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Rechtsprechung
   BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 295/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1955
BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 295/85 (https://dejure.org/1986,1955)
BAG, Entscheidung vom 20.03.1986 - 2 AZR 295/85 (https://dejure.org/1986,1955)
BAG, Entscheidung vom 20. März 1986 - 2 AZR 295/85 (https://dejure.org/1986,1955)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütungsansprüche aus Annahmeverzug - Voraussetzungen des Annahmeverzuges des Arbeitgebers - Tariflicher Verfall der Ansprüche aus Annahmeverzug - Anrechnung der Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit auf geschuldetes Arbeitsentgelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 295/85
    Allerdings kann der Ansicht des Berufungsgericht nicht gefolgt werden, die Beklagte sei infolge der ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung vom 14. August 1981 und der Verweisung vom Betriebsgelände aufgrund der bisherigen Arbeitsleistung der K l ä g e r i n in Annahmeverzug geraten (vgl. hierzu Urteil vom 9. August 1984, BAG 46, 234, 242 ff. = EzA § 615 BGB Nr. 43 mit ablehnender Anm. von Kraft = NZA 1985, 119 = SAE 1986, 9 mit ablehnender Anm. von Wolf).

    Dieser Aufforderung bedarf es in allen Fällen, in denen der Arbeitgeber nicht erkennen kann, ob und von welchem Zeitpunkt an der Arbeitnehmer leistungsbereit und -willig ist (BAG vom 9. August 1984, aaO, zu B II 5 d der Gründe; BAG vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, zu B II 1 der Gründe).

    Dasselbe gilt, wenn der Arbeitgeber in Annahmeverzug gekommen ist, und erst danach der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt (vgl. BAG vom 9. August 1984, aaO, zu B II 5 c und d der Gründe).

    Das ist nur dann entbehrlich, wenn der Arbeitgeber zuvor eindeutig und abschließend erklärt hat, er verzichte auf eine weitere Tätigkeit des Arbeitnehmers nach Ausspruch der Kündigung (BAG vom 9. August 1984, aaO, zu B II 5 d der Gründe; BAG vom 1. Juli 1985 - 2 AZR 106/84 - nicht veröffentlicht, zu B II 2 der Gründe).

    In einem solchen Falle eine nochmalige Aufforderung zu verlangen, einen funktionsfähigen Arbeitsplatz zuzuweisen, wäre durch den Gesetzeszweck nicht mehr gedeckt, sondern nur noch Förmelei (BAG vom 9. August 1984, aaO, zu B II 5 d der Gründe m.w.N.).

  • BAG, 04.05.1977 - 5 AZR 187/76

    Ausschlußfristen - Fristwahrung durch Erhebung der Kündigungsschutzklage - …

    Auszug aus BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 295/85
    Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich in ständiger Rechtsprechung (BAG 29, 152, 155; 30, 135, 137 und 46, 359, 361 = AP Nr. 60, 63 und 86 zu § 4 TVG Ausschlußfristen sowie BAG vom 8. August 1985 - 2 AZR 459/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 b der Gründe) entschieden, daß die Erhebung der Kündigungsschutzklage je nach Lage des Falles ein ausreichendes Mittel zur Geltendmachung von Ansprüchen sein kann, die während des Kündigungsstreits fällig werden und von dessen Ausgang abhängen, sofern die einschlägige Verfallklausel nur eine formlose oder schriftliche Geltendmachung verlangt.

    Zwar hat der Fünfte Senat in seinem Urteil vom 4. Mai 1977 (BAG 29, 152, 156 f. = AP Nr. 60 zu § 4 TVG Ausschlußfristen) entschieden, daß bei einer tariflichen Regelung, nach der die zunächst fristgerecht geltend gemachten Ansprüche verfallen, wenn sie nicht binnen einer weiteren Frist seit ihrer a u s d r ü c k l i c h e n Ablehnung rechtshängig gemacht würden, die weitere Ausschlußfrist für vom Ausgang des Kündigungsschutzverfahrens abhängige Ansprüche des Arbeitnehmers n i c h t schon damit beginne, daß der Arbeitgeber die Abweisung der Kündigungsschutzklage beantrage; vielmehr müsse der Arbeitgeber die Ansprüche mit einer unmittelbar auf diese selbst bezogenen Erklärung ausdrücklich ablehnen.

