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Rechtsprechung
   BAG, 28.07.1983 - 2 AZR 122/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1364
BAG, 28.07.1983 - 2 AZR 122/82 (https://dejure.org/1983,1364)
BAG, Entscheidung vom 28.07.1983 - 2 AZR 122/82 (https://dejure.org/1983,1364)
BAG, Entscheidung vom 28. Juli 1983 - 2 AZR 122/82 (https://dejure.org/1983,1364)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 43, 210
  • NJW 1984, 687 (Ls.)
  • DB 1984, 133
  • JR 1985, 88
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.04.1966 - VIII ZR 20/64

    Konzessionsabgabe

    Auszug aus BAG, 28.07.1983 - 2 AZR 122/82
    Nur im letzteren Fall ist nach der Auslegungsregel des § 134 BGB das "verbotene" Rechtsgeschäft nichtig (BGHZ 45, 322, 326; 46, 24, 26; BGH LM § 134 BGB Nr. 56 und 70;… Enneccerus/Nipperdey, aaO, S. 1154 f., 1158;… Flume, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, Zweiter Band, 3. Aufl., S. 341 f., 344: MünchKomm-Mayer-Maly, § 134 BGB Rz. 47 f., 58 f.).
  • BGH, 01.06.1966 - VIII ZR 65/64

    Filmagent vermittelt Theatertournee

    Auszug aus BAG, 28.07.1983 - 2 AZR 122/82
    Nur im letzteren Fall ist nach der Auslegungsregel des § 134 BGB das "verbotene" Rechtsgeschäft nichtig (BGHZ 45, 322, 326; 46, 24, 26; BGH LM § 134 BGB Nr. 56 und 70;… Enneccerus/Nipperdey, aaO, S. 1154 f., 1158;… Flume, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, Zweiter Band, 3. Aufl., S. 341 f., 344: MünchKomm-Mayer-Maly, § 134 BGB Rz. 47 f., 58 f.).
  • BAG, 22.01.2020 - 7 ABR 18/18

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Umsetzung eines Arbeitnehmers …

    Das gilt insbesondere auch deshalb, weil ein Verstoß gegen die in § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX geregelte Unterrichtungs- und Anhörungspflicht der Schwerbehindertenvertretung vor einer Umsetzung eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Arbeitnehmers - im Gegensatz zur unterbliebenen Beteiligung des Integrationsamts im Fall der Kündigung - nicht zur individualrechtlichen Unwirksamkeit der Umsetzung führt (…vgl. BAG 28. Juni 2007 - 6 AZR 750/06 - Rn. 48, BAGE 123, 191 zu § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX aF; 28. Juli 1983 - 2 AZR 122/82 - BAGE 43, 210 zur entsprechenden Vorschrift im SchwbG;… Pahlen in Neumann/Pahlen/Greiner/Winkler/Jabben SGB IX 14. Aufl. § 178 Rn. 9 mwN). Mit der zum 30. Dezember 2016 in Kraft getretenen Änderung des § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX (seit dem 1. Januar 2018: § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX) hat der Gesetzgeber die Unwirksamkeitsfolge lediglich für die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, die der Arbeitgeber ohne eine Beteiligung nach § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX aF (seit dem 1. Januar 2018: § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX) ausspricht, angeordnet, was nach § 68 Abs. 1 SGB IX aF (seit dem 1. Januar 2018: § 151 Abs. 1 SGB IX) gleichermaßen für Schwerbehinderten gleichgestellte behinderte Menschen gilt.
  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 664/13

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Im Übrigen führt eine Verletzung der sich aus § 95 Abs. 2 SGB IX ergebenden Beteiligungspflicht nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung (vgl. BAG 28. Juli 1983 - 2 AZR 122/82 - zu B der Gründe, BAGE 43, 210 [zu § 22 Abs. 2 SchwbG aF]).
  • BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 750/06

    Bezugnahme auf TV - AGB-Kontrolle - Wartezeit-Kündigung

    Diese Rechtsfolge ist dort nicht vorgesehen (BAG 28. Juli 1983 - 2 AZR 122/82 - BAGE 43, 210 zur entsprechenden Vorschrift im SchwbG;… KR-Etzel vor §§ 85 - 92 SGB IX Rn. 37;… APS/Vossen 2. Aufl. § 85 SGB IX Rn. 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.09.2018 - 4 S 142/18

    Dienstunfähigkeit; Zurruhesetzungsverfahren; Beteiligung der …

    Zwar wird in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 20.11.2014 - 2 AZR 664/13 - und vom 28.06.2007 - 6 AZR 750/06 -, jeweils Juris) auch zu § 95 Abs. 2 SGB IX a.F. vertreten, dass eine Verletzung der - dortigen - Beteiligungspflicht nicht zur Unwirksamkeit einer Kündigung führt, und hierfür auch weiterhin das Urteil vom 28.07.1983 (- 2 AZR 122/82 -, Juris) zitiert, in dem u.a. ausgeführt wird, dass die Beteiligung weder nach dem Wortlaut noch nach dem Zweck und der Entstehungsgeschichte vom Gesetzgeber als Wirksamkeitsvoraussetzung ausgestaltet worden sei (vgl. BAG, Urteil vom 28.07.1983 - 2 AZR 122/82 -, Juris).

