Rechtsprechung
| BAG, 13.03.1967 - 2 AZR 133/66 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Mehrarbeit - Arbeitgebererwartung
Verfahrensgang
- LAG München, 02.12.1965 - 1 Sa 579/65
- BAG, 13.03.1967 - 2 AZR 133/66
Papierfundstellen
- BAGE 19, 288
- NJW 1967, 1631
- MDR 1967, 699
- DB 1967, 1219
- DB 1967, 954
Wird zitiert von ... (8)
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2014 - 21 Sa 221/14
Verantwortung des Arbeitgebers für die Urlaubsgewährung, Schadensersatz, …
Rn. 43 Für das Arbeitsschutzrecht wiederum ist anerkannt, dass der Arbeitgeber seinen Pflichten zum Gesundheitsschutz der bei ihm Beschäftigten auch ohne vorherige Aufforderung nachzukommen hat (…vgl. BAG vom 06.05.2003 - 1 ABR 13/02 - Rn. 65, AP Nr. 61 zu § 80 BetrVG 1972;… vom 28.05.2005 - 5 AZR 52/05 - Rn. 15, AP Nr. 7 zu § 307 BGB, sowie vormals BAG vom 27.02.1970 - 1 AZR 258/69 -, AP Nr. 16 zu § 618 BGB; 13.03.1967 - 2 AZR 133/66 - Rn. 27, AP Nr. 15 zu § 618 BGB zur Urlaubsgewährung unter Fürsorgegesichtspunkten). - BAG, 11.11.1993 - 2 AZR 467/93
Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung
Die Relevanz des Fragerechts kann daher vorliegend schon deshalb nicht verneint werden, weil dem Arbeitgeber u. a. in § 618 BGB aufgegeben wird, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, daß niemand ohne Not gesundheitlich gefährdet wird (vgl. u. a. Senatsurteil vom 13. März 1967 - 2 AZR 133/66 - AP Nr. 15 zu § 618 BGB). - LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2015 - 10 Sa 86/15
Urlaubsabgeltung - Verantwortung des Arbeitgebers für die Urlaubsgewährung
Rn. 38 Für das Arbeitsschutzrecht wiederum ist anerkannt, dass der Arbeitgeber seinen Pflichten zum Gesundheitsschutz der bei ihm Beschäftigten auch ohne vorherige Aufforderung nachzukommen hat (…vgl. BAG vom 06.05.2003 - 1 ABR 13/02 - Rn. 65, AP Nr. 61 zu § 80 BetrVG 1972;… vom 28.05.2005 - 5 AZR 52/05 - Rn. 15, AP Nr. 7 zu § 307 BGB, sowie vormals BAG vom 27.02.1970 - 1 AZR 258/69 -, AP Nr. 16 zu § 618 BGB; 13.03.1967 - 2 AZR 133/66 - Rn. 27, AP Nr. 15 zu § 618 BGB zur Urlaubsgewährung unter Fürsorgegesichtspunkten).
- ArbG Stuttgart, 28.10.2021 - 10 Ca 174/21
Universalsukzession - Überstundenvergütung- Vergütungserwartung - …
Ein mitwirkendes Verschulden eines Arbeitnehmers kann ua. auch darin bestehen, dass er eine Stelle übernommen hat, der er gesundheitlich nicht gewachsen war, oder darin, dass er sich selbst nicht um eine Entlastung gemüht hat (vgl. BAG 13. März 1967 - 2 AZR 133/66 - BAGE 19, 288;… NK-GA/Otto § 618 BGB Rn. 38;… AR/Kamanabrou § 618 BGB Rn. 34).Von einem hochbezahlten leitenden Angestellten darf ein Arbeitgeber zudem ein besonderes Maß an Arbeitsleistung verlangen, auch wenn dadurch die im Betrieb übliche Arbeitszeit überschritten wird; ein Übermaß nach Arbeit, durch welches die Gesundheit des Angestellten gefährdet wird, darf jedoch nicht verlangt oder geduldet werden (vgl. BAG 13. März 1967 - 2 AZR 133/66 - BAGE 19, 288).