    Der erkennende Senat hat sich im Urteil vom 8. August 1985 (2 AZR 459/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 c bb der Gründe) der Rechtsprechung des Sechsten Senats ausdrücklich angeschlossen und ergänzend ausgeführt, wenn an die formlose Geltendmachung der Forderung durch den Arbeitnehmer keine strengeren Anforderungen als die Erhebung der Kündigungsschutzklage zu stellen seien, könnten sie auch nicht an eine formlose Ablehnung gestellt werden (…Urteil vom 8. August 1985, aaO; Wiedemann, Anm. zu BAG Urteil vom 4. Mai 1977, AP Nr. 60 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Leser, Ausschlußfristen im Arbeitsrecht, AR-Blattei, Ausschlußfristen I, unter G III 2 c).

  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 459/84

    Tarifvertragliche Ausschlussfristen: Voraussetzungen für den Beginn des …

    Auszug aus BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 295/85
    Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich in ständiger Rechtsprechung (BAG 29, 152, 155; 30, 135, 137 und 46, 359, 361 = AP Nr. 60, 63 und 86 zu § 4 TVG Ausschlußfristen sowie BAG vom 8. August 1985 - 2 AZR 459/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 b der Gründe) entschieden, daß die Erhebung der Kündigungsschutzklage je nach Lage des Falles ein ausreichendes Mittel zur Geltendmachung von Ansprüchen sein kann, die während des Kündigungsstreits fällig werden und von dessen Ausgang abhängen, sofern die einschlägige Verfallklausel nur eine formlose oder schriftliche Geltendmachung verlangt.

    Der erkennende Senat hat sich im Urteil vom 8. August 1985 (2 AZR 459/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 c bb der Gründe) der Rechtsprechung des Sechsten Senats ausdrücklich angeschlossen und ergänzend ausgeführt, wenn an die formlose Geltendmachung der Forderung durch den Arbeitnehmer keine strengeren Anforderungen als die Erhebung der Kündigungsschutzklage zu stellen seien, könnten sie auch nicht an eine formlose Ablehnung gestellt werden (Urteil vom 8. August 1985, aaO; Wiedemann, Anm. zu BAG Urteil vom 4. Mai 1977, AP Nr. 60 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Leser, Ausschlußfristen im Arbeitsrecht, AR-Blattei, Ausschlußfristen I, unter G III 2 c).

  • BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 201/84

    Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 295/85
    Dieser Aufforderung bedarf es in allen Fällen, in denen der Arbeitgeber nicht erkennen kann, ob und von welchem Zeitpunkt an der Arbeitnehmer leistungsbereit und -willig ist (…BAG vom 9. August 1984, aaO, zu B II 5 d der Gründe; BAG vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 805/76

    Erhebung der Kündigungsschutzklage zur Einhaltung einer zweitstufigen tariflichen …

    Auszug aus BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 295/85
    Erforderlich war vielmehr die Erhebung einer fristgerechten Zahlungsklage (BAG 30, 135, 138 m.w.N. = AP Nr. 63 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG 46, 356, 361 = AP Nr. 86 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 13.09.1984 - 6 AZR 379/81

    Kündigungsschutzklage und tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 295/85
    Bereits der Sechste Senat hat entschieden (BAG 46, 359, 362 = AP Nr. 86 zu § 4 TVG Ausschlußfristen), wenn für eine ausdrückliche A b l e h n u n g von Ansprüchen eine ausdrückliche E r k l ä r u n g erforderlich sei, sei nicht ersichtlich, aus welchem Grunde dies auch für eine formlose Geltendmachung erforderlich sein solle.
  • BAG, 11.11.1976 - 2 AZR 457/75

