611 BGB Vertragsabschluß [zu II der Gründe]).

  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von …

    Auszug aus BAG, 16.11.1979 - 2 AZR 1052/77
    Diese Entscheidung hat durchweg Zustimmung gefunden (vgl. Gumpert, BB 1967, 4-15 [zu 2]; Herschel, AR-Blattei, "Arbeitsvertrag - Arbeitsverhältnis IV", Anm. zur Entsch. 12 [zu 2]; A. Hueck, Anm. zu AP Nr. 2 zu § 611 BGB Vertragabschluß [zu 2 und 53)- Die kritischen Bemerkungen von Isele (SAE 1968, 77) richten sich in erster Linie gegen die Auslegung des im damaligen Fall vom Arbeitgeber zur Vertragsdauer unterbreiteten Vertragsangebots; die Berechtigung dieser Kritik kann auf sich beruhen, weil Isele letzlich dem vom Senat aufgestellten Grundsatz zustimmt.
  • BAG, 13.07.1972 - 2 AZR 364/71

    Schadensersatzanspruch - Kündigung - Streitgenosse

    Auszug aus BAG, 16.11.1979 - 2 AZR 1052/77
    Nach der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum ist der gemäß § 1 7 0 HGB von der Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossene Kommanditist im Prozeß der Gesellschaft als Zeuge zu vernehmen (BGH LM Nr. 4 zu § 373 ZPO; zustimmend, auch BAG 24, 355 0357 ff«] = AP Nr. 4 zu § 276 BGB Vertragsbruch [zu 2 a der Gründe];… Baumbach-Lauterbach-Hartmann- Albers, ZPO, 37. Aufl., § 373 Anm. 2 B;… Stein-Jonas-Schumann- Leipold, ZPO, 19. Aufl., vor § 373 Anm. I 3, Fußnote 18 m.w.N.;… Thomas-Putzo, ZPO, 10. Aufl., Vorbem. § 373 Anm. 3 b).
  • BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 449/90

    Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung

    Unter diesen Umständen kann die Kündigung vom 23. Januar 1990 als eine solche aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) mit Auslauffrist verstanden werden, § 133 BGB (Senatsurteil vom 16. November 1979 - 2 AZR 1052/77 - AP Nr. 1 zu § 154 BGB, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 419/84
    Bestätigung des Senatsurteils vom 16. November 1979 - 2 AZR 1052/77 - (AP Nr. 1 zu § 154 BGB); Gegenstand des Berufungsverfahre ns, wenn das Arbeitsgericht eine auf Feststellung des Fortbestehens des Arbeitsver hältnisses bis zu einem bestimmten Termin gerichtete Klage abweist, so weit die Feststellung des Fortbestehens über den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung hinaus begehrt wird, und nur der Arbeitgeber Be rufung einlegt.

    Die begonnene oder er folgte Durchführung eines Vertrages wird allgemein im Vertrags recht als Anzeichen dafür gewertet, daß die Parteien sich trotz lückenhafter Vereinbarungen sofort binden wollen (Senatsurteile vom 26. Januar 1967 - 2 AZR 15/66 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Vertragsabschluß, zu I der Gründe sowie vom 16. November 1979 - 2 AZR 1052/77 - AP Nr. 1 zu § 154 BGB, zu I 2 d der Gründe, m.w.N.).

    Dieser Fall liegt vor, wenn die Arbeitsvertragsparteien die Kündigungsmöglichkeit zwar regeln wollten, beide jedoch von unterschiedlichen, aber längeren Fristen oder von einer Mindestdauer mit Ausschluß der Kündigung zu einem früheren Termin ausgegangen sind (vgl. Senatsurteile vom 26. Januar 196? und 16. November 1979, aaO).

  • BAG, 28.02.1990 - 7 AZR 143/89

    Befristeter Arbeitsvertrag - Tarifvorrang vor BeschFG 1985

    Die Lücke in einem Vertrag, die durch die Unwirksamkeit einer Klausel entsteht, kann im, Wege der ergänzenden Vertragsauslegung geschlossen werden (BGH Urteil vom 1. Februar 1984 - VIII ZR 54/83 - BGH/7 90, 69, 74; BGH Urteil vom 30. Oktober 19711 - VIII ZR 69/73 - BGHZ 63, 132, 136; BAG Urteil vom 8. November 1972 - 4 AZR 15/72 - AP Nr. 3 zu § 157 BGB ; BAG Urteil vom 16. November 1979 - 2 AZR 1052/77 - AP Nr. 1 zu § 154 BGB ).
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