- ArbG Berlin, 04.01.2013 - 28 Ca 16836/12 28 Ca 19455/12
Abmahnung auch bei Eigenkündigung erforderlich
mit ähnlicher Tendenz anschaulich schon die damals dieselben Parteien betreffenden Entscheidungen des Zweiten und Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts in BAG 13.3.1967 - 2 AZR 133/66 - AP § 618 BGB Nr. 15 [IV.]: "Gleichwohl darf der Arbeitgeber auch bei einem hochbezahlten Angestellten weder dulden noch gar verlangen, dass er sich in einer seine Gesundheit ernstlich gefährdenden Weise überarbeitet"; BAG 27.2.1970 - 1 AZR 258/69 - AP § 618 BGB Nr. 16.S. mit ähnlicher Tendenz anschaulich schon die damals dieselben Parteien betreffenden Entscheidungen des Zweiten und Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts in BAG 13.3.1967 - 2 AZR 133/66 - AP § 618 BGB Nr. 15 [IV.]: "Gleichwohl darf der Arbeitgeber auch bei einem hochbezahlten Angestellten weder dulden noch gar verlangen, dass er sich in einer seine Gesundheit ernstlich gefährdenden Weise überarbeitet"; BAG 27.2.1970 - 1 AZR 258/69 - AP § 618 BGB Nr. 16. Das entspricht nicht nur elementarsten Einsichten in die überarbeitungsbedingte Gefährdung der menschlichen Gesundheit seit dem Preußischen Regulativ zur Kinderarbeit von 1839 60S.59) S. mit ähnlicher Tendenz anschaulich schon die damals dieselben Parteien betreffenden Entscheidungen des Zweiten und Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts in BAG 13.3.1967 - 2 AZR 133/66 - AP § 618 BGB Nr. 15 [IV.]: "Gleichwohl darf der Arbeitgeber auch bei einem hochbezahlten Angestellten weder dulden noch gar verlangen, dass er sich in einer seine Gesundheit ernstlich gefährdenden Weise überarbeitet"; BAG 27.2.1970 - 1 AZR 258/69 - AP § 618 BGB Nr. 16.
- BAG, 27.02.1970 - 1 AZR 258/69
Entlastungspflicht des Arbeitgebers bei BGB § 618 - Mitverschulden des …
Auf die Revision des Klägers hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts durch das Urteil BAG 19, 288 = AP Nr. 15 zu § 618 BGB das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Landesarbeitsgerichts zurückverwiesen. - ArbG Berlin, 04.01.2013 - 28 Ca 16836/12
Abmahnung auch bei Eigenkündigung erforderlich
13/3540 S. 11 [A.2.]: "In der Bundesrepublik Deutschland folgt aus Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes die Pflicht des Staates, Leben und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit durch öffentlich-rechtliche Vorschriften zu schützen".] (s. Art. 1 Abs. 3 GG[S. Text: "Art. 1 [Schutz der Menschenwürde, Menschenrechte, Grundrechtsbindung] (1) … (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht".][S. Text: "Art. 1 [Schutz der Menschenwürde, Menschenrechte, Grundrechtsbindung] (1) … (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht".]) und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG[S. Text: "Art. 2 [Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person] (1) … (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit".][S. Text: "Art. 2 [Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person] (1) … (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit".] heute sogar als Kardinalpflicht des Arbeitgebers anzuerkennen ist, nicht zuletzt bei der arbeitszeitlichen Beanspruchung seines Personals gesundheitlichen Belastbarkeitsgrenzen bei der Ausübung verfügbarer Dispositionsmacht (§ 106 Satz 1 GewO[S. Text: "§ 106 Weisungsrecht des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind".][S. Text: "§ 106 Weisungsrecht des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind".]) Rechnung zu tragen[S. mit ähnlicher Tendenz anschaulich schon die damals dieselben Parteien betreffenden Entscheidungen des Zweiten und Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts in BAG 13.3.1967 - 2 AZR 133/66 - AP § 618 BGB Nr. 15 [IV.]: "Gleichwohl darf der Arbeitgeber auch bei einem hochbezahlten Angestellten weder dulden noch gar verlangen, dass er sich in einer seine Gesundheit ernstlich gefährdenden Weise überarbeitet"; BAG 27.2.1970 - 1 AZR 258/69 - AP § 618 BGB Nr. 16.][S. mit ähnlicher Tendenz anschaulich schon die damals dieselben Parteien betreffenden Entscheidungen des Zweiten und Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts in BAG 13.3.1967 - 2 AZR 133/66 - AP § 618 BGB Nr. 15 [IV.]: "Gleichwohl darf der Arbeitgeber auch bei einem hochbezahlten Angestellten weder dulden noch gar verlangen, dass er sich in einer seine Gesundheit ernstlich gefährdenden Weise überarbeitet"; BAG 27.2.1970 - 1 AZR 258/69 - AP § 618 BGB Nr. 16.]. - BGH, 08.05.1985 - IVb ZB 138/84
Annahme eines Parteiverschuldens bei Verzögerungen der Briefbeförderung i.R. …
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