    Betriebsrat: Wirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds, …

    Auszug aus BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 295/85
    Etwas anderes würde nur gelten, wenn die Beklagte der Klägerin ein Hausverbot erteilt hätte (vgl. dazu BAG 28, 233 = AP Nr. 8 zu § 103 BetrVG 1972).
  • BAG, 11.07.1985 - 2 AZR 106/84

    Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung - Voraussetzungen des Annahmeverzugs bei …

    Auszug aus BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 295/85
    Das ist nur dann entbehrlich, wenn der Arbeitgeber zuvor eindeutig und abschließend erklärt hat, er verzichte auf eine weitere Tätigkeit des Arbeitnehmers nach Ausspruch der Kündigung (…BAG vom 9. August 1984, aaO, zu B II 5 d der Gründe; BAG vom 1. Juli 1985 - 2 AZR 106/84 - nicht veröffentlicht, zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 19.01.1962 - 1 AZR 147/61

    Räumlich engerer Tarifvertrag - Grundsatz der Tarifspezialität - Räumlich …

    Auszug aus BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 295/85
    Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet der MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer des metallverarbeitenden Handwerks in Niedersachsen vom 23. Mai 1978 gemäß § 5 Abs. 4 TVG infolge der mit Wirkung vom 1. Mai 1978 erfolgten Allgemeinverbindlicherklärung bis zum Außerkrafttreten des MTV am 31. Dezember 1982, danach gemäß § 4 Abs. 5 TVG analog (BAG 12, 194, 196 ff. = AP Nr. 11 zu § 5 TVG;… Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 4 Rz 187 und § 5 Rz 70; Herschel, ZfA 1976, 89, 98; Hagemeier/Kempen/Zachert/Zilius, TVG, § 4 Rz 53 m.w.N.) Anwendung.
  • BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 403/05

    Ausschlussfrist

    Eine ausdrückliche schriftliche Ablehnungserklärung ist nicht erforderlich, wenn die Verfallklausel nur eine schriftliche Ablehnung verlangt (Bestätigung von BAG 20. März 1986 - 2 AZR 295/85 - EzA BGB § 615 Nr. 48, zu B II 2 b der Gründe; Aufgabe von BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 510/00 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 145).

    Eine ausdrückliche schriftliche Ablehnungserklärung ist nicht erforderlich, wenn die Verfallklausel nur eine schriftliche Ablehnung verlangt (BAG 20. März 1986 - 2 AZR 295/85 - EzA BGB § 615 Nr. 48, zu B II 2 b der Gründe).

    Der Senat schließt sich vielmehr der zuvor vom Zweiten Senat vertretenen Auffassung an (20. März 1986 - 2 AZR 295/85 - EzA BGB § 615 Nr. 48, zu B II 2 b der Gründe).

  • BAG, 21.04.1999 - 5 AZR 174/98

    Zumutbare Ersatztätigkeit einer schwangeren Flugbegleiterin

    Auf sein Fehlen vermag der Gläubiger sich dann nicht zu berufen, § 242 BGB (BAG Urteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 295/85 - EzA § 615 BGB Nr. 48; BAG Urteil vom 9. August 1984 - 2 AZR 374/83 - BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB;… Palandt-Heinrichs, BGB, 58. Aufl., § 295 Rz 4, m.w.N.).
  • BAG, 18.09.2002 - 1 AZR 668/01

    Vergütungsanspruch bei Rückkehr von Wechselschicht zu Normalarbeitszeit ohne …

    Auf sein Fehlen vermag sich der Gläubiger dann nicht zu berufen (BAG 21. April 1999 - 5 AZR 174/98 - AP MuSchG 1968 § 4 Nr. 5 = EzA MuSchG § 11 nF Nr. 18; 20. März 1986 - 2 AZR 295/85 - EzA BGB § 615 Nr. 48; 9. August 1984 - 2 AZR 374/83 - BAGE 46, 234; BGH 9. Oktober 2000 - II ZR 75/99 - AP BGB § 615 Nr. 88 = EzA BGB § 615 Nr. 100).
  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 70/05