    Rn. 40 Damit lässt sich aber aus einer arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung, die auf die Klage des Arbeitnehmers die privatrechtliche Ungültigkeit einer Maßnahme wegen der Verletzung eines Beteiligungsrechts verneint, für die Frage der formellen Rechtmäßigkeit einer beamtenrechtlichen Entscheidung und deren Folgen auch dann nichts herleiten, wenn und soweit sie grundsätzlich, insbesondere hinsichtlich ihrer Wirkung in Bezug auf das Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis, einer rechtsgeschäftlichen Maßnahme eines Arbeitgebers vergleichbar ist (vgl. z.B. zur Bedeutung eines Verstoßes eines Rechtsgeschäfts gegen eine Schutznorm für dessen privatrechtliche Gültigkeit vgl. BAG, Urteil vom 28.07.1983 - 2 AZR 122/82 -, Juris).

  • BAG, 12.12.2023 - 7 ABR 23/22

    Gesamtschwerbehindertenvertretung - erstrecktes Mandat - Teilnahmerecht an …

    Diese betriebs- und dienststellenbezogene eigene Kompetenz der Gesamtschwerbehindertenvertretung anstelle der Schwerbehindertenvertretung (so zur Vorgängerregelung bereits BAG 28. Juli 1983 - 2 AZR 122/82 - zu B II der Gründe, BAGE 43, 210) schließt das Recht ein, nach § 178 Abs. 8 SGB IX an Betriebsversammlungen (Personalversammlungen) in einem schwerbehindertenvertretungslosen Betrieb (in einer schwerbehindertenvertretungslosen Dienststelle), in dem schwerbehinderte Menschen tätig sind, teilzunehmen, um dort deren Interessen zu vertreten.
  • BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 258/85

    Fristlose Kündigung eines Schwerbehinderten

    Der Einwand des Klägers, der Vertrauensmann der Schwerbehinderten sei nicht ordnungsgemäß gehört worden, ist unerheblich, weil diese Anhörung keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung des Schwerbehinderten ist (BAG 43, 210 = AP Nr. 1 zu § 22 SchwbG).
  • ArbG Darmstadt, 14.11.2017 - 9 Ca 249/17

    Die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ist gemäß § 95 Absatz 2 Satz …

    Schon zu der (inhaltlich nicht abgeänderten) Altregelung im SchwerbehG hat das BAG (Urteil vom 28.7.1983, 2 AZR 122/82, AP Nr. 1 zu § 22 SchwbG) entschieden, dass die Interessen von Schwerbehinderten in Betrieben, in denen kein Vertrauensmann gewählt worden ist, der Gesamtvertrauensmann zu vertreten hat, und zwar nicht nur, soweit sie das Gesamtunternehmen betreffen, sondern aufgrund eigener Kompetenz auch im Bereich der Einzelbetriebe.
  • LAG Hessen, 21.02.2003 - 12 Sa 561/02

    Kündigung in der Probezeit

    Die unterbliebene Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung gemäß § 25 Abs. 2 SchwbG beeinträchtigt die Wirksamkeit der Kündigung selbst dann nicht, wenn entgegen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (28. Juli 1983 - 2 AZR 122/82 - BAGE 43/210, zu B III) und entgegen des bewussten Verzichts des Gesetzgebers auf eine § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG entsprechende Rechtsfolge (…vgl. BT-Dr. 10/5701, S. 7) mit der Klägerin davon auszugehen sein sollte, dass eine Verletzung von § 25 Abs. 2 SchwbG zur Unwirksamkeit einer ohne Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ausgesprochenen Kündigung führen kann.
  • LAG Hamm, 11.04.2019 - 11 Sa 1037/18

    Wirksamkeit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit

    In diesem Sinne hat auch das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 28.07.1983 zu § 22 SchwbG aF entschieden, dass eine Verletzung der dort seinerzeit geregelten Verpflichtung zur Unterrichtung und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung vor Ausspruch einer Kündigung nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung führt (BAG 28.07.1983 - 2 AZR 122/82 - AP SchwbG § 22 Nr. 1 unter II., III.).
  • BAG, 23.01.1986 - 2 AZR 111/85

    Streitigkeit über die Wirksamkeit der Beendigung eines Engagementvertrages durch …

    Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts lehne es in der Entscheidung vom 28. Juli 1983 - 2 AZR 122/82 - (AP Nr. 1 zu § 22 SchwbG) im übrigen selbst ab, die Erfüllung der Anhörungspflicht zu einer Wirksamkeitsvoraussetzung zu machen.

    Auch aus dem vom Landesarbeitsgericht zitierten Urteil des Senats vom 28. Juli 1983 - 2 AZR 122/82 - (AP Nr. 1 zu § 22 SchwbG) folgt nicht das Gegenteil.

  • LAG Berlin, 24.06.1991 - 9 Sa 20/91

    Arbeitsverhältnis: Kündigung bei Unkenntnis eines Antrags auf Anerkennung als …

  • BVerwG, 25.10.1989 - 2 B 115.89

    Schwerbehinderter Beamter - Versetzung in den Ruhestand - Anhörung der …

  • LAG Hamm, 04.10.1990 - 17 Sa 316/90

    Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung bei Beförderung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - 12 A 1633/10

    Zustimmung des Integrationsamtes zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung …

  • LAG München, 22.11.2007 - 4 Sa 636/07

    §§ 626 BGB, 91 SGB IX

  • LAG Nürnberg, 30.04.2013 - 7 Sa 158/12

    Außerordentliche Kündigung - Überzeugungsbildung des Gerichts - …

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