    Tarifliche Ausschlussfristen - Kündigungsschutzklage

    Rspr., vgl. nur BAG 23. Februar 1977 - 3 AZR 764/75 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 58; 26. März 1977 - 5 AZR 51/76 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 59; 4. Mai 1977 - 5 AZR 187/76 - BAGE 29, 152; 21. Juni 1978 - 5 AZR 144/77 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 65; 13. September 1984 - 6 AZR 379/81 - BAGE 46, 359; 20. März 1986 - 2 AZR 295/85 - EzA BGB § 615 Nr. 48, jeweils mwN; mit der Ausnahme des Urteils des Fünften Senats vom 8. Januar 1970 - 5 AZR 124/69 - BAGE 22, 241, diese Auffassung hat der Fünfte Senat dann aber ausdrücklich wieder aufgegeben und sich der oa.
  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 1/00

    Tarifliche Ausschlußfrist bei Betriebsübergang

    cc) Es bedarf keiner abschließenden Stellungnahme zu der Rechtsfrage, ob in der Erhebung einer Bestandsschutzklage bereits die schriftliche Geltendmachung zur Wahrung der ersten Stufe einer tariflichen Ausschlußfrist für Entgeltansprüche und in dem Klageabweisungsantrag des Arbeitgebers deren Ablehnung gesehen werden kann (so zur Kündigungsschutzklage BAG 27. März 1996 - 10 AZR 668/95 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 134 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 123, zu II 2 b der Gründe; 20. März 1986 - 2 AZR 295/85 - EzA BGB § 615 Nr. 48, zu B II 2 b der Gründe; 8. August 1985 - 2 AZR 459/84 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 94 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 69, zu II 2 c bb der Gründe).
  • BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 211/91

    Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Erhebung der Kündigungsschutzklage regelmäßig ein ausreichendes Mittel, die Ansprüche, die während des Kündigungsstreits fällig werden und von dessen Ausgang abhängen,"geltend zu machen", soweit die einschlägige Verfallklausel nur eine formlose oder schriftliche Geltendmachung verlangt (BAG Urteile vom 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - und vom 26. März 1977 - 5 AZR 51/76 - AP Nr. 56 und 59 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAGE 30, 135; 46, 359 [BAG 13.09.1984 - 6 AZR 379/81]= AP Nr. 63 und 86 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG Urteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 295/85 - EzA § 615 BGB Nr. 48, zu B II 2 a der Gründe;… BAG Urteil vom 9. August 1990 - 2 AZR 579/89 - aaO).
  • BAG, 09.08.1990 - 2 AZR 579/89

    Annahmevertrag; Ausschlußfrist

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist jedenfalls für den Bereich der privaten Wirtschaft die Erhebung der Kündigungsschutzklage je nach Lage des Falles ein ausreichendes Mittel die Ansprüche, die während des Kündigungsstreits fällig werden und von dessen Ausgang abhängen, "geltend zu machen", sofern die einschlägige Verfallklausel nur eine formlose oder schriftliche Geltendmachung verlangt (BAG Urteile vom 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - und vom 26. März 1977 - 5 AZR 51/76 - AP Nr. 56 und 59 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAGE 30, 135; 46, 359 [BAG 13.09.1984 - 6 AZR 379/81]= AP Nr. 63 und 86 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG Urteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 295/85 - EzA § 615 BGB Nr. 48, zu B II 2 a der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2007 - 11 Sa 367/07

    Tarifauslegung - tarifliche Ausschlussfrist - Wahrung der Schriftform - …

    Während noch der 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 11.12.2001 - 9 AZR 510/00 - die Auffassung vertreten habe, dass eine schriftliche Ablehnungserklärung im Sinne einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist voraussetze, dass der Arbeitgeber die Annahmeverzugslohnansprüche gesondert schriftlich und missverständlich zurückweise, habe der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts sich der älteren Rechtssprechung des 2. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 20.03.1986 - 2 AZR 295/85 - angeschlossen.

    Vorliegend verlangt der MTV Feinkeramikindustrie jedoch keine ausdrückliche Ablehnung, sondern nur die schriftliche Ablehnung, so dass die Begründung auf den vorliegenden Rechtsstreit nicht übertragbar ist (vgl. auch BAG vom 20.03.1986 - 2 AZR 295/85 - EzA Nr. 48 zu § 615 BGB).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2007 - 11 Sa 368/07

    Tarifauslegung - tarifliche Ausschlussfrist - Wahrung der Schriftform - …

    Während noch der 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 11.12.2001 - 9 AZR 510/00 - die Auffassung vertreten habe, dass eine schriftliche Ablehnungserklärung im Sinne einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist voraussetze, dass der Arbeitgeber die Annahmeverzugslohnansprüche gesondert schriftlich und missverständlich zurückweise, habe der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts sich der älteren Rechtssprechung des 2. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 20.03.1986 - 2 AZR 295/85 - angeschlossen.

    Vorliegend verlangt der MTV Feinkeramikindustrie jedoch keine ausdrückliche Ablehnung, sondern nur die schriftliche Ablehnung, so dass die Begründung auf den vorliegenden Rechtsstreit nicht übertragbar ist (vgl. auch BAG vom 20.03.1986 - 2 AZR 295/85 - EzA Nr. 48 zu § 615 BGB).

  • BAG, 21.05.1987 - 2 AZR 373/86

    Verfall eines Anspruchs auf Arbeitsentgelt wegen Versäumung einer tariflichen …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Erhebung einer Kündigungsschutzklage in aller Regel ein ausreichendes Mittel zur Geltendmachung von Ansprüchen, die während des Kündigungsschutzprozesses fällig werden und von seinem Ausgang abhängen, sofern die tarifliche Verfallklausel nur eine formlose oder schriftliche Geltendmachung verlangt (BAGE 29, 152, 155 [BAG 04.05.1977 - 5 AZR 187/76]; 30, 135, 137 und 46, 359, 361 = AP Nr. 60, 63 und 86 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Senatsurteile vom 8. August 1985 - 2 AZR 459/84 - AP Nr. 94 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II 2 b der Gründe; vom 20. März 1986 - 2 AZR 295/85 - EzA § 615 BGB Nr. 48, zu B II 2 a der Gründe sowie vom 5. Februar 1987 - 2 AZR 46/86 - n. v., zu II 2 der Gründe).

    Für die Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG entspricht dies der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 8. Januar 1970 - 5 AZR 124/69 - BAGE 22, 241, 244 ff. = AP Nr. 43 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu 2 b der Gründe;… Urteil vom 22. Februar 1978 - 5 AZR 805/76 - BAGE 30, 135 = AP Nr. 63, aaO, zu 2 der Gründe;… BAGE 46, 356, 361 [BAG 12.09.1984 - 1 AZR 342/83] = AP Nr. 86, aaO, zu I der Gründe;… Senatsurteile vom 8. August 1985, aaO, zu II 2 d der Gründe, vom 20. März 1986, aaO, zu B II 2 c der Gründe …sowie vom 5. Februar 1987, aaO, zu II 3 b der Gründe).

  • LAG Köln, 28.02.2023 - 4 Sa 320/21

    Darlegungslast des Leiharbeitnehmers für seinen Anspruch auf Equal pay; Freie …

  • BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 119/92

    Anspruch auf Zahlung von Urlaubsgeld nebst Zinsen - Verjährung des Anspruchs - …

  • ArbG Hagen, 07.09.2010 - 5 Ca 511/10

    Zur (Nicht-)Einhaltung der Ausschlussfristen des § 8 des Rahmentarifvertrages für …

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.10.1987 - 6 Sa 348/87

    Wahrung der Ausschlussfrist durch Erhebung der Kündigungsschutzklage; …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.11.2001 - 9 Sa 1127/01

    Verfallsfristen in Arbeitsverträgen für Lohnansprüche etc. rechtmäßig?

  • BAG, 29.01.1987 - 2 AZR 127/86

    Tarifliche Verfallklausel - Kündigungsschutzklage durch den Gewerkschaftssekretär …

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.10.1987 - 6 Sa 349/87

    Wahrung der Ausschlussfrist durch Erhebung der Kündigungsschutzklage; …

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